Benutzer daso schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer daso schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:
Änderungen in dem Sinne, dass einige Tarife wegfallen, bzw. inhaltlich geändert werden. Das gilt für Neuaufträge, bestehende Verträge werden nicht automatisch umgestellt.
Bedeutet "nicht automatisch", dass bestehende
Verträge auf Antrag umgestellt werden können?
Das bedeutet, das Alttarife nicht automatisch in Neutarife übergehen, denn wegfallende Tarife (wie z.Bsp der XXL Local) bleiben für Bestandskunden unverändert. Im Falle einer gewünschten Änderung, muß man sich selbständig melden. Nur eben die Alttarife werden dann nicht mehr vermarktet.
Bedeutet der Wegfall des Aktionsangebots, dass die 5 EUR weniger dann auch für Bestandskunden gelten?
Nein, weiterhin gilt die Mindestvertragslaufzeit. Da der Call&Surf Comfort(2) bisher nicht zu unterscheiden war ob es das Aktionsangebot ist oder nicht (außer im Preis), war es auch nicht möglich diesen "Aktionstarif" zu buchen. Auch wenn ein Hotliner es wollte, es ging technisch nicht.
Nun wird das Kind einen anderen Namen haben, wenn der Wechsel von C&S Comfort(2) auf C&S Comfort(2) bisher nicht möglich war, auf C&S Comfort(4) sollte der Wechsel gelingen.
Aber wie bereits erwähnt, eigentlich gilt die MVLZ, die einen sofortigen Wechsel nicht zulassen würde...EIGENTLICH
Mal schauen, ob es technisch realisierbar sein wird.
Woher hast Du diese ganzen Infos?
Die steht bei mir auf nem Blatt Papier geschrieben... ;-)
Danke und Gruss!
daso