Benutzer Otto W. schrieb:
Benutzer r2d2 schrieb:
Ganz so einfach ist das nicht ...
Falschparken + Handynummer = Vorsatz.
Vor Gericht wird sich niemand mehr herausreden können, man habe kein Schild gesehen oder man habe "nur mal kurz" halten wollen.
Hierzu gibt es schon richterliche Entscheindungen ...
Außerdem prüft die Polizei ohnehin (KfZ-Register sei Dank) erst, ob sich der Fahrer auch per Telefon erreichen lässt, bevor der Abschleppwagen gerufen wird, außer in dringenden Fällen.
Seit wann hatt ein KFZ-Register Deine Telefonnummer. Danach wird man bei der KFZ-Zulassungstelle nicht gefragt, geschweige denn auf dem Einwohnermeldeamt????
Kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die Polizei sich erst die Mühe macht, ne Möglichkeit zu finden, einen Falschparker zu erreichen.
Ich weiß nur, dass sie es wohl MUSS, wenn eine Handynummer im Auto sichtbar ist.
Das schützt aber nicht vor dem Knöllchen, sondern allenfalls vor dem Abschleppen, wenn man nach dem Anruf in kürzester Zeit sich am Auto einfindet.