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das alles ist doch ein Witz


16.04.2024 10:04 - Gestartet von everist
Normalerweise müsste die Konsequenz sein, die Apps müssen verboten sein, Elektromärkten dürften OOONO u.ä. nicht verkaufen. Navi´s mit Blitzerwarnung dürften nicht in D verkauft und benutzt werden.
Diese Gesetzgebung gehört eigentlich in eine Bananenrepublik.

Bei Blitzer.de sieht man ja wieviele Nutzer online sind, vor 2020 waren das zu Spitzenzeiten 50-60.000 und nun sind es üblicherweise ü 250K.

Daran sieht man, was die Leute vom Benutzerverbot halten! Ach ne, die schalten das ja alle nur mal eben vor dem Nachhauseweg, kurz zur Orientierung ein.....
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[1] nurmalso antwortet auf everist
16.04.2024 14:42
Offenbar nutzt du es auch...
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[1.1] everist antwortet auf nurmalso
25.04.2024 15:22
Klar, mache ich ja auch keinen Hehl draus.


Benutzer nurmalso schrieb:
Offenbar nutzt du es auch...
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[2] 56hde4mm antwortet auf everist
16.04.2024 15:00
Benutzer everist schrieb:
Normalerweise müsste die Konsequenz sein, die Apps müssen verboten sein, Elektromärkten dürften OOONO u.ä. nicht verkaufen. Navi´s mit Blitzerwarnung dürften nicht in D verkauft und benutzt werden.

Geräte und Apps sind vollkommen legal zu benutzen. Nur halt nicht in bestimmten Situationen. Es ist absolut und vollkommen in Ordnung, sich zum Beispiel vor Antritt der Fahrt mit den Apps beziehungsweise den Geräten über die Blitzer auf der Strecke zu informieren.

Diese Gesetzgebung gehört eigentlich in eine Bananenrepublik.

Da gebe ich dir recht. Wenn auch aus einem ganz anderen Grund. Was ich auf meinem privaten Smartphone habe, geht niemandem etwas an. Natürlich darf ich mich während der Fahrt nicht ablenken lassen. Das ist sinnvoll und richtig.

Ansonsten sollte glaube ich jedem klar sein, dass solche Gesetze natürlich absolut witzlos sind, da sie in der Praxis in keiner Weise anwendbar sind.

Schließlich darf kein Polizist, der mich zu einer normalen Polizeikontrolle anhält, einfach mal auf meinem Smartphone nachsehen, was denn da gerade so läuft. Selbstverständlich muss ich darüber auch keinerlei Auskunft geben. Und selbstverständlich darf er das Smartphone auch nicht ohne begründeten Verdacht, den er gegebenenfalls in einem Gerichtsverfahren auch nachweisen müsste, um nicht in Gefahr zu laufen, seinen Job zu verlieren, das Gerät einfach beschlagnahmen. Und selbst wenn dies geschieht, sind heute alle Smartphones verschlüsselt und können nicht ohne meine Mitwirkung entschlüsselt werden. Und so dumm wird hoffentlich niemand sein.

Bleibt also dass nur die Dummen erwischt werden, die beispielsweise eine Blitzer App gut sichtbar im Smartphone zu laufen haben, wenn die Polizei sie zu einer Kontrolle anhält.

Wie lange aber all dies noch bleibt, wo sich Deutschland von einem freiheitlichen Rechtsstaat schon derart weit entfernt hat, wie das heute der Fall ist, weiß natürlich niemand. Und die meisten von uns wissen sicherlich, was der so genannte Richtervorbehalt in der Praxis bedeutet. Einen feuchten Darmwind. Wobei der noch sehr viel mehr Substanz hätte.

Richter unterschreiben in vielen Fällen alles. Warum sollten sie auch nicht? Die Tatbestandsmerkmale für Rechtsbeugung sind derart gestrickt, dass in der Praxis man niemals einen Richter für so etwas belangen kann.