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Vermieter defekte Übertragungskabel Haus nicht zuständig


15.11.2015 11:22 - Gestartet von Berlin14
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin&Datum=12.09.2014&Aktenzeichen=63%20S%20151/14
LG Berlin, 12.09.2014 - 63 S 151/14
Vermieter haftet nur für die Zurverfügungstellung von Telekommunikatio­nseinrichtungen; § 535 BGB
Defekter Telefonanschluss ist kein Mangel der Mietwohnung!
Mieter ohne Internet und Telefon - Vermieter ist für defekte Übertragungskabel im Haus nicht zuständig
Vermieter ist nicht für die Wartung der Telefonleitung zuständig!

Verstehe ich das so das wenn ich in der dritten Etage wohne ein Kabel zu dem
Telekom Verteilerkasten im Keller auf eigene Kosten verlegen muss um telefonieren zu können?