Selber Flachpfeife. Und genau, Steuern und Gebühren sind natürlich das Gleiche. Wie kann man sowas bloß verwechseln?
Wenn etwas eine "nichtstaatliche Dienstleistung" ist, die lediglich von staatlicher Seite "initiiert" wurde, kann der Staat mich auch nicht zu deren Zahlung verdonnern, wenn ich diese nicht in Anspruch nehme. Zum Beispiel zahle ich keinen Kindergartenbeitrag, wenn ich keine Kinder habe. Ich zahle keinen Eintritt für das öffentliche Schwimmbad, wenn ich nicht ins Schwimmbad will und ich zahle nicht für das Konto bei der Sparkasse, wenn ich bei der Deutschen Bank bin. Ich zahle nicht für Strom bei den kommunalen Stadtwerken, wenn ich bei einem anderen privaten Stromanbieter bin. Prinzip jetzt einigermaßen klar, oder immer noch nicht?
Benutzer grafkrolock schrieb:
Das spielt nicht die allergeringste Rolle, Du Flachpfeife. Ob Steuern, Gebühren, Öffentlich-rechtliche Körperschaften oder what ever. Es geht um eine von staatlicher Seite auf demokratische Gesetzgebung hin initiierte Dienstleistung, die vom Bürger zwangsweise zu bezahlen ist. Das genaue juristische Konstrukt ist dabei völlig irrelevant.
Du willst mir bitte nicht ernsthaft erzählen, dass das der Grund für Deine Opposition gegenüber dem Rundfunkbeitrag ist. Gegen eine staatlicherseits erhobene Kopfsteuer zur
Gegenfinanzierung des ÖR würdest Du nicht weniger opponieren.