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Unberechtigte Gebührenforderung von der IBC Telecom


21.02.2002 21:22 - Gestartet von handy-experte
Da würde ich dir folgendes Vorgehen empfehlen: du unternimmst überhaupt nichts weiter.

Du warst hoffentlich nicht so naiv, denen deinen Namen und Anschrift herauszugeben?

Wenn nicht, haben die ohnehin keine Chance, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn die sich nochmal melden, verweise darauf, daß solche Angebote ohnehin sittenwidrig sind und du nicht zahlen wirst. Oder stell dich einfach blöd. Die Beweislast liegt bei denen.

Dann erledigt sich das Ganze schnell von selbst. Ich hatte mit so einer Firma selbst mal zu tun. Das sind ganz üble Machenschaften bei solchen Firmen.

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[] vickycolle antwortet auf
21.02.2002 22:01
hallo jakob,

ich weis nicht bei welchem tk-anbieter du in münchen bist, aber ich schätze mal bei der dtag.

unabhängig ob du die 089 oder die 040 angerufen hast.
schau in die preisliste deines anbieters für verbindungen zu ... 089 oder 040.
da siehst du dann ganz genau was die verbindungen zu den anschlüssen in münchen und hamburg kosten, nämlich so zwischen 3 und 6 pf/min (sorry wir haben ja schon cent :-), 2,45 und 6,14/min)

unabhängig was passieren sollte und ob du deine adresse angegeben hast, die verbindungsentgelte für diese verbindungen sind klar und deutlich geregelt und gesetzlich abgesichert.

selbst wenn du 1 stunde mit der hamburger nummer telefoniert hättest ... wäre der preis für dich = 3,68 euro. (bei t-usdn standard)

ich kann es deswegen so genau sagen, da wir dies schon vor über einem jahr live ausprobiert haben, als das thema wieder publik wurde.
angerufen > hörer liegen lassen für 20 minuten > anruf kam > rechnung kam > inkassoandrohung > brief von unserem anwalt > ruhe von ibs-seite.

gruss
vicky

Benutzer wmh schrieb:


Hallo,

ich wohne in München und habe mich gestern Abend bei einer Münchner Nummer verwählt, ich hatte dann so eine Sexhotline dran (man hat ein Pärchen im Hintergrund gehört), ich habe nach 10 Sekunden wieder aufgelegt, mich hat jedoch gewundert, dass man so eine Sex-Hotline einfach per Münchner Nummer (089/2050xxxx) erreichen kann.

Heute kam dann der Anruf von der IBC Telecom aus Hamburg, und ein Mitarbeiter, wollte von mir meine Adresse haben, da er meinte, dass gestern Abend zu dem besagten Zeitpunkt eine Hamburger Nummer (040/XXXXXXX) von meinem Anschluss aus gewählt wurde und diese Nummer ein gebührenpflichtiger Service sei, der mit 65,95 EUR zu Buche schlage. Man würde mir eine Rechnung zuschicken und ich brauche einfach nur deren Überweisungsträger zu benutzen.

Wie kann so etwas funktionieren? Da ich definitiv nur die Münchner Nummer gewählt habe und sonst keiner zu Hause war! Ich habe auch in der Rufliste meines Telefons nachgesehen und dort war keine Hamburger Rufnummer aufgelistet!?

Betrug?!

Kann mir irgendjemand helfen, wie ich weiter vorgehen soll?

MfG Jakob Hirschmann
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[] 1000car antwortet auf
22.02.2002 10:28
Benutzer wmh schrieb:
Hallo,

ich wohne in München und habe mich gestern Abend bei einer Münchner Nummer verwählt, ich hatte dann so eine Sexhotline dran (man hat ein Pärchen im Hintergrund gehört), ich habe nach 10 Sekunden wieder aufgelegt, mich hat jedoch gewundert, dass man so eine Sex-Hotline einfach per Münchner Nummer (089/2050xxxx) erreichen kann.

Heute kam dann der Anruf von der IBC Telecom aus Hamburg, und ein Mitarbeiter, wollte von mir meine Adresse haben, da er meinte, dass gestern Abend zu dem besagten Zeitpunkt eine Hamburger Nummer (040/XXXXXXX) von meinem Anschluss aus gewählt wurde und diese Nummer ein gebührenpflichtiger Service sei, der mit 65,95 EUR zu Buche schlage. Man würde mir eine Rechnung zuschicken und ich brauche einfach nur deren Überweisungsträger zu benutzen.

Wie kann so etwas funktionieren? Da ich definitiv nur die Münchner Nummer gewählt habe und sonst keiner zu Hause war! Ich habe auch in der Rufliste meines Telefons nachgesehen und dort war keine Hamburger Rufnummer aufgelistet!?

Betrug?!
Wird eher auf eine Art Erpressung laufen

Kann mir irgendjemand helfen, wie ich weiter vorgehen soll?

MfG Jakob Hirschmann

Auf keinen Fall zahlen. Wobei Du Dich darauf gefaßt machen mußt, daß Du mehr oder weniger erpresserische Anrufe bekommst, nach dem Motto, wenn Sie nicht zahlen sagen wir Ihrer Frau oder Ihrem Chef, daß Sie Sexhotlines anrufen.
Auf keinen Fall die Adresse rausgeben.

Grüsse
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[1] Karl-Heinz53 antwortet auf 1000car
22.12.2002 14:50
hi,
auch ich wurde vor längerer zeit von einem mitarbeiter der ibc angerufen, dummerweise habe ich meine adresse gesagt. nun fing der ärger an, Rechung, Rechnung, mahnung ..... strafanzeige von mir wegen versuchten betruges. Nun ist die Sache schon über 1 jahr her und jetzt meldet sich ein inkassobüro bei mir, die kosten bis heute ca. 109 €, die inkasso firma wurde von mit darüber informiert, dass gegen die IBC telecom eine anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg wegen versuchten Betruges läuft,gegen das inkassobür strafanzeige wegen beihilfe zum versuchten betrug stellen, wenn sie mich weiter belästigen sollten. wir werden sehen wie es weiter läuft. Allen Betroffenen empfehle ich strafanzeige zu stellen, dass so eine Betrugsunternehmen die Tore schliessen muss. es dauert leider alles zu lang.


Gruß
Karl-Heinz
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[] dancer antwortet auf
22.02.2002 10:33
Hallöle!

IBC hat diverse Einwahlknote zu seinen "Sexnummern", u.a. auch in München.

Die Zentrale und initiale Nummer war/ist in HH. von dort aus werden auch die Gebühren (versucht) eingefordert.

Eine rechtliche Handhabe haben Sie nicht! Also nicht den manchmal zu Terror ausufernden Anrufen nachgeben. Mit unter arbeiten die auch recht tricky "wir haben schon fast alle Daten, uns fehlt nur die Postleitzahl" oder oder. So versucht man den Anrufer einzugrenzen.

Btw, der Service ist ideal zum aufLOOPen; ruft man vom Handy mit unterdrückter Rufnummer an, muss man die Nummer im System eingeben und es kommt ein Rückruf. Beim Münchener System steht die Verbindung 100 Minuten (beim Hamburger deutlich kürzer).

Zusammen mit den Anrufen der Hotline, kann man gut Loop Easy Money sammeln.

Guido - www.hotlinekiller.de
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[1] Keks antwortet auf dancer
24.02.2002 18:32
Benutzer dancer schrieb:
Btw, der Service ist ideal zum aufLOOPen; ruft man vom Handy mit unterdrückter Rufnummer an, muss man die Nummer im System eingeben und es kommt ein Rückruf. Beim Münchener System steht die Verbindung 100 Minuten (beim Hamburger deutlich kürzer).

Ach wie? Die kriegen die Nummer nicht, wenn man sie unterdrückt? Wie kriegen die denn dann ihr Geld? Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man die Nummer dann eintippen und die rufen zurück? Hmmm... Ich denke, dann hätten sie evtl. schon eher eine Handhabe. Obwohl... was ist, wenn man hier 'ne fremde Nummer angibt? Kann ja nicht sein, dass derjenige dann zahlen muss!

Mich interessiert nur mal, wie das eigtl. abgewickelt wird.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.1] Bash antwortet auf Keks
24.02.2002 22:02
Benutzer Keks schrieb:
Ach wie? Die kriegen die Nummer nicht, wenn man sie unterdrückt? Mich interessiert nur mal, wie das eigtl. abgewickelt wird.

Anscheinend kriegen die die Nummer doch. Vor einiger Zeit, als das "Angebot" ziemlich neu war, hat hier im Forum mal einer (sinngemäß) folgendes gepostet:

Die Unterdrückung der Anzeige der Rufnummer beim Angerufenen ist eine Funktion, die von den Endgeräten unterstützt wird, nicht aber vom Netz. So teilt wohl das Endgerät des Anrufers dem Endgerät des Angerufenen mit, daß der Angerufene die Rufnummer des Anrufers nicht im Display sehen soll. Verfügt nun der Angerufene über ein "manipuliertes Endgerät", welches seinen Verpflichtungen bzgl. der Rufnummernunterdrückung nicht nachkommt, kann der Anrufer nicht verhindern, daß seine Rufnummer an den Angerufenen übermittelt wird.

Ich kann mir das nicht so wirklich vorstellen, damals hat aber keiner widersprochen. Mein Zweifel bezieht sich auf die Tatsache, daß man ja bei der Telekom beantragen kann, daß seine Rufnummer generell nicht übermittelt wird. Somit wird das dann ja wohl ein Netzmerkmal sein und kein Endgerätemerkmal.
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[1.1.1] chb antwortet auf Bash
24.02.2002 22:30
Benutzer Bash schrieb:
Ach wie? Die kriegen die Nummer nicht, wenn man sie unterdrückt? Mich interessiert nur mal, wie das eigtl. abgewickelt wird.
(sinngemäß) folgendes gepostet: Die Unterdrückung der Anzeige der Rufnummer beim Angerufenen ist eine Funktion, die von den Endgeräten unterstützt wird, nicht aber vom Netz. So teilt wohl das Endgerät des Anrufers

Das ist falsch. Rufnummernübermittlung ist eine Netzfunktion, die von den Endgeräten aus gesteuert werden kann.

dem Endgerät des Angerufenen mit, daß der Angerufene die Rufnummer des Anrufers nicht im Display sehen soll. Verfügt nun der Angerufene über ein "manipuliertes Endgerät", welches seinen Verpflichtungen bzgl. der Rufnummernunterdrückung nicht nachkommt, kann der Anrufer nicht verhindern, daß seine Rufnummer an den Angerufenen übermittelt wird.

Nein, das ist falsch. Wenn mit dem Anruf das "CLIR"-Flag mitgeschickt wird, filtert die letzte Vermittlungsstelle das Signal raus, der Angerufene bekommt es nicht zu sehen. Bis zu seiner Ortsvermittlungsstelle wird es jedoch übertragen!

Zu sehen bekommen die Nummer *immer*
a) Polizei
b) Feuerwehr und Rettungsdienste
c) TK-Anbieter

Ich kann mir das nicht so wirklich vorstellen, damals hat aber keiner widersprochen. Mein Zweifel bezieht sich auf die Tatsache, daß man ja bei der Telekom beantragen kann, daß seine Rufnummer generell nicht übermittelt wird. Somit wird das dann ja wohl ein Netzmerkmal sein und kein Endgerätemerkmal.

Richtig. Aber übertragen wird sie immer - nur ob der letzte Teilnehmer sie zu Gesicht bekommt, das ist dann eine ja/nein-Entscheidung des Anrufers, entweder dauerhaft oder fallweise. Eine Firma wie diese besagte wird die Nummer nicht sehen können, wenn die Übermittlung abgestellt ist.

Benni
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[1.1.2] hdontour antwortet auf Bash
24.02.2002 22:37
Benutzer Bash schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Ach wie? Die kriegen die Nummer nicht, wenn man sie unterdrückt? Mich interessiert nur mal, wie das eigtl. abgewickelt wird.

Anscheinend kriegen die die Nummer doch. Vor einiger Zeit, als das "Angebot" ziemlich neu war, hat hier im Forum mal einer (sinngemäß) folgendes gepostet:

Die Unterdrückung der Anzeige der Rufnummer beim Angerufenen ist eine Funktion, die von den Endgeräten unterstützt wird, nicht aber vom Netz. So teilt wohl das Endgerät des Anrufers dem Endgerät des Angerufenen mit, daß der Angerufene die Rufnummer des Anrufers nicht im Display sehen soll. Verfügt nun der Angerufene über ein "manipuliertes Endgerät", welches seinen Verpflichtungen bzgl. der Rufnummernunterdrückung nicht nachkommt, kann der Anrufer nicht verhindern, daß seine Rufnummer an den Angerufenen übermittelt wird.

ich kann es mir zwar auch so nicht vorstellen, aber Fakt ist, daß die Polizei und Feuerwehr bei einem Anruf die Nr. des Anrufers sehen, ganz egal ob er Rufnummern unterdrückt oder nicht. Könnte schon so sein wie Du schreibst.
CU



Ich kann mir das nicht so wirklich vorstellen, damals hat aber keiner widersprochen. Mein Zweifel bezieht sich auf die Tatsache, daß man ja bei der Telekom beantragen kann, daß seine Rufnummer generell nicht übermittelt wird. Somit wird das dann ja wohl ein Netzmerkmal sein und kein
Endgerätemerkmal.
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[1.1.2.1] Kai Petzke antwortet auf hdontour
25.02.2002 01:25
Benutzer hdontour schrieb:

ich kann es mir zwar auch so nicht vorstellen, aber Fakt ist, daß die Polizei und Feuerwehr bei einem Anruf die Nr. des Anrufers sehen,

yep.

ganz egal ob er Rufnummern unterdrückt oder nicht. Könnte schon so sein wie Du schreibst.

Nein, es ist das Netz, dass die Rufnummer unterdrückt, nicht das Endgerät. Die Anschlüsse von Polizei und Feuerwehr sind eben "anders" als gewöhnliche Telefonanschlüsse. Angesichts der Carrier-Vielfalt und der Finanznot einiger Carrier dürfte es auch nicht allzu schwer sein, an solche "besseren" Anschlüsse zu kommen.


Kai
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[1.1.2.1.1] Bash antwortet auf Kai Petzke
25.02.2002 01:58
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Nein, es ist das Netz, dass die Rufnummer unterdrückt, nicht das Endgerät. Die Anschlüsse von Polizei und Feuerwehr sind eben "anders" als gewöhnliche Telefonanschlüsse. Angesichts der Carrier-Vielfalt und der Finanznot einiger Carrier dürfte es auch nicht allzu schwer sein, an solche "besseren" Anschlüsse zu kommen.

Das klingt doch wirklich schlüssig! Hier wäre natürlich interessant, bei welchem Anbieter diese Hamburger Festnetz-Nummer geschaltet ist, die DTAG wird's wohl kaum sein. Kann man das irgendwie rausbekommen? Vielleicht (Beispiel / Möglichkeit) weil die Nummer zu einem Nummernblock gehört, den die RegTP einem bestimmten Anbieter zugeordnet hat?
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[2] Alpha Vega antwortet auf dancer
16.04.2002 16:17
Ich habe mit einem befreundeten Anwalt gesprochen, der sieht das genauso, wie Ihr das schon alle beschrieben habt. Er hat auch gemeint, dass man evtl. eine Sammelklage versuchen könnte, wenn man noch mehrere Geschädigte finden würde.

Hallo. Hier ist noch einer, der sich bei einer Sammelklage beteiligen würde.

Ich habe erst heute einen Brief zu meiner Anwältin geschickt und bin mal gespannt, was jetzt kommt.

Dummerweise haben die schon meine Adresse, weil mir beim Anruf der Firma IBC gar nicht ersichtlich war, wer es überhaupt ist. Ich dachte, es handle sich um die Deutsche Telekom, da mein Anschluss noch recht neu ist. Naja, selbst schuld irgendwie...


Gruß Marco
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[2.1] CaptainArcher antwortet auf Alpha Vega
09.06.2002 15:04
Hallo,

auch ich bekomme seit Anfang diesen Jahres Rechnungen und Mahnungen von IBC Telecom. Nach etwa 3-monatiger Pause, habe ich vor einigen Tagen ein Schreiben von Persolvo (einem Inkassounternehmen) bekommen, die jetzt noch allemöglichen Gebühren verlangen. Bisher habe ich die Forderungen von IBC ignoriert, weil ich weder eine Dienstleistung von denen in Anspruch genommen habe, noch ein Abo bestellt habe, wie die in ihren Schreiben behaupten. Sehr gerne würde ich an einer Sammelklage teilnehmen. An wen wende ich mich da am Besten ?
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[2.2] CaptainArcher antwortet auf Alpha Vega
26.06.2002 18:48
Ich würde mich auch sehr gerne an einer Sammelklage beteiligen.
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[] RE: Unberechtigte Gebühren von IBC Telecom
Keks antwortet auf
24.02.2002 18:28
Benutzer ron's enemy schrieb:
Ich würde die Rechnung nicht bezahlen, im Streitfall müsste

Genau!

der Anbieter nämlich seinen Anspruch beweisen, und so weit würde er es wohl nicht kommen lasen. Besonders wegen der 040-Rufnummer halte ich diesen Vertrag für nichtig.

Was für ein Vertrag? Es ist doch gar keine zustande gekommen. So sehe ich das! Stell dir mal vor, ich gebe dir meine Telefonnummer, weil du mich anrufen willst, gebe dir aber nicht meine echte, sondern besagte 040-Nummer, um dich zu ärgern. Es KANN ja nicht sein, dass man dann 70 DM bezahlen muss. Bei Telefonnummern muss man ja vorher wissen können, was die Nummer kostet. Daher muss man bei 0190-0-Nummern ja auch ab einem bestimmten Betrag mit "19" bestätigen.

Also: Wenn die anrufen, sich über den Anruf beschweren und gleich wieder auflegen!

Am liebsten würde ich das ganze ja auch mal ausprobieren. Wie lautet die 040-Nummer? :o)

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[] RE: Unberechtigte Gebühren von IBC Telecom
Keks antwortet auf
24.02.2002 21:55
Benutzer ron's enemy schrieb:
Was für ein Vertrag? Es ist doch gar keine zustande gekommen.

Doch, sobald du ein Telefonat führst und du kommst durch, kommt ein Vertrag zwischen dir und dem Anbieter zustande. Er verbindet dich mit dem gewählten Gesprächspartner und dafür bezahlst du ihm Geld. Bei Call-by-Call-Anbietern ist das ganz genauso.

Ja, das ist mir schon klar. In diesem Fall ist aber von CbC keine Rede. Ein Vertrag besteht hier nur mit der Telekom, aber nicht mit dem Angerufenen - und darauf bezog ich mich.

Wenn du mich anrufst, dann besteht zwischen uns ja auch kein Vertrag!

Ich meine allerdings hier, dass man dieses Spielchen nicht bis in völlig utopische Preisbereiche treiben kann, wenn der Anrufer nichts davon weiß (bei den meisten Sex-Dialern weiß er es ja wenigstens) und auch nichts davon wissen muss oder kann (040-Rufnummer!).

Eben! Das hat auch nix mit der Höhe des Preises zu tun, denn hier kommt eben gar kein Vertrag zustande!

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1] Keks antwortet auf Keks
24.02.2002 22:00
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Was für ein Vertrag? Es ist doch gar keine zustande gekommen.

Doch, sobald du ein Telefonat führst und du kommst durch, kommt ein Vertrag zwischen dir und dem Anbieter zustande. Er verbindet dich mit dem gewählten Gesprächspartner und dafür bezahlst du ihm Geld. Bei Call-by-Call-Anbietern ist das ganz genauso.

PS: Das bezieht sich aber nur auf die Telefonanbieter und die anfallenden Telefongebühren. Damit die CbC-Anbieter abgesichert sind.

Sonstige Verträge kommen aber doch nicht einfach zustande, indem man jemanden anruft (abgesehen davon, dass auch mündliche Verträge gelten, aber darum geht's ja hier nicht). Wäre ja absurd! Genau: Ruf mich mal an! Was für ein Vertrag zwischen uns dann zustande kommt - und was es kostet, sage ich dir dann am Telefon! :o)

Um eben doch bestimmte Dienstleistungen per Telefon anbieten UND abrechnen zu können, dafür wurden die sogenannten Mehrwertdienste-Nummern (oder wie auch der genaue Name ist) unter 0190 (künftig 0900) eingeführt. Aber auch die liegt hier nicht vor.

Ist also 'ne glasklare Sache! Besonders dann, wenn man sich verwählt und auch noch gleich wieder auflegt.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[] RE: Unberechtigte Gebühren von IBC Telecom
Keks antwortet auf
24.02.2002 23:34
Benutzer ron's enemy schrieb:
Mit dem Angerufenen nicht, wohl aber mit dem Telefondienstleister

...den man durch die Wahl einer CbC-Nummer, einer Mehrwertdienste-Nummer bzw. durch die Wahl seines Festnetzanschlusses ausgwählt hat. Ist hier aber nicht der Fall.

Wenn ich die Hotline der Telekom anrufe (ist sogar kostenlos), kommt ja auch kein Vertrag mit der Telekom zustande.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[] RE: Unberechtigte Gebühren von IBC Telecom
Keks antwortet auf
25.02.2002 00:10
Benutzer ron's enemy schrieb:
Wenn ich die Hotline der Telekom anrufe (ist sogar kostenlos),
kommt ja auch kein Vertrag mit der Telekom zustande.

Zunächst spielt es keine Rolle, ob eine Nummer kostenlos ist.

Das spielt auch keine Rolle. Ich meine etwas ganz anderes.

Ein Vertrag kommt trotzdem zustande, nur verzichtet dann der Dienstleister auf das Entgelt bzw. blecht es selbst.

Der Vertrag kommt nicht zustande. Ich habe ja bereits einen Vertrag mit meinem Telefonanschlussanbieter. Lassen wir es als Beispiel mal BerliKomm sein.

Mit der Telekom kommt nur deshalb kein zusätzlicher Vetrag zustande, weil du mit ihr wahrscheinlich schon einen Laufzeitvertrag abgeschlossen hast, der diesen Anruf mit abdeckt.

Nimm wie gesagt an, ich bin bei BerliKomm. Oder ich rufe vom Handy aus an und habe gar keinen Festnetzanschluss. Dann kommt ja kein Vertrag mit mir und der Telekom zustande (für den die Telekom dann einfach 69,95 DM oder wieviel auch immer fordern könnte bzw. dürfte)!

Hoffentlich verstehst du jetzt, worauf ich hinaus will...

Wenn du dagegen jemanden z.B. über Telebillig anrufst, dann kommt zwischen dir und Telebillig ein Vertrag zustande. Wäre das nicht so, müsstest du ja den Anruf gar nicht bezahlen. Das ist unabhängig davon, ob Telebillig selbst oder über die Telekom abrechnet und wer das Inkasso übernimmt.

Das ist ja was anderes (CbC) und mir auch klar, was ich bereits vor ein paar Beiträgen schrieb.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[] RE: Unberechtigte Gebühren von IBC Telecom
parabol antwortet auf
25.02.2002 00:16
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer wmh schrieb:
Hallo,

ich wohne in München und habe mich gestern Abend bei einer Münchner Nummer verwählt, ich hatte dann so eine Sexhotline dran (man hat ein Pärchen im Hintergrund gehört), ich habe nach 10 Sekunden wieder aufgelegt, mich hat jedoch gewundert, dass man so eine Sex-Hotline einfach per Münchner Nummer
(089/2050xxxx) erreichen kann.

Heute kam dann der Anruf von der IBC Telecom aus Hamburg, und ein Mitarbeiter, wollte von mir meine Adresse haben, da er meinte, dass gestern Abend zu dem besagten Zeitpunkt eine Hamburger Nummer (040/XXXXXXX) von meinem Anschluss aus gewählt wurde und diese Nummer ein gebührenpflichtiger Service sei, der mit 65,95 EUR zu Buche schlage. Man würde mir eine Rechnung zuschicken und ich brauche einfach nur deren Überweisungsträger zu benutzen.

Wie kann so etwas funktionieren? Da ich definitiv nur die Münchner Nummer gewählt habe und sonst keiner zu Hause war!
Ich habe auch in der Rufliste meines Telefons nachgesehen und dort war keine Hamburger Rufnummer aufgelistet!?

Betrug?!

Kann mir irgendjemand helfen, wie ich weiter vorgehen soll?

MfG Jakob Hirschmann

Dein Fall ist bekannt; exakt dieses Verfahren ist, ebenfalls von IBC Telekom praktiziert, auf
https://www.teltarif.de/arch/2000/kw02/... beschrieben.
Anscheinend steckt da irgendeine Rufnummernweiterschaltung dahinter, technisch ist das schon möglich.

Du hättest deine Adresse nicht rausgeben sollen, dann hätte der Anbieter nichts gegen dich in der Hand. Jetzt ist nicht auszuschließen, dass es Rechnungen und Sexwerbung hagelt.

Die Frage, ob die Verbindung, die ja tatsächlich zustande gekommen ist, wie du selbst schreibst, bezahlt werden muss, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Die meisten Gerichte haben in der Vergangenheit das Anbieten von Telefonsex als sittenwidrig beurteilt (BGH XI ZR 192/97), demnach sind solche Verträge nichtig und müssen nicht bezahlt werden (§ 138 BGB). Leider widerrief der BGH später teilweise seine Auffassung: Es heißt, dass wegen des Moralwandels der Gesellschaft fraglich sei, ob Telefondienst heutzutage tatsächlich noch als sittenwidrig einzustufen sei (BGH III ZR 5/01). Diese Frage lässt das Urteil des BGH letztendlich leider offen. Festgestellt wird dagegen, dass die Gebühren an den Telefondienstleister bezahlt werden müssen - das dürften in deinem Fall allerdings glücklicherweise nur ein paar Cent für die normale Verbindung nach 040 sein.

Meiner Ansicht nach ist das Angebot in diesem Fall sittenwidrig, vor allem wegen dem (ja wohl absichtlichen) Täuschungsmanöver mit der Rufnummer. Allerdings ist nicht meine Meinung entscheidend, sondern nur die eines Gerichts.

Nachdenken könnte man durchaus auch über die Tatbestände Betrug und insbesondere Wucher. Das kann allerdings nur ein Gericht feststellen, und das wird wohl angesichts dieses Betrags nichts werden.

Ich würde die Rechnung nicht bezahlen, im Streitfall müsste der Anbieter nämlich seinen Anspruch beweisen, und so weit würde er es wohl nicht kommen lasen. Besonders wegen der 040-Rufnummer halte ich diesen Vertrag für nichtig. Das scheint IBC auch zu wissen, sonst könnten sie auch nämlich ganz normal über die Telekomrechnung abrechnen und dann hättest du deutlich schlechtere Karten.

Wichtig: Lass dich nicht einschüchtern von Anwaltsschreiben, Mahngebühren etc., darauf hat IBC meiner Ansicht nach keinen Anspruch. Selbst vor Gericht hättest du, wie ich meine, gute Chancen. Wenn du willst, kannst du mir gerne an j.breyer@web.de schreiben, wie es weitergeht, würde mich interessieren. :-)

Gruß
Ron's enemy


Sittenwidrig hin, Sittenwidrig her, das hat mit dem Thema gar nichts zu tun.

Er hat keine Sexnummer angerufen sondern eine Münchner Nummer und nur dafür muss er zahlen!

Basta
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[] RE: Unberechtigte Gebühren von IBC Telecom
Kai Petzke antwortet auf
25.02.2002 01:18
Benutzer ron's enemy schrieb:

>Wenn IBC Telecom ein bei der RegTP
registrierter Telekommunikati­onsdienstleister i.S.d. 3 Nr. 19 TKG ist, dann ist schon ein Vertrag entstanden. Das müsste man mal überprüfen.

Das wäre ja noch schöner! Dann könnte Hansenet oder Netcologne oder die anderen City-Carrier ja auch beliebige Entgelte festsetzen, nur weil ich eine Nummer anrufe, die ber die läuft. Ne, ne, ne. Bei der Anwahl von geographischen Rufnummern kommt nur ein Vertrag mit dem Carrier zustande, den ich für die Vermittlung dieses Gesprächs gewählt habe (Pre-Select, meist DTAG, oder eben Call-by-Call).

Natürlich kann ich mit der angerufenen Person einen Vertrag schließen. Dafür gelten aber die ganz normalen Regeln des BGB. Ein mündlich geschlossener Vertrag ist demnach in der Regel auch gültig. Typisches Beispiel: Ich rufe bei meinem Lieblings-Italiener um die Ecke an und bestelle eine Pizza. Sobald er die liefert, muss ich die auch abnehmen bzw. zumindest bezahlen. Allerdings gelten viele per Telefon geschlossene Vertrge nur vorbehaltlich dem Fernabsatzgesetz, aber das ist eine andere Baustelle.

Was es nun IBC (oder IBS oder wer auch immer) angeht:Damit ein Vertrag vorliegt, müssen zunächst mal die Regeln von "Angebot und Annahme" erfüllt sein. Jemand, der eine geographische Nummer anruft, dann hört "dieses Telefonat kostet Sie XY Euro" und deswegen sofort wieder auflegt, hat den Vertrag eindeutig NICHT angenommen.

Anders die Situation, wenn ein Entgelt genannt wird, und der Anrufer in der Leitung bleibt und tatsächlich entsprechende "Unterhaltungsd­ienstleistungen" in Anspruch nimmt. Dann muss die in Anspruch genommene Leistung grundsätzlich auch bezahlt werden. Zwar gibt es die Diskussion um die Sittenwidrigkeit, so dass man nach BGB evtl. nicht zahlen muss, doch haben wir seit 1. Januar 2002 auch das Prostituiertengesetz, das in §1, Satz 1 ausdrücklich sagt, dass Entgelte für "sexuelle Handlungen" rechtswirksame Forderungen sind.

Das Prostituiertengesetz verlangt aber ausdrücklich, dass das Entgelt VORHER VEREINBART worden sein muss. Erfolgt also keine Ansage, muss man auch nicht zahlen.


Kai
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[] RE: Unberechtigte Gebühren von IBC Telecom
Goethe1000 antwortet auf
25.02.2002 09:20
Benutzer ron's enemy schrieb:
Außerdem kommt bei den weitaus meisten Anbietern (außer 0190-0...) überhaupt keine Tarifansage, und die (u.U.
unbekannten) Preise gelten trotzdem, siehe § 503a Nr. 2b BGB.

Einen § 503 a Nr. 2 b BGB gibt es nicht. Du meinst wohl § 305 a Nr. 2 b BGB. Dieser regelt aber keinerlei Geltung von Preisen, sondern lediglich die EINBEZIEHUNG VON AGB in besonderen Fällen, in denen nach Art und Weise des Geschäftes eine Einbeziehung auf herkömmliche Weise nicht möglich ist (z. B. Verträge über Telekommunikationsleistungen).

Unabhängig von der Frage, ob in einem solchen Fall ein Vertrag überhaupt zustande kommt (es ist sehr fraglich, ob ein Erklärungswille vorliegt), wäre dieser JEDENFALLS anfechtbar, denn es liegt ein typischer Erklärungsirrtum gemäß § 119 I 2. Alt. BGB vor. Der Vertrauensschaden (§ 122 I BGB) dürfte in einem solchen Fall maximal im unteren Cent-Bereich liegen.

s.o. Mir ist außer § 1 ProstG, das hier laut BGH nicht mit Sicherheit greift, keine Rechtsnorm bekannt, die das fordert. Man wird sehen, was die Rechtsprechung ergibt.

Wo hat sich denn der BGH zu dem erst seit 1.1.2002 geltenden ProstG geäußert? Jedenfalls ist "Gestöhne am Telefon" schwerlich unter "sexuelle Handlungen" subsumierbar.
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[] RE: Unberechtigte Gebühren von IBC Telecom
Goethe1000 antwortet auf
25.02.2002 22:30
Benutzer ron's enemy schrieb:
Unabhängig von der Frage, ob in einem solchen Fall ein Vertrag überhaupt zustande kommt (es ist sehr fraglich, ob ein Erklärungswille vorliegt), wäre dieser JEDENFALLS anfechtbar, denn es liegt ein typischer Erklärungsirrtum gemäß § 119 I 2.
Alt. BGB vor. Der Vertrauensschaden (§ 122 I BGB) dürfte in einem solchen Fall maximal im unteren Cent-Bereich liegen.

Gar nicht so abwegig. Vorausgesetzt, er kann das Gericht davon überzeugen, dass er sich nur verwählt hat. Leider habe ich kein Urteil dazu gefunden.

Nun, bei einem 10 Sekundenanruf kann man das sicherlich glaubhaft machen ;-)
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[] RE: Unberechtigte Gebühren von IBC Telecom
Keks antwortet auf
25.02.2002 23:31
Benutzer ron's enemy schrieb:
Aber er schreibt doch, dass er die Dienstleistung ein paar Sekunden lang in Anspruch genommen hat und irgendwelches Stöhnen gehört hat. Erst danach hat er aufgelegt, demnach ist eine Verbindung mit dem Dienstleister zustande gekommen.

Eine Telefonverbindung, aber kein Vertrag. Ruf mich mal an! Wenn ich dann innerhalb von 10 Sekunden stöhne, kriege ich dann auch von dir 69,95 DM? :o)

Außerdem kommt bei den weitaus meisten Anbietern (außer 0190-0...) überhaupt keine Tarifansage, und die (u.U.
unbekannten) Preise gelten trotzdem, siehe § 503a Nr. 2b BGB.

Über die Preise (Verbindungspreise!) kann man sich vorher informieren, sei es im Amtsblatt oder bei den CbC-Anbietern oder beim Telefonanschlussanbieter, also z.B. der Telekom. Und das habe ich gemacht, und weiß, dass ich bei der Telekom zu einer 040-Nummer x Cent/Min. (je nach Uhrzeit) zahlen muss. Mehr nicht!

Gruß, Keks.
blitztarif.de