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R-Gespräch BBG Communication * Mahnung NEXNET * Forderung RA Bussek & Mengede


02.09.2007 23:47 - Gestartet von p-----p
Hallo,

Ich möchte diesen Bericht nur deshalb schreiben, um festzustellen ob andere Telefonkunden etwas ähnliches berichten können.

**********
* R-Gespräch BBG Communication
* Mahnung von NEXNET GmbH Berlin
* Forderung der Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede in Berlin **********

1) am xx.06.2007 habe ich auf meiner T-Com Rechnung den Posten "Internationales R-Gespräch" bei der Firma BBG (mit Anschrift BBG c/o Nexnet, Berlin) in Höhe von 18 Euro gesehen. Gesprächsdatum war im März!
2) 2 Tage später habe ich, da die angegebene Telefonnummer nicht funktioniert, den Posten bei der T-Com sperren lassen und ein E-Mail an Nexnet geschickt, mit der Bitte diesen Posten zu erläutern, und dem Hinweis dass wir kein R-Gespräch geführt haben.
3) Daraufhin kam eine Antwort per E-Mail, dass dieser Posten korrekt sei. Keine weiteren Informationen
4) Dann kam 4 Wochen später die erste Mahnung von Nexnet
5) Ich habe umgehend per Fax geantwortet
6) Dann kam 3 Wochen später die zweite Mahnung von Nexnet
7) Ich habe die 0180x Nummer von nexnet angerufen, mir wurde nur erklärt dass mein Fax nicht eingegangen sei, dass die Rechnung o.k. sei, wenn nicht dann müsse ich mich mit BBG in Köln (!) in Verbindung setzen (keine Telefon/Faxnummer, nur Postadresse)
8) Ich habe umgehend noch ein Fax geschickt, an 2 verschiedene Faxnummern der nexnet, habe darum gebeten dass sie das Schreiben doch intern weiterleiten sollen, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist, dass wir kein R-Gespräch geführt haben und dass sie dies als "Widerspruch" betrachten sollen, wenn dies formal nötig ist, und dass ich keine Post mehr von ihnen bekommen möchte
9) 3 Wochen später kam ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede, dass ich den Betrag von inzwischen > 40 Euro bezahlen soll, da sie sonst ihrem Mandant rechtliche Schritte empfehlen würden
10) Umgehend Antwort an die RA's geschrieben, wie gehabt: wir haben im März kein R-Gespräch geführt, die Forderung ist nicht berechtigt.


Wer hat ähnliches erlebt?
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[1] selim2 antwortet auf p-----p
11.09.2007 17:52
Hallo,

Ich habe auch mit diesem Anwalt so meine Probleme,

Am 08.04.2007 bekam ich von der Deutschen Telekom die Rechnung, ausgestellt am 05.04.2007.

Ich habe die gesamt summe 40,40 EURO+ 1 Euro Mahnkosten am 30.04.2007 bezahlt.

Nun Kamm am 10.05.2007 die Mahnung vom NEXTNEXT , ich solle die Rechnung + Mahnkosten bezahlen.
Da ich die Rechnung bezahlt hatte, beachte ich das Schreiben nicht mehr.
Als dann der Rechtsanwalt mich anschrieb, und wollte für die 15,17 EURO zusätzlich 27,47 EURO
Der absolute Hamar ist natürlich der Diagonal Inkasso, Sie wollen für 4,34 EURO 60,14 EURO Mahnkosten.

Ich rief dann bei der Deutschen Telekom an und fragte, was da loss sei.

Nach hin und Herr, teilte mir die Deutsche Telekom mit, dass Sie Fehler gemacht haben und die Rechnung mit anderweitigen Rechnungen ausgeliehen haben und sie werden jetzt die Rechnung nachhinein korrigieren.

Toll!!

Die beiden Inkasso Unternehmen wollen aber weiterhin das Ich die Gebühren Bezahlen soll.

Auf die Frage! Warum Soll ich den Bezahlen, teilten Sie mir mit, weil die Anbieter mich angemahnt haben.

Aber keiner kann Mir bestätigen, das die Anbieter mich vor dem 30.04.2007 angemahnt haben soll.

Was meint Ihr! Muss ich die Gebühren zahlen.
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[2] PeterOZ antwortet auf p-----p
12.09.2007 16:47
R-Gespräch??
Also imho hast nicht Du das Gespräch geführt, sondern jemand hat _Dich_ angerufen. Irgend jemand aus Deiner Sippe aus Timbuktu -;) oder auch nur aus Malle.
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[2.1] p-----p antwortet auf PeterOZ
17.09.2007 22:44
Benutzer PeterOZ schrieb:
R-Gespräch??
Also imho hast nicht Du das Gespräch geführt, sondern jemand hat _Dich_ angerufen. Irgend jemand aus Deiner Sippe aus Timbuktu -;) oder auch nur aus Malle.


Tja, genau so etwas behaupten sie alle (BBG, Nexnet, Rechtsanwalt).

Nur: es hat keiner angerufen. Punkt.

Nextnet und der RA haben lang und breit erklärt was ein R-Gespräch ist, wie es zustande kommt etc. So muss zB angesagt werden wer der Anrufer ist, und man muss aktiv zustimmen. Und all dies ist nicht erfolgt. Wir haben kein R-Gespräch bekommen, und auch keinem zugestimmt.

Tja, der Resonanz in diesem Forum entnehme ich, dass wir wohl ein Einzelfall sind (oder alle anderen Betroffenen spätestens nach dem 3. Brief bezahlt haben, weil sie mit den Nerven am Ende waren oder der Meinung, dass sie vor Gericht sowieso unterliegen).

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[2.1.1] LOWI antwortet auf p-----p
26.02.2008 01:39
Benutzer p-----p schrieb:


Nur: es hat keiner angerufen. Punkt.

Nextnet und der RA haben lang und breit erklärt was ein R-Gespräch ist, wie es zustande kommt etc. So muss zB angesagt werden wer der Anrufer ist, und man muss aktiv zustimmen. Und all dies ist nicht erfolgt. Wir haben kein R-Gespräch bekommen, und auch keinem zugestimmt.


Mal überlegt, ob Ihr in diesem Zeitraum einen Anruf zu irgendwelchen Gewinnspielen bekommen habt. (Anrufer meist per Bandansage) Es könnte also ungefähr so gewesen sein: "Sie haben 3000 Euro gewonnen, um den Gewinn in Empfang nehmen zu können, drücken sie die 1. (...oder sagen sie ja.)
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[3] mone-zwerg antwortet auf p-----p
25.02.2008 15:22
Hallo
Ja es gibt bestimmt noch andere denen es passiert ist.
Also bei mir war es so das ich am 04.06.2007 ein Mahnschreiben erhielt, in der es sich um eine Rechnung in höhe von 2,89€ drehte. Das fand ich schon so lächerlich das ich mich auch nicht weiter darum kümmerte, und legte die Rechnung zu meinen Unterlagen. Erst am 22.10.2007 erhielt ich dann erstaunlicher weise ein schreiben einer Anwaltskanzlei aus Berlin, in der es sich um die Mahnung vom 4.6 drehte. Daraufhin wollte ich mich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzten; aber als hätte man es gewusst, ist diese nummer nicht bekannt.
Für mich war die Sache dann auch geklärt.
Da dachte sich wohl jemand er könne sich so noch ein paar Kröten dazu verdienen. Dieser schuss ging bei mir aber aufjedenfall gründlich daneben.
Er hätte bedenken müssen das man zuerst eine Rechnung ausstellen muss, bevor man eine Mahnung schickt.
Dann fehler nummer 2, ohne weitere Mahnungen vier monate später ein schreiben über eine nicht vorhandene Anwaltskanzlei zu versenden.
Wer auch immer diese leute waren, oder sind, sollten wohl erst nochmal die Schule besuchen gehen, denn dann würden solche Fehler sicher nicht passieren.
Tja dumm bleibt eben dumm!!!!!!!!!!!!!
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[4] Albi aus Kiel antwortet auf p-----p
26.02.2008 10:40
Hallo p-----p,

am besten Ruhe bewahren und bei www.computerbetrug.de nachlesen. Die Seiten da sind gut geschrieben und geben so einiges an Informationen, die Du benötigst, um Dich ruhig schlafen zu lassen.

Albi
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[5] shetan antwortet auf p-----p
03.07.2008 14:50
hallo

mir ist mit der kanzlei bussek u.s.w. und nexnet so was ähnliches passiert die haupt foderung beträgt 4.76€ soll mit mahnkosten 40:90€ bezahlen weiss nicht mal warum ich soll mal im jahr 2005 telefoniert ich wüsste aber nicht mit wenn und warum es erst jetzt kommt. und wenn man da versucht anzurufen kommt nur eine band ansage das alle leitungen besetzt seinen und es schrifftlich machen soll
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[5.1] p-----p antwortet auf shetan
04.07.2008 23:25
Benutzer shetan schrieb:
hallo

mir ist mit der kanzlei bussek u.s.w. und nexnet so was ähnliches passiert die haupt foderung beträgt 4.76€ soll mit mahnkosten 40:90€ bezahlen weiss nicht mal warum ich soll mal im jahr 2005 telefoniert ich wüsste aber nicht mit wenn und warum es erst jetzt kommt. und wenn man da versucht anzurufen kommt nur eine band ansage das alle leitungen besetzt seinen und es schrifftlich machen soll

Hallo,

Vielleicht interessiert es Sie wie es mir letztlich vor einem Jahr ergangen ist: es kamen noch eine Reihe von schriftlichen Mahnungen, die ich entweder per Fax oder per Einschreiben/Rückschein beantwortet habe. Einige Monate später schien die Kanzlei ihre Aktivitäten mir gegenüber eingestellt zu haben; zumindest habe ich keinerlei Post von ihnen mehr erhalten. Entweder sie haben eingesehen, dass sie zu Unrecht gemahnt haben, oder sie haben aus anderen Gründen aufgegeben.

Letztendlich hat mich diese Aktion genau so viel Geld - oder vielleicht mehr - gekostet, als wenn ich die erste (unberechtigte) Rechnung gleich bezahlt habe. Ich bin dennoch froh, dass ich standfest geblieben bin. Denn ich vermute: nur dadurch, dass Leute sich einschüchtern lassen und Rechnungen bezahlen die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren, finanzieren sich solche Firmen. Und das sollte man nicht unterstützen.

Ach ja, um sicher zu gehen habe ich mir noch von der Schufa meine aktuellen Daten senden lassen. Auf den Schufa-Daten waren die angesprochenen Firmen nicht erwähnt. Dies nur als Hinweis, weil in den Mahnungen gerne auf eine potentielle Schufa-Mitteilung hingewiesen wird wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird.

Viele Grüße,
P
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[6] ira4ka antwortet auf p-----p
13.08.2008 14:44
Benutzer p-----p schrieb:
Hallo,

Ich möchte diesen Bericht nur deshalb schreiben, um festzustellen ob andere Telefonkunden etwas ähnliches berichten können.

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* R-Gespräch BBG Communication
* Mahnung von NEXNET GmbH Berlin
* Forderung der Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede in Berlin **********

1) am xx.06.2007 habe ich auf meiner T-Com Rechnung den Posten "Internationales R-Gespräch" bei der Firma BBG (mit Anschrift BBG c/o Nexnet, Berlin) in Höhe von 18 Euro gesehen.
Gesprächsdatum war im März!
2) 2 Tage später habe ich, da die angegebene Telefonnummer nicht funktioniert, den Posten bei der T-Com sperren lassen und ein E-Mail an Nexnet geschickt, mit der Bitte diesen Posten zu erläutern, und dem Hinweis dass wir kein R-Gespräch geführt haben.
3) Daraufhin kam eine Antwort per E-Mail, dass dieser Posten korrekt sei. Keine weiteren Informationen


Wer hat ähnliches erlebt?


Hallo alle zusammen,

vor kurzem habe ich auch eine Rechnung von Bussek&Mngede Rechtsanwaltkanzlei bekommen. Angeblich sollte ich irgendeine Rechnung von NEXTNET nicht beglichen habe. Da ich aber über meine gesamten Rechnungen Buch führe und ich, die so genannte Rechnung von NEXTNET in meiner Mappe nicht fand beschloss ich dochmal bei der Rechtsanwaltkanzlei anzurufen. Ersteinmal, welche seriöse Rechtsanwaltkanzlei besitzt schon eine 01802 Nummer und dann auch noch mit Warteschleife? Und meine Rechnung ist auch noch eine Kopie die Unterschrift ist ja nicheinmal echt. und von daher regelt das jetzt mein Anwalt und so wie es sich jetzt herrausgestellt hat exestiert die Rechtsanwaltkanzlei gar nicht und das ganze ist nur wiedermal eine Masche von unseren ach so tollen Betrügern. Also Leute aufpassen und lieber ein zweites mal draufschauen.

Lieber grüße

Ira

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[6.1] Jowoe antwortet auf ira4ka
28.08.2008 12:22
Hallo,
ähnliches Problem:
Die Rechnung war bezahlt, wenn auch nicht ganz pünktlich, aber immerhin vor der Mahnung. Der Rechnungsbetrag war ca. 1,50€ Mengedings und Bussek wollen jetzt kanpp 40€. Ich habe die Sache direkt meinem Anwalt gegeben. Die Anwaltsgebühren sind bei einem Streitwert von knapp 40€ mehr als moderat (ca. ebenfalls 40€). Das Schöne dabei ist aber, dass (wenn es klappt) Nexnet meine Anwaltsgebühren bezahlen darf. Als Faustregel kann man sich merken, dass nur solche Forderungen Rechtsverfolgungs- oder Mahnkosten oder Zinsen verursachen können, die noch nicht beglichen sind. Selbst wenn sie zu spät bezahlt wurden. Wenn man also am 01. bezahlt hat und die Mahnung oder der Anwaltsbrief am 05. kommt, können sie sich ihre Forderung in die Haare schmieren.
(ohne Gewähr)

Ich werde berichten wie es ausgegangen ist.

Gruß J.
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[6.1.1] losgelöst antwortet auf Jowoe
20.01.2009 19:57
Hallo zusammen,

ich hatte auch schon jede Menge Ärger Internet-by-Call Abrechnungen.
Bisher hat sich niemand getraut einen Mahnbescheid zu beantragen. Bussek & Mengede haben einen Mahnbescheid beantragt, den ich aus unerfindlichen Gründen nicht bekommen habe, sonst hätte ich natürlich sofort Widerspruch eingelegt. Es ist aber unerheblich, ob man den Mahnbescheid tatsächlich bekommen hat oder nicht, er gilt als zugestellt, wenn der der Zusteller das so bestätigt. Als Nächstes kam dann also ein Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen habe ich dann Einspruch eingelegt.
Und es wurde wegen einer Hauptforderung von ca. 420,- Euro dann die Klage bei meinem zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Ich habe daraufhin selbst die Klageschrift erwidert. Ich habe mich nicht von einem Anwalt vertreten lassen, weil die sich wegen solcher Summen nicht wirklich ins Zeug legen.

Nach mehrfachem Schriftverkehr zwischen den Parteien habe ich heute (20.01.2009) das Urteil vom 08.01.2009 erhalten:

Die Klage ist abgewiesen! Kosten trägt die Klägerin.

Begründung: Wucher § 138 Abs. 2 BGB.
Darauf hatte ich mein Argumente gestützt. Es kann doch nicht sein, dass ein und dieselbe Dienstleistung um den Faktor 8-10 erhöht wird. Die Auswirkungen bekommt man dann erst auf der nächsten Rechnung der Telekom zu sehen. Den m.E. unberechtigten Posten hatte ich abgezogen, zurecht, wie ich heute lesen durfte.

Das Urteil hat das Aktenzeichen 65 C 247/08 Amtsgericht Flensburg

Ich bin sehr froh, dass es so gekommen ist und möchte Euch deswegen an dieser Stelle berichten. Aber Achtung: Nicht alle Fälle sind gleich. So ein Urteil begründet sich immer auf eine Einzelfallbetrachtung.

Viele Grüße
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[6.1.1.1] alpinist antwortet auf losgelöst
22.01.2009 14:53

Danke (!), dass Du uns über dieses für alle User verbraucherfreundliche Urteil informiert und vor allem den zugrunde liegenden Prozess erfolgreich durchgestanden hast.

Das erfreuliche Ergebnis hören unzählige Leidensgenossen landauf - landab sehr gerne. Wir haben unter http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?s=dd916a095b91fcb94b8bca23b668abf1&p=1826234#post1826234 auch bereits auf den guten Ausgang Deines Falles hingewiesen.
Beste Grüße, alpinist

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[6.2] RamonaK antwortet auf ira4ka
12.03.2009 17:45
Hallo Ira,
auch ich bin jetzt Opfer von Bussek und Mengede. Nicht nur bei Teltarif kursieren über diese angebliche Kanzlei die tollsten Horrorgeschichten - welche ich alle gerne glaube. Jetzt habe ich da Ihren Beitrag gelesen und würde doch gern mal erfahren, wie bei Ihnen die Geschichte ausging.

Bei mir war es so: Ich hatte tatsächlich Ende Nov. vergessen, meine Telefonrechnung zu bezahlen. Mitte Dez. bekam ich dann eine Mahnung von der Telekom, die ich sofort bezahlte. Dummerweise habe ich da übersehen, dass die in der Mahnung nur ihre eigenen Kosten + Mahngebühr einforderten. Durch die Mahngebühr kam die Summe auf etwa das, was ich eigentlich inklusive Call-by-Call hatte. Dann fuhr ich am 20. Dez. in den Urlaub und kam erst Ende Januar zurück. In meinem Stapel Post fand ich dann von Nexnet eine Mahnung über einen Betrag von 2,58 Euro (Call-by-Call über 01075 - der Telecom GmbH) + 3,50 Euro Mahngebührt. Frist: 21.12.2008. Am 22.12.2008 schickte dann mal gleich Bussek und Mengede seinen Wisch raus und schon wurden aus 2,58 Euro jetzt 36,10 Euro - eine 1.395fache Erhöhung. Natürlich war es auch mich unmöglich, eine tel. Rückfrage zu starten (es lief ein Band, das einen irgendwann rauswarf). Also schrieb ich eine Mail mit Angabe all meiner Telefonnummern und bat um Rückruf. Gleichzeitig zahlte ich die 2,58 + Mahngebühr an Nexnet. 20 Tage später kam eine Mail von BuM - man hätte mich nicht erreicht, "bitte beachten Sie anhängenden Brief". Darin der Rest der Rechnung. Ich schrieb zurück, dass man mich sehr wohl tel. erreichen kann, im Gegensatz zu BuM und dass mir alles suspekt vorkäme. Gestern nun - nach mind. wieder 14 Tagen bekam ich nun wieder eine Mail, darin die Forderung aufgedröselt. Dies hatte ich nicht bestellt - rechnen kann ich selbst. Außerdem der schöne Satz: "ich erwarte bis 17.03. den Eingang der Zahlung. Wer ist wohl "ich"? - denn auch bei mir steht nur eine eingescannte unleserliche Unterschrift.Gestern schrieb ich mal an die Telecom GmbH um sie darüber aufzuklären, welch "ukrainische Freunde" für sie die Forderungen eintreiben. Heute schon erhielt ich lapidare die Antwort "modernes Forderungsmanagement". Nun weiß ich echt nicht mehr, wie ich mich verhalten soll! Es gibt tausend Foren, die sich über das unseriöse Verhalten von BuM austauschen, allerdings habe ich noch nirgends lesen können, wie evtl. Einsprüche oder Klagen gegen die ausgingen. Also Ergebnisse wären schön! Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort! Ramona
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[6.3] RamonaK antwortet auf ira4ka
17.03.2009 16:41
Hallo Ira,
darf ich mal fragen, wie die Bussek-und-Mengede-Sache ausging? Ich habe da mit denen nämlich auch meinen Trubbel (36,10 Euro für eine - weil ich im Urlaub war - zu spät gezahlte Rechnung von 2,58 Euro von der Telecom GmbH (Call-by-Call 01075).

Du hattest ja geschrieben, dass dies gar keine Rechtsanwälte sind. Ist dies jetzt eindeutig so? Und was hat Dein Anwalt erreicht? Ich bin neugierig - sicher auch im Sinne aller anderen Bussek-und Mengede-Opfer.

Mit den besten Grüßen
Ramona