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Anruf von Primacall


19.06.2009 17:11 - Gestartet von Zinaida
Hallo,
ich bekam heute einen Anruf der o.g. Firma und nachdem ich aufgelegt hatte, habe ich ein total schlechtes Gefühl, evtl. einen Fehler gemacht zu haben. Zunächst dachte ich, es handelte sich um einen Anruf der Telekom...
Mir wurden 100 Freiminuten und ein günstiger Tarif in Aussicht gestellt - während des Gesprächs sagte ich, daß ich darüber lieber noch einmal mit meinem Mann sprechen möchte, da ich auch nicht der Anschlußinhaber bin. Daraufhin meinte der Mitarbeiter, es würde in den nächsten 2-3 Tagen sowieso noch jemand anrufen, bis dahin könnte ich ja mit meinem Mann sprechen.
Das Gespräch wurde aufgezeichnet und ich habe Angst, daß mit irgendeinem "Ja" meinerseits bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. Jetzt könnte ich ja wohl widerrufen, aber ich habe ja rein gar nichts in der Hand. Wird der 2.Anruf überhaupt stattfinden? Was kann ich jetzt überhaupt tun?
Vielen Dank für Tipps,
Zinaida
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[1] neffetS antwortet auf Zinaida
19.06.2009 19:13
1) wenn Du Vertragsdaten schriftlich erhalten wirst, hast Du ab Zustellung ein 14 Tägiges Widerrufsrecht, dieses unbedingt in schriftlicher Form tätigen.

dazu 2 Hilfreiche Links von Primacell:
http://www.primacall.de/index.php?id=230&L=0
http://www.primacall.de/index.php?id=145&L=0

2) Sollte der Auftrag ,zur Preselection über die Telekom laufen, erhälst du auch von Telekom eine Auftragsbestätigung, diesen Widerruf wird die Telekom Dir dankend engegennehmen.

3) es ist recht unerheblich ob ein weiterer Anruf erfolgen wird.



neffetS
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[1.1] mabot antwortet auf neffetS
26.06.2009 10:10
Benutzer neffetS schrieb:
1) wenn Du Vertragsdaten schriftlich erhalten wirst, hast Du ab Zustellung ein 14 Tägiges Widerrufsrecht, dieses unbedingt in schriftlicher Form tätigen.

ohne die Links jetzt durchgesehen zu haben, aber falls der Vertrag schon am Telefon geschlossen wurde, müsste die Widerrufsfrist doch sogar vier Wochen betragen, da die schriftliche Widerrufsbelehrung erst NACH Vertragsabschluss einsehbar war (§ 355 BGB)? Und für den Fall einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung (14 Tage) wäre das Widerrufsrecht dann sogar unbegrenzt.
Bin nämlich in einer ähnlichen Situation und habe das so recherchiert. Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege!