Als HandyExperte solltest Du wissen:
dass TK-Anbieter in der Vergangenheit durchaus rechtswidrig gehandelt haben (z.B. BGH-Urteil "Guthabenverfall Telefonkarten", Deaktivierungsgebühren für Mobilfunkanschlüsse hat der BGH ebenfalls als rechtswidrig befunden -> Talkline ...),
dass "Netzbetreiber und Provider um ein Jahr" die Verträge in der Regel nicht verlängern.
Der Vertrag hatte eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, wieso sollte sich der Vertrag nach Verpassen der allgemeinen Kündigungsfrist von 3 Monaten in einen Vertrag mit quasi Mindestlaufzeit von 36 Monten wandeln (-> 2x eine Mindestlaufzeit aufgedrückt bekommen?).
Hier entsteht eine zusätzliche Verpflichtung des Kunden somit ein erheblicher einseitiger Nachteil (vgl. §9 BGHG).
Seriöse TK-Anbieter lassen den Vertrag ohne Verpflichtungen weiterlaufen, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 3 Monaten, bei einigen TK-Anbietern ist die Kündigungsfrist dann sogar noch wesentlich kürzer!!!
Aber schüttel’ Du nur weiterhin treu den Kopf... ;-)
...und überleg mal, ob Du Dir nicht einen anderen Benutzernamen zulegen solltest.
Viele Grüße, Bärchen
Benutzer handy-experte schrieb:
Benutzer bärchen schrieb:
Eine Möglichkeit wäre mal nachzuprüfen, ob es rechtswidrig ist,
den Vertrag gleich für ein Jahr zu verlängern (Konformität mit AGBG, beispielsweise), Halbjahrestakte sind eher die Regel, da musst Du Dich mal bei einem Fachanwalt schlau machen.
Ganz bestimmt, deshalb verlängern auch alle Netzbetreiber und Provider um ein Jahr...und es hat ganz bestimmt auch noch nie ein Kunde versucht, dagegen vorzugehen! Denk doch mal nach!
Vielleicht sollte man als Kunde einfach mal nicht nur seine Rechte (notfalls gerichtlich) durchsetzen, sondern sich auch ausnahmsweise an seine vertraglich vereinbarten Pflichten halten? Er hat nicht gekündigt und hat einen rechtsgültigen Vertrag hierzu abgeschlossen. Wo ist das Problem?
Bei manchen Ratschlägen in diesem Forum kann man wirklich nur
den Kopf schütteln...