Thread
Menü

01056 PM2: Info für Euch


24.05.2010 17:07 - Gestartet von Niki.tina
Hallo alle Zusammen,

Anbei der Musterbrief von der Verbraucherzentrale für die Antwort an PM2: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/mediabig/110901A.rtf


Ich wollte noch bescheid geben, dass ich Bild-Kämpft-für-Sie angeschrieben habe, mit der Bitte sich mit Fall PM2 (01056) zu beschäftigen. Rückmeldung kann 3-4 Wochen dauern.

Außerdem war ich mit der Verbraucherzentrale Hessen im Kontakt. Auf meine Bitte aktiv was gegen PM2 zu unternehmen, habe ich folgende Antwort erhalten:
"Sehr geehrte ...,

zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir freuen uns über konstruktive Kritik immer, da wir so Hinweise zur Verbesserung unserer Beratungsangebote erhalten.

In der Tat ist die Problematik um PM2 hier bekannt und es kommt auch vor, dass Verbraucher sich diesbezüglich bei uns Rat holen. Aber es nicht richtig, dass die Verbraucherzentralen diesbezüglich untätig sind. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Kurzem PM2 auf Unterlassung verklagt, siehe http://www.vzbv.de/go/presse/1297/index.html. Da die Verbraucherzentralen bundesweit abgestimmt vorgehen, wenn es darum geht, dass bestimmte Anbieter zu verklagen, sind wir hier nicht aktiv geworden. Das ist aber auch nicht nötig, denn es reicht ein positives Urteil, damit PM2 sein wettbewerbswidriges Verhalten nicht mehr an den Tag legen darf.

Von den wettwerbrechtlichen Fragen ist die von Ihnen angesprochene Frage, welche Bedeutung das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt für Verbraucher hat, zu unterscheiden. In der Tat ist es so, dass zivilrechtliche Forderungen seitens PM2 davon unabhängig abgewehrt werden müssen. Verbraucher, die sich in diesem Zusammenhang an uns wenden, beraten und informieren wir entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ebenso helfen wir Verbrauchern bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Anbietern. Zudem informieren wir in der Beratung über die Möglichkeiten und Risiken, die mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbunden sind

Auch uns ärgert es immer wieder, dass verschiedene Anbieter unberechtigte Forderungen per Rechnung erheben. Das Szenario, dass Verbraucher diese Forderungen lieber bezahlen, weil sie von den Drohgebärden eines Anbieters durch Mahnungen, Inkasso- und Anwaltsschreiben eingeschüchtert werden oder nicht wissen, ob sie einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewachsen sind, ist uns aus vielen Zusammenhängen bekannt. Tatsächlich bleibt es aber letztlich jedem selbst überlassen, ob er eine unberechtigte Forderung bezahlt oder sich dagegen zur Wehr setzt.

In diesem Zusammenhang ist uns aufgefallen, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband in seiner vorgenannten Pressemeldung einen Musterbrief für die Auseinandersetzung mit PM2 erwähnt hat, den Verbraucher bei den Verbraucherzentralen erhalten können. Unglücklicherweise wurde dieser Musterbrief nicht allen Verbraucherzentralen zur Verfügung gestellt. Wir bemühen uns zur Zeit darum, diesen Musterbrief vom Verbraucherzentrale Bundesverband zu erhalten. Gleichzeitig prüfen wir, wie viele Beschwerden von Verbrauchern zu PM2 uns in den letzten Monaten tatsächlich erreicht haben und werden ggf. eine Verbraucherinformation dazu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen..."