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Handyberater / Was kann passieren?


18.03.2001 10:53 - Gestartet von der benutzer
Hallo!

Bei www.handyberater.de gibt es ja den kostenlosen TE2-Tarif.
Man hoert zwar, dass der Handyberater kein serioeser Laden ist, aber bei dem Te-2-Vertrag kann man ja keine Probleme von wegen Lieferschwierigkeiten mit dem Handy kriegen, weil gar keins dabei ist. Ausserdem schliesst man den Vertrag mit TE-2 ab, also duerfte da doch nix passieren koennen, wenn ich bei HB den Vertrag bestelle, oder?
Wenn jemand irgendwelche Fallstricke und Fussangeln weiss, bitte schreiben!
Danke!

Der Benutzer
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[1] Finger weg von Handyberater - immer!
sp. antwortet auf der benutzer
18.03.2001 13:08
Benutzer der benutzer schrieb:

Man hoert zwar, dass der Handyberater kein serioeser Laden ist, aber bei dem Te-2-Vertrag kann man ja keine Probleme von wegen Lieferschwierigkeiten mit dem Handy kriegen, weil gar keins dabei ist. Ausserdem schliesst man den Vertrag mit TE-2 ab, also duerfte da doch nix passieren koennen, wenn ich bei HB den Vertrag bestelle, oder?

Zunächst weißt Du bei der kom-AG nie, was die mit Dir und Deinen Daten machen und ob die Versprechungen eingehalten werden. Vielleicht kreuzen sie bei Dir "aus Versehen, aber nicht mehr rückgängig zu machen" den Tarif mit GG an...

Abgesehen davon gibt es den Tarif auch bei freundlich ausgedrückt: seriöseren Händlern. Also wirf den *** bitte nicht noch mehr Geld in den Hals als wir alle das schon getan haben.

Sp.
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[1.1] juppi antwortet auf sp.
18.03.2001 17:10
eigentlich sollte man hinfahren und den laden auseinandernehmen und dem Betreiber die F.esse polieren, aber ich will ja hier nicht zu Gewalt aufrufen !!!
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[1.1.1] Trader11 antwortet auf juppi
18.03.2001 19:32
Mein Bruder hatte am 23.12 bei der Kom AG einen TPP Vertrag mit Nokia 3310 + Zubehör bestellt.
Mitte Februar wurde auf Anfrage dann mitgeteilt das keine Bestellung vorlag und falls noch interesse besteht nochmal einen Antrag faxen soll, was auch geschah. Ende Februar wurde das Handy dann geliefert und nach einer E-Mail wurde das Zubehör im März noch geschickt.
Es lief leider auch nicht alles perfekt aber am Ende ist er doch zufrieden. Soviel zu meiner Erfahrung mit der Kom AG.
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[1.1.1.1] walirm antwortet auf Trader11
20.03.2001 13:59
1. Wenn Vertrag über KOM AG, dann unbedingt auf dem Antragsformular (und nicht auf einem extra Blatt!) die genauen Bedingungen vermerken. Wobei ich allerdings nicht sicher bin, ob die dieses Formular an den Provider weiterleiten, oder nur die Daten in irgenein Programm/Datei eintragen. Ich habe "nur" einen Verweis auf das Angebot draufgeschrieben und den Ausdruck des Angebots als zweite Seite mitgeschickt (wo z.B. draufsteht, dass keine Anschlußgebühr und Erstattung der Grundgebühr komplett und vorab auf der Rechnung des Providers). Es wurde aber trotzdem eine Anschlußgebühr berechnet und es fehlt immer noch ein Teil der GG. Wohl wurden andere Bedingungen als angeboten und von mir beantragt an den Provider weitergegeben, was bei so vielen Geschädigten wohl nicht einfach ein Irrtum sein kann. Nach Protesten wurden dann die Bedingungen mit Vertröstung auf spätere Zeiten "offiziell" geändert, aber auf den zugesagten Scheck warte ich immer noch. Also mach auch v.a. keinen Vertrag, bei dem Du eine Erstattung von der KOM AG bekommst (wobei das ja bei meinem Vertrag eigentlich auch so war, s.o.).

2. Ich finde Du solltest aus Solidarität mit den (wohl nicht ganz so wenigen) KOM AG-Geschädigten keinen Vertrag über die abschließen, denn der Irrtum oder was auch immer mit der GG-Rückerstattung etc. treiben scheint bei denen System zu haben.
Es gibt doch noch andere tolle Angebote. Schau mal bei Super24 oder Internet-Handy-Shop. Da ist zwar manchmal auch nicht viel mit Service, aber ich habe bei denen im Gegensatz zur KOM AG nicht den Eindruck, dass man da vorsätzlich über's Ohr gehauen wird.

IW
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[1.1.1.1.1] crash64 antwortet auf walirm
23.03.2001 12:17
Hallo,

ich kann auch nur sagen "Finger weg vob der Kom.ag".
Ich habe am 06.02.01 bei der kom.ag ein Nokia7110 für 49,00 DM bestellt und einen T-D1 Smarty Vertag abgeschlossen.
Beides habe ich dann fristgerecht schriftlich widerrufen.
Gestern, 22.03.01 kam dann von der kom.ag ein Schreiben, dass sich die Handyauslieferung aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögere, dabei war auch die Sim-Karte.
Ich habe dann gleich ein Fax and kom.ag geschockt und natürlich keine Antwort bekommen. Habe vorhin angerufen und mir wurde erwidert für Widerrufe von Verträgen sei man nicht zuständig, dass hätte man bei dem Mobilfunkprovider machen müssen.
Nun der Mann war äußert unfreundlich.
Ich versuche jetz mit TPP eine Einigung zu erzielen, wenn nicht gibt es einen Fall für des Rechtsanwalt.

Bin mal gespannt was passiert

crash64
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[1.1.1.1.1.1] bash antwortet auf crash64
23.03.2001 14:47
Falls Du mit Begründung auf das Fernabsatzgesetz widerrufen hast, dann war es richtig, daß Du das bei Deinem Händler, sprich: der kom-AG, getan hast. Die können Dir also nichts.

Benutzer crash64 schrieb:

Hallo,

ich kann auch nur sagen "Finger weg vob der Kom.ag". Ich habe am 06.02.01 bei der kom.ag ein Nokia7110 für 49,00 DM bestellt und einen T-D1 Smarty Vertag abgeschlossen. Beides habe ich dann fristgerecht schriftlich widerrufen. Gestern, 22.03.01 kam dann von der kom.ag ein Schreiben, dass sich die Handyauslieferung aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögere, dabei war auch die Sim-Karte.
Ich habe dann gleich ein Fax and kom.ag geschockt und natürlich keine Antwort bekommen. Habe vorhin angerufen und mir wurde erwidert für Widerrufe von Verträgen sei man nicht zuständig, dass hätte man bei dem Mobilfunkprovider machen müssen.
Nun der Mann war äußert unfreundlich.
Ich versuche jetz mit TPP eine Einigung zu erzielen, wenn nicht gibt es einen Fall für des Rechtsanwalt.

Bin mal gespannt was passiert

crash64
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[1.1.1.1.1.1.1] federico antwortet auf bash
23.03.2001 17:08
Benutzer bash schrieb:

Falls Du mit Begründung auf das Fernabsatzgesetz widerrufen hast, dann war es richtig, daß Du das bei Deinem Händler, sprich: der kom-AG, getan hast. Die können Dir also nichts.

Mit der kom-AG kann doch niemand einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben; der Mobilfunkvertrag müßte gegenüber TPP widerrufen werden.

Aber die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt solange (bis zu vier Monate lang!) nicht zu laufen, wie Du von TPP nicht schriftlich(!) über Dein Widerrufsrecht informiert worden bist (es sei denn, Du hast der Freischaltung der Karte ausdrücklich zugestimmt oder die Freischaltung/Aktivierung selbst veranlaßt). Und solange ist die Widerrufsfrist noch nicht ABgelaufen...

f.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] hyperaktivbln antwortet auf federico
23.03.2001 17:20


Ich habe am 19.02.01 einen Telepassport-Vertrag über die KOM-AG abgeschlossen in Verbindung mit einem 6210 ( oben auf den Vertrag habe ich draufgeschreiben :" Gilt nur in Verbindung mit einem Nokia 6210).

Bis heute haben die weder Karte noch Handy geliefert worden, statdessen eine Rechnung für den Mindestumsatz. Darauf habe ich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch eingelegt, und die Bankeinzugsermächtigung zurückgezogen, was Telepassport aber daran nicht hinderte mir den REchnungbetrag abzubuchen !!! Ich habe jetz den Betrag von der Bank zurückbuchen lassen, was mir jetzt wahrscheinlich einen negativen Schufa-Eintrag bringt.

Was ´kann ich jetzt gegen TelePassort bzw. KOM AG unternehmen ?
Ist es strafbar Geld von meinem Konto abzubuchen, obwohl ich die Einzugsermächtigung nachweislich widerrufen habe ?

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] El Rubio antwortet auf hyperaktivbln
23.03.2001 19:40
Benutzer hyperaktivbln schrieb:


Was ´kann ich jetzt gegen TelePassort bzw. KOM AG unternehmen ?

Das kommt darauf an, was Du willst. Erfüllung des Vertrages oder Rücktritt davon oder was auch immer. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Was stand denn in dem Widerspruch drin?

Ist es strafbar Geld von meinem Konto abzubuchen, obwohl ich die Einzugsermächtigung nachweislich widerrufen habe ?

Unter Umständen schon, wenn das Geld in Kenntnis des Widerrufs abgebucht wurde. Es wäre dann der Abbuchende oder ggf. die Person dran, die in Kenntnis des Widerrufs und der Nichtauslieferung die Abbuchung veranlasst hat. Das ist nicht so einfach, aber nicht Dein Problem, sondern ggf. nach einer Strafanzeige das der Staatsanwaltschaft.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Aufgrund der vorhandenen Angaben etwas schwierig...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] hyperaktivbln antwortet auf El Rubio
23.03.2001 20:17

Ich will einfach aus dem Vertrag zurücktreten, da er in keinster Weise erfüllt wurde.

Nach Antragsstellung sind ja schon 2 Monate vergangen, und es ist immer noch nichts geliefert worden.

Habe ich da eine Chance aus dem Vertrag zurückzutreten ?






Benutzer El Rubio schrieb:

Benutzer hyperaktivbln schrieb:


Was ´kann ich jetzt gegen TelePassort bzw. KOM AG unternehmen ?

Das kommt darauf an, was Du willst. Erfüllung des Vertrages oder Rücktritt davon oder was auch immer. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Was stand denn in dem Widerspruch drin?

Ist es strafbar Geld von meinem Konto abzubuchen, obwohl ich die Einzugsermächtigung nachweislich widerrufen habe ?

Unter Umständen schon, wenn das Geld in Kenntnis des Widerrufs abgebucht wurde. Es wäre dann der Abbuchende oder ggf. die Person dran, die in Kenntnis des Widerrufs und der Nichtauslieferung die Abbuchung veranlasst hat. Das ist nicht so einfach, aber nicht Dein Problem, sondern ggf. nach einer Strafanzeige das der Staatsanwaltschaft.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Aufgrund der vorhandenen Angaben etwas schwierig...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] El Rubio antwortet auf hyperaktivbln
23.03.2001 21:40
Benutzer hyperaktivbln schrieb:


Ich will einfach aus dem Vertrag zurücktreten, da er in keinster Weise erfüllt wurde.

Nach Antragsstellung sind ja schon 2 Monate vergangen, und es ist immer noch nichts geliefert worden.

Habe ich da eine Chance aus dem Vertrag zurückzutreten ?

Klar, die Frage ist zunächst, ob überhaupt ein Vertrag entstanden ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, geht man am besten davon aus (auf Deinen Antrag muss es ja eine Annahme seitens des Anbieters geben).
Wenn es einen Vertrag gibt, kannst Du im Falle des Verzuges Deines Vertragspartners nach einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Das ist blöd, aber nach geltendem Recht (§ 326 BGB) wohl unumgänglich. Die Nachfristsetzung ist unter engen Voraussetzungen entbehrlich, daher wäre es interessant zu wissen, was Du in den 'Widerspruch' reingeschrieben hast.
Gibt es unabhängig von der gesetzlichen Regelung zu dieser Frage Bestimmungen dazu in dem von Dir ausgefüllten Vertragsformular (die dann eventuell vorgehen)?




Benutzer El Rubio schrieb:

Benutzer hyperaktivbln schrieb:


Was ´kann ich jetzt gegen TelePassort bzw. KOM AG unternehmen ?

Das kommt darauf an, was Du willst. Erfüllung des Vertrages oder Rücktritt davon oder was auch immer. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Was stand denn in dem Widerspruch
drin?

Ist es strafbar Geld von meinem Konto abzubuchen,
obwohl
ich die Einzugsermächtigung nachweislich widerrufen habe
?

Unter Umständen schon, wenn das Geld in Kenntnis des Widerrufs abgebucht wurde. Es wäre dann der Abbuchende oder ggf.
die Person dran, die in Kenntnis des Widerrufs und der Nichtauslieferung die Abbuchung veranlasst hat. Das ist nicht so einfach, aber nicht Dein Problem, sondern ggf. nach einer
Strafanzeige das der Staatsanwaltschaft.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Aufgrund der vorhandenen Angaben etwas schwierig...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] cash2000 antwortet auf hyperaktivbln
26.03.2001 14:49
Oh Leute, lest Ihr eigentlich auch mal die vorangegangenen Beiträge.
Also noch einmal:

Den Vertrag habt Ihr alle nicht mit der KOM-AG sondern mit TPP abgeschlossen.
Und jetzt sage mir dooch bitte, woran Du ersehen kannst, dass diese Ihren Vertrag nicht erfüllt haben?
Bzgl. Deines Widerspruchs der Einzugsermächtigung, von wegen Strafanzeige, da ist allersdings auch die Möglichkeit der Anzeige gegen Dich gegeben, da Du Deiner Einzugsermächtigung und dies war Vorraussetzung, für einen 24 Monatsvertrag gegeben hast (wird aber mit Sicherheit nicht passieren!).

Die Probleme sind bei TPP bekannt und ich denke mal die werden sich darum schon kümmern, allerdings wird dieses wohl eine Zeit lang dauern, da es sich wohl sehr, sehr viele Fälle handelt.

Totzdem müßt Ihr bzgl. des Mobiltelefons zivilrechtlich gegen KOM-AG vorgehen
und wenn sich hier mal ein paar zusammen tuen, vielleicht wird dann auch etwas strafrechtliches daraus?.

Tja, wozu gibt es den stationären Fachhandel, der übrigens diese Angebote auch alle hatte, zu denselben Konditionen.
Dort hätte man die Geräte dann sofort mitnehmen können und hätte auch keine Versandkosten gehabt.

Nehmt es mir bitte nicht übel, aber als Fachhändler, der in den vergangenen Wochen sehr oft gehört hat: "Bei xxx gibt es das aber für DM 20,- weniger!" kann ich da schon ein wenig schmunzeln.
Hinterher ist das Gejammer dann immer groß, insbesondere dann, wenn ein Servicefall ansteht: Kein Ansprechpartner, noch längere Wartezeiten, kein Leihgerät....
cu

Benutzer hyperaktivbln schrieb:


Ich will einfach aus dem Vertrag zurücktreten, da er in keinster Weise erfüllt wurde.

Nach Antragsstellung sind ja schon 2 Monate vergangen, und es ist immer noch nichts geliefert worden.

Habe ich da eine Chance aus dem Vertrag zurückzutreten ?






Benutzer El Rubio schrieb:

Benutzer hyperaktivbln schrieb:


Was ´kann ich jetzt gegen TelePassort bzw. KOM AG unternehmen ?

Das kommt darauf an, was Du willst. Erfüllung des Vertrages oder Rücktritt davon oder was auch immer. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Was stand denn in dem Widerspruch
drin?

Ist es strafbar Geld von meinem Konto abzubuchen,
obwohl
ich die Einzugsermächtigung nachweislich widerrufen habe
?

Unter Umständen schon, wenn das Geld in Kenntnis des Widerrufs abgebucht wurde. Es wäre dann der Abbuchende oder ggf.
die Person dran, die in Kenntnis des Widerrufs und der Nichtauslieferung die Abbuchung veranlasst hat. Das ist nicht so einfach, aber nicht Dein Problem, sondern ggf. nach einer
Strafanzeige das der Staatsanwaltschaft.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Aufgrund der vorhandenen Angaben etwas schwierig...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] sp. antwortet auf cash2000
26.03.2001 15:53
Benutzer cash2000 schrieb:

Den Vertrag habt Ihr alle nicht mit der KOM-AG sondern mit TPP abgeschlossen.
Und jetzt sage mir dooch bitte, woran Du ersehen kannst, dass diese Ihren Vertrag nicht erfüllt haben?

Sie haben die SIM nicht zur Verfügung gestellt - klassischer Fall von Nichterfüllung. Die kom-AG handelt zumindest als Erfüllungsgehilfe der TPP, also ist TPP das Verschulden der kom-AG zuzurechnen.

Es empfiehlt sich eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung an TPP und kom-AG, und da mindestens TPP nicht innerhalb von 14 Tagen reagiert (was das absolute Maximum für so 'ne Frist sein dürfte, ich würde 7 Tage sagen), ist die Sache gebongt, wenn die kom-AG nicht innerhalb der Frist liefert. (Frage zum Procedere eineN RAIn Deiner Wahl oder mach Dich selbst schlau; im Talkline-Forum dürftest Du meines Erinnerns in den alten Beiträgen was finden.)

Bzgl. Deines Widerspruchs der Einzugsermächtigung, von wegen Strafanzeige, da ist allersdings auch die Möglichkeit der Anzeige gegen Dich gegeben, da Du Deiner Einzugsermächtigung und dies war Vorraussetzung, für einen 24 Monatsvertrag gegeben hast (wird aber mit Sicherheit nicht passieren!).

So einen ausgemachten Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

Die Probleme sind bei TPP bekannt und ich denke mal die werden sich darum schon kümmern,

"Bekannt" glaube ich, das mit dem Kümmern... na ja, wie Du schriebst:

allerdings wird dieses wohl eine Zeit lang dauern,

wird das zumindest ziemlich heftig lange (IMHO unzumutbar lange) dauern, bis die mal ihren Allerwertesten in die Höhe bewegen.

Totzdem müßt Ihr bzgl. des Mobiltelefons zivilrechtlich gegen KOM-AG vorgehen

Ja. Endlich mal was Richtiges.

und wenn sich hier mal ein paar zusammen tuen, vielleicht wird dann auch etwas strafrechtliches daraus?.

Wäre durchaus nicht uninteressant. Es gibt ja wider Erwarten doch Staatsanwaltschaften, die sich mit solchen Fällen befassen (siehe Herzog).

Tja, wozu gibt es den stationären Fachhandel, der übrigens diese Angebote auch alle hatte, zu denselben Konditionen.

Oh, *das* glaube ich nicht, daß es alle Angebote genauso im Fachhandel gab. Vielleicht die derzeit aktuellen Angebote zumindest ansatzweise, aber nicht das, was da zwischendurch mal bei war.

Sp.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] cash2000 antwortet auf sp.
26.03.2001 18:02
Benutzer sp. schrieb:

Benutzer cash2000 schrieb:

Den Vertrag habt Ihr alle nicht mit der KOM-AG sondern mit TPP
abgeschlossen.
Und jetzt sage mir dooch bitte, woran Du ersehen kannst, dass diese Ihren Vertrag nicht erfüllt haben?

>
Na super, jeder weiß hier alles, komisch nur dass es dann nicht funktioniert.

Sie haben die SIM nicht zur Verfügung gestellt - klassischer
Fall von Nichterfüllung.

Oder auch nicht, denn ohne SIM keine Freischaltung, welche nachweislich erfolgte, oder etwa nicht!!!
Die dann zu erwartende Zusendung hätte wiederumseitens der KOM AG erfolgen müssen.

Die kom-AG handelt zumindest als
Erfüllungsgehilfe der TPP, also ist TPP das Verschulden der kom-AG zuzurechnen.

Es empfiehlt sich eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung an TPP und kom-AG, und da mindestens TPP nicht innerhalb von 14 Tagen reagiert (was das absolute Maximum für so 'ne Frist sein dürfte, ich würde 7 Tage sagen), ist die Sache gebongt, wenn die kom-AG nicht innerhalb der Frist liefert. (Frage zum Procedere eineN RAIn Deiner Wahl oder mach Dich selbst schlau; im Talkline-Forum dürftest Du meines Erinnerns in den alten Beiträgen was finden.)

Bzgl. Deines Widerspruchs der Einzugsermächtigung, von wegen Strafanzeige, da ist allersdings auch die Möglichkeit der
Anzeige gegen Dich gegeben, da Du Deiner
Einzugsermächtigung
und dies war Vorraussetzung, für einen 24
Monatsvertrag gegeben hast (wird aber mit Sicherheit nicht passieren!).

So einen ausgemachten Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
oh mann, wie mir das manchmal geht....

Die Probleme sind bei TPP bekannt und ich denke mal die werden
sich darum schon kümmern,

"Bekannt" glaube ich, das mit dem Kümmern... na ja, wie Du
schriebst:

allerdings wird dieses wohl eine Zeit lang dauern,

wird das zumindest ziemlich heftig lange (IMHO unzumutbar lange) dauern, bis die mal ihren Allerwertesten in die Höhe bewegen.

Totzdem müßt Ihr bzgl. des Mobiltelefons zivilrechtlich gegen
KOM-AG vorgehen

Ja. Endlich mal was Richtiges.

und wenn sich hier mal ein paar zusammen tuen, vielleicht wird
dann auch etwas strafrechtliches daraus?.

Wäre durchaus nicht uninteressant. Es gibt ja wider Erwarten doch Staatsanwaltschaften, die sich mit solchen Fällen befassen (siehe Herzog).

Tja, wozu gibt es den stationären Fachhandel, der übrigens diese Angebote auch alle hatte, zu denselben Konditionen.

Oh, *das* glaube ich nicht, daß es alle Angebote genauso im Fachhandel gab. Vielleicht die derzeit aktuellen Angebote zumindest ansatzweise, aber nicht das, was da zwischendurch mal bei war.

Sp.
Gott sei es gedankt bist Du Fachhändler und weißt alles.
Mir muß echt was in den letzten 7 Jahren entgangen sein.
Und das obwohl ich noch als Einkäufer bei einem Distri tätig war....
und by the way, man sieht ja was dabei herauskommt, oder?

Nichts für ungut, aber niemand kann alles wissen und schon gar nicht, wenn die Informationen aus sogenannten "Fachzeitschriften" kommen, wie Connect oder dergleichen.

Positiv gesagt, sind manche Artikel nicht unbedingt restlos recherchiert worden....
cu


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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] sp. antwortet auf cash2000
26.03.2001 19:34
Benutzer cash2000 schrieb:

>> Sie haben die SIM nicht zur Verfügung gestellt -
>> klassischer Fall von Nichterfüllung.

Oder auch nicht, denn ohne SIM keine Freischaltung, welche nachweislich erfolgte, oder etwa nicht!!!

Hä? Die kom-AG bekommt von TPP einen Stapel SIM-Briefe, um diese nach Freischaltung jeweils an bestimmte KundInnen weiterzugeben. Natürlich muß es irgendwo eine SIM geben. Wenn ich direkt bei TPP abschließe und die nehmen eine SIM-Karte, schalten die frei und legen sie dann in die Ecke - haben sie dann erfüllt? Die kom-AG ist nicht Empfangsbotin des Kunden/der Kundin, falls Du darauf hinaus willst. Eine Freischaltung allein ist keine Erfüllung, sondern das Zurverfügungstellen der Netzzugangsmöglichkeit, d.h. das Herausrücken von SIM und PIN/PUK.

Manchmal denke ich, Fachhändler könnten eine Spur juristische Bildung gut brauchen. Vielleicht ist das ja doch nicht immer nur Bosheit, sondern manchmal wirklich Unwissen, daß KundInnen so regelmäßig vera***t [zensiert durch teltarif] werden (à la "Bei Reklamation keine Bargeldauszahlung")... (Das geht jetzt nicht gegen Dich persönlich, sondern ist so eine allgemeine Aussage. BTW, muß mal meinen Titel gegen eine entsprechend renitente Händlerin zur Vollstreckung geben...)

>>> Strafanzeige, da ist allersdings auch die
>>> Möglichkeit der Anzeige gegen Dich gegeben, da Du Deiner
>>> Einzugsermächtigung und dies war Vorraussetzung, für
>>> einen 24 Monatsvertrag gegeben hast

>> So einen ausgemachten Schwachsinn habe ich schon lange
>> nicht mehr gelesen.

oh mann, wie mir das manchmal geht....

Na dann sag mir doch mal, wie sich unser Kandidat strafbar gemacht haben könnte, wenn er eine unberechtigte Abbuchung zurückgibt!

Gott sei es gedankt bist Du Fachhändler und weißt alles.

Nee, zum Glück habe ich mich für die juristische statt die Fachhändler-Ausbildung entschieden.

Nichts für ungut, aber niemand kann alles wissen und schon gar nicht, wenn die Informationen aus sogenannten "Fachzeitschriften" kommen, wie Connect oder dergleichen.

Positiv gesagt, sind manche Artikel nicht unbedingt restlos recherchiert worden....

Darüber müssen wir nicht diskutieren. Ich motz' ja regelmäßig selbst darüber. Aber widerlege doch mal bitte meine Aussagen! Oder frag mal den Anwalt Deiner Wahl und sieh ein, daß Du hanebüchenen Unsinn geschrieben hast.

Ich habe übrigens durchaus ein halbes Dutzend HändlerInnen abgeklappert, um nach Auszahlungen oder Gutschriften auf der Rechnung statt Handy zu fragen. Mehr als 200 DM hat niemand geboten - wer will's mir absprechen, dann online mindestens das Doppelte zu kassieren?

Sp.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.2] federico antwortet auf cash2000
26.03.2001 16:07
Benutzer cash2000 schrieb:

Den Vertrag habt Ihr alle nicht mit der KOM-AG sondern mit TPP abgeschlossen.

Den Mobilfunkvertrag jedenfalls.

Und jetzt sage mir dooch bitte, woran Du ersehen kannst, dass diese Ihren Vertrag nicht erfüllt haben?

Vertragsinhalt: "Die TelePassport AG (nachstehend TelePassport genannt) stellt Mobilfunkleistungen in den im jeweiligen schriftlichen Auftragsformular bezeichneten Netzen aufgrund der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung."

TPP muß der Kundin die Leistungen _zur Verfügung_ stellen - davon kann erst die Rede sein, wenn sie über ihre freigeschaltete Karte verfügen kann. Solange ist der Vertrag nicht erfüllt.


Totzdem müßt Ihr bzgl. des Mobiltelefons zivilrechtlich gegen KOM-AG vorgehen

Sehe ich auch so.

Nehmt es mir bitte nicht übel, aber als Fachhändler, der in den vergangenen Wochen sehr oft gehört hat: "Bei xxx gibt es das aber für DM 20,- weniger!" kann ich da schon ein wenig schmunzeln.
Hinterher ist das Gejammer dann immer groß, insbesondere dann, wenn ein Servicefall ansteht: Kein Ansprechpartner, noch längere Wartezeiten, kein Leihgerät....

95% Zustimmung!

f.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.3] Julius antwortet auf cash2000
26.03.2001 17:32
Benutzer cash2000 schrieb:

Oh Leute, lest Ihr eigentlich auch mal die vorangegangenen Beiträge.

Ja diese Amerkung ist in der Tat richtig, den Eindruch habe ich auch!

Also noch einmal:

Den Vertrag habt Ihr alle nicht mit der KOM-AG sondern mit TPP abgeschlossen.

Ist richtig, den der eine ist nur der Vertreiber und der andere der Anbieter (TPP).
Und wenn der Vertreiber seine Leistungen schlecht erfüllt, dann hat er die langen Lieferzeiten und die verzögerter Freischaltung durch die TPP zu verantworten. er ist es, der die Aufträge nicht an TPP weitergibt oder in seinem eigenen Vertrieb nicht zurechtkommt und schlampt. Ich habe schon einmal in einem Beitrag erwähnt, dass der Vertreiber nur so gut sein kann wie seine Vertriebsstruktur und Logistik ist. Natürlich sind die alle vom Handy-Boom überrascht, aber die wenigsten haben die Ressourcen und das Know-How darauf angemessen zu reagieren. Ich kenne die Kom-AG nicht, aber wahrscheinlich war das schon heiße Luft und die schnelle Mark von Anfang an.

Die Probleme sind bei TPP bekannt und ich denke mal die werden sich darum schon kümmern, allerdings wird dieses wohl eine Zeit lang dauern, da es sich wohl sehr, sehr viele Fälle handelt.

Die sind ebenso von den Vertriebspraktiken der Internetanbieter überfordert.

Totzdem müßt Ihr bzgl. des Mobiltelefons zivilrechtlich gegen KOM-AG vorgehen.

Ja exakt.

und wenn sich hier mal ein paar zusammen tuen, vielleicht wird dann auch etwas strafrechtliches daraus?.

Tja, wozu gibt es den stationären Fachhandel, der übrigens diese Angebote auch alle hatte, zu denselben Konditionen. Dort hätte man die Geräte dann sofort mitnehmen können und hätte auch keine Versandkosten gehabt.

Falsch!!! Falsch!!! Falsch!!! Es gibt den Strukturvertrieb oder das Network-Marketing, die sich vor a l l e m im wesentlichen von den Internetanbietern unterscheiden. Der Vorteil liegt auf der Hand. Keine Geschäftsstellen und keine Werbung. Vertragsabschluß nur über Vertriebspartner vor Ort mit gutem Beratungsservice. Das kann alles auf die Preise kalkuliert werden. Versand mittlerweile innerhalb 5 Tagen. Freischaltung innerhalb von 3 Tagen (auch bei TPP) wenn Ihr näheres wissen wollt, könnt Ihr mich ja fragen, denn ich will hier keine Werbung machen.

Nehmt es mir bitte nicht übel, aber als Fachhändler, der in den vergangenen Wochen sehr oft gehört hat: "Bei xxx gibt es das aber für DM 20,- weniger!" kann ich da schon ein wenig schmunzeln.

Das wird wohl im Grunde so stimmen, dass es Angebote im Direktvertrieb billiger gibt (s.o.)!

Hinterher ist das Gejammer dann immer groß, insbesondere dann, wenn ein Servicefall ansteht: Kein Ansprechpartner, noch längere Wartezeiten, kein Leihgerät....

In der Regel ist das Gejammere nur groß, wenn jemand vorschnell im Laden kauft, weil es ja so bequem ist, aber dann später das günstigere Angebot aus dem Vertrieb erfährt.

Aber es stimmt liebe Leute. Ich habe nie und ich werde nie Mobilfunk im Internet kaufen!!!!!!! Ich habe da so eine Eigenart, ich will mit den Verkäufern persönlich reden können, denn die sollen mich von dem Vorteil Ihres Angebotes überzeugen!!!!!­!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.3.1] cash2000 antwortet auf Julius
26.03.2001 18:27
Benutzer Julius schrieb:

Benutzer cash2000 schrieb:

Oh Leute, lest Ihr eigentlich auch mal die vorangegangenen Beiträge.

Ja diese Amerkung ist in der Tat richtig, den Eindruch habe ich auch!

Also noch einmal:

Den Vertrag habt Ihr alle nicht mit der KOM-AG sondern mit TPP abgeschlossen.

Ist richtig, den der eine ist nur der Vertreiber und der andere der Anbieter (TPP).
Und wenn der Vertreiber seine Leistungen schlecht erfüllt, dann hat er die langen Lieferzeiten und die verzögerter Freischaltung durch die TPP zu verantworten. er ist es, der die Aufträge nicht an TPP weitergibt oder in seinem eigenen Vertrieb nicht zurechtkommt und schlampt. Ich habe schon einmal in einem Beitrag erwähnt, dass der Vertreiber nur so gut sein kann wie seine Vertriebsstruktur und Logistik ist. Natürlich sind die alle vom Handy-Boom überrascht, aber die wenigsten haben die Ressourcen und das Know-How darauf angemessen zu reagieren. Ich kenne die Kom-AG nicht, aber wahrscheinlich war das schon heiße Luft und die schnelle Mark von Anfang an.

wer sagt denn, dass TPP die Verzögerungen zu verantworten hat......
bei einem automatischem freischaltungssystem insbesondere....

Die Probleme sind bei TPP bekannt und ich denke mal die werden sich darum schon kümmern, allerdings wird dieses wohl eine Zeit lang dauern, da es sich wohl sehr, sehr viele Fälle handelt.

Die sind ebenso von den Vertriebspraktiken der Internetanbieter überfordert.

Genau, gerade TPP, die überhaupt keine Administration aus Kostengründen haben.
Irgendwo mußte bei den Angeboten ja gespart werden.

Totzdem müßt Ihr bzgl. des Mobiltelefons zivilrechtlich gegen KOM-AG vorgehen.

Ja exakt.

und wenn sich hier mal ein paar zusammen tuen, vielleicht wird
dann auch etwas strafrechtliches daraus?.

Tja, wozu gibt es den stationären Fachhandel, der übrigens diese Angebote auch alle hatte, zu denselben Konditionen.
Dort hätte man die Geräte dann sofort mitnehmen können und hätte auch keine Versandkosten gehabt.

Falsch!!! Falsch!!! Falsch!!! Es gibt den Strukturvertrieb oder das Network-Marketing, die sich vor a l l e m im wesentlichen von den Internetanbietern unterscheiden. Der Vorteil liegt auf der Hand. Keine Geschäftsstellen und keine Werbung. Vertragsabschluß nur über Vertriebspartner vor Ort mit gutem Beratungsservice. Das kann alles auf die Preise kalkuliert werden. Versand mittlerweile innerhalb 5 Tagen. Freischaltung innerhalb von 3 Tagen (auch bei TPP) wenn Ihr näheres wissen wollt, könnt Ihr mich ja fragen, denn ich will hier keine Werbung machen.

guter Beratungsservice und wieso Versand und vor allen Dingen denn, warum 5 Tage???

Nehmt es mir bitte nicht übel, aber als Fachhändler, der in den vergangenen Wochen sehr oft gehört hat: "Bei xxx gibt es das aber für DM 20,- weniger!" kann ich da schon ein wenig schmunzeln.

Das wird wohl im Grunde so stimmen, dass es Angebote im Direktvertrieb billiger gibt (s.o.)!

Hinterher ist das Gejammer dann immer groß, insbesondere dann,
wenn ein Servicefall ansteht: Kein Ansprechpartner, noch längere Wartezeiten, kein Leihgerät....

In der Regel ist das Gejammere nur groß, wenn jemand vorschnell im Laden kauft, weil es ja so bequem ist, aber dann später das günstigere Angebot aus dem Vertrieb erfährt.

Aber es stimmt liebe Leute. Ich habe nie und ich werde nie Mobilfunk im Internet kaufen!!!!!!! Ich habe da so eine Eigenart, ich will mit den Verkäufern persönlich reden können, denn die sollen mich von dem Vorteil Ihres Angebotes überzeugen!!!!!­!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!

jeder nach seiner facon, aber gerade MLM-Vertrieb.
da gibt es sicherlich auch gute und schlechte aber wenn ich an diese Finanzvermittler denke:
Die Frisörin verkauft nach Feierabend noch ein paar Fonds und Rentenversicherungen. Das alles hat Sie in einem 4 stündigem Crashkurs gelernt, wozu die Bänker in vielen Fällen langjährige Studiengänge durchschritten haben.

Die gute Frau muß wohl ein Wunderpräparat geschluckt haben....

Bei aller Liebe, aber ich glaube wirklich, dass man das nicht ganz vergleichen kann, gerade hinsichtlich der Kompetenz.
und was ist denn bei MLM im Servicefall los???

Aber egal, wie schon gesagt, jedert nach seiner Facon
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.3.1.1] Julius antwortet auf cash2000
26.03.2001 22:23
Benutzer cash2000 schrieb:

jeder nach seiner facon, aber gerade MLM-Vertrieb. da gibt es sicherlich auch gute und schlechte aber wenn ich an diese Finanzvermittler denke: Die Frisörin verkauft nach Feierabend noch ein paar Fonds und Rentenversicherungen. Das alles hat Sie in einem 4 stündigem Crashkurs gelernt, wozu die Bänker in vielen Fällen langjährige Studiengänge durchschritten haben.

Die gute Frau muß wohl ein Wunderpräparat geschluckt haben....

Bei aller Liebe, aber ich glaube wirklich, dass man das nicht ganz vergleichen kann, gerade hinsichtlich der Kompetenz. und was ist denn bei MLM im Servicefall los???

Aber egal, wie schon gesagt, jedert nach seiner Facon

MLM: Multi-Level-Marketing oder Direkt-Marketing, für die die es nicht wissen. Aber "cash2000" scheint sich doch gut auszukennen!?
Konkurrierende Marketing-Systeme sind gut für den Wettbewerb. Und wer sagt, das der Direktvertrieb generell schlechter sein muss als der Ladenverkauf.
Ich habe schon Mobilfunk-Verkäufer im Ladengeschäft erlebt, die vom Tuten und Blasen keine Ahnung hatten, ohne jede fachliche Kompetenz sozusagen. Dieses ständige Bemühen der höherwertigen Qualität des Ladenverkaufs, darauf gebe ich nichts.

Der Vergleich Mobilfunk mit den Kapitalanlagegeschäften ist ziemlich heftig, das hat der Schreiber auch eingeräumt. Hier würden sonst Birnen mit Äpfeln verglichen und es wäre eindeutig sichtbar, dass hier die Argumente ein wenig flach liegen.
Beim Finanzvermitteln gehts meistens um höhere und längerfristige Kapitalanlagen, die wirklich nur von ausgebildeten Fachkräften betreut werden sollten. Wenn die Leute da auf unseriöse Geschäfte reinfallen wollen, selbst schuld.
Der Mobilfunkmarkt ist aber eindeutig ein Gebrauchsgüter- und Konsumermarkt, der vom Klientel her ganz anders bedient wird. Der Kunde muß schon selbst in der Lage sein können, sich die besten Angebote und Beratungen zum Produkt auszusuchen. Wenn der Verkäufer wirklich Ahnung hat von seinem Geschäft und eine Wissens- und Fachkompetenz, dann höre ich im gerne zu, egal ob er im Laden steht oder im MLM-Vertrieb auf eigene Rechnung arbeitet. Im MLM solls Leute geben, die auf diese Weise sehr gut verdienen. Aber jeder nach seiner Facon, stimmt.
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.3.1.1.1] cash2000 antwortet auf Julius
27.03.2001 10:49
Benutzer Julius schrieb:

Benutzer cash2000 schrieb:

jeder nach seiner facon, aber gerade MLM-Vertrieb. da gibt es sicherlich auch gute und schlechte aber wenn ich an
diese Finanzvermittler denke: Die Frisörin verkauft nach Feierabend noch ein paar Fonds und Rentenversicherungen. Das alles hat Sie in einem 4 stündigem Crashkurs gelernt, wozu die Bänker in vielen Fällen langjährige Studiengänge durchschritten haben.

Die gute Frau muß wohl ein Wunderpräparat geschluckt haben....

Bei aller Liebe, aber ich glaube wirklich, dass man das nicht ganz vergleichen kann, gerade hinsichtlich der Kompetenz.
und was ist denn bei MLM im Servicefall los???

Aber egal, wie schon gesagt, jedert nach seiner Facon

MLM: Multi-Level-Marketing oder Direkt-Marketing, für die die es nicht wissen. Aber "cash2000" scheint sich doch gut auszukennen!?
Konkurrierende Marketing-Systeme sind gut für den Wettbewerb.

Prinzipiell ja, solange wir über gleichwertige Levels reden, will sagen, dass die Billiganbieter in vielen Fällen gar keine solchen sind, sondern die Meinung vertreten, eine Gewinnspanne von DM 20,- an einem Gerät + Kartenvertrag wären in Ordnung.
Dies mag für den Kunden im ersten Step ok sein, aber der entsprechende Anbieter wird dafür nicht allzulange auf dem Markt sein, vielleicht sogar pleite/insolvent.
Dabei reißt er vielleicht ehrliche und vernünftig kalkulierende Mitbewerber mit.
Und dann gibt es da noch die Großfglächen, die auch mal unter EK verkaufen, weil der Kunde ja noch ne CD und nen Toaster als Beikauf mitnehmen könnte.
Und der rest des Angebotess entspricht in den meisten Fällen der UVP`s der Hersteller
oder ist manchmal sogar teurer.
Was ist daran volkswirtschaftlich gesund?

Und wer sagt, das der Direktvertrieb generell schlechter sein muss als der Ladenverkauf. Ich habe schon Mobilfunk-Verkäufer im Ladengeschäft erlebt, die vom Tuten und Blasen keine Ahnung hatten, ohne jede fachliche Kompetenz sozusagen. Dieses ständige Bemühen der höherwertigen Qualität des Ladenverkaufs, darauf gebe ich nichts.

Auch das ist richtig!
Es gibt Läden, da fällt man beim Betreten wieder rückwärts heraus, sei es weil die Bude wie ein holländisches "Cafe" verräuchert ist oder aber weil ein absolutes Chaos herrscht.
Die Entscheidung, ob die 8qm große Handyklitsche der richtige Fachhändler ist, muß hier sicherlich jedem selbst überlassen werden, wenigstens dabei sollte sich der Käufer als mündiger Bürger erweisen.

Gehen wir jedoch von einem richtigen freien Fachhändler aus hat dieser mit einem ordentlichen Laden zwar weder die Intelligenz noch die Kompetenz mit Löffeln gefressen, aber eins bleibt Ihm unbelassen als Vorteil gegenüber dem Direktvertrieb:
Er hat eine größere Auswahl (Direktvertrieb selten mehr als 3 Produkte) und kann damit wirklich auf die Belange des Kunden eingehen. Ein Direktvertriebler geht auf die Spezifikationen seines produktes ein, aber nicht auf die am Markt erhältlichen Alternativen.
Und vergessen darf man hier auch nicht, dass der Kunde im Ladengeschäft in aller Regel die Waren gleich mitnehmen kann und auch den Service vor Oret findet.
Auch hier zeichnen sich einige Direktvertriebe durch einen super Aftersales service aus, der ganz einfach aussieht: auf einmal ist keiner mehr da oder hat keine Zeit.
Wie gesagt nicht alle!

Der Vergleich Mobilfunk mit den Kapitalanlagegeschäften ist ziemlich heftig, das hat der Schreiber auch eingeräumt. Hier würden sonst Birnen mit Äpfeln verglichen und es wäre eindeutig sichtbar, dass hier die Argumente ein wenig flach liegen.
Beim Finanzvermitteln gehts meistens um höhere und längerfristige Kapitalanlagen, die wirklich nur von ausgebildeten Fachkräften betreut werden sollten. Wenn die Leute da auf unseriöse Geschäfte reinfallen wollen, selbst schuld.
Ähm, worüber sprechen wir hier in diesen threads? Über unseriöse Anbieter oder nicht?
Ich habe es zwar schon mal gesagt, dass ich dies mit ein wenig schmunzeln sehe, allerdings wäre ich nicht so verbissen über diese Billiganbieter, dass ich auf Deutsch sage: Ihr seid alle Trottel und selbst schuld!
Ob 100,- oder 500,-, Beschiss ist Beschiss!

Der Mobilfunkmarkt ist aber eindeutig ein Gebrauchsgüter- und Konsumermarkt, der vom Klientel her ganz anders bedient wird. Der Kunde muß schon selbst in der Lage sein können, sich die besten Angebote und Beratungen zum Produkt auszusuchen. Wenn der Verkäufer wirklich Ahnung hat von seinem Geschäft und eine Wissens- und Fachkompetenz, dann höre ich im gerne zu, egal ob er im Laden steht oder im MLM-Vertrieb auf eigene Rechnung arbeitet. Im MLM solls Leute geben, die auf diese Weise sehr gut verdienen.
Genau, da gibt es wirklich Spitzenverdiener, die genügend Lemminge abkassiert haben.
In meiner zeit beim Distributor haben wir selbst mal einen Direktvertrieb aufgebaut.
Es ging überwiegend um das Produkt Festnetz (Preselection und ISDN), aber auch Mobilfunk wurde mitvertrieben.
Das Produktportfolio sah so aus, dass es 1 Preselctionvertrag gab, 2 ISDN Angebote und 2 Mobilfunkangebote.
Als Fachhändler wäre ich niemals auf die Idee gekommen diese Produkte zu verkaufen, zumindest nicht als das Top Angebot.
Als Kunde aber auch nicht, aber da reden wir schon wieder über Mündigkeit.
Die Beratung auf diese Produkte mag echt ok sein, aber ist je nach Vertrieb auch ne echte Abzockerei, weil eben nur wenig oder sogar keine Alternativen geboten werden, weril dafür das Fachwissen einfach nicht reicht.
Was ich viel schlimmer finde ist die Tatsache, dass viele MLM`ler erstmal Ihre Freunde und Familie "beglücken" und diese "müssen" dann ja meist beim Freund kaufen.

Ach und noch etwas was ich nie verstehen werde: Gerade in der TK Branche werden die MLM`ler schlechter verprovisioniert, wie Sie direkt beim Anbieter oder beim Distri bekommen würden.
Warum lassen die sich also so abspeisen?
Auf die Antweort bin ich wirklich mal gespannt, denn auf einige mögliche Argumente fallen mir jetzt schon wieder Gegenargumente ein, die diese MLM`ler nicht gut bzw. kompetent aussehen lassen.
so long
cash
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[…1.1.1.1.1.1.2.3.1.1.1.1] Julius antwortet auf cash2000
27.03.2001 19:54
Benutzer cash2000 schrieb:

>… will sagen, dass die Billiganbieter in vielen Fällen gar keine
solchen sind, sondern die Meinung vertreten, eine Gewinnspanne von DM 20,- an einem Gerät + Kartenvertrag wären in Ordnung.
Dies mag für den Kunden im ersten Step ok sein, aber der entsprechende Anbieter wird dafür nicht allzulange auf dem Markt sein, vielleicht sogar pleite/insolvent.

Der MLM-TK-Vertrieb, den ich durch eigenen MF-Vertrag mit einem VP kennengelernt habe, ist seit 1995 auf dem Markt und expandiert offensichtlich sehr stark nach seinen Umsatzzahlen und dem anstehenden Börsengang zu urteilen.

Dabei reißt er vielleicht ehrliche und vernünftig kalkulierende Mitbewerber mit.

Seit wann haben wir ein ehrlliches Wirtschaftssystem? Da bin ich sehr zynisch in dieser Beurteilung. Es geht doch nur noch um feindliche Übernahmen, Konzentrationen, Monopolisierung und Marktmacht. Welcher Konzern oder Anbieter kümmert sich mehr um seine Kunden als um sich selbst. Wohlgemerkt, wir reden hier über den Boomermarkt, den Mobilfunk-, bzw. Telekommunikationsmarkt.

Und dann gibt es da noch die Großfglächen, die auch mal unter EK verkaufen, weil der Kunde ja noch ne CD und nen Toaster als Beikauf mitnehmen könnte.

Kenne ich noch nicht von meinem Vermittler.

Und der rest des Angebotess entspricht in den meisten Fällen der UVP`s der Hersteller
oder ist manchmal sogar teurer.
Was ist daran volkswirtschaftlich gesund?

Wer regelt die gesunde Volkswirtshcaft, nur der Markt selbst. Wenn Anbieter den Markt kaputtsubventionieren, bleiben hoffentlich die wirtschaftlich solideren Strukturen übrig, … freie Marktwirtschaft!

Es gibt Läden, da fällt man beim Betreten wieder rückwärts heraus, sei es weil die Bude wie ein holländisches "Cafe" verräuchert ist oder aber weil ein absolutes Chaos herrscht.
Die Entscheidung, ob die 8qm große Handyklitsche der richtige Fachhändler ist, muß hier sicherlich jedem selbst überlassen werden, wenigstens dabei sollte sich der Käufer als mündiger Bürger erweisen.

Verbraucherverhalten ist, wie wir wissen (s. Benzinpreise) irrational. Schaue man/frau sich die Beiträge im Forum an.

Gehen wir jedoch von einem richtigen freien Fachhändler aus hat dieser mit einem ordentlichen Laden zwar weder die Intelligenz noch die Kompetenz mit Löffeln gefressen, aber eins bleibt Ihm unbelassen als Vorteil gegenüber dem Direktvertrieb:
Er hat eine größere Auswahl (Direktvertrieb selten mehr als 3 Produkte) und kann damit wirklich auf die Belange des Kunden eingehen.

Diese Verallgemeinerung stimmt nicht! Der Direktvertrieb, den ich kenne, hat das marktübliche Angebot aller Netz-Anbieter (außer VIAG) und deren Originalverträge mit Spezialsparten, einschließlich aller handelsüblichen Geräte ohne Vertrag mit kalkulierten Preisen. Also auch Grundgebühren-Verträge und kostenpflichtige Handies. Ohne diese Bandbreite wäre so ein Vertrieb doch nicht finanzierbar. Alles das, was Du vielleicht auch verkaufst.

Ein Direktvertriebler geht auf die Spezifikationen seines produktes ein, aber nicht auf die am Markt erhältlichen Alternativen.
Und vergessen darf man hier auch nicht, dass der Kunde im Ladengeschäft in aller Regel die Waren gleich mitnehmen kann und auch den Service vor Oret findet.
Auch hier zeichnen sich einige Direktvertriebe durch einen super Aftersales service aus, der ganz einfach aussieht: auf einmal ist keiner mehr da oder hat keine Zeit. Wie gesagt nicht alle!

Stimmt, das sind Fakten, über die man nicht kontrovers diskutieren muß. Wenn der Direktvertrieb jedoch seine Vertriebs-Partner qualitativ unterstützt und selbst für die Kunden funktionierende Hotlines eingerichtet hat, und diese ständig am Bedarf auch erweitert werden, scheint er sich dabei was zu denken, nämlich sich ernsthaft am Markt etablieren zu wollen (im Serviceland USA funktioniert sowas).

Ähm, worüber sprechen wir hier in diesen threads? Über unseriöse Anbieter oder nicht?
Ich habe es zwar schon mal gesagt, dass ich dies mit ein wenig schmunzeln sehe, allerdings wäre ich nicht so verbissen über diese Billiganbieter, dass ich auf Deutsch sage: Ihr seid alle Trottel und selbst schuld!
Ob 100,- oder 500,-, Beschiss ist Beschiss!

Ich sehe das auch sehr locker, weil ich nicht auf irgendwas reinfalllen will, prüfe ich, ob ich betrogen werde. Wen ein Vermittler mich nicht überzeugen kann, soll er es jemand anderem verkaufen.

Genau, da gibt es wirklich Spitzenverdiener, die genügend Lemminge abkassiert haben.
In meiner zeit beim Distributor haben wir selbst mal einen Direktvertrieb aufgebaut.
Es ging überwiegend um das Produkt Festnetz (Preselection und ISDN), aber auch Mobilfunk wurde mitvertrieben. Das Produktportfolio sah so aus, dass es 1 Preselctionvertrag gab, 2 ISDN Angebote und 2 Mobilfunkangebote.
Als Fachhändler wäre ich niemals auf die Idee gekommen diese Produkte zu verkaufen, zumindest nicht als das Top Angebot. Als Kunde aber auch nicht, aber da reden wir schon wieder über Mündigkeit.
Die Beratung auf diese Produkte mag echt ok sein, aber ist je nach Vertrieb auch ne echte Abzockerei, weil eben nur wenig oder sogar keine Alternativen geboten werden, weril dafür das Fachwissen einfach nicht reicht.
Was ich viel schlimmer finde ist die Tatsache, dass viele MLM`ler erstmal Ihre Freunde und Familie "beglücken" und diese "müssen" dann ja meist beim Freund kaufen.

Na ja, die Leut sind schnell abgegrast und dann??? Aber das ist in der Tat ein Kriterium. Nur: viele Fachverkäufer die ich kenne, ärgern sich, dass sie in diesem Verkaufssegment keine persönliche Kundenbindung erreichen können (andere wollen´s auch nicht). Wo liegt das Problem? MLM oder Fachhandel hin und her. Wenn Du was verkaufen willst, musst Du auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen können, das geht nur im persönlichen Kontakt, der Ansprache und mit dem nötigen Wissen.

Ach und noch etwas was ich nie verstehen werde: Gerade in der TK Branche werden die MLM`ler schlechter verprovisioniert, wie Sie direkt beim Anbieter oder beim Distri bekommen würden. Warum lassen die sich also so abspeisen?

Soweit ich erfahren habe, sind das Level-Provisionen, die durch die hinzukommenden Uplines vervielfältigt werden können. Das ist ein dynamisches System. Die Leistung im Vertrieb bestimmt die Provision. Aus Informationen weiß ich, das ein MLMler schon mal satte Provisionen über seine eigene Strukturbildung einstreichen kann. Da müsste doch der Fachhändler neidisch werden, der nur über seine eigene Ladentheke verkauft. Aber sein Kapital ist doch die Laufkundschaft, oder?

Auf die Antweort bin ich wirklich mal gespannt, denn auf einige mögliche Argumente fallen mir jetzt schon wieder Gegenargumente ein, die diese MLM`ler nicht gut bzw. kompetent aussehen lassen.

Für diese Diskussion bin ich nicht der Richtige, dazu habe ich nicht festgelegt genug bzw. habe keine fundierte MLM-Erfahrung. Finde jedoch MLM nicht uninteressant. Zumal die Menschen arbeitsmarktpolitisch sowieso immer mehr in die Selbstständigkeit gezwungen werden. Bin also weder ein MLM-Fan noch besonders auf den Fachhandel abgefahren. Ich verfolge das ebenso mit Interesse und der nötigen Skepsis, wie sich der TK-Markt entwickelt. Die Diskussion über die Subventionsverluste und die neuen Preis-Strategien der Anbieter nach Ostern werden bestimmt spannend, wenn das nicht nur ein Werbegag ist, oder sogar Panikmache gegenüber den Subventionsanbieterm. Der Mobilfunkverband hat schon dementiert und abgeschwächt. Es wird keinen Schwenk zu 300,00 Marks Geräteverträgen geben.
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[…1.1.1.1.1.2.3.1.1.1.1.1] cash2000 antwortet auf Julius
28.03.2001 11:26
Benutzer Julius schrieb:

Benutzer cash2000 schrieb:

>… will sagen, dass die Billiganbieter in vielen Fällen gar
keine solchen sind, sondern die Meinung vertreten, eine Gewinnspanne von DM 20,- an einem Gerät + Kartenvertrag wären in Ordnung.
Dies mag für den Kunden im ersten Step ok sein, aber der entsprechende Anbieter wird dafür nicht allzulange auf dem Markt sein, vielleicht sogar pleite/insolvent.

Der MLM-TK-Vertrieb, den ich durch eigenen MF-Vertrag mit einem VP kennengelernt habe, ist seit 1995 auf dem Markt und expandiert offensichtlich sehr stark nach seinen Umsatzzahlen und dem anstehenden Börsengang zu urteilen.

Dabei reißt er vielleicht ehrliche und vernünftig kalkulierende Mitbewerber mit.

Seit wann haben wir ein ehrlliches Wirtschaftssystem? Da bin ich sehr zynisch in dieser Beurteilung. Es geht doch nur noch um feindliche Übernahmen, Konzentrationen, Monopolisierung und Marktmacht. Welcher Konzern oder Anbieter kümmert sich mehr um seine Kunden als um sich selbst. Wohlgemerkt, wir reden hier über den Boomermarkt, den Mobilfunk-, bzw.
Telekommunikationsmarkt.

Und dann gibt es da noch die Großfglächen, die auch mal unter EK verkaufen, weil der Kunde ja noch ne CD und nen
Toaster als Beikauf mitnehmen könnte.

Kenne ich noch nicht von meinem Vermittler.

Und der rest des Angebotess entspricht in den meisten Fällen
der UVP`s der Hersteller
oder ist manchmal sogar teurer.
Was ist daran volkswirtschaftlich gesund?

Wer regelt die gesunde Volkswirtshcaft, nur der Markt selbst. Wenn Anbieter den Markt kaputtsubventionieren, bleiben hoffentlich die wirtschaftlich solideren Strukturen übrig, … freie Marktwirtschaft!

was ist daran gesunde Marktwirtschaft?
Die großen und die kleinen Dummen subventionieren die "Guten" kaputt.
Hurra, es lebe das System!

Es gibt Läden, da fällt man beim Betreten wieder rückwärts heraus, sei es weil die Bude wie ein holländisches "Cafe"
verräuchert ist oder aber weil ein absolutes Chaos herrscht.
Die Entscheidung, ob die 8qm große Handyklitsche der richtige Fachhändler ist, muß hier sicherlich jedem selbst überlassen werden, wenigstens dabei sollte sich der Käufer als mündiger Bürger erweisen.

Verbraucherverhalten ist, wie wir wissen (s. Benzinpreise) irrational. Schaue man/frau sich die Beiträge im Forum an.

Gehen wir jedoch von einem richtigen freien Fachhändler aus hat dieser mit einem ordentlichen Laden zwar weder die Intelligenz noch die Kompetenz mit Löffeln gefressen, aber eins bleibt Ihm unbelassen als Vorteil gegenüber dem Direktvertrieb:
Er hat eine größere Auswahl (Direktvertrieb selten mehr als 3
Produkte) und kann damit wirklich auf die Belange des Kunden
eingehen.

Diese Verallgemeinerung stimmt nicht! Der Direktvertrieb, den ich kenne, hat das marktübliche Angebot aller Netz-Anbieter (außer VIAG) und deren Originalverträge mit Spezialsparten, einschließlich aller handelsüblichen Geräte ohne Vertrag mit kalkulierten Preisen. Also auch Grundgebühren-Verträge und kostenpflichtige Handies. Ohne diese Bandbreite wäre so ein Vertrieb doch nicht finanzierbar. Alles das, was Du vielleicht auch verkaufst.

Ein Direktvertriebler geht auf die Spezifikationen seines produktes ein, aber nicht auf die am Markt erhältlichen
Alternativen.
Und vergessen darf man hier auch nicht, dass der Kunde im Ladengeschäft in aller Regel die Waren gleich mitnehmen kann
und auch den Service vor Oret findet.
Auch hier zeichnen sich einige Direktvertriebe durch einen super Aftersales service aus, der ganz einfach aussieht:
auf einmal ist keiner mehr da oder hat keine Zeit. Wie gesagt nicht alle!

Stimmt, das sind Fakten, über die man nicht kontrovers diskutieren muß. Wenn der Direktvertrieb jedoch seine Vertriebs-Partner qualitativ unterstützt und selbst für die Kunden funktionierende Hotlines eingerichtet hat, und diese ständig am Bedarf auch erweitert werden, scheint er sich dabei was zu denken, nämlich sich ernsthaft am Markt etablieren zu wollen (im Serviceland USA funktioniert sowas).

Ähm, worüber sprechen wir hier in diesen threads? Über unseriöse Anbieter oder nicht?
Ich habe es zwar schon mal gesagt, dass ich dies mit ein wenig schmunzeln sehe, allerdings wäre ich nicht so verbissen über diese Billiganbieter, dass ich auf Deutsch sage: Ihr seid alle
Trottel und selbst schuld!
Ob 100,- oder 500,-, Beschiss ist Beschiss!

Ich sehe das auch sehr locker, weil ich nicht auf irgendwas reinfalllen will, prüfe ich, ob ich betrogen werde. Wen ein Vermittler mich nicht überzeugen kann, soll er es jemand anderem verkaufen.

Genau, da gibt es wirklich Spitzenverdiener, die genügend
Lemminge abkassiert haben.
In meiner zeit beim Distributor haben wir selbst mal einen
Direktvertrieb aufgebaut.
Es ging überwiegend um das Produkt Festnetz (Preselection und ISDN), aber auch Mobilfunk wurde mitvertrieben.
Das Produktportfolio sah so aus, dass es 1
Preselctionvertrag gab, 2 ISDN Angebote und 2 Mobilfunkangebote. Als Fachhändler wäre ich niemals auf die Idee gekommen diese Produkte zu verkaufen, zumindest nicht als das Top Angebot.
Als Kunde aber auch nicht, aber da reden wir schon wieder über
Mündigkeit.
Die Beratung auf diese Produkte mag echt ok sein, aber ist je nach Vertrieb auch ne echte Abzockerei, weil eben nur wenig oder sogar keine Alternativen geboten werden, weril dafür das
Fachwissen einfach nicht reicht.
Was ich viel schlimmer finde ist die Tatsache, dass viele MLM`ler erstmal Ihre Freunde und Familie "beglücken" und diese "müssen" dann ja meist beim Freund kaufen.

Na ja, die Leut sind schnell abgegrast und dann??? Aber das ist in der Tat ein Kriterium. Nur: viele Fachverkäufer die ich kenne, ärgern sich, dass sie in diesem Verkaufssegment keine persönliche Kundenbindung erreichen können (andere wollen´s auch nicht). Wo liegt das Problem? MLM oder Fachhandel hin und her. Wenn Du was verkaufen willst, musst Du auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen können, das geht nur im persönlichen Kontakt, der Ansprache und mit dem nötigen Wissen.

Ach und noch etwas was ich nie verstehen werde: Gerade in der
TK Branche werden die MLM`ler schlechter
verprovisioniert, wie Sie direkt beim Anbieter oder beim Distri bekommen würden.
Warum lassen die sich also so abspeisen?

Soweit ich erfahren habe, sind das Level-Provisionen, die durch die hinzukommenden Uplines vervielfältigt werden können. Das ist ein dynamisches System. Die Leistung im Vertrieb bestimmt die Provision. Aus Informationen weiß ich, das ein MLMler schon mal satte Provisionen über seine eigene Strukturbildung einstreichen kann. Da müsste doch der Fachhändler neidisch werden, der nur über seine eigene Ladentheke verkauft. Aber sein Kapital ist doch die Laufkundschaft, oder?


Levelprovisionen: richtig!
Aber das ist ne Milchmädchenrechnung, denn deswegen wird doch nicht mehr bezahlt!
Du kannst mir wirklich glauben, dass ich die Provisionsgefüge des Marktes und nicht nur die des Fachhändlers absolut genau kenne.
Gerade die normalen Anbieter, die nicht auf Direktvertrieb ausgerichtet sind, zahlen einem Fachhändler eher mehr als einem Strucki.
Hier gibt es natürlich Größenunterschiede, aber vom Prinzip kommt beim einzelnen Fachhändler mehr an.
Und vergiß nicht, da gibt es provisionsgefüge die transparent und Fix sind.
Beispiel: In einem bekannten otelo-Vertrieb gabe es für die Struckis DM 30,-/Vertrag + 3% Airtime.
Gezahlt wurden tatsächlich DM 80,- + 8% Airttime.
Alles klar?

Auf die Antweort bin ich wirklich mal gespannt, denn auf einige mögliche Argumente fallen mir jetzt schon wieder Gegenargumente ein, die diese MLM`ler nicht gut bzw.
kompetent aussehen lassen.

Für diese Diskussion bin ich nicht der Richtige, dazu habe ich nicht festgelegt genug bzw. habe keine fundierte MLM-Erfahrung. Finde jedoch MLM nicht uninteressant. Zumal die Menschen arbeitsmarktpolitisch sowieso immer mehr in die Selbstständigkeit gezwungen werden. Bin also weder ein MLM-Fan noch besonders auf den Fachhandel abgefahren. Ich verfolge das ebenso mit Interesse und der nötigen Skepsis, wie sich der TK-Markt entwickelt. Die Diskussion über die Subventionsverluste und die neuen Preis-Strategien der Anbieter nach Ostern werden bestimmt spannend, wenn das nicht nur ein Werbegag ist, oder sogar Panikmache gegenüber den Subventionsanbieterm. Der Mobilfunkverband hat schon dementiert und abgeschwächt. Es wird keinen Schwenk zu 300,00
Marks Geräteverträgen geben.
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[…1.1.1.1.2.3.1.1.1.1.1.1] Julius antwortet auf cash2000
28.03.2001 15:00
Benutzer cash2000 schrieb:

Du kannst mir wirklich glauben, dass ich die Provisionsgefüge des Marktes und nicht nur die des Fachhändlers absolut genau kenne.
Gerade die normalen Anbieter, die nicht auf Direktvertrieb ausgerichtet sind, zahlen einem Fachhändler eher mehr als einem Strucki.
Hier gibt es natürlich Größenunterschiede, aber vom Prinzip kommt beim einzelnen Fachhändler mehr an.
Und vergiß nicht, da gibt es provisionsgefüge die transparent und Fix sind.
Beispiel: In einem bekannten otelo-Vertrieb gabe es für die Struckis DM 30,-/Vertrag + 3% Airtime.
Gezahlt wurden tatsächlich DM 80,- + 8% Airttime. Alles klar?

Das wäre allerdings ein erheblicher Unterschied, wenn das so stimmt. Die Frage ist nur: welchen plausiblen Grund gibt es eigentlich dafür, das ein Direktvertriebler in Deinem Beispiel nur 30,- bekommt und der Händler 80,-?
Ich kenne den Untesrchied bei meinem Kontakt bei Mobilfunk von 49,- zu 69,- wobei beim Direktmarketing der Vertragstyp für die Provisionshöhe ausschlaggebend ist. Ich kann daher auch bis zu 90,- bekommen in umsatzstarken Verträgen. Im übrigen diskutiere ich das im Moment gerne, weil ich mir überlegt habe im Direktvertrieb einzusteigen, wegen den geringen, bzw. keinen nennenswerten Investionen. Habe mich aber noch nicht endgültig entschieden.

Noch eine Anmerkung zum Anbieter-Verhalten: Was sind Deiner Meinung nach normale Anbieter? Es können doch nur die 3 bis 4 "Großen" sein mit D- u. E-Netzen. Die sind Anbieter und Netzbetreiber zugleich. Firmen wie Debitel, Hutchinson und TPP z.B. sind in dem Sinne auch Anbieter, nur mit dem Unterschied, dass Sie alle Netzanbieter mit vermarkten (können). Natürlich leben Gesellschaften wie TPP z.B. am stärksten von den Low-Budget-Angeboten und nicht so sehr von Original-Tarifen, bzw. Verträgen, aber das ist nicht der Grund. Der eigentliche Grund ist die Marktpräsenz und Produktstreuung und -erreichbarkeit, was für den Kunden und Konsumenten ne wichtige Rolle spielt. Leider ist der "gute Fachhhandel" da immer unter enormen Konkurrenzdruck geraten, den das Direktmarketing noch verstärken wird. Diese Entwicklung haben wir in den klassischen Wirtschaftssystemen immer, siehe Tante-Emmaläden und Supermärkte, und jetzt Ladengeschäft gegen Internetshopping. Ich bin auch nicht so begeistert. Aber wer soll die "Guten" schützen?
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[…1.1.1.2.3.1.1.1.1.1.1.1] federico antwortet auf Julius
28.03.2001 18:03
Benutzer Julius schrieb:

[ Direktmarketing / Fachhandel ]

Diese Entwicklung haben wir in den klassischen Wirtschaftssystemen immer, siehe Tante-Emmaläden und Supermärkte, und jetzt Ladengeschäft gegen Internetshopping. Ich bin auch nicht so begeistert. Aber wer soll die "Guten" schützen?

Vergleichende Werbung und mehr Markttransparenz. Nur auf uninformierten Märkten leiden die "Guten".

Gruß,
f.

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[…1.1.2.3.1.1.1.1.1.1.1.1] Julius antwortet auf federico
28.03.2001 21:52
Benutzer federico schrieb:

Benutzer Julius schrieb:

[ Direktmarketing / Fachhandel ]

Diese Entwicklung haben wir in den klassischen Wirtschaftssystemen immer, siehe Tante-Emmaläden und Supermärkte, und jetzt Ladengeschäft gegen Internetshopping. Ich bin auch nicht so begeistert. Aber wer soll die "Guten" schützen?

Vergleichende Werbung und mehr Markttransparenz. Nur auf uninformierten Märkten leiden die "Guten".

Da bin ich Deiner Meinung!

gruß
julius
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[…1.1.2.3.1.1.1.1.1.1.1.2] cash2000 antwortet auf federico
29.03.2001 12:32
Benutzer federico schrieb:

Benutzer Julius schrieb:

[ Direktmarketing / Fachhandel ]

Diese Entwicklung haben wir in den klassischen Wirtschaftssystemen immer, siehe Tante-Emmaläden und Supermärkte, und jetzt Ladengeschäft gegen Internetshopping. Ich bin auch nicht so begeistert. Aber wer soll die "Guten" schützen?

Vergleichende Werbung und mehr Markttransparenz. Nur auf uninformierten Märkten leiden die "Guten".

Gruß,
f.


guter Ansatz, wenn nicht sogar der einzig mögliche.
cu

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[…1.1.1.2.3.1.1.1.1.1.1.2] cash2000 antwortet auf Julius
29.03.2001 12:31
Benutzer Julius schrieb:

Benutzer cash2000 schrieb:

Du kannst mir wirklich glauben, dass ich die Provisionsgefüge des Marktes und nicht nur die des Fachhändlers absolut genau
kenne.
Gerade die normalen Anbieter, die nicht auf Direktvertrieb ausgerichtet sind, zahlen einem Fachhändler eher mehr als
einem Strucki.
Hier gibt es natürlich Größenunterschiede, aber vom Prinzip
kommt beim einzelnen Fachhändler mehr an.
Und vergiß nicht, da gibt es provisionsgefüge die transparent
und Fix sind.
Beispiel: In einem bekannten otelo-Vertrieb gabe es für die
Struckis DM 30,-/Vertrag + 3% Airtime.
Gezahlt wurden tatsächlich DM 80,- + 8% Airttime. Alles klar?

Das wäre allerdings ein erheblicher Unterschied, wenn das so stimmt. Die Frage ist nur: welchen plausiblen Grund gibt es eigentlich dafür, das ein Direktvertriebler in Deinem Beispiel nur 30,- bekommt und der Händler 80,-?
Ich kenne den Untesrchied bei meinem Kontakt bei Mobilfunk von 49,- zu 69,- wobei beim Direktmarketing der Vertragstyp für die Provisionshöhe ausschlaggebend ist. Ich kann daher auch bis zu 90,- bekommen in umsatzstarken Verträgen. Im übrigen diskutiere ich das im Moment gerne, weil ich mir überlegt habe im Direktvertrieb einzusteigen, wegen den geringen, bzw. keinen nennenswerten Investionen. Habe mich aber noch nicht endgültig entschieden.


es gibt im wesentlichen erst einmal zwei Unterscheidungen:
Ist der Direktvertrieb direkt am Anbieter oder läuft es über einen Distri.
Egal welche Anbindung er hat, entscheidend für seine Konditionen sind natürlich die Umsätze.
Ein großer Direktvertrieb wird bei direktem Anschluß am meisten Geld erhalten, wie z.B. netcom 2000.
Die meisten MLM Vertrieb sind allerdings an Distris angeschlossen, da die Kontakte und das Know How für eigene Lagerhaltung und Einkauf fehlen.

Die Provisionsunterschiede sind ganz einfach.
Der Direktvertrieb erhält eine Provision x, die im Einzelfall sogar höher sein kann als die direkte des Fachhändlers. Aufgeteilt auf Zentrale und die Downlines bleibt aber wesentlich weniger für den eigentlich arbeitenden übrig.
Bedenken muß man auch, dass auch die Direktvertriebe hier durch Billigangebote Ihre eigenen Margen kürzen, was wiederum seit 12 Monaten stark durch die Netzbetreiber betrieben wird.
Warum sollte ein Anbieter denn für einen Direktvertrieb auch mehr Provision zahlen?
Es ist definitiv kein ständiges und verläßliches Geschäft weil die Churnrate der Mitarbeiter zu hoch ist und auch meist keine Kundenbindung zwischen Anbieter und Direktvertrieb funktioniert.

Ein Fachhändler kann man mit speziellen Maßnahmen eher binden und hat nach außen hin ein sauberes Auftreten und stellt einen ständigen (Werbe-) Stützpunkt dar.

Diesbezüglich kann ich Dir anbieten, vielleicht mit unserem Laden direkt zu kooperieren.
Vorraussetzung ist eigentlich ein Gewerbe (geht auch ohne, wird aber nicht so gerne vom FA gesehen.)



Noch eine Anmerkung zum Anbieter-Verhalten: Was sind Deiner Meinung nach normale Anbieter? Es können doch nur die 3 bis 4 "Großen" sein mit D- u. E-Netzen. Die sind Anbieter und Netzbetreiber zugleich. Firmen wie Debitel, Hutchinson und TPP z.B. sind in dem Sinne auch Anbieter, nur mit dem Unterschied, dass Sie alle Netzanbieter mit vermarkten (können). Natürlich leben Gesellschaften wie TPP z.B. am stärksten von den Low-Budget-Angeboten und nicht so sehr von Original-Tarifen, bzw. Verträgen, aber das ist nicht der Grund. Der eigentliche Grund ist die Marktpräsenz und Produktstreuung und -erreichbarkeit, was für den Kunden und Konsumenten ne wichtige Rolle spielt. Leider ist der "gute Fachhhandel" da immer unter enormen Konkurrenzdruck geraten, den das Direktmarketing noch verstärken wird. Diese Entwicklung haben wir in den klassischen Wirtschaftssystemen immer, siehe Tante-Emmaläden und Supermärkte, und jetzt Ladengeschäft gegen Internetshopping. Ich bin auch nicht so begeistert. Aber wer soll die "Guten" schützen?

Normale Anbieter, tja, eigentlich fast alle, bei TPP und Super 24 ist die Historie allerdings ein wenig anders, denn TPP kommt typischerweise aus dem Direktvertrieb.
Nach der Abspaltung der Distrischiene zum 01.03.01 jetzt wieder komplett.

Einen schutz wird es wohl niemals geben.
Da könnte man mal ansonsten nachfragen, wer die Menschheit vor sich selbst schützt.
cu
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[…1.1.2.3.1.1.1.1.1.1.2.1] Julius antwortet auf cash2000
29.03.2001 19:39
Benutzer cash2000 schrieb:

es gibt im wesentlichen erst einmal zwei Unterscheidungen: Ist der Direktvertrieb direkt am Anbieter oder läuft es über einen Distri.
Egal welche Anbindung er hat, entscheidend für seine Konditionen sind natürlich die Umsätze.
Ein großer Direktvertrieb wird bei direktem Anschluß am meisten Geld erhalten, wie z.B. netcom 2000.

Genau diesen meinte ich im übrigen mit meinem MLM-Kontakt (net-com2000 AG).

Die meisten MLM Vertrieb sind allerdings an Distris angeschlossen, da die Kontakte und das Know How für eigene Lagerhaltung und Einkauf fehlen.

Die Provisionsunterschiede sind ganz einfach.
Der Direktvertrieb erhält eine Provision x, die im Einzelfall sogar höher sein kann als die direkte des Fachhändlers.

Leuchtet mir ein, denn hinsichtlich der Abnahmemengen und Umsatzgrößen läuft hier bestimmt ein Rabattsystem oder ähnliches.

Aufgeteilt auf Zentrale und die Downlines bleibt aber wesentlich weniger für den eigentlich arbeitenden übrig.

Das wäre logisch, es muß jedoch für die Downlines ein hoher Anreiz bestehen, sonst steigt da niemand ein.

Bedenken muß man auch, dass auch die Direktvertriebe hier durch Billigangebote Ihre eigenen Margen kürzen, was wiederum seit 12 Monaten stark durch die Netzbetreiber betrieben wird.

Da sehe ich auch ein Risiko, allerdings versucht der o.g. Vertrieb durch Originaltarife und handelsübliche Angebote zu flankieren oder zu kompensieren. Mich überrascht bei denen die Qualität der Angebote und Produkte.

Warum sollte ein Anbieter denn für einen Direktvertrieb auch mehr Provision zahlen?

Na ja, bei größeren Abnahmegarantien und/oder -mengen lohnt sich das schon, die wollen ja so viel wie möglich verkaufen. Angenommen D1 gibt an einen Direktvertrieb genauso viel ab wie an z.B. an 500 Einzelhändler oder mehr in einem Zeitraum, da sparen die doch enorme Kosten bei einem Großabnehmer. Ich bin mir sicher, da wird auch bei den Anbietern hart kalkuliert. Das geht nur über die Menge, weil jeder der 3 großen Anbieter vorne sein will am Markt. Es ist nicht auszuschließen das ein Direktvertrieb wie die net-com auch eine gewisse Marktstellung erreichen kann, die die Anbieter zu entsprechend günstigeren Konditionen bringt. Wäre ich Direktvertrieb, wäre das ein Ziel.

Es ist definitiv kein ständiges und verläßliches Geschäft weil die Churnrate

Wasbedeutete der Begriff, meinst Du damit den Wegfall von Mitarbeitern?

der Mitarbeiter zu hoch ist und auch meist keine Kundenbindung zwischen Anbieter und Direktvertrieb funktioniert.

Der kalkulierte Ausfall von Mitarbeitern (VP´s) birgt ein Risiko hinsichtlich der Verkaufskontinuität. Aber dies ist typisch für MLM, damit wird kalkuliert. Um die Leute bei der Stange zu halten wird an den VP´s viel mit lebensphilosophischen Maßnahmen gearbeitet: Zielorientierung, Leistungsmotivation, Verkauftraining, Erfolgstechniken etc. Da stehe ich nicht so drauf, aber sicher ist das im Handel nicht viel anders.

Ein Fachhändler kann man mit speziellen Maßnahmen eher binden und hat nach außen hin ein sauberes Auftreten und stellt einen ständigen (Werbe-) Stützpunkt dar.

Okay, aber das wird bei dem von mir genannten Anbieter von seinen Vertriebspartnern auch verlangt, bis hin zur Empfehlung an persönlicher Präsentation und Kleidung. Gerade wegen der Wirkung und Außenwerbung des Vertriebs, Prinzip der Imagepflege u. Seriösität.

Diesbezüglich kann ich Dir anbieten, vielleicht mit unserem Laden direkt zu kooperieren.
Vorraussetzung ist eigentlich ein Gewerbe (geht auch ohne, wird aber nicht so gerne vom FA gesehen.)

Bin Freelancer mit Gewerbe, kannst mir ja mal auf meine e-mail Deine Kontaktdaten oder website mailen.

julius
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[1.1.1.1.1.1.1.2] bash antwortet auf federico
23.03.2001 21:11
Wenn Du eine Bestellung auf irgend eine Art und Weise tätigst, in der es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen Dir und dem Händler kommt, regelt das Fernabsatzgesetz. Und wenn Du von einem solchen Vertrag zurücktreten willst, dann ist (wie übrigens auch in Garantiefällen) Dein Händler erster Ansprechpartner, so ist es im BGB geregelt.

Ich weiß momentan nicht, wie die TL-Verträge der kom-AG aussehen, aber ich weiß sicher, daß der IHS auf die TPP-Verträge die entsprechende Passage des Fernabsatzgesetzes so fett draufgedruckt hat, daß eigentlich keiner sagen kann, man hätte ihm das nicht mitgeteilt. Also läuft die 2-Wochen-Frist ab Vertragsversand.

Benutzer federico schrieb:

Benutzer bash schrieb:

Falls Du mit Begründung auf das Fernabsatzgesetz widerrufen hast, dann war es richtig, daß Du das bei Deinem Händler,
sprich: der kom-AG, getan hast. Die können Dir also nichts.

Mit der kom-AG kann doch niemand einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben; der Mobilfunkvertrag müßte gegenüber TPP widerrufen werden.

Aber die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt solange (bis zu vier Monate lang!) nicht zu laufen, wie Du von TPP nicht schriftlich(!) über Dein Widerrufsrecht informiert worden bist (es sei denn, Du hast der Freischaltung der Karte ausdrücklich zugestimmt oder die Freischaltung/Aktivierung selbst veranlaßt). Und solange ist die Widerrufsfrist noch nicht ABgelaufen...

f.
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1] Widerruf - bis zu 4 Monate (RE: Finger weg von Handyberater - immer!)
federico antwortet auf bash
24.03.2001 11:28

Wenn Du eine Bestellung auf irgend eine Art und Weise tätigst, in der es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen Dir und dem Händler kommt, regelt das Fernabsatzgesetz. Und wenn Du von einem solchen Vertrag zurücktreten willst, dann ist (wie übrigens auch in Garantiefällen) Dein Händler erster Ansprechpartner, so ist es im BGB geregelt.

Ansprechpartner ist immer der Vertragspartner - und weder mit IHS/MagTel noch mit der Kom-AG kann man einen Mobilfunkvertrag abschließen (beide _vermitteln_ diese Verträge nur. Vertragspartner ist jeweils TPP). Es muß übrigens eine Adresse angegeben werden, an die der Widerruf zu richten ist. (§ 361a Abs.1 Satz 3 BGB)

Ich weiß momentan nicht, wie die TL-Verträge der kom-AG aussehen, aber ich weiß sicher, daß der IHS auf die TPP-Verträge die entsprechende Passage des Fernabsatzgesetzes so fett draufgedruckt hat, daß eigentlich keiner sagen kann, man hätte ihm das nicht mitgeteilt.

Ich hab's gesehen, aber das genügt nicht! Es ist nämlich gefordert, daß 1.) auf diese Informationen "in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form" aufmerksam gemacht wird, 2.) diese Informationen _dauerhaft_ zur Verfügung stehen (aber der Antrag mit dieser Information muß ja wieder an TPP zurückgeschickt werden!), und daß 3.) nicht nur über das _Bestehen_ des Widerrufrechts informiert wird, sondern über "die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, Rechtsfolgen sowie über den Ausschluss (..) des Widerrufrechts." Außerdem muß auf diese Weise über mehr als nur über das Widerrufsrecht informiert werden.
(s. § 2 Abs. 3 FernAbsG )

Also läuft die 2-Wochen-Frist ab Vertragsversand.

Nein, die Frist beginnt FRÜHESTENS dann, wenn
- der (Mobilfunk-)Vertrag mit TPP zustande gekommen ist und
- sämtliche Informationen schriftlich (bzw. "dauerhaft") zur Verfügung stehen
(§ 3 Abs. 1 Satz 2 FernAbsG)

Der Vertrag über die Lieferung des Handys kann auch widerrufen werden (Kom-AG,MagTel/IHS), die 2-wöchige Frist beginnt hier ebenfalls
FRÜHESTENS
- nach der Lieferung (nur bei Dienstleistungen beginnt die Frist schon mit dem Vertragsabschluß) des Handys
- wenn sämtliche Informationen (vor allem zum Widerruf, Anschrift, Garantiebedingungen, Kündigung) schriftlich (und dauerhaft) zur Verfügung stehen.

Das Widerrufsrecht besteht unter diesen u. weiteren Bedingungen bis zu 4 Monate nach VertragsSCHLUSS (nicht "Versand des Antrags") bei (Mobilfunk-)Dienstleistungen und bis zu 4 Monate nach Lieferung bei Warenverträgen.

f.

[ Zur besseren Lesbarkeit Anworten bitte immer NACH (evtl. gekürztem) Zitat einfügen ]


Benutzer federico schrieb:

Benutzer bash schrieb:

Falls Du mit Begründung auf das Fernabsatzgesetz widerrufen hast, dann war es richtig, daß Du das bei Deinem Händler,
sprich: der kom-AG, getan hast. Die können Dir
also
nichts.

Mit der kom-AG kann doch niemand einen
Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben; der Mobilfunkvertrag müßte gegenüber TPP
widerrufen werden.

Aber die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt solange (bis zu vier Monate lang!) nicht zu laufen, wie Du von TPP nicht schriftlich(!) über Dein Widerrufsrecht informiert worden bist (es sei denn, Du hast der Freischaltung der Karte ausdrücklich zugestimmt oder die Freischaltung/Aktivierung selbst veranlaßt). Und solange ist die Widerrufsfrist noch nicht
ABgelaufen...

f.
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[1.1.1.1.1.1.1.3] cash2000 antwortet auf federico
26.03.2001 14:33



Benutzer federico schrieb:

Benutzer bash schrieb:

Falls Du mit Begründung auf das Fernabsatzgesetz widerrufen hast, dann war es richtig, daß Du das bei Deinem Händler,
sprich: der kom-AG, getan hast. Die können Dir also nichts.

Mit der kom-AG kann doch niemand einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben; der Mobilfunkvertrag müßte gegenüber TPP widerrufen werden.

Aber die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt solange (bis zu vier Monate lang!) nicht zu laufen, wie Du von TPP nicht schriftlich(!) über Dein Widerrufsrecht informiert worden bist (es sei denn, Du hast der Freischaltung der Karte ausdrücklich zugestimmt oder die Freischaltung/Aktivierung selbst veranlaßt). Und solange ist die Widerrufsfrist noch nicht ABgelaufen...

Und wie soll die Karte wohl ohne seine ausdrückliche Zustimmung, nämlich durch die Unterzeichnung des Vertrages zu Stande gekommen sein?
Mal abgesehen von der damit verbundenen Akzeptanz der AGB.
cu

f.
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[1.1.1.1.1.1.1.3.1] federico antwortet auf cash2000
26.03.2001 15:44
Benutzer cash2000 schrieb:

Aber die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt solange (bis zu vier Monate lang!) nicht zu laufen, wie Du von TPP nicht schriftlich(!) über Dein Widerrufsrecht informiert worden bist (es sei denn, Du hast der Freischaltung der Karte ausdrücklich zugestimmt oder die Freischaltung/Aktivierung selbst veranlaßt). Und solange ist die Widerrufsfrist noch nicht ABgelaufen...

Und wie soll die Karte wohl ohne seine ausdrückliche Zustimmung, nämlich durch die Unterzeichnung des Vertrages zu Stande gekommen sein?
Mal abgesehen von der damit verbundenen Akzeptanz der AGB.

Zunächst hat er TPP nur einen Antrag (auf Abschluß eines Mobilfunkvertrags) gemacht. Der Vertrag kommt erst durch Annahme seitens TPP zustande. Frühestens(!) diesem Zeitpunkt läuft die 14-tägige Widerrufsfrist, wenn TPP auch vollständige schriftliche Informationen darüber gegeben hat. Nur wenn _vor_ dem Ende der Widerrufsfrist bereits mit der Dienstleistung (d.h. Freischaltung) begonnen worden ist, und nur wenn das mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers geschieht, erlischt das Widerrufsrecht.
Wenn TPP die Karte schon _vor_ dem Ende der Widerrufsfrist freischaltet, ohne daß der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat, bleibt es während der Widerrufsfrist trotzdem beim Rücktrittsrecht.

f.



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[1.1.1.1.1.1.1.3.1.1] cash2000 antwortet auf federico
26.03.2001 17:20
Benutzer federico schrieb:

Benutzer cash2000 schrieb:

Aber die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt solange
(bis
zu vier Monate lang!) nicht zu laufen, wie Du von
TPP
nicht schriftlich(!) über Dein Widerrufsrecht informiert
worden
bist (es sei denn, Du hast der Freischaltung der Karte ausdrücklich zugestimmt oder die Freischaltung/Aktivierung
selbst
veranlaßt). Und solange ist die Widerrufsfrist
noch
nicht ABgelaufen...

Und wie soll die Karte wohl ohne seine ausdrückliche Zustimmung, nämlich durch die Unterzeichnung des Vertrages zu
Stande gekommen sein?
Mal abgesehen von der damit verbundenen Akzeptanz der AGB.

Zunächst hat er TPP nur einen Antrag (auf Abschluß eines Mobilfunkvertrags) gemacht. Der Vertrag kommt erst durch Annahme seitens TPP zustande. Frühestens(!) diesem Zeitpunkt läuft die 14-tägige Widerrufsfrist, wenn TPP auch vollständige schriftliche Informationen darüber gegeben hat. Nur wenn _vor_ dem Ende der Widerrufsfrist bereits mit der Dienstleistung (d.h. Freischaltung) begonnen worden ist, und nur wenn das mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers geschieht, erlischt das Widerrufsrecht. Wenn TPP die Karte schon _vor_ dem Ende der Widerrufsfrist freischaltet, ohne daß der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat, bleibt es während der Widerrufsfrist trotzdem beim Rücktrittsrecht.

f.

hallo federico,

Eigentlich dachte ich, ich hätte in Deutsch geschrieben.
Mit der Unterschrift des Vertrages und der Zustimmung durch TPP, die mit der Aktivierung der Karte erfolgt, läuft das Vertragsverhältnis und damit auch Deine vielzitierte Widerrufsfrist bzw. nach deinen Angaben erlischt diese sogar, weil jeder Antragsteller grundsätzlich in der Rubrik "Aktivierungsdatum" sofort ankreuzt.

Irgendwie habe ich das Gefühl, du weißt nicht so recht wie diese Verträge zu Stande kommen bzw. wie sich der Ablauf gestaltet.
cu


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[1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.1] Julius antwortet auf cash2000
26.03.2001 18:03
Benutzer cash2000 schrieb:

Benutzer federico schrieb:

Zunächst hat er TPP nur einen Antrag (auf Abschluß eines Mobilfunkvertrags) gemacht. Der Vertrag kommt erst durch Annahme seitens TPP zustande. Frühestens(!) diesem Zeitpunkt läuft die 14-tägige Widerrufsfrist, wenn TPP auch vollständige schriftliche Informationen darüber gegeben hat. Nur wenn _vor_
dem Ende der Widerrufsfrist bereits mit der Dienstleistung (d.h. Freischaltung) begonnen worden ist, und nur wenn das mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers geschieht, erlischt
das Widerrufsrecht. Wenn TPP die Karte schon _vor_ dem Ende der Widerrufsfrist
freischaltet, ohne daß der Verbraucher dem
ausdrücklich zugestimmt hat, bleibt es während der Widerrufsfrist trotzdem
beim Rücktrittsrecht.

f.

hallo federico,

Eigentlich dachte ich, ich hätte in Deutsch geschrieben. Mit der Unterschrift des Vertrages und der Zustimmung durch TPP, die mit der Aktivierung der Karte erfolgt, läuft das Vertragsverhältnis und damit auch Deine vielzitierte Widerrufsfrist bzw. nach deinen Angaben erlischt diese sogar, weil jeder Antragsteller grundsätzlich in der Rubrik "Aktivierungsdatum" sofort ankreuzt.

Liebe Leute,
ich kenne auch TPP-Verträge ohne Laufzeitaktivierungsdatum (ist statthaft). Ist dann der Fall, wenn ein Vertrag über einen Vertrieb abgeschlossen wird. Ist der Vertrieb gut ist, wird die Freischaltung dem Kunden sofort mitgeteilt, auch wenn das Gerät zu diesem Zeitpunkt noch nicht angekommen ist.
Oder die Wiederspruchsfrist läuft ab Zustellungsdatum durch den Versand, bzw. wenn die Karte mit dem PIN per Post ankommt.

Aber im Ernst, wer will eigentlich widersprechen wenn alles gut läuft? Im Normalfall wird nach der Freischaltung das Gerät geliefert. Und ich gehe davon aus, dass der Kunde vorher persönlich gut beraten wurde und weiß was er bekommt!!! Geht aber leider im Internet nicht.
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[1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.2] federico antwortet auf cash2000
26.03.2001 21:50
Hallo cash,

Benutzer cash2000 schrieb:

[ Widerrufsrecht im Fernabsatz ]

Eigentlich dachte ich, ich hätte in Deutsch geschrieben. Mit der Unterschrift des Vertrages

Ich unterschreibe erst einen _Antrag_ und schicke diesen dann (FernAbsatz) an den Vertragspartner.

und der Zustimmung durch TPP, die mit der Aktivierung der Karte erfolgt, läuft das Vertragsverhältnis

Stimmt - aber erst dann.

und damit auch Deine vielzitierte Widerrufsfrist

Die beginnt erst, wenn auch schriftlich darüber informiert wurde.

bzw. nach deinen Angaben erlischt diese sogar, weil jeder Antragsteller grundsätzlich in der Rubrik "Aktivierungsdatum" sofort ankreuzt.

Auf den IHS/Mag-Tel/Super24 - Anträgen war (und ist, soweit ich weiß) kein Aktivierungsdatum anzugeben. Darüberhinaus werden die Karten aus "Sicherheitsgründen" in unaktiviertem Zustand verschickt - der Kunde muß die Aktivierung = Beginn der Dienstleistung selbst veranlassen. Erst dadurch würde das Widerrufsrecht erlöschen.

Irgendwie habe ich das Gefühl, du weißt nicht so recht wie diese Verträge zu Stande kommen bzw. wie sich der Ablauf gestaltet.

Das ist einfach: der Vertrag kommt laut AGB durch Freischaltung der Karte zustande. Er ist erfüllt, wenn dem Kunden eine freigeschaltete, aktivierte SIM samt PIN zur Verfügung gestellt ist.

Wie das _intern_ im Verhältnis Händler-Provider abläuft, spielt für das Vertragsverhältnis Kunde-Mobilfunkanbieter keine Rolle (darüber weiß ich tatsächlich nicht ausführlich Bescheid).

Gruß
f.



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[1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.2.1] Julius antwortet auf federico
26.03.2001 22:47
Benutzer federico schrieb:

>… der Vertrag kommt laut AGB durch
Freischaltung der Karte zustande. Er ist erfüllt, wenn dem Kunden eine freigeschaltete, aktivierte SIM samt PIN zur Verfügung gestellt ist.

Das ist richtig, das wesentliche ist die Aktivierung!

Wie das _intern_ im Verhältnis Händler-Provider abläuft, spielt für das Vertragsverhältnis Kunde-Mobilfunkanbieter keine Rolle (darüber weiß ich tatsächlich nicht ausführlich Bescheid).

Im Smarty-Special erhält der Vertreiber den Kundenauftrag über
a) die Lieferung des Mobilfunkgerätes
b) den Freischaltungsauftrag an den Anbieter
beides sind unterschiedlich zu sehende Rechtsgeschäfter, die der Vertrieber dem Kunden in einem Leistungspaket anbietet und die auf einem gemeinsamen Formular niedergelegt werden.
Durch die AGB bindet sich der Kunde wesentlich an den Netzanbieter. Dieser schaltet den Auftrag frei und aktiviert die Karte, womit der Kunde durch sein Einverständnis mit der Leistungsannahme (d.h. durch seinen Auftrag die Karte zu aktivieren) ebenfalls Vertragsverpflichtungen eingeht.
Bei diesen Verträgen ist die Widerspruchsfrist dann erloschen, wenn die Aktivierung erfolgt ist.
Der Vertreiber muss lediglich die Ware (d.h. das Gerät) liefern und gleichzeitig den Freischaltungsauftrag an den Anbieter weiterleiten.
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[1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.2.2] cash2000 antwortet auf federico
27.03.2001 09:53
Hallo federico,
also langsam nähren wir uns beide:

Benutzer federico schrieb:

Hallo cash,

Benutzer cash2000 schrieb:

[ Widerrufsrecht im Fernabsatz ]

Eigentlich dachte ich, ich hätte in Deutsch geschrieben.
Mit der Unterschrift des Vertrages

Ich unterschreibe erst einen _Antrag_ und schicke diesen dann (FernAbsatz) an den Vertragspartner.

und der Zustimmung durch TPP, die mit der Aktivierung der Karte erfolgt, läuft das
Vertragsverhältnis

Stimmt - aber erst dann.

und damit auch Deine vielzitierte Widerrufsfrist

Die beginnt erst, wenn auch schriftlich darüber informiert wurde.

Diese müßte dann entsprechend in den AGB`s verfaßt sein, wobei ich jetzt leider nicht alle auswendig zitieren kann.

bzw. nach deinen Angaben erlischt diese sogar, weil jeder Antragsteller grundsätzlich in der Rubrik "Aktivierungsdatum" sofort ankreuzt.

Auf den IHS/Mag-Tel/Super24 - Anträgen war (und ist, soweit ich weiß) kein Aktivierungsdatum anzugeben. Darüberhinaus werden die Karten aus "Sicherheitsgründen" in unaktiviertem Zustand verschickt - der Kunde muß die Aktivierung = Beginn der Dienstleistung selbst veranlassen. Erst dadurch würde das Widerrufsrecht erlöschen.

Auch hier muß ich ehrlich gesagt passen, da ich mit Super 24 bisher noch keinen Geschäftskontakt hatte.
Anders sieht dies aber bei den hier zitierten Firmen aus.
Es wäre völlig neu, daß eine Karte im "unscharfen" Zustand versendet wird, denn dann wäre die Aktivierung nocht nich gelaufen.
Kein Händler versendet eine unaktivierte Karte, da diese Pfand kostet und schließlich noch nicht letztlich klar ist, ob der Kunde aktiviert wird oder nicht.

Zur Auswahl des Aktivierungsdatums muß ich bei Super 24 ebenfalls passen, würde mich bei den originalanträgen jedoch ebenfalls wundern, denn es wäre erstens der einzige Anbieter und zweitens machwen es die "Muttergesellschaften" (TPP) ja auch.
Anders sieht dies aus, wenn hier der Vermittler einen eigenen Entwurf des Diensteanbieters ins Netz stellt. Da wäre es dann auch sehr gut möglich, dass einige Details fehlen, was dann aber auf eine nicht erfolgte Abnahme seitens des Diensteanbieters zurüch zu führen ist.

Irgendwie habe ich das Gefühl, du weißt nicht so recht wie diese Verträge zu Stande kommen bzw. wie sich der Ablauf gestaltet.

Das ist einfach: der Vertrag kommt laut AGB durch Freischaltung der Karte zustande. Er ist erfüllt, wenn dem Kunden eine freigeschaltete, aktivierte SIM samt PIN zur Verfügung gestellt ist.

Wie das _intern_ im Verhältnis Händler-Provider abläuft, spielt für das Vertragsverhältnis Kunde-Mobilfunkanbieter keine Rolle (darüber weiß ich tatsächlich nicht ausführlich Bescheid).

Sorry, genau hier liegt der Knackpunkt:
Die Freischaltung durch den Vermittler kann nur bei Vorhandensein der Karte erfolgen, genauer: Seitens des Diensteanbieters erfolgte bereits die Aushändigung der Karte. Entscheidend wäre hier wirklich, wie die Gerichte es sehen.

Nichts desto trotz wird einmal mehr klar, dass es diese Probleme in einem sehr starken prozentualen Anteil nur im e-commerce und nicht professionellem MLM Vertrieb gibt.
Es lebe der Fachhandel!!! (Ich weiß, auch da gibt es schwarze Schafe...)

Gruß
f.



Ebenfalls Gruß
cash
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[1.1.1.1.1.2] Huugo antwortet auf crash64
23.03.2001 16:03
Gehe zum Rechtsanwalt, wenn Du es musst.
Wir haben ebenfalls vor Weihnachten ein Nokia 6210 für 299,00 DM bei handyberater.unseriös.de bestellt, mit Vertrag über Talkline ohne Grundgebühr.
1. Kam das Handy nicht.
2. Bucht laufend Talkline bei uns die Grundgebühr ab, die wir natürlich zurückbuchen lassen.
3. Kam dann ein Paket, keiner weiß was drinwar, weil wir es nicht angenommen haben, da dies per Nachnahme über 389,00 DM war.
Talkline schreibt zwar, wir sollen uns an Kom-AG wenden, aber die melden sich auch nicht.
Also können wir auch nur raten. Hand(y)e weg und jedem weitersagen!!!
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[2] Meier.D antwortet auf der benutzer
24.03.2001 01:13
Benutzer der benutzer schrieb:

Hallo!

Bei www.handyberater.de gibt es ja den kostenlosen TE2-Tarif.
Man hoert zwar, dass der Handyberater kein serioeser Laden ist, aber bei dem Te-2-Vertrag kann man ja keine Probleme von wegen Lieferschwierigkeiten mit dem Handy kriegen, weil gar keins dabei ist. Ausserdem schliesst man den Vertrag mit TE-2 ab, also duerfte da doch nix passieren koennen, wenn ich bei HB den Vertrag bestelle, oder?
Wenn jemand irgendwelche Fallstricke und Fussangeln weiss, bitte schreiben!
Danke!

Der Benutzer

Nie Te-2

ACHTUNG AGB Tel-2

f) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist te-2 berechtigt, vorbehaltlich des
Nachweises eines geringeren Schadens durch den Kunden, Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf)
% p.a. über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt te-2 ausdrücklich vorbehalten. Für
nicht von te-2 zu vertretende Rücklastschriften wird pro Rücklastschrift ein einmaliger Betrag
von 89,-- DM berechnet.

Nicht zu Empfehlen!!!
Wenn Dein Arbeitgeber mal nicht zahlt und Du hast kein Geld mehr
auf Deinem Konto dann zieht Deine Bank das Geld für die Mobilfunkrechnung zurück und es werden seitens Tel-2 89,-- DM Fällig wegen Rücklastschrift magels Deckung!

M.f.G Meier.D
Menü
[2.1] Bummel antwortet auf Meier.D
26.03.2001 09:35
Papier ist geduldig,

die können viel schreiben was aber nicht rechtmäßig sein muß. Schon gar nicht die 89DM für Rücklastschrift. Nach ser Rechtssprechung dürfen nur Kosten in entsandener Höhe berechnet werden (Nachweispflicht).

Ich rate zu einem Rechtsverdreher zu gehen, da die meisetn Firmen in disen Fälle dickfällig sind und auf ihr angebliches "Recht" bestehen.

Mobilcom z.B. war der Meinung das der kostenlose EVN nur für die Telekom verbindlich wäre, den es heißt ja TELEKOMmunikati­onskundess­chutzverordnung und nicht MOBILCOMkundens­chutzverordnung.

cu



Benutzer Meier.D schrieb:

Benutzer der benutzer schrieb:

Hallo!

Bei www.handyberater.de gibt es ja den kostenlosen TE2-Tarif.
Man hoert zwar, dass der Handyberater kein serioeser Laden ist, aber bei dem Te-2-Vertrag kann man ja keine Probleme von wegen Lieferschwierigkeiten mit dem Handy kriegen, weil gar keins dabei ist. Ausserdem schliesst man den Vertrag mit TE-2
ab, also duerfte da doch nix passieren koennen, wenn ich bei
HB den Vertrag bestelle, oder?
Wenn jemand irgendwelche Fallstricke und Fussangeln weiss,
bitte schreiben!
Danke!

Der Benutzer

Nie Te-2

ACHTUNG AGB Tel-2

f) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist te-2 berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens durch den Kunden, Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) % p.a. über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt te-2 ausdrücklich vorbehalten. Für nicht von te-2 zu vertretende Rücklastschriften wird pro Rücklastschrift ein einmaliger Betrag
von 89,-- DM berechnet.

Nicht zu Empfehlen!!!
Wenn Dein Arbeitgeber mal nicht zahlt und Du hast kein Geld mehr auf Deinem Konto dann zieht Deine Bank das Geld für die Mobilfunkrechnung zurück und es werden seitens Tel-2 89,-- DM Fällig wegen Rücklastschrift magels Deckung!

M.f.G Meier.D