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Kai hat Recht


13.10.2002 17:52 - Gestartet von tcsmoers
Kai hat einfach Recht.

Der gesetzlichen Vorschrift wird genüge getan und damit ende. Das erinnert mich an die Sache mit der Begrenzung der Airtimekosten. Auch hier wurde eine einfache gesetzliche und erfüllbare Vorschrift "ausgehebelt".

Die Kunden, die wirklich Geld bringen (Prepaid- und Privatkunden) wird man hindern und die Großkunden benutzen diese Möglichkeit zur Wechseldrohung.

Es hätte genügt, wenn man die Anbieter für eine Zeitlang zu einem Informationstext "verdonnert" hätte.

peso
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[1] eddel antwortet auf tcsmoers
14.10.2002 09:30
Kai hat überwiegend Recht.
Wer den Entwicklungsaufwand für funktionierenden automatische Lösungen kennt (Kai scheinbar nicht) und das ins Verhältnis zur wechselnden Kundenzahl setzt, kommt zumindest bei kleinen Anbietern, also den meisten Providern, auf ziemlich viel mehr finanziellen Aufwand als "ein paar cent".
Wenn ihr Euch mal überlegt, was Banken oder Behörden so für Gebühren nehmen, sind die Dienstleistungen der MF-Branche z.T. recht günstig. Außerdem: niemand wird zum Portieren gezwungen, die Kosten kann man auch in ein paar SMS an seine Bekannten investieren.

Gruß, eddel
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[1.1] Kai Petzke antwortet auf eddel
16.10.2002 21:54
Benutzer eddel schrieb:

Wer den Entwicklungsaufwand für funktionierenden automatische Lösungen kennt

Der Entwicklungsaufwand ist gar nicht so hoch, wie Du hier schreibst, aber der Diskussions- und Abstimmungsaufwand vorher ist erheblich (*wink* an die Leute vom AKNN, die mich noch kennen - ich war einmal dort dabei).

(Kai scheinbar nicht) und das ins Verhältnis zur wechselnden Kundenzahl setzt, kommt zumindest bei kleinen Anbietern, also den meisten Providern, auf ziemlich viel mehr finanziellen Aufwand als "ein paar cent".

Die Einmal-Kosten - die übrigens vor allem für die zentrale Portierungsdatenbank sowie das Update der entsprechenden Routing-Technik anfallen - dürfen nicht auf die wechselnden Kunden umgelegt werden - zumindest nach Rechtsansicht der RegTP. Versuchen werden es die Anbieter natürlich, aber zulässig ist es an sich nicht.

Wenn ihr Euch mal überlegt, was Banken oder Behörden so für Gebühren nehmen, sind die Dienstleistungen der MF-Branche z.T. recht günstig.

Na ja, da gab es mal über 40 Euro für eine einzige Rücklastschrift bei einigen Providern. Dagegen sind die Banken richtig günstig *g*. Auch Kartensperre + -neuausstellung machen die Banken meines Wissens nach zumeist günstiger als die Mobilfunker.

Sobald aber Wertpapiere ins Spiel kommen, werden die Banken teuer. Und bei den Preisen für die Einlösung von Auslandsschecks haben wir auch schon so unsere Wunder erlebt ;-)


Kai
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[1.1.1] VIP-Kunde antwortet auf Kai Petzke
17.10.2002 09:43
So sozial ausgerichtet sind die NB nun wirklich nicht, die wollen doch auch ihren Gewinn machen, oder nicht ? Wie kann man sonst die unangemessen hohen Preise für eine SMS einordnen ?
Wobei ich, wäre ich NB :-D, an der Schraube noch weiter drehen würde. Die Kiddys würden sich trotzdem weiter die Finger wund tippen und mein Schweinchen würde immer fetter .

Langfristig gesehen wird es auch wohl eine Nichtigkeit sein, seine alte Nummer bei einem potentiel neuen NB auszutesten. Auf kurz od. lang wird es dazu sicher auch noch mehr (alle?) NB geben, die , nicht zuletzt dazu, eine sehr kurze oder sogar keine Mindestlaufzeit-Verträge mehr anbieten.
Dies wäre allerdings nur im Sinne der Anbieter, die ein (wirklich) gute Netz-Infrastruktur vorweisen können. Ein ganz bestimmter, viele dabei sicher schnell durch das Raster ;-)