Benutzer teleterror schrieb:
Woher weisst Du denn, dass die Person, mit der Du gechattet hast und die Person mit der Du gesprochen hast identisch sind? Immerhin gibt es Logfiles vom Chat - jeder, der diese Logfiles erhält weiss alles über Dich. Nur mal so zum Nachdenken...
Ich weiß, daß diese Person die gleiche, weil sie es mir bestätigt hat (o.k., wird mir wieder niemand glauben). Nach
Auch wenn sie es bestätigt muss es ja nicht stimmen. Du *glaubst* es - so wie Du an kostenlose 01908-Gespräche geglaubt hast. Du solltest vielleicht etwas kritischer denken...
meiner Nachfrage beim Chatbetreiber mit Hinweis auf Betrug und evtl. strefrechtliches Vorgehen, wurd emir mitgeteilt, die Chatgespräche würden nicht aufgezeichnet.
Was bedeutet dann Dein Hinweis mit den Logfiles?
War eine Vermutung. Sie kann ja die Chatsessions mitgeloggt haben - technisch überhaupt kein Problem.
O.k. - hast Du dafür irgendeinen Beweis? Wenn nein: vergiss das lieber, bei einem Rechtsstreit glaubt es Dir eh' keiner, auch wenn es tatsächlich so war.
Als einen Beweis habe ich meinen Einzelverbindungsnachweis. Und
Der beweist nur, dass Du x Stunden lang eine 01908-Hotline angerufen hast. Das steht ja gar nicht zur Disposition, Du bestreitest ja nicht, dort angerufen zu haben. Was soll das beweisen?
meine in sich schlüssige und nachvollziehbare Erklärung.
Es gibt viele in sich schlüssige Märchen. Nimm's nicht persönlich, aber ich versetze mich jetzt mal in die Situation eines Richters, der Deinen Fall (so es denn zu einer Zivilverhandlung käme) verhandelt. Was würde ich wohl denken? Da kommt einer und behauptet, ihm seien kostenlose Gespräche versprochen worden. Beweise (Telefonaufzeichnungen etc.) hat er keine, sondern nur einen treuherzigen Augenaufschlag. Die technische Überprüfung des Anbieters wird ergeben, dass die Tarifansage völlig korrekt ist. Was werde ich als Richter tun? Dir die Leviten zum Thema "Gutgläubigkeit" lesen und einen Vergleich vorschlagen, was sonst. Wenn der Hotlineanbieter akzeptiert, kommst Du vielleicht mit 500 EUR davon, PLUS die halben Verfahrenskosten, PLUS die Anwaltskosten (sofern Du einen beauftragst). Rechne mal.
Ausserdem wieso sollte ich ansonsten so ein Theater machen?
Da fällt mir jetzt einiges ein, aber das muss ich jetzt sicher nicht in allen Details ausbreiten.
Schwierigkeiten bekommen. Du solltest lieber einen Rechtsanwalt konsultieren - wenn Du dann vielleicht nur noch 50% zahlen musst, hat sich das schon gelohnt. Einfach gar nicht zahlen ist das Schlechteste, was Du nur machen kannst.
Der Rechtsanwalt wird wohl leider nötig sein. Ich stelle erste einmal eine Betrugsanzeige.
Hast Du einen Beweis für diese Anschuldigung (nichts anderes ist eine Anzeige)? Wenn nein: spar Dir die Mühe, es sei denn, Du (oder ein Anwalt) findest andere gleichartig geschädigte Personen oder schaffst es, einen Beweis vorzuführen (dürfte praktisch unmöglich sein). Du kannst Dir viel (finanziellen) Ärger ersparen, wenn Du das ohne riesigen juristischen Aufwand beilegst...
Benni