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Deaktivierungsgebühr


09.11.2000 08:52 - Gestartet von bs
Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Wer weiß genau wie dieses nun gehandhabt wird. D.h. dürfen die Provider eine Deaktivierungsgebühr laut Gesetz nun erheben oder nicht? Muß diese Gebühr nun speziell unter diesem Namen/Titel auftreten oder haben die Provider eine Möglichkeit diese Kosten unter einem anderem Namen verstecken (Stilllegung der SIM Karte,
Auflösung des Kundenkontos, Erstellung der letzten Telfonrechnung usw. ).

Ich hoffe es weiß jemand über solche Gesetze Bescheid und kann mir Auskunft erteilen.

Vielen Dank im Voraus!
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[1] tat antwortet auf bs
10.11.2000 11:57
Benutzer bs schrieb:
ich habe da mal eine Frage. Wer weiß genau wie dieses nun gehandhabt wird. D.h. dürfen die Provider eine Deaktivierungsgebühr laut Gesetz nun erheben oder nicht?

Provider dürfen keine Deaktivierungsgebühr erheben:
https://www.teltarif.de/s/s2120.html
" ...
Keine Deaktivierungsgebühr für Handy-Verträge
Mobilfunkunternehmen dürfen von ihren Kunden keine Gebühr für die Deaktivierung des Anschlusses verlangen.
...
Mit diesem Urteil gab das Landgericht München einer Klage des Verbraucherschutzvereins e.V. (VSV) gegen die Drillisch AG (Niederlassung Süd) statt.
...
Außerdem fehle der Gebühr eine Rechtsgrundlage. Für den Kunden habe die Deaktivierung gar keinen Wert, sie diene ausschließlich den Interessen des Mobilfunkunternehmens.
..."

Muß diese Gebühr nun speziell unter diesem Namen/Titel auftreten oder haben die Provider eine Möglichkeit diese Kosten unter einem anderem Namen verstecken (Stilllegung der SIM Karte,
Auflösung des Kundenkontos,

All das hat keinen Wert für den Kunden und darf nicht verlangt werden.

Erstellung der letzten Telfonrechnung usw.

Eine höhere (im Vergleich zu anderen Rechnungen) Gebür speziel für die letzte Telfonrechnung wäre unangemessen mit der Leistung und darf ebenso nicht verlangt werden.
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[1.1] bs antwortet auf tat
10.11.2000 12:37
Vielen Dank für die Info.

Ich spreche hier speziell von Victorvox. Damals im April hatten sie eine Aktion mit dem Namen Freebie. War eine prepaid (also ohne Grundgebühr). Ich war noch Neuling und hatte nicht speziell nach der Deaktievierungsgebühr gefragt. Ich habe nun bei denen nachgefragt und sie haben nun auf meine Frage geantwortet. Folgendes steht im Brief:

Die Gebühren für die Stillegung des Anschlusses entstehen durch den Verwaltungs-und Kostenaufwand bei Beendigung des Kundenvertragsverhältnisses.
Alle Tarifinformationen, so auch die Stillegungsgebühren Ihres Anschlusses, sind in der VICTORVOX Tarifliste aufgeführt, welche Sie mit der Unterschrift auf dem Vertzrag anerkannt haben. Daher können wir Ihrer Reklamation bedauerlicherweise nicht entsprechen.

In dieses Tarifliste stehen folgende Preise:
Auflösung des Kundenkontos einmalig 29.90 DM
Terminbezogene Stillegung der SIM Karte 19.95 DM
Bearbeitungsgebühr für die Deaktivierung eines Anschlusses
beim Netzbetreiber 19.95 DM

Also theoretisch könnten sie alles angeben. D.h. ca. 70 DM !!!

Keine Ahnung ob jemals ein Provider wegen dieser Sache die Gebühr zurückgenommen hat.
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[1.1.1] LEXY antwortet auf bs
10.11.2000 12:52
Da ich auch einen VV Vertrag hab, der auch in über nem Jahr ausläuft, rate ich dir abzuwarten und den Verbraucherschutz anzuschreiben, die werden dir schreiben, wegen 3 Gerichten etc und die sagen dir, dass du sie nur unter vorbehalt zahlen wirst. Ausserdem hat hier jemand VV geschrieben und gesagt, dass es einen schlechten Eindruck macht und immerweniger ein Grund ist, bei VV einen neuen Vertrag zu schließen, die sollen den Schwanz eingezogen haben. Glaube ich. So werde ich es auch machen.

G.

L.#






Benutzer bs schrieb:

Vielen Dank für die Info.

Ich spreche hier speziell von Victorvox. Damals im April hatten sie eine Aktion mit dem Namen Freebie. War eine prepaid (also ohne Grundgebühr). Ich war noch Neuling und hatte nicht speziell nach der Deaktievierungsgebühr gefragt. Ich habe nun bei denen nachgefragt und sie haben nun auf meine Frage geantwortet. Folgendes steht im Brief:

Die Gebühren für die Stillegung des Anschlusses entstehen durch den Verwaltungs-und Kostenaufwand bei Beendigung des Kundenvertragsverhältnisses. Alle Tarifinformationen, so auch die Stillegungsgebühren Ihres Anschlusses, sind in der VICTORVOX Tarifliste aufgeführt, welche Sie mit der Unterschrift auf dem Vertzrag anerkannt haben. Daher können wir Ihrer Reklamation bedauerlicherweise nicht entsprechen.

In dieses Tarifliste stehen folgende Preise:
Auflösung des Kundenkontos einmalig 29.90 DM Terminbezogene Stillegung der SIM Karte 19.95 DM Bearbeitungsgebühr für die Deaktivierung eines Anschlusses beim Netzbetreiber 19.95 DM

Also theoretisch könnten sie alles angeben. D.h. ca. 70 DM !!!

Keine Ahnung ob jemals ein Provider wegen dieser Sache die Gebühr zurückgenommen
hat.
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[1.1.2] tat antwortet auf bs
13.11.2000 10:39
Benutzer bs schrieb:
Vielen Dank für die Info.

Ich spreche hier speziell von Victorvox. Damals im April hatten sie eine Aktion mit dem Namen Freebie. War eine prepaid (also ohne Grundgebühr). Ich war noch Neuling und hatte nicht speziell nach der Deaktievierungsgebühr gefragt. Ich habe nun bei denen nachgefragt und sie haben nun auf meine Frage geantwortet. Folgendes steht im Brief:

Die Gebühren für die Stillegung des Anschlusses entstehen durch den Verwaltungs-und Kostenaufwand bei Beendigung des Kundenvertragsverhältnisses. Alle Tarifinformationen, so auch die Stillegungsgebühren Ihres Anschlusses, sind in der VICTORVOX Tarifliste aufgeführt, welche Sie mit der Unterschrift auf dem Vertzrag anerkannt haben. Daher können wir Ihrer Reklamation bedauerlicherweise nicht entsprechen.

Die anderen Kunden, die vor Gericht gewonnen haben, hatten auch sowas unterschrieben. Also stehen Deine Chancen nicht schlecht.

Das Gerichtsverfahren wird aber auch Geld (zumindest vorübergehend) und Zeit kosten. Man könnte sich, wie Lexy ratet, zum VZ wenden. Dessen Hilfe wird aber wiederum Geld kosten.

In dieses Tarifliste stehen folgende Preise:
Auflösung des Kundenkontos einmalig 29.90 DM Terminbezogene Stillegung der SIM Karte 19.95 DM Bearbeitungsgebühr für die Deaktivierung eines Anschlusses beim Netzbetreiber 19.95 DM

Also theoretisch könnten sie alles angeben. D.h. ca. 70 DM !!!

Ich würde sowas nicht einmal unterschreiben, auch nicht, wenn all die Gerichte später an meiner Seite standen. Man muß doch lesen, was man unterschreibt (Preislisten und AGB inkl.) und nicht allein die Werbung.
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[1.1.2.1] bs antwortet auf tat
13.11.2000 13:10

Ich würde sowas nicht einmal unterschreiben, auch nicht, wenn all die Gerichte später an meiner Seite standen. Man muß doch lesen, was man unterschreibt (Preislisten und AGB inkl.) und nicht allein die Werbung.

Tja, in den AGB steht auch gar nichts darin über diese Dinge
und die einzige Tarifliste, die sie mir damals gegeben haben, war die Tarifliste der Gesprächsgebühren. Wenn man
auf deren Website geht, dann sucht man diese Preise vergeblich!!! Mal sehen, vielleicht haben die mittlerweile ja die AGB auf deren Website abgelegt!

Aber ich habe ja noch etwas Zeit damit und wer weiß was Victorvox dann noch sagen wird. Ich kann diesen Laden auf bzgl. dieser Sache auf keinen Fall weiterempfehlen.

Grüße
bs
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[1.1.2.1.1] tat antwortet auf bs
13.11.2000 15:05
Benutzer bs schrieb:
Tja, in den AGB steht auch gar nichts darin über diese Dinge und die einzige Tarifliste, die sie mir damals gegeben haben, war die Tarifliste der Gesprächsgebühren. Wenn man auf deren Website geht, dann sucht man diese Preise vergeblich!!!

Allein diese Tatsache (falls stimmt), rechtkräftigt Ablehnung jedliche Gebühr (Verbraucherschutz). Auch ohne o.a. spezifisches Gerichtsurteil.

Als Beweis sollen Zeugenaussagen (andere Beschädigte) ausreichen, weil nicht Du VV, sondern VV Dir vor Gericht beklagen und das Gegenteil beweisen soll.
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[1.1.2.1.1.1] bs antwortet auf tat
13.11.2000 15:36
Jetzt haben die endlich die AGB und auch die sogenannte Tarifliste in ihrer Website aufgenommen. Bin mal gespannt
wie lange Du brauchst um dies zu finden wenn Du auf deren Website gehst.

Wie gesagt, ich habe damals eine Fotokopie der AGB vom Händler bekommen und nur die Tarifgebühren der Gespächskosten. Mehr nicht! Die AGB ist auch recht undeutlich zu lesen (schief und Mehrfachkopie). Vielleicht nimmt Victorvox ja auch die Gebühren zurück wenn genug Leute darauf hinweisen.

Nochmals Dank für die Hinweise und Hilfe! :-)