Benutzer micha2500 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:
Insbesondere für die 'kleine' Mobilcom wäre das doch ein wahrer Geldregen!!!
Bei T-Mobile, Vodafone, o2, Quam, e-plus stehen große Konzerne dahinter, die meist riesige Mengen an Schulden haben, da macht die Milliarde mehr oder weniger keinen allzu großen Unterschied. Aber Mobilcom ist doch durch den Sanierungsplan quasi schuldenfrei, und hat dazu noch eine UMTS-Lizenz samt halbfertigem Netz in der Schublade liegen - die allerdings 'zwangs-eingefroren' wurden.
Mit der Milliarde wäre Mobilcom doch wieder höchst liquide! Könnten die dann nicht einen Weg finden, UMTS trotzdem starten zu dürfen? Finanziell wäre das dann bestimmt kein Problem mehr...
...Rechtlich schon eher...
Daran habe ich auch zuerst gedacht. Die Frage ist doch erstmal, ob die Lizenz überhaupt der Mehrwertsteuerregelung unterliegt. Ich glaube nicht. Wenn man bei Vater Staat eine Dienstleistung beansprucht, bekommt man auch keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwersteuer (KFZ-Zulassung o.ä.). Dazu kommt, dass selbst die Briefmarken nicht unter diese Regelung fallen. Was die Quamer da reindeuten ist doch völlig uninteressant. Die haben unter den bekannten oder unbekannten Gesichtspunkten gesteigert und damit ist alles erledigt.
Nachsatz: Mehrwertsteuer muss immer der letzte in der Wertabschöpfungskette bezahlen. Da Quam der Letzte ist, bekämen sie das Geld sowieso nicht zurück.
Der Nachsatz ist falsch. Durch den EuGH wurde der erfolglose Unternehmer als vorsteuerabzugsberechtigt bestätigt. Die Frage ist einzig und allein, ob hier der Staat als Unternehmer i.S. des UStG anzusehen ist und da scheiden sich die Geister. Wenn ja, dann hat Quam den Anspruch auf Aussetllung einer ordnungsgemäßen Rechnung und dann Vorsteuerabzug, wenn nein, dann gibts nur Anwaltskosten.
Hast Du das Aktenzeichen ?
Das kann er aber doch nur "verrechnen", sofern er das Unternehmen noch weiter betreibt ??
peso
Steuerrecht ist nicht meine Spielwiese.