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*Handynummer schützt vor Abschleppkosten*


21.03.2002 19:12 - Gestartet von Tentakinuh
Hallo!

Hier der ganze Bericht/Link:

http://www.express.de/news/2519062.html


Viele Grüsse
Tentakinuh
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[1] Eulenspiegel antwortet auf Tentakinuh
22.03.2002 07:43
Als ich das im Radio hörte habe ich auch ein wenig gezweifelt. Jeder sollte ab sofort immer seine Handy-Nummer hinter der Scheibe liegen haben, wenn er mal wieder falsch parken will. Das ist fast so gut wie Parkschein ...
Eulenspiegel
-
geschichte-online.tk
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[2] Vorsicht!
r2d2 antwortet auf Tentakinuh
22.03.2002 08:21
Ganz so einfach ist das nicht ...
Falschparken + Handynummer = Vorsatz.
Vor Gericht wird sich niemand mehr herausreden können, man habe kein Schild gesehen oder man habe "nur mal kurz" halten wollen.
Hierzu gibt es schon richterliche Entscheindungen ...

Außerdem prüft die Polizei ohnehin (KfZ-Register sei Dank) erst, ob sich der Fahrer auch per Telefon erreichen lässt, bevor der Abschleppwagen gerufen wird, außer in dringenden Fällen.
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[2.1] Otto W. antwortet auf r2d2
22.03.2002 09:08
Benutzer r2d2 schrieb:
Ganz so einfach ist das nicht ...
Falschparken + Handynummer = Vorsatz.
Vor Gericht wird sich niemand mehr herausreden können, man habe kein Schild gesehen oder man habe "nur mal kurz" halten wollen. Hierzu gibt es schon richterliche Entscheindungen ...

Außerdem prüft die Polizei ohnehin (KfZ-Register sei Dank) erst, ob sich der Fahrer auch per Telefon erreichen lässt, bevor der Abschleppwagen gerufen wird, außer in dringenden Fällen.

Seit wann hatt ein KFZ-Register Deine Telefonnummer. Danach wird man bei der KFZ-Zulassungstelle nicht gefragt, geschweige denn auf dem Einwohnermeldeamt????
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[2.1.1] happymichi antwortet auf Otto W.
22.03.2002 14:49
Benutzer Otto W. schrieb:
Benutzer r2d2 schrieb:
Ganz so einfach ist das nicht ...
Falschparken + Handynummer = Vorsatz.
Vor Gericht wird sich niemand mehr herausreden können, man habe kein Schild gesehen oder man habe "nur mal kurz" halten wollen.
Hierzu gibt es schon richterliche Entscheindungen ...

Außerdem prüft die Polizei ohnehin (KfZ-Register sei Dank) erst, ob sich der Fahrer auch per Telefon erreichen lässt, bevor der Abschleppwagen gerufen wird, außer in dringenden Fällen.

Seit wann hatt ein KFZ-Register Deine Telefonnummer. Danach wird man bei der KFZ-Zulassungstelle nicht gefragt, geschweige denn auf dem Einwohnermeldeamt????

Kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die Polizei sich erst die Mühe macht, ne Möglichkeit zu finden, einen Falschparker zu erreichen.
Ich weiß nur, dass sie es wohl MUSS, wenn eine Handynummer im Auto sichtbar ist.
Das schützt aber nicht vor dem Knöllchen, sondern allenfalls vor dem Abschleppen, wenn man nach dem Anruf in kürzester Zeit sich am Auto einfindet.
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[2.1.1.1] Achtung FALSCHE INFO!
Storberg antwortet auf happymichi
03.04.2004 14:35
Nach Urteilen des VGH Mannheim und des OVG Hamburg reicht eine Handynummer allein nicht aus, mann muß auch aufschreiben, wo man sich befindet.
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[2.1.1.1.1] VariusC antwortet auf Storberg
03.04.2004 19:38
Benutzer Storberg schrieb:
Nach Urteilen des VGH Mannheim und des OVG Hamburg reicht eine Handynummer allein nicht aus, mann muß auch aufschreiben, wo man sich befindet.

Von wann ist denn das Urteil? Vielleicht war das zur Zeit der Aussage von *happymichi* noch nicht ganz so klar... ;-)

Gruß
VariusC
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[2.1.1.1.1.1] Flurry antwortet auf VariusC
03.04.2004 21:58
Handynummer ist zwar ne nette Idee, aber in den meisten Gebieten kontrollieren Beamte vom Ordnungsamt, und die müssen gar keine Versuche unternehmen um den Besitzer / Fahrer ausfindig zu machen, d.h. die dürfen gleich abschleppen ohne anzurufen. Inzwischen gab es dazu einige Urteile...
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[2.1.1.1.1.1.1] Storberg antwortet auf Flurry
04.04.2004 17:18
Wiso sollten Ordnungsdienste die Handynummer ignorieren dürfen?? Grundsätzlich ist muss sich die gesamte Verwaltung, egal ob Polizei oder Ordnungsdienst die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit beachten.

Welche Urteile meinst Du?? Ich halte diese für eindeutig falsch!!! Auch durch privat organisierten Ordnungsdienst, kann sich die Behörde nicht von diesem Grundsatz befreien.

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[2.1.1.1.1.2] Storberg antwortet auf VariusC
04.04.2004 17:23
Das Urteil ist vom 14.08.2001 und die entsprechende Revisionsentscheidung auf das zuvor genannte Urteil!

Vorschlag für Zettel:

"Bei Störung anrufen,
bin innerhalb von 5 am Fahrzeug.

HANDYNUMMER

Derzeit bin ich: ANSCHRIFT oder FIRMENNAME ORT, DATUM"

Also nicht unnötig abschleppen lassen.