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Drohung mit Gericht ohne Rechnung bzw. Mahung


19.05.2004 15:03 - Gestartet von MacLeod2004
Hallo, kann mir jemand hier im Forum eine Auskunft geben zu folgendem Problem:

Ende Februar 2002 bin ich von Deutschland nach Österreich umgezogen

Meinen Anschluss bei der Deutschen Telekom kündigte ich zu diesem Zeitpunkt. Die Telekom erhielt von mir meine neue Anschrift für die Schlussrechnung und hatte die Möglichkeit, diese von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen – was sie auch tat.

Per Call by Call hatte ich bis zu meinem Umzug auch über andere Anbieter telefoniert – unter anderem über die 01024-Telefondienste. Diese, insbesondere auch die 01024-Telefondienste rechnen ihre erbrachten Leistungen üblicherweise über die Deutsche Telekom ab, welche diese dann ihren Kunden berechnet.

Seit Februar 2004 stehe ich nun in Schriftwechsel mit einer Anwaltskanzlei, die behauptet, 01024-Telefondienste hätte mir nach erfolgter Rechnungsstellung durch die Deutsche Telekom zwei Mahnungen zugeschickt und nun diese Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt. Zu den ca. 7 Euro ursprüngliche Kosten sind mittlerweile Zinsen, Mahnkosten sowie Kosten der Kanzlei in Höhe von insgesamt ca. 30 Euro gekommen.

Ich denke, der ursprüngliche Rechnungsbetrag könnte gerechtfertigt sein – immerhin habe ich über die 01024 telefoniert. Die mittlerweile angefallenen zusätzlichen Kosten halte ich für ungerechtfertigt, da:
1. alle Rechnungen der Deutschen Telekom, auf der Beträge der 01024 ausgewiesen waren, von mir per Bankeinzug beglichen wurden,
2. 01024 die Möglichkeit hatte, auch den letzten offenen Betrag über die Deutsche Telekom einzuziehen
3. ich nicht, wie behauptet, Mahnungen erhalten habe

Wie soll ich mich nun verhalten? Ich bin bereit, den ursprünglichen Betrag zu zahlen, da ich diesen im Grunde nicht anzweifle. Muss ich auch die angefallenen zusätzlichen Kosten tragen? Meiner Meinung nach sind diese durch mich nicht schuldhaft verursacht worden.

Soll ich es gar auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen? Wer trägt überhaupt die Beweislast, was die Zustellung der Mahnungen angeht? Ich kann ja wohl schlecht beweisen, dass ich sie nicht erhalten habe. Und um gleich entsprechenden Bemerkungen vorzubeugen, das ist keine der gängigen Lügen, ich habe diese Mahnungen tatsächlich nicht erhalten.

Danke für gute Hinweise schon im Voraus.

Frank
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[1] GKr antwortet auf MacLeod2004
19.05.2004 15:35
Benutzer MacLeod2004 schrieb:
Hallo, kann mir jemand hier im Forum eine Auskunft geben zu folgendem Problem:

Ende Februar 2002 bin ich von Deutschland nach Österreich umgezogen

Meinen Anschluss bei der Deutschen Telekom kündigte ich zu diesem Zeitpunkt. Die Telekom erhielt von mir meine neue Anschrift für die Schlussrechnung und hatte die Möglichkeit, diese von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen – was sie auch tat.

Per Call by Call hatte ich bis zu meinem Umzug auch über andere Anbieter telefoniert – unter anderem über die 01024-Telefondienste. Diese, insbesondere auch die 01024-Telefondienste rechnen ihre erbrachten Leistungen üblicherweise über die Deutsche Telekom ab, welche diese dann ihren Kunden berechnet.

Seit Februar 2004 stehe ich nun in Schriftwechsel mit einer Anwaltskanzlei, die behauptet, 01024-Telefondienste hätte mir nach erfolgter Rechnungsstellung durch die Deutsche Telekom zwei Mahnungen zugeschickt und nun diese Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt. Zu den ca. 7 Euro ursprüngliche Kosten sind mittlerweile Zinsen, Mahnkosten sowie Kosten der Kanzlei in Höhe von insgesamt ca. 30 Euro gekommen.

Ich denke, der ursprüngliche Rechnungsbetrag könnte gerechtfertigt sein – immerhin habe ich über die 01024 telefoniert. Die mittlerweile angefallenen zusätzlichen Kosten halte ich für ungerechtfertigt, da:
1. alle Rechnungen der Deutschen Telekom, auf der Beträge der 01024 ausgewiesen waren, von mir per Bankeinzug beglichen wurden,
2. 01024 die Möglichkeit hatte, auch den letzten offenen Betrag über die Deutsche Telekom einzuziehen 3. ich nicht, wie behauptet, Mahnungen erhalten habe

Wie soll ich mich nun verhalten? Ich bin bereit, den ursprünglichen Betrag zu zahlen, da ich diesen im Grunde nicht anzweifle. Muss ich auch die angefallenen zusätzlichen Kosten tragen? Meiner Meinung nach sind diese durch mich nicht schuldhaft verursacht worden.

Soll ich es gar auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen? Wer trägt überhaupt die Beweislast, was die Zustellung der Mahnungen angeht? Ich kann ja wohl schlecht beweisen, dass ich sie nicht erhalten habe. Und um gleich entsprechenden Bemerkungen vorzubeugen, das ist keine der gängigen Lügen, ich habe diese Mahnungen tatsächlich nicht erhalten.

Danke für gute Hinweise schon im Voraus.

Frank

Ja, so ist das beim so hochgelobten "echten" Call-by-Call.
Wahrscheinlich existierte Dein Anschluss bei der DTAG nicht mehr, als 01024 einige Calls über die DTAG nachberechnen wollte.
So bist Du in Verzug geraten. Und ein automatisches Prozedere ist angelaufen..

Du hast ein Problem - das wenig mit der juristischen Situation zu tun hat, zu der Dir hier sicher einige Leute etwas sagen werden.

Das ist Dein Problem:
Forderungen unter XX Euro einzutreiben ist für einen Anbieter viel zu aufwendig und teuer (wobei XX EUR von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich festgelegt wird).
Lösung (für den Anbieter): Es gibt Inkasso-Unternehmen, die diese Forderungen eintreiben, ohne dem Anbieter auch nur einen Cent in Rechnung zu stellen. Diese Unternehmen - dazu gehören auch auf Inkasso spezialisierte Anwälte - leben allein von den Gebühren, die sie dem Schuldner auferlegen. Das hat zur Folge, dass sie die Sache bis zum bitteren Ende durchziehen. Du siehst ja jetzt schon das Verhältnis: 7 EUR ursprüngliche Kosten - jetzt sind es schon 30 EUR. Das lässt sich aus Sicht der Eintreiber noch steigern.

Das würde ich tun, wäre ich in Deiner Lage:
Ich würde die 30 EUR bezahlen und hätte meine Ruhe. Und beim nächsten Mal würde ich über einen Anbieter telefonieren, der einen guten Ruf hat und solche Methoden nicht anwendet - das würde ich schon aus Prinzip machen. Eine Forderung von 7 EUR eintreiben - so schlecht kann es einem Anbieter gar nicht gehen, dass sich so etwas rechtfertigt.

GKr

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[1.1] MacLeod2004 antwortet auf GKr
19.05.2004 15:51
Benutzer GKr schrieb:

Ja, so ist das beim so hochgelobten 'echten' Call-by-Call. Wahrscheinlich existierte Dein Anschluss bei der DTAG nicht mehr, als 01024 einige Calls über die DTAG nachberechnen wollte. So bist Du in Verzug geraten. Und ein automatisches Prozedere ist angelaufen..



Genau so sehe ich das auch...

Allerdings: die Frage ist doch letztlich, bin ich wirklich in Verzug geraten? Das BGB schreibt dazu (und das haben mir sogar diese Anwälte zitiert!), daß ich durch die Mahnungen der 01024 in Verzug geraten wäre. Nun habe ich aber tatsächlich niemals Mahnungen bekommen. Ich glaube nicht, daß ich beweisen muß, daß ich keine Mahnung bekommen habe. Eher müssen die mir beweisen, daß ich sie bekommen habe. Das allerdings dürfte ihnen schwer fallen...

Also folgere ich mal: keine Mahnungen -> kein Verzug -> keine Zusatzforderungen. Oder?

Die Frage ist nun: soll man es darauf ankommen lassen und hoffen, daß diese Argumentation notfalls vor Gericht zieht? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, um notfalls auch einen Anwalt einschalten zu können.

Das mit den Inkassobüros und -anwälten ist mir batürlich klar - und da die von den Gebühren leben, werden sie nicht so schnell nachgeben, andererseits auch nicht so dumm sein, einen Fall weiterzutreiben, der keine Aussicht bietet, gewonnen zu werden.

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[1.1.1] dirk123 antwortet auf MacLeod2004
19.05.2004 16:29
Benutzer MacLeod2004 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

Ja, so ist das beim so hochgelobten 'echten' Call-by-Call. Wahrscheinlich existierte Dein Anschluss bei der DTAG nicht mehr, als 01024 einige Calls über die DTAG nachberechnen wollte.
So bist Du in Verzug geraten. Und ein automatisches Prozedere
ist angelaufen..



Genau so sehe ich das auch...

Allerdings: die Frage ist doch letztlich, bin ich wirklich in Verzug geraten? Das BGB schreibt dazu (und das haben mir sogar diese Anwälte zitiert!), daß ich durch die Mahnungen der 01024 in Verzug geraten wäre. Nun habe ich aber tatsächlich niemals Mahnungen bekommen. Ich glaube nicht, daß ich beweisen muß, daß ich keine Mahnung bekommen habe. Eher müssen die mir beweisen, daß ich sie bekommen habe. Das allerdings dürfte ihnen schwer fallen...

Also folgere ich mal: keine Mahnungen -> kein Verzug -> keine Zusatzforderungen. Oder?


Die Orginalforderung war auf der DTAG Rechnung.
Ein Unternehmen muss nach der Gesetzeslage die 2002 geändert worden ist keine Mahnungen mehr versenden. Es kann die Forderungen direkt ohne eine Mahnung zu versenden an ein INK-Büro abtreten.!!!!!!!!!!

Die Frage ist nun: soll man es darauf ankommen lassen und hoffen, daß diese Argumentation notfalls vor Gericht zieht? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, um notfalls auch einen Anwalt einschalten zu können.

Das mit den Inkassobüros und -anwälten ist mir batürlich klar - und da die von den Gebühren leben, werden sie nicht so schnell nachgeben, andererseits auch nicht so dumm sein, einen Fall weiterzutreiben, der keine Aussicht bietet, gewonnen zu werden.

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[1.1.1.1] MacLeod2004 antwortet auf dirk123
19.05.2004 16:38
Benutzer dirk123 schrieb:

Die Orginalforderung war auf der DTAG Rechnung.

Genau das war sie nicht! Wäre sie es gewesen, dann wäre sie ja per Lastschrift beglichen worden!

Nein, ich sehe es genau wie GKr, als die 01024 ihre Restforderungen bei der DTAG in Rechnung stellen wollte, war mein Anschluß/Buchungskonto dort bereits nicht mehr vorhanden. Die neue Adresse (welche die DTAG natürlich von mir für die Schlußrechnung bekommen hatte) hat sich 01024 nicht besorgt und so sind die verschickten Mahnungen irgendwo untergegangen.
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[1.1.1.1.1] dianaseck antwortet auf MacLeod2004
28.05.2004 14:36
...und auch wenn sie auf der Rechnung gewesen wäre, müsste doch wohl der Anbieter (01024 in diesem Fall) nachweisen, dass diese auch zugestellt wurde.

Da Rechnungen der DTAG wohl kaum per Einschreiben (Rückschein womöglich) versandt werden, wird´s spätestens hier schwierig.

Zumindest die Inkasso-Kosten solltest Du also auf jeden Fall umgehen können.

Also - 7,-Euro zahlen, NACHDEM Dir die entsprechende Rechnung vorgelegt wurde...

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[1.1.1.2] ohioman antwortet auf dirk123
21.05.2004 16:20
Benutzer dirk123 schrieb:
Die Orginalforderung war auf der DTAG Rechnung. Ein Unternehmen muss nach der Gesetzeslage die 2002 geändert worden ist keine Mahnungen mehr versenden. Es kann die Forderungen direkt ohne eine Mahnung zu versenden an ein INK-Büro abtreten.!!!!!!!!!!

Das ist ja unstrittig. Aber die Frage ist, warum die Orignalforderung nicht durch die DTAG, hier: die "normale" Telefonrechnung, erfüllt wurde...
Oder: vielleicht wurde sie ja erfüllt und es ist bei der Abrechnung zwischen 01024 und Telekom etwas schief gelaufen.

Den gesamten hier im Forum zu lesenden Fällen gemein ist, dass plötzlich irgendwelche Forderungen auftreten, die man eigentlich als abgegolten angekommen hatte, weil man die Abrechnungen über die Telekomrechnung erwartete.
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[1.1.2] ohioman antwortet auf MacLeod2004
21.05.2004 11:48
Benutzer MacLeod2004 schrieb:
...
Allerdings: die Frage ist doch letztlich, bin ich wirklich in Verzug geraten? Das BGB schreibt dazu (und das haben mir sogar diese Anwälte zitiert!), daß ich durch die Mahnungen der 01024 in Verzug geraten wäre. Nun habe ich aber tatsächlich niemals Mahnungen bekommen. Ich glaube nicht, daß ich beweisen muß, daß ich keine Mahnung bekommen habe. Eher müssen die mir beweisen, daß ich sie bekommen habe. Das allerdings dürfte ihnen schwer fallen...

Also folgere ich mal: keine Mahnungen -> kein Verzug -> keine Zusatzforderungen. Oder?

Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Du hast doch bei deinem Umzug sicherlich eine Nachsendeadresse bei der Post oder deinem Nachmieter o.ä. hinterlassen. Jedenfalls liegt es in DEINER Verantwortung dafür zu sorgen, dass dich wichtige Schreiben wie z. B. Rechnungen, auch noch eine gewisse Zeit nach dem Wechsel deines Wohnortes erreichen.

Die Frage, ob du die Rechnungen/Mahnungen erhalten hast oder nicht, ist natürlich die elementare Frage. Der 01024-Anbieter hat grundsätzlich seine Pflicht damit erfüllt, diese zu verschicken, denn er kann davon ausgehen, dass sein Schreiben den Empfänger erreicht. Heisst: mit dem Abschicken der Mahnungen und dem damit grundsätzlich verbundenen Geraten des Schreibens in deinen Machtbereich (so lautet es nun mal im BGB), gerätst du in der Tat automatisch in Verzug. Selbst dann wird einem nach BGB aber noch 14 Tage Zeit eingeräumt, die Rechnung zu begleichen (auch wenn es heisst: "fällig sofort").

Natürlich gibt es immer Fälle, wo die Zustellung durch die Post -wie in deinem Fall- tatsächlich nicht erfolgt ist, und dann beginnen die Streitigkeiten darüber, wer das zu verschulden hat.
Da du aber die Forderungen des Inkasso-Unternehmens ja auch erhalten hast, ist es schwer zu begründen, warum dich gerade die Schreiben von 01024 NICHT erreicht haben sollen.

Die Frage ist nun: soll man es darauf ankommen lassen und hoffen, daß diese Argumentation notfalls vor Gericht zieht? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, um notfalls auch einen Anwalt einschalten zu können.

Ich würde es nicht zu einer gerichtlichen Klärung dessen kommen lassen, wenn der Streitwert es überhaupt zulässt, dafür ein Gericht anzurufen. Und ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten für diese Auseinandersetzung übernimmt, ist für mich auch fraglich.

Ich würde, wenn eine außergerichtliche Einigung mit 01024 nicht mehr möglich ist (und wenn das Inkasso-Büro schon auf den Plan getreten ist, befürchte ich, dass das nicht zu erwarten ist, weil 01024 ja genau diesen Papierkrieg nicht haben will) an einer anderen Stelle ansetzen: Warum ist der Betrag nicht von der Telekom mit der Abschlussrechung eingezogen worden? So, wie du es mit der Nutzung von 01024 ursprünglich beabsichtigt und eingewilligt hattest.

Wenn du darlegen kannst, dass du alles dir mögliche unternommen hattest, dass die Gebühren für deine Call-by-Call-Gespräche auf dem üblichen Wege hätten beglichen werden können (die DTAG hatte ja eine Genehmigung zur Lastschrift), muss man 01024 fragen, warum sie dir überhaupt eine Mahnung geschickt haben.
Ich nehme an, dass die Telekom sich dafür nicht mehr als zuständig fühlte, weil dein Buchungskonto bereits geschlossen worden war. Wie in solchen Fällen die Forderungen von Drittanbietern abgerechnet werden, müsste in irgendeiner AGB ja nachzulesen sein. Andererseits habe ich bei zig Umzügen noch keine Probleme (auch nicht mit 01024) gehabt, denn die Buchungskonten bei der Telekom werden auch bei inländischen Umzügen abgeschlossen, sodass das Begleichen der nachträglichen Forderungen der Drittanbieter keine Seltenheit sein sollte.

Abschließend mein Tipp: Drehe den Spieß um, und frage 01024 warum sie nicht eurer gegenseitigen Abmachung nachgekommen ist und die Beträge WIE VEREINBART über die Telekom abgerechnet hat. Zur Not muss 01024 das mit der Telekom klären, denn du wirst nicht der erste sein, der durch einen Umzug seinen Telefonanschluss gekündigt hat.

Viel Erfolg und halt uns auf dem Laufenden.
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[1.1.2.1] MacLeod2004 antwortet auf ohioman
21.05.2004 12:30
Benutzer ohioman schrieb:
Du hast doch bei deinem Umzug sicherlich eine Nachsendeadresse bei der Post oder deinem Nachmieter o.ä. hinterlassen.

Natürlich. Über diese hat mich auch die Schlußrechung der DTAG erreicht.

Da du aber die Forderungen des Inkasso-Unternehmens ja auch erhalten hast, ist es schwer zu begründen, warum dich gerade die Schreiben von 01024 NICHT erreicht haben sollen.

Ich denke mal, aus dem Erhalt eines bestimmten Schreibens darauf schließen zu wollen, daß auch andere Schreiben erhalten worden sein müssen, ist schon weit hergeholt. Zumindest würde ich das nicht als gerichtstauglichen Beweis ansehen. Zumal es von Problemen mit dem "Gespann" 01024/KSP nur so wimmelt, wenn man im Forum zu 01024 nachschaut. Leider habe ich da erst nach dem Posten meines Beitrages hier nachgeschaut. Der rote Faden, der sich durch die Postings zu diesem Thema im 01024-Forum zieht, ist, daß 01024 keine offensichtlich keine Rechnungen/Mahnungen schickt, wartet und dann die Sache sofort KSP übergibt.

Ob die Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, ist schwer zu sagen. Das Problem ist erst mal, einen Anwalt zu finden, der bereit ist, einen bei einem so geringen Streitwert überhaupt zu beraten. Mein diesbezügler Versuch bei einer Anwältin ist am Mittwoch kläglich gescheitert.

Ich denke aber nach dem Studium diverser Google-Suchergebnisse zum Thema 01024 und KSP wird ein Anwalt voerst gar nicht nötig sein. Ich habe heute ein Schreiben an die KSP-Kanzlei geschickt mit dem folgenden Inhalt und werde nun mal sehen, was passiert.


Forderungsangelegenheit: 01024 Telefondienste GmbH ./. mich
Aktenzeichen: AE03xxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 12.05.2004 teile ich Ihnen in der vorbezeichneten Angelegenheit folgendes mit:

Der vollständige Wortlaut des von Ihnen genannten § 286 BGB (1) ist: "Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. "

Dazu stelle ich fest, daß ich nach der Kündigung meines Telefonanschlusses bei der Deutschen Telekom AG im Februar 2002 und der entsprechenden DTAG-Schlussrechnung, die per Lastschrift bezahlt wurde, keine weiteren Rechnungen über erbrachte Telefondienstleistungen erhalten habe, insbesondere nicht von Ihrer Mandantin, der 01024 Telefondienste GmbH. Eine Fälligkeit der angeblichen Grundforderung ist somit bis zum heutigen Tage nicht eingetreten.

Weiter stelle ich fest, daß ich bis zum heutigen Tage keine der von Ihnen angeführten, angeblich am 13.05.2003 und am 15.09.2003 versandten Zahlungserinnerungen Ihrer Mandantin erhalten habe.

Die im § 286 BGB (1) genannten Verzugsvorraussetzungen sind somit mangels eingetretener Fälligkeit der angeblichen Grundforderung und mangels zustellter Mahnungen zweifelsfrei nicht erfüllt.

Alle über die angebliche Grundforderung Ihrer Mandantin hinausgehenden Forderungen bezüglich Zinsen, Mahngebühren und Mahnschreiben betrachte ich somit mangels Verzugs als unbegründet.

Sollte Ihre Mandantin weiterhin auf ihrer angeblichen Grundforderung bestehen, fordere ich Ihre Mandantin oder Ihre Kanzlei auf, mir eine Rechnung über diese Forderung zu erteilen und in dieser Rechnung eine Aufschlüsselung des vermeintliche Verbindungsaufkommen nach den einzelnen Verbindungsdaten (Einzelverbindungsnachweis) vorzunehmen um mir eine Prüfung der angeblich erbrachten Leistungen zu ermöglichen.

Sollte mir Ihre Mandantin oder ersatzweise Ihre Kanzlei diese Rechnung nicht spätestens bis zum 10.06.2004 vorgelegt haben, werde ich die gesamte Angelegenheit als erledigt ansehen.

Mit freundlichen Grüßen!






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[1.1.2.1.1] Nato antwortet auf MacLeod2004
30.05.2004 13:58
Benutzer MacLeod2004 schrieb:

Ich denke mal, aus dem Erhalt eines bestimmten Schreibens
darauf schließen zu wollen, daß auch andere Schreiben erhalten worden sein müssen, ist schon weit hergeholt. Zumindest würde ich das nicht als gerichtstauglichen Beweis ansehen.

Hallo !
Wenn ich meinen Telefonvertrag kündigen und auf Nummer sicher gehen will, schicke ich Einschreiben mit Rückschein um zu vermeiden, dass sich ein dubioser Netzbetreiber dumm stellt und behauptet, er hätte nie eine Kündigung von mir bekommen.
Warum soll das nicht auch umgekehrt gelten. Alles, was mir nicht per Einschreiben zugestellt worden ist, habe ich nicht bekommen.

Gruß Nato
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[1.1.2.2] MacLeod2004 antwortet auf ohioman
01.09.2004 08:45
Hallo noch einmal,
hier kurz der aktuelle Stand dieser Geschichte:
ich habe damals der KSP-Truppe eine weitere E-Mail geschickt und um Zusendung eines Einzelverbindungsnachweises gebeten. Tatsächlich bekam ich auch einen solchen zugeschickt. Aus diesem geht hervor, daß es um ca. 15 Gespräche geht, die ich in den letzten paar Tagen vor Kündigung meines DTAG-Anschlusses geführt habe. Offensichtlich sind diese bei 01024 in die Folge-Abrechnungspreiode gekommen. Als diese Forderung der DTAG vorgelegt wurde, gab es mein Buchungskonto bereits nicht mehr. Wahrscheinlich hat dann die große Schlamperei eingesetzt: entweder hat die DTAG gar nichts an 01024 gemeldet oder nur, daß sie den Betrag nicht bekommen hat oder 01024 hat eine vielleicht richtige Rückmeldung der DTAG verschlampt. Wer weiß das heute schon noch so genau? Wie auch immer: die paar Gespräche im Wert von 7 oder 8 Euro waren korrekt angegeben. Also habe ich genau diesen Betrag an KSP überwiesen und eine E-Mail nachgeschickt, in der ich dargelegt habe, daß ich die Grundforderung für berechtigt halte, diese deswegen vorbehaltlich einer Rückforderung nach Überprüfung durch die Abrechnugsstelle der DTAG beglichen habe, ansonsten jedoch jede weitere Forderung ablehne. Begründung für die Ablehnung: KSP konnte mir weder die Rechnungsstellung durch die DTAG nachweisen noch nachweisen, daß die Mahnschreiben der 01024 angekommen sind. Somit ist aus meiner Sicht die Forderung mit der Zustellung des Einzelverbindungsnachweises fällig geworden (wenn man denn gutmütigerweise diesen als Rechnung ansieht). Ein Verzug ist somit gar nicht möglich. Nachdem ich also die Grundforderung beglichen habe und die Spesen der KSP mangels eingetrenen Verzugs als unberechtigt ansehe, habe ich KSP mitgeteilt, daß ich die ganze Angelegenheit als abgeschlossen betrachte. Seit dieser Mail, die ich vor etwa 2 Monaten geschickt habe, ist nichts mehr zurückgekommen von KSP. Ich bin sehr gespannt, ob die sich noch mal melden. Ich habe jedenfalls nicht mehr vor, auf Schreiben von KSP zu reagieren.

Frank