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01077 callax Mahnung


13.08.2005 18:41 - Gestartet von thorsten72
Hallo zusammen,
wir haben heute mit der Post eine Mahnung von 01077 Callax Telecom GmbH erhalten und sind fast aus allen Wolken gefallen. Es geht um Telekommunikationskosten in Höhe von 3,56 €/brutto (Zeitraum Nov/Dez2003), hinzu kommen noch 5,00€ für Schreibauslagen/Porto & Aufwendungen für Verzug.
Wir wissen nicht ganz ob das ein Scherz sein soll, da das ganze zwar einen sehr offiziellen Eindruck macht, ausgefüllter Zahlschein, plausibles Anschreiben etc, wir jedoch nicht in besagtem Zeitraum die Dienste von Callax in Anspruch genommen haben.
Was meint Ihr, handelt es sich nur wieder mal um eine Bauernfängerei? Und wie sollten wir uns verhalten?

Über eure Unterstützung freue ich mich jetzt schon!

Gruß
Thorsten
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[1] Nato antwortet auf thorsten72
14.08.2005 10:32
Benutzer thorsten72 schrieb:
Hallo zusammen, wir haben heute mit der Post eine Mahnung von 01077 Callax Telecom GmbH erhalten und sind fast aus allen Wolken gefallen. Es geht um Telekommunikationskosten in Höhe von 3,56 €/brutto (Zeitraum Nov/Dez2003), hinzu kommen noch 5,00€ für Schreibauslagen/Porto & Aufwendungen für Verzug. Wir wissen nicht ganz ob das ein Scherz sein soll, da das ganze zwar einen sehr offiziellen Eindruck macht, ausgefüllter Zahlschein, plausibles Anschreiben etc, wir jedoch nicht in besagtem Zeitraum die Dienste von Callax in Anspruch genommen haben.
Was meint Ihr, handelt es sich nur wieder mal um eine Bauernfängerei? Und wie sollten wir uns verhalten?

Über eure Unterstützung freue ich mich jetzt schon!

Gruß
Thorsten
Hallo !
Ich habe solch eine Situation noch nicht durchstehen müssen, rechtlich auch keine genaue Ahnung.
Wenn ich aber an ähnliche Fälle hier im Forum denke, wurde hier oft empfohlen, g a r n i c h t s zu machen.
Callax wird schriftlich noch ein paar mal mit den Muskeln spielen und es dann sein lassen, weil sie nicht das Risiko eingehen wollen, an deinem Wohnort klagen zu müssen und eventuell zu verlieren. Und das wegen 3,56€.

Gruß Nato
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[1.1] Schwabach antwortet auf Nato
15.08.2005 13:33
Richtig! Überhaupt nicht reagieren! Aber beachten: falls ein Schreiben über ein Inkassounternehmen oder einen Gerichtsvollzieher kommt: sofort schriftlich widersprechen (am besten per Einschreiben zwecks Nachweis), da ansonsten der Anspruch de facto bestht und gepfändet werden kann!
Gruss!
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[1.1.1] rkhh45 antwortet auf Schwabach
15.08.2005 14:18
Habe das gleiche Schreiben bekommen 12.08.05 6,82 inkl. 5 Euro Gebühren. Wer hat noch mehr Erfahrung? Weiß jemand wie man sich wehren kann?
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[1.1.1.1] Schwabach antwortet auf rkhh45
15.08.2005 18:46
Insofern es kein Einschreiben etc. ist: nicht reagieren! FALLS Schreiben eines Inkasso-Unternehmens oder Gerichtsvollzieherschreiben kommen sollte: NACHWEISLICH (z.B. Einschreiben!) schriftlich widersprechen! Dann müss(t)en diese Säcke klagen. Und das rentiert sich nicht für die!
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[1.1.1.1.1] rkhh45 antwortet auf Schwabach
16.08.2005 09:28
Vielen Dank. wäre schön wenn es noch mehr Leute erfahren würden. Ich wage es mir gar nicht vorzustellen, wieviel da jetzt zahlen und wieviel die so ergaunern.
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[1.1.2] himmelblau antwortet auf Schwabach
16.08.2005 15:00
Benutzer Schwabach schrieb:
Aber beachten: falls ein Schreiben über ein Inkassounternehmen oder einen Gerichtsvollzieher kommt: sofort schriftlich widersprechen (am besten per Einschreiben zwecks Nachweis), da ansonsten der Anspruch de facto bestht und gepfändet werden kann! Gruss!

entschuldige bitte aber was redest du hier für ein müll?

1.wenn du ein brief vom gerichtsvollzieher bekommst, ist es schon zu spät. das heisst du kannst soviel widersprechen wie du willst. der gläubiger hat dann nämlich einen sogenannten titel und kann seine forderung 30 jahre lang bei dir eintreiben lassen.

2. drohbriefe von inkassobüros kann man auch getrost unbeachtet lassen. man sollte sich jedoch seiner "unschuld" sicher sein. irgendwann wir dieses inkassobüro höchstwarscheinlich ein mahnbescheid bei gericht beantragen.

AUF DIESEN GERICHTLICHEN MAHNBESCHEID MUSST DU UNBEDINGT REAGIEREN!!!

das gericht schickt diesen nähmlich ohne prüfung an dich. solltest du nicht reagieren hat der gläubiger automatisch ein sogannten "titel" gegen dich. damit kann er 30 jahre die forderung eintreiben lassen.

und dann kommt halt der gerichtsvollzieher, beauftragt vom gläubiger.

ich frage mich immer wieder was leute davon haben ihre offensichliche unwissenheit hier noch durch falsche aussagen zu bestätigen?

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[1.1.2.1] gclaus antwortet auf himmelblau
16.08.2005 18:31
Habe ich auch bekommen. Nur nicht zahlen. Wenn ihr eure Rechnung der T-Com ordnungsgemäß gezahlt habt einfach auf deren AGB verweisen:

3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden,
der Deutschen Telekom AG, als Verbindungen über die Callax Telecom Holding GmbH in
Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang fällig und sind mit
befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbetreiber zu zahlen. Der Kunde erklärt mit der
Nutzung des Dienstes ausdrücklich die Ausweitung der dem Teilnehmernetzbetreiber, der
Deutschen Telekom AG, erteilten Einzugsermächtigung auf Forderungen aus dem
vorliegend beschriebenen Vertragsverhältnis.

Ihr habt somit mit befreiender Wirkung gezahlt!
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[1.1.2.1.1] reiseesel antwortet auf gclaus
17.08.2005 09:40
Benutzer gclaus schrieb:
Habe ich auch bekommen. Nur nicht zahlen. Wenn ihr eure Rechnung der T-Com ordnungsgemäß gezahlt habt einfach auf deren AGB verweisen:

3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 3.1. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, der Deutschen Telekom AG, als Verbindungen über die Callax Telecom Holding GmbH in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbetreiber zu zahlen.
Der Kunde erklärt mit der Nutzung des Dienstes ausdrücklich die Ausweitung der dem Teilnehmernetzbetreiber, der Deutschen Telekom AG, erteilten Einzugsermächtigung auf Forderungen aus dem
vorliegend beschriebenen Vertragsverhältnis.

Ihr habt somit mit befreiender Wirkung gezahlt!

Endlich mal ein sinnvoller Beitrag zum Thema, vielen Dank.

Jetzt könnte man ja mal überlegen:

- Callax sagt, dass man alles mit der Telekomrechnung bezahlt.
- Callax sagt aber auch, dass sie kein Geld gekriegt haben

Vielleicht gucke ich mal nach, was ich gezahlt habe:

- Innerhalb von 10 Tagen gezahlt?
- Rechnungsnummer angegeben?
- komplette Rechnungs-Summe gezahlt?

Und vielleicht stelle ich dann fest:

Hoppla, war ja eine Mahnung der Telekom, die ich überwiesen habe. Und auf der Mahnung steht drauf, dass die Beträge anderer Anbieter nicht vorn der Telekom angemahnt werden und der Betrag war ja niederiger als auf der Rechnung!

Und weil Callax sagt, dass die Rechnung sofort fällig ist, befinde ich mich ja im Zahlungsverzug und Callax hat recht!

Könnte sein...

Gruß reiseesel
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[1.1.2.2] Schwabach antwortet auf himmelblau
16.08.2005 19:03
Also, in einem Punkt gebe ich dir halbwegs Recht: Wenn ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher kommt, ist es meist zu spät! Ich hatte aber schon selber persönlich den Fall, dass via Gerichtsvollzieher ein von mir längst bezahlter Betrag ein zweites Mal eingetrieben werden sollte!
Bei Inkassounternehmen (mit teilweise rabiaten Methoden!) wäre ich vorsichtig! Im Übrigen hast Du ja bestätigt, dass (dann) ggfs. ein Gerichtsverfahren ansteht!
Recht gebe ich dir dahingehend, dass mir dahingehend ein Fehler unterlaufen ist, dass es anstatt "Schreiben vom Gerichtsvollzieher" hätte heissen müssen: "Schreiben vom GERICHT".

Damit aber jetzt bitte Ende der Diskussion! Es geht ja hier darum, sich gegenseitig zu helfen und nicht darum, rechthaberisch zu sein! Trotzdem danke für die (zumindest teilweise) berechtigte Kritik an meinem Statement!

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[1.1.2.2.1] himmelblau antwortet auf Schwabach
16.08.2005 19:09
Benutzer Schwabach schrieb:
Also, in einem Punkt gebe ich dir halbwegs Recht: Wenn ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher kommt, ist es meist zu spät! Ich hatte aber schon selber persönlich den Fall, dass via Gerichtsvollzieher ein von mir längst bezahlter Betrag ein zweites Mal eingetrieben werden sollte!
Bei Inkassounternehmen (mit teilweise rabiaten Methoden!) wäre ich vorsichtig! Im Übrigen hast Du ja bestätigt, dass (dann) ggfs. ein Gerichtsverfahren ansteht!
Recht gebe ich dir dahingehend, dass mir dahingehend ein Fehler unterlaufen ist, dass es anstatt "Schreiben vom Gerichtsvollzieher" hätte heissen müssen: "Schreiben vom GERICHT".

Damit aber jetzt bitte Ende der Diskussion! Es geht ja hier darum, sich gegenseitig zu helfen und nicht darum, rechthaberisch zu sein! Trotzdem danke für die (zumindest teilweise) berechtigte Kritik an meinem Statement!


war ja auch net so gemeint :-) man darf nur nie vergessen das viele leute mit sowas keine erfahrung haben und auch nur der kleinste fehler sehr teuer werden kann. daher sollte man immer etwas vorsichtig mit juristischen tipps sein ...

in diesem sinne ... viele grüsse aus dem sonnigen berlin :-)
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[1.1.3] freund77 antwortet auf Schwabach
20.08.2005 19:17
Benutzer Schwabach schrieb:
Richtig! Überhaupt nicht reagieren! Aber beachten: falls ein Schreiben über ein Inkassounternehmen oder einen Gerichtsvollzieher kommt: sofort schriftlich widersprechen (am besten per Einschreiben zwecks Nachweis), da ansonsten der Anspruch de facto bestht und gepfändet werden kann! Gruss!

Öhm Da ich weiß, was ein Einschreiben mit Rückschein kostet(plus Aufwand!), würde ich persönlich es doch vorziehen, Beträge bis zu 10Euro zu bezahlen.Außer wenn ich 100pro wüsste, dass kein Anspruch besteht.
Dann würde ich überlegen, was es mir wert ist.
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[1.1.3.1] spl antwortet auf freund77
20.08.2005 19:46
Benutzer freund77 schrieb:
Benutzer Schwabach schrieb:
Richtig! Überhaupt nicht reagieren! Aber beachten: falls ein Schreiben über ein Inkassounternehmen oder einen Gerichtsvollzieher kommt:

Jeder kann jederzeit ohne Grund ein beliebiges Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Wobei ich nicht wüsste, was das einem TK-Anbieter in diesem Kontext bringen sollte.

Der Gerichtsvollzieher selbst kommt nur, wenn du entweder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid oder auf eine Klage (wenn der Kläger Versäumnisurteil beantragt hat) verpennt hast zu reagieren. Und pfänden tut er auch nur, wenn du ihm das Geld nicht rausrückst.

spl
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[2] NNW antwortet auf thorsten72
18.08.2005 23:10
Hallo Thorsten,
wir haben heute mit der Post eine Mahnung von 01077 Callax Telecom GmbH erhalten [...] hinzu kommen noch 5,00€ für Schreibauslagen/Porto & Aufwendungen für Verzug. [...] jedoch nicht in besagtem Zeitraum die Dienste von Callax in Anspruch genommen haben [...]

Dito bei mir gerade. Schau mal auf das Rechnungsdatum, bin ich auch erst drüber gefallen. Callax verschickt anscheinend im Moment die Mahnungen für Außenstände des Jahres 2003. Da hatte ich mit Callax-Vorwahl telefoniert und leider nach Telekom-Mahnung auf Callax-Rechnung gewartet.

Zwei Fragen an alle:
- Verjährung beträgt 2 Jahre zum Jahresende, oder?
- Können sie Mahngebühren fordern, obwohl ich nie ein Schreiben von denen bekommen habe, auf dem die Kontoverbindung steht?

An Thorsten:
- Hast du auch 2003 nicht mit Callax telefoniert? Mich würde schon interessieren, ob dieser Anbieter Computerprobleme hat!

Viele Grüße
NNW
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[2.1] thorsten72 antwortet auf NNW
18.08.2005 23:46
Hallo zusammen,
da Callax bisher recht gut bewertet wurde, hab ich die Sache bei mir im Büro weiterverfolgt und siehe da, Callax hat wirklich Anspruch auf die Summe. Es handelte sich nämlich nicht um meinen Privatanschluß, sondern um meinen damaligen Geschäftsanschluß und zu besagtem Zeitraum habe ich in Absprache mit der DTAG (Geschäftskunden-Hotline)zwei Monatsrechnungen nicht gezahlt, da bestimmte DTAG-Konditionen nicht gestimmt haben. Anfang Januar kam dann allerdings eine Mahnung der DTAG und nach vielen Telefonaten mit der DTAG-Hotline habe ich den angemahnten Betrag gezahlt und gut war. Natürlich war der Betrag geringer als die eigentlichen Telefonrechnungen, das Problem mit der Inkasoleistung der DTAG für CbC-Anbieter kennen wir ja. Lange Rede kurzer Sinn, der eingeforderte Betrag von Callax ist berechtigtnet, bis auf die Mahngebühren, zumindest ist so "mein Rechtsgefühl". Wie sieht es nun wirklich aus, muß ich die Schreibauslagen/Porto = 2,50€ + Aufwendungen und Verzug = 2,50€, also insgesamt 5,00€ auch tragen. Ich hab von den Jungs keine Rechnung erhalten und wenn die DTAG da nicht hinterher ist, kann das doch nicht zu meinen Lasten gehen, oder wie seht ihr das?

Gruß
Thorsten
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[2.1.1] freund77 antwortet auf thorsten72
20.08.2005 19:11
Hallo Thorsten,
ich habe heute auch eine Mahnung bekommen.*aufreg*
3,5Euro plus 5Euro Aufwand und Verzug ->8,5 Euro

Der Gag ist, dass auch bei mir der Betrag 10/2003 angefallen sein soll.
Wie soll ich das denn nachprüfen?
Und: Kann man sich nach 2 Jahren einfach so melden?

Ich habe nicht die geringste Ahnung, ob der Betrag von 3,50 Euro berechtigt ist.
Wenn ich jetzt nicht reagiere, habe ich Angst, dass der Betrag berechtigt ist -->>bei berechtigter Forderung ergibt das einen wesentlich höheren Betrag *vermut*
Bin mir daher unsicher, ob ich zahle oder ignoriere oder nachfrage, was so ein Schreiben nach 2 Jahren soll.

Leider kann ich Deine Fragen nicht beantworten.

Sich nach 2 Jahren zu melden ist meinem Gefühl nach von der Firma Callax vollkommen daneben.
Und 5Euro einfach so zu verlangen, ohne vorher eine Rechnung verschickt zu haben, sowieso.
Viele Grüße,
Eduard
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[2.1.1.1] spl antwortet auf freund77
20.08.2005 19:31
Benutzer freund77 schrieb:
Hallo Thorsten, ich habe heute auch eine Mahnung bekommen.*aufreg* 3,5Euro plus 5Euro Aufwand und Verzug ->8,5 Euro

Der Gag ist, dass auch bei mir der Betrag 10/2003 angefallen sein soll. Wie soll ich das denn nachprüfen?

Indem du dich nachweisbar (E-Mail mit Empfangsbestätigung; Fax mit Sendeprotokoll; Einwurf-Einschreiben) an den Anbieter wendest und eine Aufschlüsselung der Verbindungsdaten verlangst. Solange die nicht erteilt wird, muss auch nicht bezahlt werden.

Das geht auch nach 2 Jahren noch. Denn die 6-monatige Löschungsfrist für Verkehrsdaten gilt nicht, wenn Einwendungen erhoben werden. Und das Nichtzahlen einer Rechnung stellt eine solche (stillschweigende) Einwendung dar.

Und: Kann man sich nach 2 Jahren einfach so melden?

Man kann sich jederzeit melden, um eine vermeintliche Forderung einzutreiben. Nach einer gewissen Zeit kannst du allerdings die Einrede der Verjährung erheben. TK-Forderungen verjährten früher nach 2, neuerdings nach 3 vollen Kalenderjahren.

Alles klar? :)

spl
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[2.1.1.1.1] freund77 antwortet auf spl
20.08.2005 22:42
Der Gag ist, dass auch bei mir der Betrag 10/2003 angefallen sein soll. Wie soll ich das denn nachprüfen?

Indem du dich nachweisbar (E-Mail mit Empfangsbestätigung; Fax mit Sendeprotokoll; Einwurf-Einschreiben) an den Anbieter wendest und eine Aufschlüsselung der Verbindungsdaten verlangst. Solange die nicht erteilt wird, muss auch nicht bezahlt werden.

Alles klar? :)

ja, danke habe eine email mit der bitte um aufschlüsselung geschrieben

:-))
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[3] calzone antwortet auf thorsten72
22.08.2005 20:29
Hab heute ebenfalls ne Mahnung von denen bekommen:
Rechnungsdaten sind der 18.11.03und der 17.10.03 ueber einen Btrag von insgesamt 1,08.- zuzueglich 2x 2,50 Auslagen.
Tja, was tun? Natuerlich kann ich nicht mehr nachvollziehen, ob ich tatsaechlich ueber die telefon iert habe.
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[3.1] rkhh45 antwortet auf calzone
23.08.2005 13:42
Habe jetzt die Sache so gut es ging geprüft und wahrscheinlich hat Callax Recht. Die haben vor (scheinbar) Verjährungsfrist angefangen Kleinbeträge zu mahnen. Die Telecom mahnt nur eigene Beträge. die Mahnung habe ich gezahlt aber nicht beachtet, dass dabei die 01077 nicht berücksichtigt war.
Trotzdem habe ich kein gutes Gefühl. Es ist der Callax durchaus klar wodurch diese Rückstände entstehen und dass der Kunde nicht weiß, dass er Aussenstände hat. Da empfinde ich die 5 Euro Gebühr als Frechheit. Nach 2 Jahren ist in meiner Buchführung(hihihi) keine Telefonrechnung von 2003 mehr vorhanden.

Die 01077 ist deshalb für mich absolut tabu.
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[3.2] freund77 antwortet auf calzone
24.08.2005 13:44
Benutzer calzone schrieb:
Hab heute ebenfalls ne Mahnung von denen bekommen: Rechnungsdaten sind der 18.11.03und der 17.10.03 ueber einen Btrag von insgesamt 1,08.- zuzueglich 2x 2,50 Auslagen. Tja, was tun? Natuerlich kann ich nicht mehr nachvollziehen, ob ich tatsaechlich ueber die telefon iert habe.

Hallo,
ich habe eine freundliche Antwort-Email der Fa Callax bekommen, in der Verbindungen aufgeführt waren.
Der Bitte um Aufschlüsselung der Verbindungsdaten wurde also nachgekommen.

Auszug:
Die Mahnkosten in Höhe von Euro 5,00 fallen bei jeder Mahnung an, unabhängig
von der Höhe des eigentlichen Rechnungsbetrages. Aufgrund dessen, dass wir
durch die Kosten, die uns für eine Mahnung entstehen, nicht die Gesamtheit
unserer Kunden durch Erhöhung der Tarife o. ä. belasten wollen und können,
müssen wir diese leider auf die Kunden umlegen, welche Ihre Rechnung nicht
fristgerecht beglichen haben. Infolgedessen sind diese Mahnungen
erforderlich geworden, damit wir weiterhin unsere günstigen Tarife anbieten
können.

Generell hatten wir bis vor kurzem nicht beabsichtigt, auch Forderungen
unter einem Betrag von Euro 4,00 zu mahnen. Weil die Zahl der Nicht-Zahler
von geringeren Beträgen aber stetig angewachsen ist, mussten wir nun auch
diese Forderungen mit ins Mahnverfahren aufnehmen, um speziell diese
Ausfälle nicht durch z. B. Erhöhung der Preise auf die Gesamtheit unserer
Kunden aufteilen zu müssen.

Mag alles stimmen..
Trotzdem meldet man sich nicht einfach so aus heiterem Himmel nach 2(!) Jahren.
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[4] packer antwortet auf thorsten72
25.08.2005 13:57
Hallo zusammen,
habe auch ne Mahnung.
6,96 € (inkl. Porto und Aufwand,
allerdings habe ich den Dienst tatsächlich in dem betreffenden Zeitraum, 23.04.2003, genutzt.
Habe woanders gelesen, das die Verjährung 2 Jahre ist
Nun ist die Frage ob ich das tatsächlich nicht bezahlen soll?
Ich habe zwar noch die Telefonrechnung, weiss aber nicht ob ich damals in Verzug war.
Was meint ihr?
Gruss
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[5] 555nase antwortet auf thorsten72
29.08.2005 22:18
Benutzer thorsten72 schrieb:
Hallo zusammen, wir haben heute mit der Post eine Mahnung von 01077 Callax Telecom GmbH erhalten und sind fast aus allen Wolken gefallen. Es geht um Telekommunikationskosten in Höhe von 3,56 €/brutto (Zeitraum Nov/Dez2003), hinzu kommen noch 5,00€ für Schreibauslagen/Porto & Aufwendungen für Verzug. Wir wissen nicht ganz ob das ein Scherz sein soll, da das ganze zwar einen sehr offiziellen Eindruck macht, ausgefüllter Zahlschein, plausibles Anschreiben etc, wir jedoch nicht in besagtem Zeitraum die Dienste von Callax in Anspruch genommen haben.
Was meint Ihr, handelt es sich nur wieder mal um eine Bauernfängerei? Und wie sollten wir uns verhalten?

Über eure Unterstützung freue ich mich jetzt schon!

Gruß
Thorsten

Hallo Thorsten

Habe am WoE ein ähnliches Schreiben von 01030 bekommen, gehört allerdings laut teltarif.de Datenbank auch zur Telecom Holding GmbH.

In unserem Fall wird ein angeblicher Betrag aus der Dezmberrechnung nachgefordert; das Kuriose dabei ist: in der besagten Rechnung ist ein völlig anderer Betrag aufgeführt.

Die DTAG Rechnung wurde, wie alle anderen Rechnungen pünktlich und in vollem Umfang bezahlt, auch liegen uns alle Einzelverbindungsübersichten vor. Die in der Mahnung geforderten Gespräche wurden nie geführt und schon gar nicht in Rechnung gestellt - alle über den 01030-CbC-Service geführten Gespräche wurden fristgerecht bezahlt

Nachdem wir dies so in einer Mail an den Laden geschildert und dem Schreiben, allen Forderungen und der gesetzten Frist widersprochen haben, haben wir heute Abend eine Mail zurückerhalten, in der völlig andere Summen genannt wurden, die natürlich auch jeglicher Grundlage entbeeren. Zum Hohn gab man uns den Rat, die 6.21 EUR zu zahlen, uns kostenlos an die T-Com zu wenden oder die kostenpflichtige Hotline der 01030 anzurufen.

Mir scheint hier eine grandiose Schlampigkeit gepaart mit einer gehörigen Portion Abzockerei vorzuliegen.

Bin gespannt was sich weiter ergibt und was hier sonst noch so im Thread zu lesen ist.

CU 555nase
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[5.1] euroblatt antwortet auf 555nase
01.09.2005 11:44
Hallo,

die Frage ist ja bei allen nur, ob die 5 Euro Mahn- und Auslagengebühren rechtens sind? Da die Callax ja keine eigene Rechnung verschickt. Hätte die Callax eine Rechnung verschickt, hätte jeder fristgerecht gezahlt.

Wenn Teltarif.de eine Stellung hierzu nehmen würde, wäre dieses Problem "denke ich" am Besten gelöst.

Gruß

Euroblatt
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[5.1.1] cpkessler antwortet auf euroblatt
08.09.2005 21:52
Hi zusammen!

Ich habe in der vorvergangenen Woche von der 01030 eine Mahnung für 2004 bekommen. Da ich damals die Rechnung der T-Com erst auf die Mahnung hin überwiesen habe, diese somit gekürzt war, habe ich den "offenen" Rechnungsbetrag überwiesen, weil ich schon der Meinung bin, dass Dienstleistungen bezahlt werden sollten. Die Mahngebühren, und um die ging es im vorherigen Beitrag, habe ich herausgekürzt. Bei mir waren es ebenfalls 5,- (2,50 + 2,50). An die 01030 habe ich eine freundlich bestimmte Email geschickt, die das oben genannte ausdrückt, aber auch, dass eine erste mahnung bei mir ohne Mahngebüren bearbeitet wird! Ein paar Tage später hatte ich eine Email von einer Beatrix (wer deren vollständigen Namen/Email will, soll schreiben) die aussagte, dass sie (01030) damit einverstanden sind, wenn ich "nur" den Dienstleistungsbetrag überweise!!!

Kurz und gut: Zahlt die Dienstleistung, wehrt euch gegen die Mahngebühr.

BTW: Wieder einen tag später bekam ich noch eine >UNGELESEN GELÖSCHT< Meldung von einem 01058 Account zu dieser ersten Mail. Strange, wobei? Ist ja das selbe Haus, die da den "Kunden" verwirren.

Und noch Eines: Seit heute kann ich weder über 01030 noch über 01058 telefonieren ;-) Egal, waren eh nicht meine Favoriten...
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[5.1.1.1] TEL01 antwortet auf cpkessler
29.05.2006 17:45
Wieder Mahnungen von CALLAX im Umlauf ?

Von einem "hanseatischen" Inkassounternehmen erhielten wir heute erstmalig ein Schreiben zu offenen Forderungen der CALLAX.
Es geht um einen Betrag < 3,00 € aus dem Jahr 2003.

Mehrfach boten wir dem Inkassobüro an, um weitere Kosten und
Aufwand zu vermeiden, diesen Betrag zu zahlen und ohne Anerkennung
der Forderung den Vorgang zu beenden. Man ließ sich hierauf nicht
ein - auch die Gelassenheit des Büro Mitarbeiters spiegelte
kaum Verständnis für diesen Irrsinn. Kurzum, mit dem nächsten
Schreiben sollen < 55,00 € fällig werden, in denen Mahnkosten
und Berabeitungskosten enthalten seien. Andere Forderungen
haben uns jedoch nie erreicht.

Wir haben die Telekom Rechnung vorliegen: bezahlt.
Das Inkassobüro empfahl eine Recherche bei der Telekom
zu beauftragen. Warum hat CALLAX das nicht gemacht ?

So werden die Call-By-Call Anbieter Ihren Ruf nicht verbessern -
auch wenn es mal Fehler oder Irrtümer gibt - mit soetwas
belästigt man einen Kunden nicht nach über 2 Jahren ...

Peinlich für CALLAX, wenn der Kunde geazhlt hat
und dies nach 2 Jahren beweisen soll.