Benutzer alexh schrieb:
Inzwischen scheint es aber grundsätzlich über den gewählten Carrier zu laufen. Das macht aber nur Sinn bei Carriern, die gewöhnlich kein Gassenbesetzt haben - die ganzen
Sicher, ich hatte auch gar nicht vor, das Merkmal für Gassenbesetzt zu verwenden. Nebenbei, geht das überhaupt?
Da hast Du mich missverstanden. 'Gassenbesetzt' = nicht ständig freie Kanäle verfügbar. Wenn aber nicht zuverlässig freie Leitungen verfügbar sind, ist ein Rückrufwunsch ziemlich witzlos, wenn genau zum Zeitpunkt des fälligen Rückrufs kein Kanal für einen Rückruf zur Verfügung steht.
Beim Gassenbesetzt an sich kann RbB prinzipbedingt nicht funktionieren - es ist ja ein endgerätebezogenes Dienstmerkmal, das somit ein "belegtes" Endgerät zur Voraussetzung hat!
Es ging mir nur darum, was passiert, wenn ich z. B. jemanden über einen gewöhnlich mit ausreichenden Kapazitäten ausgestatteten Anbieter (01013, 01070, 01086 ...) anrufe und dann den Rückruf aktivierte, weil der gewünschte Gesprächspartner tatsächlich belegt ist. Ich habe immer aufgelegt und erneut angewählt, weil ich Angst hatte, den Mördertarif der Telekom bezahlen zu müssen.
Weisst Du, wie Du das einfach testen kannst? Stell die Situation mit einem Bekannten mehrmals mit verschiedenen Anbietern zu verschiedenen Tageszeiten nach, notiere die Rufdaten (genaue Uhrzeit/Ziel) und warte eine Rechnung ab. Die paar Cent für einen *kurzen* Testrückruf der möglicherweise über die Telekom geht werden Dich wohl nicht in den Konkurs stürzen. Danach weisst Du, über wen bei Dir die Rückrufe aufgebaut werden.
Ist doch eigentlich eine recht simple Voregehnsweise, meinst Du nicht? ;-)
Benni