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Portierungskosten O2


23.12.2010 18:26 - Gestartet von tarifcontrol
Es ist wohl davon auszugehen, dass die Erhöhung der Exportgebühr nur für Neuverträge gilt, da O2 andernfalls allen Bestandskunden nachweislich die Tarifänderung mitteilen müsste und in jedem Einzelfall einen Widerspruch und damit eine Kündigung des Vertragsverhältnisses "riskiert" ...

Ein dementsprechender Hinweis fehlt (natürlich) in dem Artikel ... ;-)
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[1] DurdenTyler antwortet auf tarifcontrol
23.12.2010 19:21
Benutzer tarifcontrol schrieb:
Es ist wohl davon auszugehen, dass die Erhöhung der Exportgebühr nur für Neuverträge gilt, da O2 andernfalls allen Bestandskunden nachweislich die Tarifänderung mitteilen müsste und in jedem Einzelfall einen Widerspruch und damit eine Kündigung des Vertragsverhältnisses "riskiert" ...

Ein dementsprechender Hinweis fehlt (natürlich) in dem Artikel ... ;-)

Der Preis zählt für alle Kunden, egal ob neu oder alt. Kennst du die "Nebenleistung" noch?
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[1.1] tarifcontrol antwortet auf DurdenTyler
23.12.2010 20:41

3x geändert, zuletzt am 23.12.2010 20:46
Benutzer DurdenTyler schrieb:
Benutzer tarifcontrol schrieb:
Es ist wohl davon auszugehen, dass die Erhöhung der Exportgebühr nur für Neuverträge gilt, da O2 andernfalls allen Bestandskunden nachweislich die Tarifänderung mitteilen müsste und in jedem Einzelfall einen Widerspruch und damit eine Kündigung des Vertragsverhältnisses "riskiert" ...

Ein dementsprechender Hinweis fehlt (natürlich) in dem Artikel ... ;-)

Der Preis zählt für alle Kunden, egal ob neu oder alt. Kennst du die "Nebenleistung" noch?


Selbstverständlich ist mir bekannt, was O2 in (älteren) AGB gerne unter dem Begriff "Nebenleistung" verstanden haben wollte. Das Unternehmen hat im Rahmen eines Streits um die Erhöhung von Entgelten zu 0180-Rufnummern dafür aber promt eine (gerichtliche) Ohrfeige erhalten. Die Klausel hat insbesondere aufgrund der damit einhergehenden unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher der sogenannten Inhaltskontrolle nicht standgehalten ... und war/ist daher in Gänze unwirksam.

Nicht ohne Grund findet sich folgerichtig der entsprechende Passus in aktuellen AGB nicht mehr. Ziffer 15 der (aktuellen) AGB berechtigt O2 indes nicht, einseitig das Entgelt für den Rufnummernexport zu erhöhen, ohne seine (Alt-)Kunden über die Preisänderung zu informieren und ihnen Gelegenheit zum Widerspruch zu geben.