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Vertragsbindung beim Festnetz


20.10.2005 10:32 - Gestartet von hengesa
Hallo!
Was passier eigentlich wenn ich einen Tarif Festnetz mit Vertragsbindung z.B. 24 Monate habe und nach einem Jahr umziehe.
Ist es dabei ein Unterschied ob ich in meiner neuen Wohnung vom gleichen Anbieter einen neuen Anschluss nehme?.
Gruss
André
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[1] Dragen antwortet auf hengesa
20.10.2005 10:40
Benutzer hengesa schrieb:
Hallo!
Was passier eigentlich wenn ich einen Tarif Festnetz mit Vertragsbindung z.B. 24 Monate habe und nach einem Jahr umziehe.
Ist es dabei ein Unterschied ob ich in meiner neuen Wohnung vom gleichen Anbieter einen neuen Anschluss nehme?.
Gruss
André
Hallo,
da müße man schon wissen bei welchem Anbieter Du jetzt bist.
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[1.1] hengesa antwortet auf Dragen
20.10.2005 10:42
Meiner ist versatel, aber ich habe da nix zu n den Vertragsbedingungen gefunden.

Gruss
André
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[1.1.1] tneuhetzki antwortet auf hengesa
20.10.2005 10:57
Benutzer hengesa schrieb:
Meiner ist versatel, aber ich habe da nix zu n den Vertragsbedingungen gefunden.


Hallo,

bei Versatel kommst du gegen Vorlage der Ummeldebescheinigung aus dem Vertrag, wenn du in ein Nicht-Versatel-Gebiet ziehst. Evtl. werden 26 Euro Bearbeitungskosten erhoben, aber da bin ich mir nicht sicher.

Du kannst auch mal hier gucken:
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw44/...

Thorsten
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[1.2] Dragen antwortet auf Dragen
20.10.2005 10:46
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer hengesa schrieb:
Hallo!
Was passier eigentlich wenn ich einen Tarif Festnetz mit Vertragsbindung z.B. 24 Monate habe und nach einem Jahr umziehe.
Ist es dabei ein Unterschied ob ich in meiner neuen Wohnung vom gleichen Anbieter einen neuen Anschluss nehme?.
Gruss
André
Hallo, da müße man schon wissen bei welchem Anbieter Du jetzt bist.
Du zieht ja *nur* um und Dein Anbieter schaltet, so es denn machbar ist, Dich wieder auf. Das wars dann schon!
Das hat keinerlei Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit.

Sollte Dein Anbieter die *nicht* aufschalten können, hast Du ggf. ein Sonderkündigungsrecht. Das solltest Du aber dann direkt bei Deinem Anbieter erfragen.
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[1.2.1] hengesa antwortet auf Dragen
20.10.2005 11:09
Danke für die Antworten!
So sollte es ja auch sein. So eine Bearbeitungsgebühr ist zwar ärgerlich, aber im Rahmen eines Umzugs noch das preiswerteste und auch vom Anbieter verständlich.

Was ich ich nur nicht verstehe, warum schreibt das keiner von den Anbietern in seine AGBs ?
Hab schon bei allen möglichen geschaut, aber es schreibt wohl keiner rein.

Gruss
André