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SAMMELKLAGE gegen ventelo-abzocke


30.06.2011 16:46 - Gestartet von mersawi
Ich nich und ich sach mal Pech gehabt.
Brauch denn dein RA noch Mandanten ?
Sieht fast so aus...
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[1] mersawi antwortet auf mersawi
30.06.2011 18:24
Nicht sauer sein mein Schwester Herz. . . Schön das es Dir gut geht. . .
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[] x13 antwortet auf
30.06.2011 17:11
Benutzer indiana2 schrieb:
das ganze fällt unter SITTENWIDRIGKEIT (sagt mein RA) also, wer macht mit??

Welche Meinung hat denn Dein RA zur "Sammelklage"? (Ich wäre vorsichtig wenn er Dir das definieren könnte.)
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[] arndt1972 antwortet auf
30.06.2011 17:15
Benutzer indiana2 schrieb:
wer von euch wäre bereit, weil er/sie auch von ventelo, justitia intrum und dann noch von audiovu "post" bekommen hat und evtl. -so wie ich dummerweise- um die kosten nicht noch zu erhöhen- bezahlt hat und im nachhinein bemerkt habe, dass ich alles überwiesen hatte.

Also sorry, aber da kann ich echt nur den Kopf schütteln! Ich weiß doch was ich bezahlt habe, bzw. prüfe das vorher nach, erst Recht bei solch einem Schreiben!!!!

mir geht darum nachzuweisen unter
welchen psych. druck sie die menschen mit ihren schreiben setzen...

???
Also wenn das bereits ein zu hoher psychischer Druck für Dich ist, dann solltest, pardon wenn ich das so offen und ehrlich sage, darüber nachdenken Dir einen Betreuer oder Vormund zu suchen...
Ich kann nur den Kopf schütteln, wir wollen alle mündige Bürger sein und mehr Mitbestimmung haben, geben dann aber an bei einem Brief unter extremen psychischem Druck zu stehen?!?!?!?!?!?
Da fehlen mir die worte und ich kann ganz ehrlich nicht glauben, daß Du das Ernst meinst, wenn doch, stehe ich aber auch ganz ehrlich zu meiner o.g. Aussage!

das ganze fällt unter SITTENWIDRIGKEIT (sagt mein RA)

Das mag ich nicht beurteilen, kann aber gut sein, allerdings ist das Leben kein Ponyhof und dagegen kann man sich wehren!

also, wer macht mit??
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[] Beschder antwortet auf
30.06.2011 17:31
du hast einen RA? er scheint den titel zu unrecht zu führen wenn er dir die mär der sammelklage erzählt ;-)

gruss und viel erfolg beim einfordern deines rechts
beschder
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[1] SoloSeven antwortet auf Beschder
30.06.2011 18:11
Benutzer Beschder schrieb:
du hast einen RA? er scheint den titel zu unrecht zu führen wenn er dir die mär der sammelklage erzählt ;-)

gruss und viel erfolg beim einfordern deines rechts beschder

Also, meine Klagensammlung sprengt bereits fast die Aufnahmefähigkeit des grossen Papierkorbs im extra angebauten Sammelklagenzimmer.
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[1.1] Beschder antwortet auf SoloSeven
30.06.2011 18:19
Benutzer SoloSeven schrieb:
Benutzer Beschder schrieb:
du hast einen RA? er scheint den titel zu unrecht zu führen wenn er dir die mär der sammelklage erzählt ;-)

gruss und viel erfolg beim einfordern deines rechts beschder

Also, meine Klagensammlung sprengt bereits fast die Aufnahmefähigkeit des grossen Papierkorbs im extra angebauten Sammelklagenzimmer.

Deine Klagensammlung im Sammelklagenzimmer ist zu beklagen wenn du sie gesammelt klagend entsorgst weil keiner mit ihr und den versammelten Klägern zur Richterversammlung geht.

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[1.1.1] SoloSeven antwortet auf Beschder
30.06.2011 18:41
Benutzer Beschder schrieb:


Deine Klagensammlung im Sammelklagenzimmer ist zu beklagen wenn du sie gesammelt klagend entsorgst weil keiner mit ihr und den versammelten Klägern zur Richterversammlung geht.



Ob ich für solcherart von Sauerei gesammelklagt werden kann?
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[2] myselfme antwortet auf Beschder
30.06.2011 18:21
1) Nein, es gibt keine Sammelklagen im Rechtsgebiet der BRD. Eventuell können jedoch Interessensgruppen bilden, die dann für ihre Mitglieder EINE Klage führen. Du wärest in dem Fall eher Zeuge als Kläger.
2) Wenn es stimmt, das die Rechnung doppelt bezahlt wurde (also 1x überwiesen, 1x vom Inkasso eingefordert) dann fällt dies idR irgendwann dem Rechnungssteller auf und wird ausgeglichen (so er Deine Adresse denn noch hat).
Dies kann aber im Extremfall Jahre dauern.
3) Im Allgemeinen hat man in diesem Land ja für alles Belege bzw kann die bei seiner Bank gg Gebühr neu ausstellen lassen. Mit solchen Belegen kann man sich an die betreffenden Firmen (hier: Inkassofirma und Rechnungssteller) wenden und um Kontenklärung bitten. Einen Anwalt halte ich dem Fall aber nur für die drittbeste Lösung. Wenns allein nicht fruchtet würde ich die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle bei der IHK vorziehen.
4) Doch, solche Briefe können einen psychisch aus dem Ruder werfen. Wer mal eine Scheidung mit Kinderverlust und zusätzlich berufliches Pech zu bewältigen hatte, der weiß das...
5) Letzter Tipp: Bleibe sachlich und dem Grunde nach freundlich. Auch Inkassounternehmen beschäftigen Menschen und sind nötig und meist seriös. Mit Drohungen, Beschimpfungen oder einseitigem verbalen Geschrei steigerst Du deren Hilfsbereitschaft in keinem Fall !