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Gestohlen & verloren nicht das selbe!


21.02.2003 11:10 - Gestartet von DaheimShoppen.de
Hallo!

Nach dem Motto "verloren ist nicht gestohlen" habe ich ne frage.

Hab ein handys gefunden. kann ich es ohne bedenken bei ebay verkaufen? der eigentümer wird sich eh nie mehr melden da man es in der strassenbahn gefunden hat. nur komisch war das schon die sim karte fehlte.

hoffentlich vergißt sie ihren frauenarzttermin nicht der unter erinnerung eingespeichert war.

thx
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[1] News_gmbh antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 11:16
Hallöchen "DaheimShoppen.de"!

Wenn die Besitzerin die IMEI des Gerätes notiert hat und dieses auch registrieren ließ, wie auch dieses bei der Polizei anzeigen ließ, dass es "gestohlen wurde", so wirst Du durchaus ein Problem haben! Dies passiert natürlich des öfteren bei teuren Modellen! Bei solchen Oldtimer-Modellen wird es nahezu problemlos sein es zu veräßern, allerdings wirst Du dafür auch kaum was bekommen! Da Du es vorhast es zu versteigern, wird es wohl einen gewissen Wert haben!

Durch die IMEI ließe es sich lokalisieren, wo sich das Gerät zur Zeit befindet und ob es in Gebrauch ist!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1] DaheimShoppen.de antwortet auf News_gmbh
21.02.2003 11:20
Nokia 3310 Wert bei ebay.de ca. 50!

mit der iMEI ein handy orten lassen? sehr unwahrscheinlich!
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[1.1.1] mrhandy antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 11:35
Benutzer DaheimShoppen.de schrieb:
Nokia 3310 Wert bei ebay.de ca. 50!

mit der iMEI ein handy orten lassen? sehr unwahrscheinlich!
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[1.1.1.1] DaheimShoppen.de antwortet auf mrhandy
21.02.2003 11:37
text vergessen?
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[1.1.1.1.1] mrhandy antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 11:39
Benutzer DaheimShoppen.de schrieb:
text vergessen?

sorry, einmal verklickt.

Also theoretisch könnte das Gerät anhand der IMEI gesperrt werden. Schonmal getestet?

Gruss

Matthias
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[1.1.1.1.1.1] mrhandy antwortet auf mrhandy
21.02.2003 11:40
uups, hast du sicher schon getestet (wg. Artztermin Termin). Wohl nicht mein Tag heute.

Benutzer mrhandy schrieb:
Benutzer DaheimShoppen.de schrieb:
text vergessen?

sorry, einmal verklickt.

Also theoretisch könnte das Gerät anhand der IMEI gesperrt werden. Schonmal getestet?

Gruss

Matthias
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[1.1.1.1.1.2] DaheimShoppen.de antwortet auf mrhandy
21.02.2003 11:42
davon habe ich noch nie was gehört!

seit dem ich es gefunden habe ist ne loop sim karte drin!

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[1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 13:56
Benutzer DaheimShoppen.de schrieb:
davon habe ich noch nie was gehört!

seit dem ich es gefunden habe ist ne loop sim karte drin!

Damit hast Du Dich rein rechtlich der Unterschlagung schuldig gemacht. Solltest Du das Teil verkaufen / abgeben kommt noch Hehlerei zum Tragen.

peso

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[1.1.1.1.1.3] News_gmbh antwortet auf mrhandy
21.02.2003 12:05
Hallöchen "Mrhandy"!

Könnte auch praktisch durchgeführt werden! Allerdings wird es zur Zeit in Deutschland nach öffentlichen Aussagen nicht praktiziert! In Großbritannien wird es voraussichtlich im kommendem Sommer durchgeführt werden, dass alle registrierten gestohlenen Handies gesperrt werden!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.1.1.4] tcsmoers antwortet auf mrhandy
21.02.2003 13:54
Benutzer mrhandy schrieb:
Benutzer DaheimShoppen.de schrieb:
text vergessen?

sorry, einmal verklickt.

Also theoretisch könnte das Gerät anhand der IMEI gesperrt werden. Schonmal getestet?


Es sollte ein weltweit zentrales Register in Irland geschaffen werden. Da aber seinerzeit nur D 2 dorthin gemeldet hat, ist die Idee eingeschlafen. Außerdem haben die Hersteller kein Interessen, da ja jeder Verlust einen Neukauf nach sich zieht.

peso
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[1.1.2] News_gmbh antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 11:51
Hallöchen "DaheimShoppen.de"!

Die Gerätenummer (IMEI) wird beim Einbuchen in ein Mobilfunknetz mit übertragen als auch eingetragen! Es ist durchaus möglich, dieses bei den Netzbetreibern dieses nachforschen zu lassen! Dieses natürlich nicht zugänglich für Privatleute! Allerdings wird es in Deutschland nicht wirklich praktiziert, zumal es angeblich keine Registrierungszentrale der gestohlenen IMEI Nummern gäbe!

In anderen Ländern wie Großbritannien, Holland und Südafrika wird es stark praktiziert! Egal welche SIM Karte eingelegt wird - Bedingung ist, dass es sich um eine SIM Karte des jeweiligen Netzbetreibers in dem jeweiligem Land handelt -, alle abgehenden als auch ankommenden Gespräche aufgelistet! In Großbritannien geht man soweit, dass es ungefähr im Sommer realisiert wird, dass alle gemeldeten gestohlenen Handies sogar gesperrt werden!

Mit anderen Worten! Solange sich die Besitzerin kein Haar krümmt wegen dem Handy, dann werden auch keine Vorgänge gestartet! Und da es in Deutschland solche Vorkehrungen nicht gäbe, so wird es wohl problemlos sein, dieses weiter zu veräußern!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[2] handy-andy antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 11:26
Benutzer DaheimShoppen.de schrieb:
Hallo!

Nach dem Motto "verloren ist nicht gestohlen" habe ich ne frage.

Hab ein handys gefunden. kann ich es ohne bedenken bei ebay verkaufen? der eigentümer wird sich eh nie mehr melden da man es in der strassenbahn gefunden hat. nur komisch war das schon die sim karte fehlte.

hoffentlich vergißt sie ihren frauenarzttermin nicht der unter erinnerung eingespeichert war.

thx

Schon mal etwas von dem Straftatbestand der Fundunterschlagung gehört?
Also, sei so ehrlich und gib das Gerät beim Fundbüro ab.

Ansonsten würde ich Dir wünschen, daß ein von Dir verlorenes Gerät auch nicht abgegeben wird.

Gruß, handy-andy
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[2.1] DaheimShoppen.de antwortet auf handy-andy
21.02.2003 11:33
Ich warte seit 2 Jahren das mein Handy gefunden wird. 2 Jahre ......
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[2.1.1] tcsmoers antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 13:57
Benutzer DaheimShoppen.de schrieb:
Ich warte seit 2 Jahren das mein Handy gefunden wird. 2 Jahre ......

Dann bekommst Du ja jetzt ein neues Gerät ;-) Freu Dich, endlich kannst Du wieder telefonieren.

peso
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[3] pebo911356 antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 11:51
ACHTUNG
Fundsachen werden beim Fundamt abgegeben und nach einer Zeit von etwa 1 Jahr kann der EHRLICHE FINDER sie behalten, wenn er seine Ansprüche bei der Abgabe geltend gemacht hat.
>> zumindest läuft es so in unserer Stadt
>> möglich ist auch eine Strafbarkeit nach FUNDUNTERSCHLAGUNG
bitte bei Stadt/ Polizei nachfragen
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[3.1] tcsmoers antwortet auf pebo911356
21.02.2003 13:59
Benutzer pebo911356 schrieb:
ACHTUNG Fundsachen werden beim Fundamt abgegeben und nach einer Zeit von etwa 1 Jahr kann der EHRLICHE FINDER sie behalten, wenn er seine Ansprüche bei der Abgabe geltend gemacht hat.
>> zumindest läuft es so in unserer Stadt
>> möglich ist auch eine Strafbarkeit nach
FUNDUNTERSCHLAGUNG
bitte bei Stadt/ Polizei nachfragen

Bei normalen Fundsache hast Du grundsätzlich Recht. Nur, bei kleinwertigen Dingen (dazu dürfte dieser Oldtimer gehören), gelten etwas liberalere Regeln.

peso
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[4] tcsmoers antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 13:51
Benutzer DaheimShoppen.de schrieb:
Hallo!

Nach dem Motto "verloren ist nicht gestohlen" habe ich ne frage.

Hab ein handys gefunden. kann ich es ohne bedenken bei ebay verkaufen? der eigentümer wird sich eh nie mehr melden da man es in der strassenbahn gefunden hat. nur komisch war das schon die sim karte fehlte.

hoffentlich vergißt sie ihren frauenarzttermin nicht der unter erinnerung eingespeichert war.

Du könntes Dich hier einer Straftat schuldig gemacht haben. Bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt anderes Recht. Ich würde das Ding nicht verkaufen, sondern bei der Gesellschaft abgeben.

peso
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[4.1] m_maier antwortet auf tcsmoers
21.02.2003 14:18
Benutzer tcsmoers schrieb:
Bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt anderes Recht. Ich würde das Ding nicht verkaufen, sondern bei der Gesellschaft abgeben.

Interessant, da gibt's sogar einen extra Paragraph im Buergerlichen Gesetzbuch. Insbesondere scheint es *keine* Geringfuegigkeitsgrenze zu geben, d.h. man muss alles abgeben, auch wenn's weniger als 10 Euro kostet.

§ 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt

(1) Wer eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 und 969 bis 977 finden keine Anwendung.

(2) Ist die Sache nicht weniger als 50 Euro wert, so kann der Finder von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn besteht in der Hälfte des Betrags, der sich bei Anwendung des § 971 Abs. 1 Satz 2, 3 ergeben würde. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder Bediensteter der Behörde oder der Verkehrsanstalt ist oder der Finder die Ablieferungspflicht verletzt. Die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltende Vorschrift des § 1001 findet auf den Finderlohnanspruch entsprechende Anwendung. Besteht ein Anspruch auf Finderlohn, so hat die Behörde oder die Verkehrsanstalt dem Finder die Herausgabe der Sache an einen Empfangsberechtigten anzuzeigen.

(3) Fällt der Versteigerungserlös oder gefundenes Geld an den nach § 981 Abs. 1 Berechtigten, so besteht ein Anspruch auf Finderlohn nach Absatz 2 Satz 1 bis 3 gegen diesen. Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach seiner Entstehung gegen den in Satz 1 bezeichneten Berechtigten.

http://dejure.org/gesetze/BGB/978.html

Marcus
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[5] valjean antwortet auf DaheimShoppen.de
21.02.2003 14:22
Hallo!

IMEI hin oder her, da mir selber erst kürzlich ein Handy abhanden gekommen ist (gestohlen oder verloren) fände ich es nur fair, wenn Du zumindest versuchen würdest, die Besitzerin zu finden. Vielleicht sind ja im Handy-internen Telefonbuch Nummer abgespeichertdie helfen. Ich habe meine eigene immer dort abgespeichert. Leider war mein Finder/Dieb nicht furchtbar ehrlich...
Ansonsten würde ich auch sagen: erstmal Fundbüro!

Gruß,
Val.

Benutzer DaheimShoppen.de schrieb:
Hallo!

Nach dem Motto "verloren ist nicht gestohlen" habe ich ne frage.

Hab ein handys gefunden. kann ich es ohne bedenken bei ebay verkaufen? der eigentümer wird sich eh nie mehr melden da man es in der strassenbahn gefunden hat. nur komisch war das schon die sim karte fehlte.

hoffentlich vergißt sie ihren frauenarzttermin nicht der unter erinnerung eingespeichert war.

thx
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[5.1] DaheimShoppen.de antwortet auf valjean
21.02.2003 15:16
ne stand nix drin! außer das sie am 9.4. zu frauenarzt muß!