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mobilcom-handyvertrag


01.02.2005 16:14 - Gestartet von rudwini
meine tochter hatte april 2004 einen handyvertrag mit mobilcom
15 frei-sms abgeschlossen.vergütung erfolgte trotz mehrfacher
schreiben an geschäftsleitung rendsburg,die niemals beantwortet
wurden, nicht.ein hiesiger händler erreichte,dass dann ab oktober 04 kürzung nerfolgte.rückvergütung ab april wurde
grosszügig unterschlagen.nun werden einheiten berechnet,die
nachweislich niemals verursacht hatte.auf reklamation nur der
hinweis,dass keine nachforschungen erfolgen und auch keine
weitere korrespondenz erfolgt.daraufhin habe ich abbuchung
rückgängig gemacht.jetzt plötzlich fast postwendend mahnung
mit kostenaufgabe.
solche anbieter sollten vom markt genommen werden.!
werde anwalt einschalten und weitgehende publikation vornehmen.



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[1] spacekid03 antwortet auf rudwini
01.02.2005 16:16
Was für eine Vergütung soll deine Tochter den erhalten?
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[1.1] rudwini antwortet auf spacekid03
01.02.2005 16:24
dks.f.mail
she. text: 15 freie sms pro monat.
wurden nicht vertragsgemäss erfüllt zzgl.übrige ungereimtheiten.
mfg.
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[2] wolfram antwortet auf rudwini
01.02.2005 16:18
Benutzer rudwini schrieb:
meine tochter hatte april 2004 einen handyvertrag mit mobilcom 15 frei-sms abgeschlossen.vergütung erfolgte trotz mehrfacher schreiben an geschäftsleitung rendsburg,die niemals beantwortet wurden, nicht.ein hiesiger händler erreichte,dass dann ab oktober 04 kürzung nerfolgte.rückvergütung ab april wurde grosszügig unterschlagen.nun werden einheiten berechnet,die nachweislich niemals verursacht hatte.auf reklamation nur der hinweis,dass keine nachforschungen erfolgen und auch keine weitere korrespondenz erfolgt.daraufhin habe ich abbuchung rückgängig gemacht.jetzt plötzlich fast postwendend mahnung mit kostenaufgabe.
solche anbieter sollten vom markt genommen werden.! werde anwalt einschalten und weitgehende publikation vornehmen.

Tjaja, die Schmid-Nachfolger....


ceterum censeo: Immer beim Netzbetreiber abschliessen, spart -meist- Kummer und Sorgen

Tut mir leid, klingt so neunmalklug dahergesagt, lässt sich aber im Großen und Ganzen halten

Gruß wolfram



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[2.1] wolfram antwortet auf wolfram
01.02.2005 16:19
Benutzer wolfram schrieb:
Benutzer rudwini schrieb:
meine tochter hatte april 2004 einen handyvertrag mit mobilcom 15 frei-sms abgeschlossen.vergütung erfolgte trotz mehrfacher schreiben an geschäftsleitung rendsburg,die niemals beantwortet wurden, nicht.ein hiesiger händler erreichte,dass dann ab oktober 04 kürzung nerfolgte.rückvergütung ab april wurde grosszügig unterschlagen.nun werden einheiten berechnet,die nachweislich niemals verursacht hatte.auf reklamation nur der hinweis,dass keine nachforschungen erfolgen und auch keine weitere korrespondenz erfolgt.daraufhin habe ich abbuchung rückgängig gemacht.jetzt plötzlich fast postwendend mahnung mit kostenaufgabe.
solche anbieter sollten vom markt genommen werden.! werde anwalt einschalten und weitgehende publikation vornehmen.

Tjaja, die Schmid-Nachfolger....


ceterum censeo: Immer beim Netzbetreiber abschliessen, spart -meist- Kummer und Sorgen

Tut mir leid, klingt so neunmalklug dahergesagt, lässt sich aber im Großen und Ganzen halten

Gruß wolfram


noch etwas: bitte etwas mehr Sorgfalt bei der Texteingabe
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[2.1.1] spacekid03 antwortet auf wolfram
01.02.2005 16:41
Ich gehe mal davon aus das im Handy die Falsche SMS Zentral nummer drin stand und aus diesem grund die frei sms nicht erbracht worden sind
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[2.1.2] rudwini antwortet auf wolfram
01.02.2005 16:41
danke wolfram für mail die man sich jedoch hätte sparen sollen,denn hier fehlt der sachliche bezug.
auch der oberlehrerhinweis bezügl.texteingabe hat leicht
eine richtung die ich hier nicht wörtlich ausdrücken möchte.
trotzdem alles gute.
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[2.1.2.1] o2 - can do? antwortet auf rudwini
01.02.2005 16:44
Der Lesbarkeit wegen, sollten doch Kommatas und Punkte verwendet werden. Unterstützt mit Groß- und Kleinschreibung, wäre sicherlich das Problem stärker bildlich vorstellbar. Wer Hilfe benötigt oder erhofft, sollte dies vielleicht doch mehr zu Herzen nehmen, für die Leser einen einfachen Text darzulegen. Und nicht solch einen heruntergeschriebenen Text, bei dem der Leser selber reimen muss, wo denn der Satz nun beendet worden ist.
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[3] kfschalke antwortet auf rudwini
01.02.2005 16:50
Wo hat deine Tochter den Vertrag geschlossen? Sprich wer war der Händler? Wie ist die Gebührenvergütung geregelt?
Es ist erstmal wichtig, dass mobilcom den Vertrag nicht kündigt und so einen negativen Schufaeintrag erwirkt, weil den hat es deine Tochter als Vertragsnehmerin schwer. Du müßtest zumindest die unschrittige Summe zahlen.
Gibt es einen Einzelverbindungsnachweis, der ausweist, welche Gespräche geführt wurden? Um was für Gespräche handelt es sich?
Welches Netz nutzt deine Tochter?
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[4] Nato antwortet auf rudwini
02.02.2005 14:04
Benutzer rudwini schrieb:
meine tochter hatte april 2004 einen handyvertrag mit mobilcom 15 frei-sms abgeschlossen.vergütung erfolgte trotz mehrfacher schreiben an geschäftsleitung rendsburg,die niemals beantwortet wurden, nicht.ein hiesiger händler erreichte,dass dann ab oktober 04 kürzung nerfolgte.rückvergütung ab april wurde grosszügig unterschlagen.nun werden einheiten berechnet,die nachweislich niemals verursacht hatte.auf reklamation nur der hinweis,dass keine nachforschungen erfolgen und auch keine weitere korrespondenz erfolgt.daraufhin habe ich abbuchung rückgängig gemacht.jetzt plötzlich fast postwendend mahnung mit kostenaufgabe.
solche anbieter sollten vom markt genommen werden.! werde anwalt einschalten und weitgehende publikation vornehmen.
Hallo !
Hast du denn schon mal telefonisch Kontakt mit der Hotline aufgenommen ?
Ich hatte zwar noch keine großen Probleme mit Mobilcom, aber alles was bisher bei mir anlag, konnte ich größtenteils telefonisch weitgehend zu meiner Zufriedenheit klären(9x in 12 Monaten).
In Details ist das Personal in der Tat nicht gut geschult, aber in vertraglichen Tarifangelegenheiten wie bei dir, haben die schon Ahnung und da müsste doch Klärung möglich sein. Kann es nicht sein, dass im gegenseitigen Schriftverkehr irgendwo nur ein Missverständnis vorliegt ?
Viel Glück,

Gruß Nato