Benutzer romex schrieb:
Hallo Leute,
beim Studium meiner übl(ich)en Rechnung von der Telekom ist mir aufgefallen, dass einige Nummern und die jeweilige Verbindung in der Einzelverbindungsübersicht doppelt aufgeführt sind.
Beispiel:
16.05 20:46:20 00:00:51 0220218XXXX 1 0,0068 16.05 20:46:20 00:00:51 0220218XXXX 1 0,0517
Sollte zur gleichen Zeit eine Verbindung aufgeführt sein, so wie Du es schilderst, dann handelt es sich um eine zuschlagsplichtige Verbindung. Die 2. Position gibt den eigentlichen Verbindungspreis (Nettobetrag)für diese Gesprächsdauer an, rechts dabeben steht der Tarifbereich, also City oder Deu (Deutschlandverbindung). Der 1. Wert ist ein Zuschlag für Verbindungen zu anderen Netzbetreibern, rechts neben dem Nettowert steht ZV (zuschlagspflichtige Verbindung).
Genauer: das bei fast allen Verbindungen so. Da hat die Telekom wohl eine Grundgebühr für jede Verbindung eingeführt? Die Frau am Service tippte auf Aufschlag für Vorwahlen anderer Anbieter, von welchem ich bisher auch nichts wusste, ist aber in diesem Fall falsch, da ich sie bei Ortsgesprächen und Nahbereichsgesprächen nicht nutze. Weiß jemand von Euch mehr?
Die Zuschläge gelten nur bei Gesprächen zu Anschlüssen anderer Netzbetreiber (z.Bsp. EWE-Tel, Hansenet usw.), das ist das was die Frau von der Rechnungsauskunft meint. Führst Du ein Gespräch per Call by Call oder rufst Du jemanden an, der eine Preselection hat (z.Bsp. nur die Gespräche über Tele2, ACN usw. führt - die Grundgebühr aber noch an die T-Com zahlt)ist das nicht maßgebend -Zuschläge fallen dann nicht an.
Welche Rufnummer zuschlagspflichtig ist und welche nicht, erfährst Du unter der Hotline 0800 330 9576. Die Bandansage fordert Dich auf die entsprechende Rufnr. mit Vorwahl einzugeben, danach weißt Du dann genaueres.