Benutzer MacLeod2004 schrieb:
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Allerdings: die Frage ist doch letztlich, bin ich wirklich in Verzug geraten? Das BGB schreibt dazu (und das haben mir sogar diese Anwälte zitiert!), daß ich durch die Mahnungen der 01024 in Verzug geraten wäre. Nun habe ich aber tatsächlich niemals Mahnungen bekommen. Ich glaube nicht, daß ich beweisen muß, daß ich keine Mahnung bekommen habe. Eher müssen die mir beweisen, daß ich sie bekommen habe. Das allerdings dürfte ihnen schwer fallen...
Also folgere ich mal: keine Mahnungen -> kein Verzug -> keine Zusatzforderungen. Oder?
Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Du hast doch bei deinem Umzug sicherlich eine Nachsendeadresse bei der Post oder deinem Nachmieter o.ä. hinterlassen. Jedenfalls liegt es in DEINER Verantwortung dafür zu sorgen, dass dich wichtige Schreiben wie z. B. Rechnungen, auch noch eine gewisse Zeit nach dem Wechsel deines Wohnortes erreichen.
Die Frage, ob du die Rechnungen/Mahnungen erhalten hast oder nicht, ist natürlich die elementare Frage. Der 01024-Anbieter hat grundsätzlich seine Pflicht damit erfüllt, diese zu verschicken, denn er kann davon ausgehen, dass sein Schreiben den Empfänger erreicht. Heisst: mit dem Abschicken der Mahnungen und dem damit grundsätzlich verbundenen Geraten des Schreibens in deinen Machtbereich (so lautet es nun mal im BGB), gerätst du in der Tat automatisch in Verzug. Selbst dann wird einem nach BGB aber noch 14 Tage Zeit eingeräumt, die Rechnung zu begleichen (auch wenn es heisst: "fällig sofort").
Natürlich gibt es immer Fälle, wo die Zustellung durch die Post -wie in deinem Fall- tatsächlich nicht erfolgt ist, und dann beginnen die Streitigkeiten darüber, wer das zu verschulden hat.
Da du aber die Forderungen des Inkasso-Unternehmens ja auch erhalten hast, ist es schwer zu begründen, warum dich gerade die Schreiben von 01024 NICHT erreicht haben sollen.
Die Frage ist nun: soll man es darauf ankommen lassen und hoffen, daß diese Argumentation notfalls vor Gericht zieht? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, um notfalls auch einen Anwalt einschalten zu können.
Ich würde es nicht zu einer gerichtlichen Klärung dessen kommen lassen, wenn der Streitwert es überhaupt zulässt, dafür ein Gericht anzurufen. Und ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten für diese Auseinandersetzung übernimmt, ist für mich auch fraglich.
Ich würde, wenn eine außergerichtliche Einigung mit 01024 nicht mehr möglich ist (und wenn das Inkasso-Büro schon auf den Plan getreten ist, befürchte ich, dass das nicht zu erwarten ist, weil 01024 ja genau diesen Papierkrieg nicht haben will) an einer anderen Stelle ansetzen: Warum ist der Betrag nicht von der Telekom mit der Abschlussrechung eingezogen worden? So, wie du es mit der Nutzung von 01024 ursprünglich beabsichtigt und eingewilligt hattest.
Wenn du darlegen kannst, dass du alles dir mögliche unternommen hattest, dass die Gebühren für deine Call-by-Call-Gespräche auf dem üblichen Wege hätten beglichen werden können (die DTAG hatte ja eine Genehmigung zur Lastschrift), muss man 01024 fragen, warum sie dir überhaupt eine Mahnung geschickt haben.
Ich nehme an, dass die Telekom sich dafür nicht mehr als zuständig fühlte, weil dein Buchungskonto bereits geschlossen worden war. Wie in solchen Fällen die Forderungen von Drittanbietern abgerechnet werden, müsste in irgendeiner AGB ja nachzulesen sein. Andererseits habe ich bei zig Umzügen noch keine Probleme (auch nicht mit 01024) gehabt, denn die Buchungskonten bei der Telekom werden auch bei inländischen Umzügen abgeschlossen, sodass das Begleichen der nachträglichen Forderungen der Drittanbieter keine Seltenheit sein sollte.
Abschließend mein Tipp: Drehe den Spieß um, und frage 01024 warum sie nicht eurer gegenseitigen Abmachung nachgekommen ist und die Beträge WIE VEREINBART über die Telekom abgerechnet hat. Zur Not muss 01024 das mit der Telekom klären, denn du wirst nicht der erste sein, der durch einen Umzug seinen Telefonanschluss gekündigt hat.
Viel Erfolg und halt uns auf dem Laufenden.