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Verstehe ich nicht. Die sollen sich den Besitzer des Kontos greifen auf dem das


11.07.2006 10:47 - Gestartet von drmaniac
Geld der geschalteten 0900 Nummer eingeht.

Wenn das nicht zu ermitteln ist : die 0900 Nummern werden in Blöcken oder einzeln vergeben. Und man kommt Step by Step zum eigentlichen Mieter.

Ist unsere Polizei SO blöd?

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[1] Nato antwortet auf drmaniac
11.07.2006 11:03
Benutzer drmaniac schrieb:
Geld der geschalteten 0900 Nummer eingeht.

Wenn das nicht zu ermitteln ist : die 0900 Nummern werden in Blöcken oder einzeln vergeben. Und man kommt Step by Step zum eigentlichen Mieter.

Ist unsere Polizei SO blöd?

Das glaube ich eigentlich nicht, aber unterbesetzt, während die Delikte steigen.
Vielleicht wird man nicht so schnell aktiv, wenn jeder einzeln Betroffene nur um 3-6€ betrogen wird.
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[1.1] Telly antwortet auf Nato
11.07.2006 12:50

einmal geändert am 11.07.2006 12:51
Wie sieht das jetzt eigentlich allgemein aus.

Wie kann man Beträge, die auf der T-Com-Rechnung stehen, aber für "Mehrwertdienste" sind, einbehalten?

Ich habe Lastschrifteinzug bei der T-Com. Und bis jetzt zum Glück auch immer richtige Rechnungen. Aber wenn ich mal was zu reklamieren habe - wie gehe ich dann vor?

Ist es mitlerweile okay, wenn ich den Betrag zurückbuchen lasse und den unstrittigen Betrag selbst an die T-Com überweise? - Ohne, dass mir dann trotzdem der Anschluss stillgelegt wird.

Was ist genau zu tun?

Telly

P.S.: Ich bitte um qualifizierte Antworten. Wenn jemand es auch nicht genau weiß, so bitte ich drum, keine Mutmaßungen abzugeben. Ideen hätte ich selbst viele;-)
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[1.1.1] Thunder115 antwortet auf Telly
11.07.2006 12:56
Benutzer Telly schrieb:

Ist es mitlerweile okay, wenn ich den Betrag zurückbuchen lasse und den unstrittigen Betrag selbst an die T-Com überweise? - Ohne, dass mir dann trotzdem der Anschluss stillgelegt wird.

Was ist genau zu tun?

Normalerweise muß man die Telekom darüber informieren. Die Kundenbuchhaltung hat ne eigene Telefonnummer, die auf der Rechnung steht. Die sollten ja wissen, wenn zu wenig Geld kommt, weshalb das so ist.
Dann Geld von der Bank zurückbuchen lassen und den unstrittigen Betrag überweisen.
Einfach so zurückbuchen und nur den Telekomanteil bezahlen geht zwar auch, hat aber das Risiko, daß einem die Drittanbieter und CbC aufgrund nicht gezahlter Rechnungen gleich mit Inkasso kommen.
Nur wenige schicken vorab wirklich noch eine Zahlungsaufforderung inkl. Mahngebühren.

Die sicherste Variante: selber die Rechnung prüfen und dann bezahlen. Die 10 Eur einmalig für onlinerechnung und abbuchung sind es nicht wert.
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[1.1.2] ALBERTROS antwortet auf Telly
11.07.2006 12:58
Benutzer Telly schrieb:
Wie sieht das jetzt eigentlich allgemein aus.

Wie kann man Beträge, die auf der T-Com-Rechnung stehen, aber für "Mehrwertdienste" sind, einbehalten?

Ich habe Lastschrifteinzug bei der T-Com. Und bis jetzt zum Glück auch immer richtige Rechnungen. Aber wenn ich mal was zu reklamieren habe - wie gehe ich dann vor?

Ist es mitlerweile okay, wenn ich den Betrag zurückbuchen lasse und den unstrittigen Betrag selbst an die T-Com überweise? - Ohne, dass mir dann trotzdem der Anschluss stillgelegt wird.

Was ist genau zu tun?

Telly

P.S.: Ich bitte um qualifizierte Antworten. Wenn jemand es auch nicht genau weiß, so bitte ich drum, keine Mutmaßungen abzugeben. Ideen hätte ich selbst viele;-)

Alles schriftlich! Bei kleinen Beträgen ist der rosa Riese sehr gutmütig, doch bei hohen Summe, ist der Anschluß schneller Tod, als man wählen kann! Eine Rückbuchung führte bei unserem Nachbarn zum Leitungstod innerhalb von 24 Stunden! Mit Rückbuchung habe ich noch nicht porbiert, weil ich selber überweise!
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[1.1.2.1] Nato antwortet auf ALBERTROS
11.07.2006 18:40
Hallo !
Ganz interessant sind die AGB der 0900 Anbieter gegenüber dem Diensteanbieter, der die technische Abwicklung in Auftrag gibt. Da ist dann oft zu lesen, dass im Falle der Zahlungverweigerung eines Endkunden bei seinem Teilnehmernetzbetreiber die Datensätze, meistens von der Telekom, zum 0900 Anbieter gehen, der ein gerichtliches Inkasso aber erst ab 100 oder 200€ einleitet.
Was so viel heisst, der Diensteanbieter kann diesen Betrag in den Wind schreiben, falls die zahnlose Drohgebärde eines Telefoninkassos des 0900 Anbieters nicht hilft.

Gruss Nato
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[1.1.3] LOWI antwortet auf Telly
11.07.2006 23:16
Benutzer Telly schrieb:
Wie sieht das jetzt eigentlich allgemein aus.

Wie kann man Beträge, die auf der T-Com-Rechnung stehen, aber für "Mehrwertdienste" sind, einbehalten?

Ich habe Lastschrifteinzug bei der T-Com. Und bis jetzt zum Glück auch immer richtige Rechnungen. Aber wenn ich mal was zu reklamieren habe - wie gehe ich dann vor?

Ist es mitlerweile okay, wenn ich den Betrag zurückbuchen lasse und den unstrittigen Betrag selbst an die T-Com überweise? - Ohne, dass mir dann trotzdem der Anschluss stillgelegt wird.

Was ist genau zu tun?

Einfach einbehalten oder rückbuchen bringt letztendlich Probleme, es kommt zu Mahnungen und Kosten für die Rücklastschrift bei der Bank (1,- bzw 3,95 Euro)
Der richtige Weg wäre
1. Bei der Rechnungsauskunft 0800-3301020 anrufen, Sachverhalt erläutern und reklamieren. Der Mitarbeiter wird auf schriftlichen Einwand hinweisen, diesen Mitarbeiter dann bitten eine "Zahl-und Mahnsperre" zu setzen. (Somit wird ein Teil oder die ganze Rechnung nicht abgebucht)
2. Dann schnellstens den schriftlichen Einwand an die T-Com. Strittige Positionen am Besten auf der Kopie der Rechnung bzw. Einzelverbindungsnachweis markieren.(bei Carrierforderungen natürlich an den Carrier) Um baldige Antwort bitten, Info der T-Com folgt. Sollte sich niemand melden, ca 7-10 Tage nach Absendung der Reklamation telefonisch nachfragen.
Mit dieser Zahlsperre auf Deinemem Buchungskonto wird automatisch erreicht, dass bei Abbucher nur ein Differenzbetrag gebucht wird, man braucht nix weiter machen. Bei Überweisung ist der Überweisungsbetrag zu erfragen. Eigenständiges abziehen der Beträge führt oft zu Verwirrungen, schon allein deshalb weil die MwSt. oft falsch berechnet wird. Fehlt eine Info warum der Betrag nicht in voller Höhe kommt, weiß ggf. keiner, wer diese Beträge erhalten soll.
Die T-Com kann nur eigene Beträge und die der Carrier sperren, alles was T-Online betrifft ist ja dort zu reklamieren und auch die Zahlsperre ist dort zu veranlassen.
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[1.1.3.1] Telly antwortet auf LOWI
12.07.2006 12:30
Danke.

Telly