Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Telefonexperte schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Ich habe 90% der Zugriff auf die Seiten meiner Firma zwischen 10:00 und 17:00 Uhr werktags, wo 'anständige' Leute meist in der Arbeit sind.
Wie hoch ist denn der Anteil der Firmenkunden (oder allgemein gewerblichen Kunden) an Deiner Kundschaft, bzw. allgemein an den Diensten, die Du anbietest?
Kai
Ich schätze den Firmenanteil auf max. 5 - 10 %.
CU
Welche Branche ist das?
Autovermietung
Ich bin bei meiner Schätzung davon ausgegangen auf wen bei einer Anmietung die Rechnung ausgestellt wird.
die abgrenzung privat/geschaeftlich ist ja nur theoretisch hart, ein anruf zu hause 'ich komme spaeter' ist entfernt betriebsrelevant, und mobilitaet braucht es auch, um arbeitnehmer von/zur firma zu bringen, selbst wenn sowas nicht explizit in der arbeitsvereinbarung enthalten ist, schon gar nicht auto-mobilitaet ;-)
vielleicht sollte man es nicht als 'private nutzung' bezeichnen, auf das kuendigung droht, sondern schlicht 'missbrauch' der arbeitsmittel, gerade fuer dinge, die gar nicht mit dem arbeitsleben zu tun haben. Entsprechend wird auch die meinung der gerichte etwas klarer. Am beispiel des letzten beschriebenen falls im artikel koennte man bemerken, dass die existenz des spiels auf dem arbeitsmittel dieses ja noch nicht schaedigt :-)=)