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Recht auf Telefonanschluss???


25.05.2008 12:52 - Gestartet von Elm...
Hallo,

können Sie mir sagen, ob es in Deutschland aktuell ein Recht auf einen Telefonanschluss gibt??? Das heißt in meinem derzeitigen Haus konnte mir die Telekom vor ca. 10 Jahren keinen ordnungsgemäßen Telefonanschluss zur Verfügung stellen, nur einen provisorischen.

Nun möchte ich, dass die Telekom das in Ordnung bringt, aber keiner fühlt sich verantwortlich…

Können Sie mir da weiterhelfen???

Vielen DankFlorian Kauffmann
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[1] Grund AS
neffetS antwortet auf Elm...
25.05.2008 15:16
Ja, obwohl die Telekom kein Monopol mehr hat ,liegt sie in der Pflicht (als größter Anbieter) Dir einen analogen AS bereit bereit zu stellen.

Gruß neffetS
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[1.1] Aber...
Superkolbi antwortet auf neffetS
25.05.2008 17:05

einmal geändert am 25.05.2008 17:06
... meines Wissens darf sie die Erschließungskosten an dich weitergeben, also das evt. Aufgraben der Straße etc.

Benutzer neffetS schrieb:
Ja, obwohl die Telekom kein Monopol mehr hat ,liegt sie in der Pflicht (als größter Anbieter) Dir einen analogen AS bereit bereit zu stellen.

Gruß neffetS

Was ist eigentlich ein "provisorischer Anschluß"?
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[1.1.1] Elm... antwortet auf Superkolbi
25.05.2008 18:27
Bei uns ist das so, unser Haus steht in unserem Dorf hinter einer Bahnlinie, sodas die Telekom quasi die Bahntrasse queren muss, das war eben vor 10 Jahren schon ein Problem, die Genehmigung der Bahn sollte angeblich ca. 10.000 DM kosten und ob die das dann genehmigen wäre fraglich...

Sodass die uns dann damals angeboten haben, einen Anschluss beim Nachbar (vor der Bahn) zu machen und von da aus, haben die uns ein Kabel zu uns gelegt, durch die Bahn, nur leider mit einem minderwertigen Kabel, was anfang des Jahres schon ne Störung hatte, die wir nur mit Not wieder beheben konnten...

Und nun will ich das die endlich mal mein Haus richtig anschließen...

Gibt es dazu nen Paragrafen in einem Gesetz, das die das müssen??? Worauf ich mich berufen kann???

Und wie wäre das, wenn ich Kunde der EnviTel bin, die sich ja wiederrum nur bei der Telekom einmietet??? Wer ist dann verantowrtlich für den Bau, die Telekom oder EnviaTel???

Danke Euch
Florian
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[1.1.1.1] CGa antwortet auf Elm...
26.05.2008 00:29
Benutzer Elm... schrieb:
Bei uns ist das so, unser Haus steht in unserem Dorf hinter einer Bahnlinie, sodas die Telekom quasi die Bahntrasse queren muss, das war eben vor 10 Jahren schon ein Problem, die Genehmigung der Bahn sollte angeblich ca. 10.000 DM kosten und ob die das dann genehmigen wäre fraglich...

Sodass die uns dann damals angeboten haben, einen Anschluss beim Nachbar (vor der Bahn) zu machen und von da aus, haben die uns ein Kabel zu uns gelegt, durch die Bahn, nur leider mit einem minderwertigen Kabel, was anfang des Jahres schon ne Störung hatte, die wir nur mit Not wieder beheben konnten...

Und nun will ich das die endlich mal mein Haus richtig anschließen...

Gibt es dazu nen Paragrafen in einem Gesetz, das die das müssen??? Worauf ich mich berufen kann???

Entgegen der Meinung eines Vorposters hat man kein Recht auf einen Tel-As, die Telekom konnte sich schon immer weigern einen Kd zu nehmen bzw. nur mit Kaution bzw. Sicherheitsleisung.

1 Du hast einen Tel. As mit Luftleitung, den haben viele, auf eine Erdverlegung hast du ein Recht, wie und ob überhaut du zu deinem AS kommst bestimmt die Telekom. Und ja ein Recht auf Grundversorgung mit Telefon deckt die gute alte Telefonzelle ab, ob mit Haus oder neu im Freien.

cu ChrisX
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[1.1.1.1.1] neffetS antwortet auf CGa
29.05.2008 05:58
Hab noch was zum Thema passend gefunden

Quelle Bundesnetzagentur , und folg. Link:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/db78a595c629d34d959e2f4a52fdd644,0/Verbraucherservice_Telekommunikation/Verbraucherbroschuere_3vp.html

IV. Welche Ansprüche auf Grundversorgung hat der Endkunde?

1. Grundversorgung mit Teilnehmeranschlüssen (Telefonanschluss)

Das Telekommunikationsrecht räumt Endkunden einen grundsätzlichen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Teilnehmeranschluss (Telefonanschluss) an ein öffentliches Telefonnetz ein. Ferner besteht ein Anspruch auf Grundversorgung mit einem Zugang zu öffentlichen Telefondiensten. Zurzeit erbringt die Deutsche Telekom AG (DTAG) die Grundversorgung in der Bundesrepublik. Vorraussetzung hierfür ist, dass der Anschluss innerhalb einer geschlossenen Bebauung eingerichtet werden soll. Gegenüber anderen Anbietern besteht hingegen kein gesetzlicher Anspruch auf einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz oder auf Zugang zu öffentlichen Telefondiensten.



Gruß neffetS