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Mobilcom wäre damit reich!


21.01.2003 17:27 - Gestartet von Kaiser Wilhelm II
Insbesondere für die 'kleine' Mobilcom wäre das doch ein wahrer Geldregen!!!

Bei T-Mobile, Vodafone, o2, Quam, e-plus stehen große Konzerne dahinter, die meist riesige Mengen an Schulden haben, da macht die Milliarde mehr oder weniger keinen allzu großen Unterschied. Aber Mobilcom ist doch durch den Sanierungsplan quasi schuldenfrei, und hat dazu noch eine UMTS-Lizenz samt halbfertigem Netz in der Schublade liegen - die allerdings 'zwangs-eingefroren' wurden.
Mit der Milliarde wäre Mobilcom doch wieder höchst liquide! Könnten die dann nicht einen Weg finden, UMTS trotzdem starten zu dürfen? Finanziell wäre das dann bestimmt kein Problem mehr...

...Rechtlich schon eher...
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[1] tcsmoers antwortet auf Kaiser Wilhelm II
21.01.2003 17:40
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:
Insbesondere für die 'kleine' Mobilcom wäre das doch ein wahrer Geldregen!!!

Bei T-Mobile, Vodafone, o2, Quam, e-plus stehen große Konzerne dahinter, die meist riesige Mengen an Schulden haben, da macht die Milliarde mehr oder weniger keinen allzu großen Unterschied. Aber Mobilcom ist doch durch den Sanierungsplan quasi schuldenfrei, und hat dazu noch eine UMTS-Lizenz samt halbfertigem Netz in der Schublade liegen - die allerdings 'zwangs-eingefroren' wurden.
Mit der Milliarde wäre Mobilcom doch wieder höchst liquide! Könnten die dann nicht einen Weg finden, UMTS trotzdem starten zu dürfen? Finanziell wäre das dann bestimmt kein Problem mehr...

...Rechtlich schon eher...

Daran habe ich auch zuerst gedacht. Die Frage ist doch erstmal, ob die Lizenz überhaupt der Mehrwertsteuerregelung unterliegt. Ich glaube nicht. Wenn man bei Vater Staat eine Dienstleistung beansprucht, bekommt man auch keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwersteuer (KFZ-Zulassung o.ä.). Dazu kommt, dass selbst die Briefmarken nicht unter diese Regelung fallen. Was die Quamer da reindeuten ist doch völlig uninteressant. Die haben unter den bekannten oder unbekannten Gesichtspunkten gesteigert und damit ist alles erledigt.

peso
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[1.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
21.01.2003 17:42
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:
Insbesondere für die 'kleine' Mobilcom wäre das doch ein wahrer Geldregen!!!

Bei T-Mobile, Vodafone, o2, Quam, e-plus stehen große Konzerne dahinter, die meist riesige Mengen an Schulden haben, da macht die Milliarde mehr oder weniger keinen allzu großen Unterschied. Aber Mobilcom ist doch durch den Sanierungsplan quasi schuldenfrei, und hat dazu noch eine UMTS-Lizenz samt halbfertigem Netz in der Schublade liegen - die allerdings 'zwangs-eingefroren' wurden.
Mit der Milliarde wäre Mobilcom doch wieder höchst liquide! Könnten die dann nicht einen Weg finden, UMTS trotzdem starten zu dürfen? Finanziell wäre das dann bestimmt kein Problem mehr...

...Rechtlich schon eher...

Daran habe ich auch zuerst gedacht. Die Frage ist doch erstmal, ob die Lizenz überhaupt der Mehrwertsteuerregelung unterliegt. Ich glaube nicht. Wenn man bei Vater Staat eine Dienstleistung beansprucht, bekommt man auch keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwersteuer (KFZ-Zulassung o.ä.). Dazu kommt, dass selbst die Briefmarken nicht unter diese Regelung fallen. Was die Quamer da reindeuten ist doch völlig uninteressant. Die haben unter den bekannten oder unbekannten Gesichtspunkten gesteigert und damit ist alles erledigt.


Nachsatz: Mehrwertsteuer muss immer der letzte in der Wertabschöpfungskette bezahlen. Da Quam der Letzte ist, bekämen sie das Geld sowieso nicht zurück.
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[1.1.1] micha2500 antwortet auf tcsmoers
21.01.2003 18:00
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:
Insbesondere für die 'kleine' Mobilcom wäre das doch ein wahrer Geldregen!!!

Bei T-Mobile, Vodafone, o2, Quam, e-plus stehen große Konzerne dahinter, die meist riesige Mengen an Schulden haben, da macht die Milliarde mehr oder weniger keinen allzu großen Unterschied. Aber Mobilcom ist doch durch den Sanierungsplan quasi schuldenfrei, und hat dazu noch eine UMTS-Lizenz samt halbfertigem Netz in der Schublade liegen - die allerdings 'zwangs-eingefroren' wurden.
Mit der Milliarde wäre Mobilcom doch wieder höchst liquide! Könnten die dann nicht einen Weg finden, UMTS trotzdem starten zu dürfen? Finanziell wäre das dann bestimmt kein Problem mehr...

...Rechtlich schon eher...

Daran habe ich auch zuerst gedacht. Die Frage ist doch erstmal, ob die Lizenz überhaupt der Mehrwertsteuerregelung unterliegt. Ich glaube nicht. Wenn man bei Vater Staat eine Dienstleistung beansprucht, bekommt man auch keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwersteuer (KFZ-Zulassung o.ä.). Dazu kommt, dass selbst die Briefmarken nicht unter diese Regelung fallen. Was die Quamer da reindeuten ist doch völlig uninteressant. Die haben unter den bekannten oder unbekannten Gesichtspunkten gesteigert und damit ist alles erledigt.


Nachsatz: Mehrwertsteuer muss immer der letzte in der Wertabschöpfungskette bezahlen. Da Quam der Letzte ist, bekämen sie das Geld sowieso nicht zurück.

Der Nachsatz ist falsch. Durch den EuGH wurde der erfolglose Unternehmer als vorsteuerabzugsberechtigt bestätigt. Die Frage ist einzig und allein, ob hier der Staat als Unternehmer i.S. des UStG anzusehen ist und da scheiden sich die Geister. Wenn ja, dann hat Quam den Anspruch auf Aussetllung einer ordnungsgemäßen Rechnung und dann Vorsteuerabzug, wenn nein, dann gibts nur Anwaltskosten.
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf micha2500
21.01.2003 18:06
Benutzer micha2500 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:
Insbesondere für die 'kleine' Mobilcom wäre das doch ein wahrer Geldregen!!!

Bei T-Mobile, Vodafone, o2, Quam, e-plus stehen große Konzerne dahinter, die meist riesige Mengen an Schulden haben, da macht die Milliarde mehr oder weniger keinen allzu großen Unterschied. Aber Mobilcom ist doch durch den Sanierungsplan quasi schuldenfrei, und hat dazu noch eine UMTS-Lizenz samt halbfertigem Netz in der Schublade liegen - die allerdings 'zwangs-eingefroren' wurden.
Mit der Milliarde wäre Mobilcom doch wieder höchst liquide! Könnten die dann nicht einen Weg finden, UMTS trotzdem starten zu dürfen? Finanziell wäre das dann bestimmt kein Problem mehr...

...Rechtlich schon eher...

Daran habe ich auch zuerst gedacht. Die Frage ist doch erstmal, ob die Lizenz überhaupt der Mehrwertsteuerregelung unterliegt. Ich glaube nicht. Wenn man bei Vater Staat eine Dienstleistung beansprucht, bekommt man auch keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwersteuer (KFZ-Zulassung o.ä.). Dazu kommt, dass selbst die Briefmarken nicht unter diese Regelung fallen. Was die Quamer da reindeuten ist doch völlig uninteressant. Die haben unter den bekannten oder unbekannten Gesichtspunkten gesteigert und damit ist alles erledigt.


Nachsatz: Mehrwertsteuer muss immer der letzte in der Wertabschöpfungskette bezahlen. Da Quam der Letzte ist, bekämen sie das Geld sowieso nicht zurück.

Der Nachsatz ist falsch. Durch den EuGH wurde der erfolglose Unternehmer als vorsteuerabzugsberechtigt bestätigt. Die Frage ist einzig und allein, ob hier der Staat als Unternehmer i.S. des UStG anzusehen ist und da scheiden sich die Geister. Wenn ja, dann hat Quam den Anspruch auf Aussetllung einer ordnungsgemäßen Rechnung und dann Vorsteuerabzug, wenn nein, dann gibts nur Anwaltskosten.

Hast Du das Aktenzeichen ?

Das kann er aber doch nur "verrechnen", sofern er das Unternehmen noch weiter betreibt ??

peso

Steuerrecht ist nicht meine Spielwiese.
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[1.1.1.1.1] knuddeltim antwortet auf tcsmoers
21.01.2003 18:14
Das kann er aber doch nur "verrechnen", sofern er das Unternehmen noch weiter betreibt ??
Solange das Unternehmen noch nicht liquidiert ist, würde ich behaupten wollen, danach macht es wohl wenig Sinn ;-) Wäre Quam aber schon soweit könnten sie wohl auch nicht mehr klagen.

Aber wie mein Vorredner schreibt: Die Frage ist: Steuerbar oder nicht steuerbar. Und wenn dann: Eventuell doch Steuerfrei (vielleicht durch Gesetzänderung ;-))

Steuerrecht ist nicht meine Spielwiese.
merkt man ;-)
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[1.1.1.1.2] preisspecht antwortet auf tcsmoers
21.01.2003 18:37
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hast Du das Aktenzeichen ?

Das kann er aber doch nur 'verrechnen', sofern er das Unternehmen noch weiter betreibt ??

Hi Peso,

auf den Kern verkürzt auf eine Vorlage des BFH auf dem Jahr 1998:

Vorsteuerabzug, Anlaufkosten, Option: 1. Die ... Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - sind dahin auszulegen, daß das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer, die für Umsätze entrichtet worden ist, die im Hinblick auf die Ausübung geplanter wirtschaftlicher Tätigkeiten getätigt wurden, selbst dann fortbesteht, wenn der Steuerverwaltung bereits bei der erstmaligen Festsetzung der Steuer bekannt ist, daß die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit, die zu steuerbaren Umsätzen führen sollte, nicht ausgeübt werden wird. – 2. ... Gebäude / Grund und Boden: Option kann nur zusammen für die Gebäude ...und den dazugehörigen Grund und Boden ausgeübt werden. - Urt.; EuGH 8.6.2000, Rs C-400/98; DStRE 2000 S. 881, HFR 2000 S. 685
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[1.1.2] knuddeltim antwortet auf tcsmoers
21.01.2003 18:09
Nachsatz: Mehrwertsteuer muss immer der letzte in der Wertabschöpfungskette bezahlen. Da Quam der Letzte ist, bekämen sie das Geld sowieso nicht zurück.

nanana... da haben wir dann wohl nicht ganz aufgepasst. Soooo trivial ist das deutsche Umsatzsteuerrecht leider nicht... ca. 60 Seiten Gesetz, 30 Seiten Durchführungsverordnungen und nochmal knapp 200 Seiten Richtlinien. Und was du das sagst ist leider Quatsch. Was du ansprichst ist das Prinzip des All-Phasen-Prinzips was vor einigen Jahren das Einzelphasenprinzip abgelöst hat. Dein Irrglaube rührt wohl daher, das normalerweise der Endkunde kein Vorsteuer abziehen kann, das liegt daran, dass ihm die Unternehmereigenschaft (§§2, 2a UStG) in den meisten Fällen fehlt, und wenn doch, dann im Rahmen dieser Tätigkeit zu handeln. Quam erfüllt alle diese Prüfschritte. Die Frage ist nur, ob die Lizenzen, welche wohl eine Lieferung oder eine sonstige Leistung darstellen, steuerfrei sind, dazu müssten sie unter §4 UStG aufgezählt sein, und keine Option (§9 UStG) besteht. Die grundlegende Frage ist aber vielmehr, sind bzw. waren diese Umsätze steuerbar?

mfg, Tim W.
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[1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf knuddeltim
21.01.2003 18:16
Benutzer knuddeltim schrieb:
Nachsatz: Mehrwertsteuer muss immer der letzte in der Wertabschöpfungskette bezahlen. Da Quam der Letzte ist, bekämen sie das Geld sowieso nicht zurück.

nanana... da haben wir dann wohl nicht ganz aufgepasst.

Du hast Recht :-(

Ist nicht meine Spielwiese.

peso
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[1.1.3] hdontour antwortet auf tcsmoers
21.01.2003 18:20
Nachsatz: Mehrwertsteuer muss immer der letzte in der Wertabschöpfungskette bezahlen. Da Quam der Letzte ist, bekämen sie das Geld sowieso nicht zurück.

so ein Quatsch.

Wenn ein Unternehmer eine Rechnung erhält, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, dann kann es sich die Mehrwertsteuer zurückholen.
Im allgemeinen Wirtschaftsleben ist es üblich, daß man etwas erst nach Erhalt einer Rechnung mit Zahlungsziel bezahlen muß.

Wie bitte schön hat denn Quam bezahlt?

Hat der Eichel angerufen und darum gebeten Geld irgendwohin zu überweisen?

Es muß doch für den Zahlungsausgleich eine Rechnung vorgelegen haben auf der draufsteht, ob die MwSt ausgewiesen wird oder nicht?

Bei einer fehlerhaften Rechnung, wenn z.B. die MwSt nicht korrekt ausgewiesen wurde, reagiert man doch sofort und nicht erst nach Jahren.

Mich wundert es langsam nicht mehr, daß diese Firma pleite gegangen ist bei so einer schlampigen Buchhaltung.

Also für den 1. April ist diese ganze Meldung wohl auch zu früh.

CU
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[1.1.3.1] doc-b antwortet auf hdontour
21.01.2003 19:19


.


Mich wundert es langsam nicht mehr, daß diese Firma pleite gegangen ist bei so einer schlampigen Buchhaltung.

Also für den 1. April ist diese ganze Meldung wohl auch zu früh.

Na, Quam ist doch nicht Pleite ! Die haben doch nur "das operative Geschäft eingestellt" ! :-)
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[1.1.3.1.1] hdontour antwortet auf doc-b
21.01.2003 19:33
Benutzer doc-b schrieb:


.


Mich wundert es langsam nicht mehr, daß diese Firma pleite gegangen ist bei so einer schlampigen Buchhaltung.

Also für den 1. April ist diese ganze Meldung wohl auch zu früh.

Na, Quam ist doch nicht Pleite ! Die haben doch nur "das operative Geschäft eingestellt" ! :-)

wegen Reichtum geschlossen.....
auch gut
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[1.1.4] Michigan antwortet auf tcsmoers
22.01.2003 00:29
Nachsatz: Mehrwertsteuer muss immer der letzte in der Wertabschöpfungskette bezahlen. Da Quam der Letzte ist, bekämen sie das Geld sowieso nicht zurück.

Das ist falsch. z.B. kann jedes Unternehmen auch seinen Computer, den es zum arbeiten benötigt, Papier, Stifte, Briefmarken, Benzinkosten, usw. absetzen, obwohl diese Produkte auch nicht weiter verkauft werden.

Gruß
Michigan
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[1.1.4.1] grafkrolock antwortet auf Michigan
22.01.2003 10:36
Das ist falsch. z.B. kann jedes Unternehmen auch seinen Computer, den es zum arbeiten benötigt, Papier, Stifte, Briefmarken, Benzinkosten, usw. absetzen, obwohl diese Produkte auch nicht weiter verkauft werden.
Nein, aber sie werden zur Aufrechterhaltung des Betriebes bzw. zum Erzeugen von Umsatz benötigt. Wenn es sich nicht um Betriebsmittel handelt, sind sie auch nicht absetzbar. Logischerweise handelt es sich dann um Ware zum Weiterverkauf, die auch steuerpflichtig ist.
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[1.1.4.1.1] Michigan antwortet auf grafkrolock
22.01.2003 14:09
Nein, aber sie werden zur Aufrechterhaltung des Betriebes bzw. zum Erzeugen von Umsatz benötigt. Wenn es sich nicht um Betriebsmittel handelt, sind sie auch nicht absetzbar. Logischerweise handelt es sich dann um Ware zum Weiterverkauf, die auch steuerpflichtig ist.

Und für die Mobilfunkbetreiber sind die Lizenzen ja auch Betriebsmittel. Sie brauchen sie, um ihre Leistungen erbringen zu können. Dafür zahlen dann die Kunden wieder Steuern. Ob Quam jemals so viel mit den UMTS-Lizenzen einholt, wie sie ausgegeben haben, spielt dabei keine Rolle.

Gruß
Michigan