Benutzer bs schrieb:
ich habe da mal eine Frage. Wer weiß genau wie dieses nun gehandhabt wird. D.h. dürfen die Provider eine Deaktivierungsgebühr laut Gesetz nun erheben oder nicht?
Provider dürfen keine Deaktivierungsgebühr erheben:
https://www.teltarif.de/s/s2120.html" ...
Keine Deaktivierungsgebühr für Handy-Verträge
Mobilfunkunternehmen dürfen von ihren Kunden keine Gebühr für die Deaktivierung des Anschlusses verlangen.
...
Mit diesem Urteil gab das Landgericht München einer Klage des Verbraucherschutzvereins e.V. (VSV) gegen die Drillisch AG (Niederlassung Süd) statt.
...
Außerdem fehle der Gebühr eine Rechtsgrundlage. Für den Kunden habe die Deaktivierung gar keinen Wert, sie diene ausschließlich den Interessen des Mobilfunkunternehmens.
..."
Muß diese Gebühr nun speziell unter diesem Namen/Titel auftreten oder haben die Provider eine Möglichkeit diese Kosten unter einem anderem Namen verstecken (Stilllegung der SIM Karte,
Auflösung des Kundenkontos,
All das hat keinen Wert für den Kunden und darf nicht verlangt werden.
Erstellung der letzten Telfonrechnung usw.
Eine höhere (im Vergleich zu anderen Rechnungen) Gebür speziel für die letzte Telfonrechnung wäre unangemessen mit der Leistung und darf ebenso nicht verlangt werden.