Benutzer Christian Bär schrieb:
Ich habe jetzt einspruch eingelegt und werde mich bei der Verbraucherzentrale erkündigen.
Kann mir schonmal jemand sagen was man dagegen machen kann??? Ich danke schon einmal im vorraus.
-r
Korrekt gemacht: Einspruch eingelegt. Außerdem: Einfach nicht zahlen. Mahnungen würde ich, wenn ich mir 100% sicher bin, dass ich da nichts unterschrieben habe, entsorgen und ignorieren. Man muss nicht reagieren, wenn Forderungen unberechtigt sind.(*) Einen Einspruch hast du ja schon eingelegt. Jetzt ist es Sache von T-Online, nachzuweisen, dass du etwas bestellt hast, z.B. indem sie einen Vertrag mit deiner Unterschrift vorlegen.
(*) Spätestens bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man antworten, also z.B. Widerspruch einlegen (innerhalb von zwei Wochen).
Liebe Grüße, Keks
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