Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer wmh schrieb:
Hallo,
ich wohne in München und habe mich gestern Abend bei einer Münchner Nummer verwählt, ich hatte dann so eine Sexhotline dran (man hat ein Pärchen im Hintergrund gehört), ich habe nach 10 Sekunden wieder aufgelegt, mich hat jedoch gewundert, dass man so eine Sex-Hotline einfach per Münchner Nummer
(089/2050xxxx) erreichen kann.
Heute kam dann der Anruf von der IBC Telecom aus Hamburg, und ein Mitarbeiter, wollte von mir meine Adresse haben, da er meinte, dass gestern Abend zu dem besagten Zeitpunkt eine Hamburger Nummer (040/XXXXXXX) von meinem Anschluss aus gewählt wurde und diese Nummer ein gebührenpflichtiger Service sei, der mit 65,95 EUR zu Buche schlage. Man würde mir eine Rechnung zuschicken und ich brauche einfach nur deren Überweisungsträger zu benutzen.
Wie kann so etwas funktionieren? Da ich definitiv nur die Münchner Nummer gewählt habe und sonst keiner zu Hause war!
Ich habe auch in der Rufliste meines Telefons nachgesehen und dort war keine Hamburger Rufnummer aufgelistet!?
Betrug?!
Kann mir irgendjemand helfen, wie ich weiter vorgehen soll?
MfG Jakob Hirschmann
Dein Fall ist bekannt; exakt dieses Verfahren ist, ebenfalls von IBC Telekom praktiziert, auf
https://www.teltarif.de/arch/2000/kw02/... beschrieben.
Anscheinend steckt da irgendeine Rufnummernweiterschaltung dahinter, technisch ist das schon möglich.
Du hättest deine Adresse nicht rausgeben sollen, dann hätte der Anbieter nichts gegen dich in der Hand. Jetzt ist nicht auszuschließen, dass es Rechnungen und Sexwerbung hagelt.
Die Frage, ob die Verbindung, die ja tatsächlich zustande gekommen ist, wie du selbst schreibst, bezahlt werden muss, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Die meisten Gerichte haben in der Vergangenheit das Anbieten von Telefonsex als sittenwidrig beurteilt (BGH XI ZR 192/97), demnach sind solche Verträge nichtig und müssen nicht bezahlt werden (§ 138 BGB). Leider widerrief der BGH später teilweise seine Auffassung: Es heißt, dass wegen des Moralwandels der Gesellschaft fraglich sei, ob Telefondienst heutzutage tatsächlich noch als sittenwidrig einzustufen sei (BGH III ZR 5/01). Diese Frage lässt das Urteil des BGH letztendlich leider offen. Festgestellt wird dagegen, dass die Gebühren an den Telefondienstleister bezahlt werden müssen - das dürften in deinem Fall allerdings glücklicherweise nur ein paar Cent für die normale Verbindung nach 040 sein.
Meiner Ansicht nach ist das Angebot in diesem Fall sittenwidrig, vor allem wegen dem (ja wohl absichtlichen) Täuschungsmanöver mit der Rufnummer. Allerdings ist nicht meine Meinung entscheidend, sondern nur die eines Gerichts.
Nachdenken könnte man durchaus auch über die Tatbestände Betrug und insbesondere Wucher. Das kann allerdings nur ein Gericht feststellen, und das wird wohl angesichts dieses Betrags nichts werden.
Ich würde die Rechnung nicht bezahlen, im Streitfall müsste der Anbieter nämlich seinen Anspruch beweisen, und so weit würde er es wohl nicht kommen lasen. Besonders wegen der 040-Rufnummer halte ich diesen Vertrag für nichtig. Das scheint IBC auch zu wissen, sonst könnten sie auch nämlich ganz normal über die Telekomrechnung abrechnen und dann hättest du deutlich schlechtere Karten.
Wichtig: Lass dich nicht einschüchtern von Anwaltsschreiben, Mahngebühren etc., darauf hat IBC meiner Ansicht nach keinen Anspruch. Selbst vor Gericht hättest du, wie ich meine, gute Chancen. Wenn du willst, kannst du mir gerne an j.breyer@web.de schreiben, wie es weitergeht, würde mich interessieren. :-)
Gruß
Ron's enemy
Sittenwidrig hin, Sittenwidrig her, das hat mit dem Thema gar nichts zu tun.
Er hat keine Sexnummer angerufen sondern eine Münchner Nummer und nur dafür muss er zahlen!
Basta