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Abmeldung des Mobilfunkvertrages verpennt....was nun?


11.09.2002 17:32 - Gestartet von knuerstel
Hallo!
Ich habe einen Vertrag, der im November 2002 ausläuft. Selbiger war ohne GG, ab November würde er sich aber verlängern um ein Jahr bei 14Euro GG/mtl. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten hab ich nun leider überschritten...was mich nun natürlich extrem ärgert...
Gibts denn nicht eine Mgl. denn Vertrag doch zu kündigen? Hab bei meinem Provider angefragt, die haben gesagt die wollen das Prüfen...

Weiß jemand einen Rat?

MfG
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[1] bärchen antwortet auf knuerstel
11.09.2002 18:24
Da Du nicht fristgemäß gekündigt hast, kannst Du noch auf die kulanz des Anbieters hoffen.
(Hast Du bei inter-handy-shop.de bestellt?)

Gruß, Bärchen


Benutzer knuerstel schrieb:
Hallo!
Ich habe einen Vertrag, der im November 2002 ausläuft. Selbiger war ohne GG, ab November würde er sich aber verlängern um ein Jahr bei 14Euro GG/mtl. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten hab ich nun leider überschritten...was mich nun natürlich extrem ärgert...
Gibts denn nicht eine Mgl. denn Vertrag doch zu kündigen? Hab bei meinem Provider angefragt, die haben gesagt die wollen das Prüfen...

Weiß jemand einen Rat?

MfG
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[1.1] knuerstel antwortet auf bärchen
11.09.2002 18:30
Ja, war bei Internet-Handy-Shop...
Du wohl auch? :-)
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[1.1.1] bärchen antwortet auf knuerstel
12.09.2002 01:48
Benutzer knuerstel schrieb:
Ja, war bei Internet-Handy-Shop...
Du wohl auch? :-)

Ja, habe da 2 Verträge abgeschlossen. Ich habe schon öfter solche Verträge abgeschlossen (keine Fixkosten, mit Handy, Tankgutscheinen...).
Prinzipiell sollte man die Verträge immer sofort kündigen, dann hat man sehr lange Zeit, auf ein Bestätigungsschreiben der Kündigung zu warten (falls man es nicht mit der ersten Bitte bekommt).
Du kannst ja trotzdem mal ein Schreiben aufsetzen und kündigen (vorausgesetzt die sind so doof und merken nicht, dass Du nicht mehr in der Frist bist, oder Du hast einen netten Kundensachbearbeiter gerade erwischt), nur musst Du dir dann die Formulierung "fristgerecht" sparen logischerweise...
Probieren kann man es ja mal...
Du könntest denen auch das Angebot machen den Vertrag weiterzuführen, evtl. zu anderen (besseren) Konditionen (umwandeln)... TelePassport soll da flexibel sein.

Eine Möglichkeit wäre mal nachzuprüfen, ob es nicht rechtswidrig ist, den Vertrag gleich für ein Jahr zu verlängern (Konformität mit AGBG, beispielsweise), da musst Du Dich mal schlau machen.
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[1.1.1.1] Laun antwortet auf bärchen
12.09.2002 09:39
Benutzer bärchen schrieb:
Benutzer knuerstel schrieb:
Ja, war bei Internet-Handy-Shop...
Du wohl auch? :-)

Ja, habe da 2 Verträge abgeschlossen. Ich habe schon öfter solche Verträge abgeschlossen (keine Fixkosten, mit Handy, Tankgutscheinen...).
Prinzipiell sollte man die Verträge immer sofort kündigen, dann hat man sehr lange Zeit, auf ein Bestätigungsschreiben der Kündigung zu warten (falls man es nicht mit der ersten Bitte bekommt).
Du kannst ja trotzdem mal ein Schreiben aufsetzen und kündigen (vorausgesetzt die sind so doof und merken nicht, dass Du nicht mehr in der Frist bist, oder Du hast einen netten Kundensachbearbeiter gerade erwischt), nur musst Du dir dann die Formulierung 'fristgerecht' sparen logischerweise...
Probieren kann man es ja mal...
Du könntest denen auch das Angebot machen den Vertrag weiterzuführen, evtl. zu anderen (besseren) Konditionen (umwandeln)... TelePassport soll da flexibel sein.
Flexibel????
Ich habe den Haufen mehrmals gebeten, mir ein !ordentliches! Angebot zu unterbreiten. Was kam war ein Vertrag mit D2 Fun Konditionen ohne Grundgebühr, 13 € Mindestumsatz ohne subventioniertes Handy. Auf die Frage, ob das alles sei wurde mir deutlich erklärt, daß mehr nicht geht.

Eine Möglichkeit wäre mal nachzuprüfen, ob es nicht rechtswidrig ist, den Vertrag gleich für ein Jahr zu verlängern (Konformität mit AGBG, beispielsweise), da musst Du Dich mal schlau machen.
Huauauau, wann hört ihr endlich auf, die Leute anzuspitzen, jeden Vertrag anzufechten???
Das mit der Verlängerungsklausel ist absolut usus!!!
Da haben schon ganz andere Musterklagen dagegen angestrebt. Bis heute ohne Erfolg!!

Das einzige, das läuft ist Sonderkündigung(wenn ein triftiger Grund vorliegt) oder Kulanz
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[1.1.1.1.1] tika antwortet auf Laun
12.09.2002 12:03
Benutzer Laun schrieb:
Benutzer bärchen schrieb:
Benutzer knuerstel schrieb:
Ja, war bei Internet-Handy-Shop...
Das einzige, das läuft ist Sonderkündigung(wenn ein triftiger Grund vorliegt) oder Kulanz

Sonderkündigung hat zum Beispiel bei eplus geklappt mit Hinweis auf plötzlich nicht mehr über eplus zuerreichende Länder, die man vorher angerufen hat.
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[2] handy-experte antwortet auf knuerstel
11.09.2002 19:13
Benutzer knuerstel schrieb:

Gibts denn nicht eine Mgl. denn Vertrag doch zu kündigen? Hab bei meinem Provider angefragt, die haben gesagt die wollen das Prüfen...

Der IHS läßt grüßen...habe dort auch 2 Verträge gehabt, um zwei Handys kostenlos "mitzunehmen" ;-)

Rechtlich gesehen hast du keinerlei Möglichkeiten. Du hast nicht gekündigt, somit läuft der Vertrag (wie vereinbart und akzeptiert) weiter.

Wenn du höflich nachfragst, kannst du vielleicht noch etwas ausrichten. Hier macht dann sicher der Ton die Musik!
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[3] bärchen antwortet auf knuerstel
12.09.2002 01:52
Eine Möglichkeit wäre mal nachzuprüfen, ob es rechtswidrig ist, den Vertrag gleich für ein Jahr zu verlängern (Konformität mit AGBG, beispielsweise), Halbjahrestakte sind eher die Regel, da musst Du Dich mal bei einem Fachanwalt schlau machen.

Bist Du Dir sicher, dass die GG 14 EUR fortan kostet?


Benutzer knuerstel schrieb:
Hallo!
Ich habe einen Vertrag, der im November 2002 ausläuft. Selbiger war ohne GG, ab November würde er sich aber verlängern um ein Jahr bei 14Euro GG/mtl. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten hab ich nun leider überschritten...was mich nun natürlich extrem ärgert...
Gibts denn nicht eine Mgl. denn Vertrag doch zu kündigen? Hab bei meinem Provider angefragt, die haben gesagt die wollen das Prüfen...

Weiß jemand einen Rat?

MfG
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[3.1] handy-experte antwortet auf bärchen
12.09.2002 07:23
Benutzer bärchen schrieb:

Eine Möglichkeit wäre mal nachzuprüfen, ob es rechtswidrig ist, den Vertrag gleich für ein Jahr zu verlängern (Konformität mit AGBG, beispielsweise), Halbjahrestakte sind eher die Regel, da musst Du Dich mal bei einem Fachanwalt schlau machen.

Ganz bestimmt, deshalb verlängern auch alle Netzbetreiber und Provider um ein Jahr...und es hat ganz bestimmt auch noch nie ein Kunde versucht, dagegen vorzugehen! Denk doch mal nach!

Vielleicht sollte man als Kunde einfach mal nicht nur seine Rechte (notfalls gerichtlich) durchsetzen, sondern sich auch ausnahmsweise an seine vertraglich vereinbarten Pflichten halten? Er hat nicht gekündigt und hat einen rechtsgültigen Vertrag hierzu abgeschlossen. Wo ist das Problem?

Bei manchen Ratschlägen in diesem Forum kann man wirklich nur den Kopf schütteln...
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[3.1.1] bärchen antwortet auf handy-experte
12.09.2002 10:49
Als HandyExperte solltest Du wissen:
dass TK-Anbieter in der Vergangenheit durchaus rechtswidrig gehandelt haben (z.B. BGH-Urteil "Guthabenverfall Telefonkarten", Deaktivierungsgebühren für Mobilfunkanschlüsse hat der BGH ebenfalls als rechtswidrig befunden -> Talkline ...),
dass "Netzbetreiber und Provider um ein Jahr" die Verträge in der Regel nicht verlängern.

Der Vertrag hatte eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, wieso sollte sich der Vertrag nach Verpassen der allgemeinen Kündigungsfrist von 3 Monaten in einen Vertrag mit quasi Mindestlaufzeit von 36 Monten wandeln (-> 2x eine Mindestlaufzeit aufgedrückt bekommen?).
Hier entsteht eine zusätzliche Verpflichtung des Kunden somit ein erheblicher einseitiger Nachteil (vgl. §9 BGHG).

Seriöse TK-Anbieter lassen den Vertrag ohne Verpflichtungen weiterlaufen, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 3 Monaten, bei einigen TK-Anbietern ist die Kündigungsfrist dann sogar noch wesentlich kürzer!!!

Aber schüttel’ Du nur weiterhin treu den Kopf... ;-)
...und überleg mal, ob Du Dir nicht einen anderen Benutzernamen zulegen solltest.

Viele Grüße, Bärchen



Benutzer handy-experte schrieb:
Benutzer bärchen schrieb:

Eine Möglichkeit wäre mal nachzuprüfen, ob es rechtswidrig ist,
den Vertrag gleich für ein Jahr zu verlängern (Konformität mit AGBG, beispielsweise), Halbjahrestakte sind eher die Regel, da musst Du Dich mal bei einem Fachanwalt schlau machen.

Ganz bestimmt, deshalb verlängern auch alle Netzbetreiber und Provider um ein Jahr...und es hat ganz bestimmt auch noch nie ein Kunde versucht, dagegen vorzugehen! Denk doch mal nach!

Vielleicht sollte man als Kunde einfach mal nicht nur seine Rechte (notfalls gerichtlich) durchsetzen, sondern sich auch ausnahmsweise an seine vertraglich vereinbarten Pflichten halten? Er hat nicht gekündigt und hat einen rechtsgültigen Vertrag hierzu abgeschlossen. Wo ist das Problem?

Bei manchen Ratschlägen in diesem Forum kann man wirklich nur
den Kopf schütteln...
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[3.1.1.1] Laun antwortet auf bärchen
12.09.2002 11:02
Benutzer bärchen schrieb:
Als HandyExperte solltest Du wissen: dass TK-Anbieter in der Vergangenheit durchaus rechtswidrig gehandelt haben (z.B. BGH-Urteil 'Guthabenverfall Telefonkarten', Deaktivierungsgebühren für Mobilfunkanschlüsse hat der BGH ebenfalls als rechtswidrig befunden -> Talkline ...),
dass 'Netzbetreiber und Provider um ein Jahr' die Verträge in der Regel nicht verlängern.
da ist wieder das alte Problem mit der Regel ;-)

Der Vertrag hatte eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, wieso sollte sich der Vertrag nach Verpassen der allgemeinen Kündigungsfrist von 3 Monaten in einen Vertrag mit quasi Mindestlaufzeit von 36 Monten wandeln (-> 2x eine Mindestlaufzeit aufgedrückt bekommen?). Hier entsteht eine zusätzliche Verpflichtung des Kunden somit ein erheblicher einseitiger Nachteil (vgl. §9 BGHG).

Seriöse TK-Anbieter lassen den Vertrag ohne Verpflichtungen weiterlaufen, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 3 Monaten, bei einigen TK-Anbietern ist die Kündigungsfrist dann sogar noch wesentlich kürzer!!!
Welcher Provider macht das??? Ich kenne nur T-D1, die kürzere Vertragszeiten anbieten. Dann allerdings gegen Aufpreis.
Kannst Du mir einen Fall nennen, in dem einer aus dieser Verlängerungsklausel rausgekommen ist???
Mit § um sich werfen ist eben nicht alles!!!

Aber schüttel’ Du nur weiterhin treu den Kopf... ;-) ...und überleg mal, ob Du Dir nicht einen anderen Benutzernamen zulegen solltest.

Viele Grüße, Bärchen
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[3.1.1.1.1] fun antwortet auf Laun
12.09.2002 11:54

Seriöse TK-Anbieter lassen den Vertrag ohne Verpflichtungen weiterlaufen, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 3 Monaten, bei einigen TK-Anbietern ist die Kündigungsfrist dann sogar noch wesentlich kürzer!!!
Welcher Provider macht das??? Ich kenne nur T-D1, die kürzere Vertragszeiten anbieten.

Wieder einer von vielen Gründen, weshelb D1 einfach der beste Netzanbieter ist!!
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[3.1.1.2] handy-experte antwortet auf bärchen
12.09.2002 19:34
Benutzer bärchen schrieb:

Als HandyExperte solltest Du wissen: dass TK-Anbieter in der Vergangenheit durchaus rechtswidrig gehandelt haben (z.B. BGH-Urteil "Guthabenverfall Telefonkarten", Deaktivierungsgebühren für Mobilfunkanschlüsse hat der BGH ebenfalls als rechtswidrig befunden -> Talkline ...),
dass "Netzbetreiber und Provider um ein Jahr" die Verträge in der Regel nicht verlängern.

Und was hat das mit diesem konkreten Fall zu tun? Alle Provider und Netzbetreiber verhalten sich demnach pauschal rechtswidrig, oder was ist deine Schlußfolgerung?

Der Vertrag hatte eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, wieso sollte sich der Vertrag nach Verpassen der allgemeinen Kündigungsfrist von 3 Monaten in einen Vertrag mit quasi Mindestlaufzeit von 36 Monten wandeln (-> 2x eine Mindestlaufzeit aufgedrückt bekommen?). Hier entsteht eine zusätzliche Verpflichtung des Kunden somit ein erheblicher einseitiger Nachteil (vgl. §9 BGHG).

Damit sind schon andere Kunden gescheitert...daran ändern auch deine nett formulierten Ausführungen nichts.

Seriöse TK-Anbieter lassen den Vertrag ohne Verpflichtungen weiterlaufen, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 3 Monaten, bei einigen TK-Anbietern ist die Kündigungsfrist dann sogar noch wesentlich kürzer!!!

Das hat nichts mit der Rechtslage zu tun, sondern ist eine subjektive Beschreibung des Anbieters.

Aber schüttel’ Du nur weiterhin treu den Kopf... ;-) ...und überleg mal, ob Du Dir nicht einen anderen Benutzernamen zulegen solltest.

Du solltest dir mal überlegen, damit aufzuhören, mit wohlfeil klingenden Paragraphen um dich zu werfen. Denn das Gespür für die Realität (auch die juristische!) scheint dir etwas abzugehen.

Wer einen Vertrag unterschreibt, hat damit Rechte UND Pflichten - Letzteres scheinen die meisten Kunden gerne übersehen zu wollen. Da werden dann an den Haaren herbeigezogene Gründe angeführt, warum eine Sonderkündigung her muß.

Ja, da schüttele ich auch weiterhin den Kopf, wenn ich so etwas lese.

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[3.2] Handyshop antwortet auf bärchen
12.09.2002 12:34
Hi,

es ist nicht rechtswidrig den Vertrag um EIN Jahr weiterlaufen zu lassen. Wenn es so in den Vertragbedingungen steht, dann hat der Kunde diese mit seiner Unterschrift akzeptiert.

Gruß
Handyshop
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[3.2.1] Laun antwortet auf Handyshop
12.09.2002 12:41
Benutzer Handyshop schrieb:
Hi,

es ist nicht rechtswidrig den Vertrag um EIN Jahr weiterlaufen zu lassen. Wenn es so in den Vertragbedingungen steht, dann hat der Kunde diese mit seiner Unterschrift akzeptiert.

Gruß
Handyshop
Mal grundsätzlich : nicht alles, was in Verträgen steht und unterschrieben wird ist damit rechtsgültig!!! Die Sache mit der Unterschrift und der daraus resultierenden Akzeptanz ist kein Argument.
In diesem Fall(autom. Verlängerung um ein Jahr bei Handyverträgen) ist mir allerdings kein Urteil bekannt in dem diese Klausel als unwirksam anerkannt wurde.

Laun
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[3.2.1.1] Handyshop antwortet auf Laun
12.09.2002 12:56
Also erstmal allgemein: Handyverträge darf man NIE mit "normalen Verträgen" vergleichen. Sicher kann man einen z. B. Autokaufvertrag rückgängig machen, aber bei einem Handyvertrag ist das nicht so einfach!!! Wenn die Vertragskarte für EIN Jahr am Netz ist, dann bleibt sie da auch für EIN Jahr!!! Und eine Unterschrift unter einen Handyvertrag ist sehr wohl gültig und in jedem Fall auch ein Argument. Wo kämen wir denn da hin wenn man heute einen Handyvertrag UNTERSCHREIBT und morgen heißt es "die Unterschrift ist kein Argument" - also ich bitt dich!!!

Gruß

Handyshop
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[3.2.1.1.1] Laun antwortet auf Handyshop
12.09.2002 14:19
Benutzer Handyshop schrieb:
Also erstmal allgemein: Handyverträge darf man NIE mit 'normalen Verträgen' vergleichen. Sicher kann man einen z. B. Autokaufvertrag rückgängig machen, aber bei einem Handyvertrag ist das nicht so einfach!!! Wenn die Vertragskarte für EIN Jahr am Netz ist, dann bleibt sie da auch für EIN Jahr!!! Und eine Unterschrift unter einen Handyvertrag ist sehr wohl gültig und in jedem Fall auch ein Argument. Wo kämen wir denn da hin wenn man heute einen Handyvertrag UNTERSCHREIBT und morgen heißt es 'die Unterschrift ist kein Argument' - also ich bitt dich!!!
Und wenn mein Vermieter in seinen Mietvertrag schreibt : 'Herr ... verpflichtet sich, nicht zu heiraten, nur Milchschnitte zu essen und nur 2 mal im Jahr Geschlechtsverkehr zu haben', dann unterschreib ich das um an die Wohnung zu kommen!!
Ich weiß nämlich, daß diese Klauseln nicht wirksam sind!!!
Anderes Beispiel : In jedem Arbeitsbertrag steht, daß Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen. Diese Klausel ist in dieser allgemeinen Form unwirksam. (Bevor mich jetzt hier einer bombadiert, ich kenne auch die Ausschlüsse!!!)
Ich weiß auch, wo wir hinkämen, wenn das so wäre, wie du es schreibst!!!!!

Gruß Laun

Gruß

Handyshop
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[3.2.1.1.1.1] Handyshop antwortet auf Laun
13.09.2002 09:36
Welcher Teil meiner letzten RE war eigentlich unverständlich??? Leute, bitte vergleicht Handyverträge nicht mit normalen Verträgen! Wenn ihr einen Handyvertrag über 24 Monate unterschreibt, dann seid ihr auch 24 Monate gebunden. Und wenn in den Vertragsbedingungen steht, daß ihr einen Kündigungsfrist von 3 Monaten habt, ansonsten läuft der Vertrag automatisch um 1 Jahr stillschweigend weiter, dann ist das auch so. Warum gehen Kunden immer davon aus, dass die Anbieter einen sowieso betrügen??? Das Problem ist wohl eher, daß ihr euch nicht durchlest was ihr unterschreibt. Ich sehe das jeden Tag in unserem Laden!!! Da werden Verträge gemacht und trotz ausdrücklichem Hinweis unsererseits auf die Vertragsbedingungen, werden diese ungeachtet unterschrieben! Wir vertreten in unserem Laden mehrere Anbieter (Hutchison, Cellway, RSL Com und die Betreiber T-D1 und Vodafone). Die Verträge dieser Anbieter werden jeden Tag mehrere tausend Mal in Deutschland von Kunden unterschrieben. Wenn irgendeine Klausel nichtig wäre, hätte das sicher schon jemand gemerkt, oder?

Gruß
Handyshop





Benutzer Laun schrieb:
Benutzer Handyshop schrieb:
Also erstmal allgemein: Handyverträge darf man NIE mit 'normalen Verträgen' vergleichen. Sicher kann man einen z. B. Autokaufvertrag rückgängig machen, aber bei einem Handyvertrag ist das nicht so einfach!!! Wenn die Vertragskarte für EIN Jahr am Netz ist, dann bleibt sie da auch für EIN Jahr!!! Und eine Unterschrift unter einen Handyvertrag ist sehr wohl gültig und in jedem Fall auch ein Argument. Wo kämen wir denn da hin wenn man heute einen Handyvertrag UNTERSCHREIBT und morgen heißt es 'die Unterschrift ist kein Argument' - also ich bitt dich!!!
Und wenn mein Vermieter in seinen Mietvertrag schreibt : 'Herr ... verpflichtet sich, nicht zu heiraten, nur Milchschnitte zu essen und nur 2 mal im Jahr Geschlechtsverkehr zu haben', dann unterschreib ich das um an die Wohnung zu kommen!! Ich weiß nämlich, daß diese Klauseln nicht wirksam sind!!! Anderes Beispiel : In jedem Arbeitsbertrag steht, daß Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen. Diese Klausel ist in dieser allgemeinen Form unwirksam. (Bevor mich jetzt hier einer bombadiert, ich kenne auch die Ausschlüsse!!!) Ich weiß auch, wo wir hinkämen, wenn das so wäre, wie du es
schreibst!!!!!

Gruß Laun

Gruß

Handyshop
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[3.3] knuerstel antwortet auf bärchen
12.09.2002 19:18
Ja, mit 15Euro GG sogar, find ich Wucher, deshalb will ich denn ja kündigen. Selbige Kündigung ist schon unterwegs, mal sehn wie die reagieren (hoffentlich gut)
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[4] Handyshop antwortet auf knuerstel
12.09.2002 12:37
Hi,

es dürfte aus technischen Gründen nicht möglich sein, daß dein Vertrag trotz trotz verpennter 3Monatsfrist noch kündbar ist. Deine Vertragskarte ist jetzt noch für 1 Jahr am Netz. Das ist einfach ne technische Sache und liegt eigentlich nicht im Ermessen der Provider.

Gruß
Handyshop