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o2 angeblicher missbrauch von flatrate


16.03.2006 20:09 - Gestartet von gykla
Hallo!

Nachdem meine Handykarte nun seit zwei Tagen gesperrt wurde und mich von einer Dame von O2 des Missbrauchs und Bereicherung beschuldigt wurde und mir eine bisher noch nicht eingetroffene Abmahnung wegen Missbrauchs meiner Flatrate droht dachte ich mir ich frage hier mal nach ob es Erfahrungswerte in solchen Angelegenheiten gibt und wie andere schon damit verfahren sind. Wie gesagt ich habe seit 98! einen Genionmobilfunkvertrag bei O2(ehemals Viag Interkom) und seit zwei Tagen ist meine Karte wegen diesem angeblichen Missbrauch gesperrt worden. Angekündigt wurde mir ein Probem per sms und ich sollte ich mich bei der Kundenhotline melden. Was ich dann natürlich mit meinem Handy nicht mehr konnte sondern auf ein anderes Telefon zugreifen mußte. Alles reden war umsonst. Also ich ärgere mich jedenfalls sehr darüber aber bin mir echt nicht klar darüber wie ich mich dagegen wehren kann. Außerdem hieß die Erklärung bei O2 nur Missbrauch und unnormales Telefonverhalten. Was normal ist konnte mir aber leider niemand erklären (nur mein Verhalten jedenfalls nicht).Wo in den AGB*s das geregelt ist wußte auch niemand, nur das steht da schon drin..???? Also von 24 Stunden, so oft und wie lange man möchte ins deutsche Festnetz oder zu O2 Nummern wie es die Werbung ohne Kleingedrucktes verspricht kann nicht die Rede sein. Vor allem ärgert mich auch einfach diese Vorgehensweise von O2. Auf meinen sehr dezenten Hinweis, dass ich denke O2 wäre damit im Unrecht und würde gegen die eigenen Geschäftsbedingungen verstoßen meinte die Dame dort nur: Wir sind ein großer Konzern und werden schon alles richtig machen. Mit dem Anwalt brauchte ich n icht zu drohen, das hat die freundliche Dame gleich von sich aus angeboten den könnte ich gerne vorbeischicken.....tja, könnte mich da noch lange aufregen aber was soll's.....nun nochmal meine Frage....wer hat/hatte das gleiche Problem oder ist schon ein Stück weitergekommen in dieser Angelegenheit als ich???....Danke!
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[1] dandy85 antwortet auf gykla
16.03.2006 20:18
Wieviel hast du denn im Monat über die Flatrate telefoniert?
Also ich finde diese Vorgehensweise seitens o2 auch nicht richtig. Du bist ganz klar im Recht Flatrate ist Flatrate. Wie solles denn jetzt nach der Sperrung weitergehen? Kündigt dich o2?
Ich würde dir emphehlen dich an einem Anealt zu wenden.

MfG
dandy
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[1.1] gykla antwortet auf dandy85
16.03.2006 20:43
Hallo!

Also wieviel ich tatsächlich telefoniert habe das weiß ich gar nicht. Jedenfalls waren es am Tag vorher mehrere Stunden mit meinem Freund (Besitzer einer Loopkarte) mit EasyMoney Funktion. Das heißt, wie ich inzwischen genauer weiß, seine Karte bekommt Guthaben gutgeschrieben wenn man mit ihm telefoniert. Da frag ich mich doch ob das nun mein Fehler ist oder ob die einen Fehler im System haben??? Ich leider bekomme nämlich als langjährige Kundin die brav ihre Grundgebühr bezahlt kein Guthaben gutgeschrieben!!! Also angeboten wurde mir folgendes: diese Abmahnung (welche ich noch nicht habe)zu unterschreiben und dann sollte mein Freund seine EasyMoney Funktion kündigen, oder ich würde gekündigt und muss mit Schadensersatz rechnen. Was und wieviel Schadensersatz ist wurde mir beantwortet mit: Sperrung der Karte aber weiterbezahlen von Grundgebühr. In meinem Falle wären das ca. 23 Euro pro Monat. Und vor allem diese Unterstellung.....ich würde mich bereichern (womit soll ich mich bitte bereichern, schließlich habe ich die Flat abgeschlossen um Geld zu sparen und benutzt man dann diese Flat wird man regelrecht bedroht udn beschimpft mit wüsten Unterstellungen. Das wäre ein unnormales Verhalten...muss ich mich rechtfertigen wann warum und mit wem ich wielange telefoniere? Irgendwie fühlt man sich danach regelrecht ausspioniert und vor allem kann einen niemand richtig Fragen beantworten. Und wenn dann kommen Antworten die hinten und vorne nicht zusammenpassen. Und noch immer suche ich diese AGB's auf der Seite von O2 erfolglos...
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[1.1.1] dandy85 antwortet auf gykla
16.03.2006 20:53
Ich würde diese Abmahnug unter keinen Umständen unterschreiben. Wende dich am besten gleich en einem Rechtsanwalt. Ob dein Freund Guthaben bekommt oder nicht kann dir doch egal sein. Das ist sein Vertrag und nicht deiner. Du bist meiner Meinung nach im Recht und ich würde mir das nicht bieten lassen. Und due kannst den Schuh noch umdrehen: Wenn du Recht bekommst kannst du noch Schadensersatz fordern wegen deiner Sperrung.

MfG
dandy
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[1.1.1.1] G-Zero antwortet auf dandy85
16.03.2006 21:05
Hallo,
ich glaube nicht das O2 ohne deine Hilfe ( z.B. durch verplappern ) überhaupt eine solchen Vorwurf beweisen könnte. Sonst hätten Sie ja das Telefonat abhören müssen und das geht in Deutschland nur mit Erlaubnis eines Richters.

Michael
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[1.1.1.1.1] dandy85 antwortet auf G-Zero
16.03.2006 21:08
Naja, sie hat ja scheinbar auch nicht das Gespräch geführt um die LOOP-Karte aufzuladen. Und wenn, wo srteht dass dies nicht gestattat ist?
Oder das Handy wurde als Babyphon verwendet. Wer kann mir das untersagen? o2 hat jedenfalls beides nicht untersagt. (Davon mal abgesehen, dass sie es auch nicht beweisen könnten)

MfG
dandy
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[1.1.1.1.1.1] gykla antwortet auf dandy85
16.03.2006 21:32
Also ich hatte drei Anrufe bei O2...die ersten beiden Male landete ich bei dieser "supersuperextremfreundlichen" Dame (deren Namen ich mir gemerkt habe). Irgendwie scheint es mir hier nicht um Beweise zu gehen denn ich hätte mit meinem Freund ja sogar einen Zeugen. Das interessiert dort leider niemanden. Wortwörtlich sagte sie mir: Sie haben die Flatrate missbraucht und sie haben sich bereichert! Bei dritten Anruf hatte ich eine andere Dame am Telefon die nicht so unfreundlich war aber leider kam ich auch zu keinem anderen Ergebnis. Auf die Frage wie ich denn damit in der Zukunft umgehen soll und ob ich wohl Loop-Nummern nicht zu O2-Nummern wie in der Werbung angepriesen sind telefonieren kann/darf, hies es: Also ich sollte nicht unnormal telefonieren. ... Die freundlichere Dame der beiden erzählte mir es würden derzeit viele Kündigungen rausgehen von O2. Ich bin also kein Einzelfall und vielleicht könnte man ja mit anderen Betroffenen zusammen etwas erreichen. Beim Verbraucherschutz oder so. Unlauterer Wettbewerb sollte das ja wohl auch sein. Die Anwaltfrage habe ich mir auch überlegt. Nur was kann er erreichen? "Beim umgedrehten Schuh" (danke Dandy für deine aufmunternden Worte) wie errechnet sich ein Schadensersatz für mich?? So recht übrigbleiben würde wohl nur die vorzeitige oder fristlose Kündigung, die Kosten für den Anwalt (welche O2 sicherlich keine Probleme macht) und viel Ärger und noch länger keine Karte die funktioniert. Außerdem hatten wir das alles schon so abgestimmt, mein Freund hat O2, meien Tochter udn auch andere Bekannte....gibt es denn eine Alternative zu dieser Homezone und Flatrate von O2?
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[1.1.1.1.1.1.1] dandy85 antwortet auf gykla
16.03.2006 21:42
Vodafone hat Ähnliches im Programm. Aber da ihr nun alle bei o2 seid bringt das ja nicht viel.
Wie gesagt, ohne einem Anwalt wirst du jetzt nicht viel erreichen. Der Anwalt wird erreichen, dass deine Karte wieder freigeschalten wird und du diese Abmahnung nicht unterschreiben musst. (dort wird sicher eine Vertragsstrafe vereinabrt falls das Ganze nocheinmal vorkommt und dann ist o2 wirklich im Recht weil du es unterschrieben hast)
Wie schnell dies der Anwalt etwas erreicht kommt darauf an wie schnell o2 einlenkt oder ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Zum Thema Schadenersatz: du musst dir wohl jetzt ersteinmal eine Neue Karte besorgen damit du weiterhin telefonieren kannst. Dies wird sicher eine Prepaidkarte sein. Dort hast du höhere Kosten als bei deiner o2 Flatrate. Undgenau diese höheren Kosten sind dein Schaden, der zu ersetzen ist. Ich hatte das Gleiche vor einem Jahr: Das Natz von o2 file hier für zwei Tage aus und ich musste zu einer Prepaidkarte greifen. Eine Mail an o2 hat genügt und ich hatte ein entsprechendes Guthaben bekommen.

MfG
dandy
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[1.1.1.1.1.1.1.1] GK.r antwortet auf dandy85
17.03.2006 05:20
Benutzer dandy85 schrieb:
Vodafone hat Ähnliches im Programm. Aber da ihr nun alle bei o2 seid bringt das ja nicht viel.
Wie gesagt, ohne einem Anwalt wirst du jetzt nicht viel erreichen. Der Anwalt wird erreichen, dass deine Karte wieder freigeschalten (FREIGESCHALTET) wird und du diese Abmahnung nicht unterschreiben musst. (dort wird sicher eine Vertragsstrafe vereinabrt falls das Ganze nocheinmal vorkommt und dann ist o2 wirklich im Recht weil du es unterschrieben hast) Wie schnell dies der Anwalt etwas erreicht kommt darauf an wie schnell o2 einlenkt oder ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Zum Thema Schadenersatz: du musst dir wohl jetzt ersteinmal eine Neue Karte besorgen damit du weiterhin telefonieren kannst. Dies wird sicher eine Prepaidkarte sein. Dort hast du höhere Kosten als bei deiner o2 Flatrate. Undgenau diese höheren Kosten sind dein Schaden, der zu ersetzen ist. Ich hatte das Gleiche vor einem Jahr: Das Natz von o2 file hier für zwei Tage aus und ich musste zu einer Prepaidkarte greifen. Eine Mail an o2 hat genügt und ich hatte ein entsprechendes Guthaben bekommen.

MfG
dandy
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] dandy85 antwortet auf GK.r
17.03.2006 09:17
Danke für die Korrektur. ;)
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[1.1.1.1.1.1.1.2] Devilgiarl antwortet auf dandy85
02.05.2006 19:18
hallo gykla,

ich habe im moment das selbe Problem wie du hattest mit der O2
flatrate doch bei mir is es schun vortgeschrittener als bei dir
ich habe diese ERKLÄRUNG nicht NICHT unterschrieben und mein
vertrag sollte nach dem brief ab dem 5.4.2006 gekündigt sein
doch hat das O2 immer noch nicht geregelt also habe ich
angerufen und mir wurde sogar unterstellt ich habe die
ERKLÄRUNG zurück geschickt.... diese ach so nette Dame habe ich
also heute gesprochen und sie meinte das ich nun ein
schadensersatz zahlen müsste....

doch meiner meinung nach hat sich O2 alles selber
zuzuschreiben, 1. sie haben diese flatrate gemacht und 2. haben
sie die easymoney funktion gemacht.... ich habe die flatrate
auch nicht zum aufladen irgenteines handys genutzt ich habe
halt 4stunden mit ner freundin telefoniert und danach halt
länger mit mienem freund....und deshalb finde ich es auch
doof von O2 das sie länger gehaltene verbindungen gleich auf
das aufladen von handys dank der easymoney funktion
schieben....

mfg
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[1.1.1.1.1.1.2] marbri antwortet auf gykla
17.03.2006 02:17
Hallo,

schildere doch mal Deinen Fall der Zentrale für unlauteren Wett-bewerb, vielleicht erreichen die was mit ner Abmahnung. Ich finde auch, daß es unlauterer Wettbewerb ist, denn Flatrate ist
Flatrate, und woher soll der Anrufer wissen, ob der Angerufene
eine Loop-Karte mit Easy-Money-Funktion hat oder nicht, das ist
schließlich aus der Loop-Handy-Nr. nicht ersichtlich!

Wenn sich die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb deines
Falles annimmt, und denen ne Abmahnung aufbrummt, könnte es
ganz schön teuer für o2 werden. Und das Geld für den Anwalt hättest Du auch gespart. Obwohl, so wie Dein Fall liegt, müßte
o2 verlieren, wenn nirgenwo in deren AGB steht, daß man keine
Loop-Karte mit Aufladefunktion anrufen darf. Und wenn Du gewinnst, muß o2 Dir alle Gerichtskosten incl. Anwalt ersetzen.
Und Schadenersatz wohl auch noch.


Gruß

Marbri



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[1.1.1.1.1.1.3] mersawi antwortet auf gykla
17.03.2006 09:19
Also um erst mal eines zu sagen bin ich natürlich auf der Seite der Verbraucher... Aber logisch wäre ja schon das wenn man mindestens 1500 Min in das deutsche Festnetz telefoniert das da O 2 draufzahlt(die Netz internen Gespräche nicht mit gezählt)... Scheinbar liegt bei den O2 verantwortlichen ein kalkulatuions Fehler vor. Aber das ist ja nicht Problem des Kunden. Als nicht von O2 einschüchtern lassen und hart ran...
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[1.1.1.1.1.1.3.1] JonDoe antwortet auf mersawi
17.03.2006 12:37
Der Bezug aus den AGB´s bezieht sich auf längere und öftere Verbindungen zu einer LOOP Karte, wie auch immer diese heißen möge.
Ruft man 1mal oder 2mal im Monat auf so einer KArte an wird da niemand was gegen haben, aber hat der/die Lebensgefärte/in eine solche Karte und man telefoniert sehr häufig und oft miteinander, dann ist das ein Vertrahsverstoß.
Ja ja, aber es kann ja sein das ich gar nciht weiß das er oder sie so eine Karte besitzt, aber wenn ich den netten Menschen an der Hotline schon sage "mein Freund", werden dieses diesen Kommentar bestimmt notieren und damit hat man dann verspielt. Den die meinsten Lebenspartner wissen von einander, dass man eine solchen Karte besitzt.
Da wird dann auch der Anwalt nicht mehr viel tun können.
Mein Vorschalg, dein Freund soll sich einen Vertag bei O2 machen oder eine LOOP Karte ohne diese Funktion zu legen.
Damit geht ihr dem ganzen aus dem Weg, dass Ihr Stress mit O2 bekommt.
In diesem Fall ist O2 im Recht und da kannst du nicht viel machen, denn du bist dazu angahalten die AGB´s zu lesen und zu beachten,du hast für diese Unterschrieben! Auch der Grund, das sich die AGB´s geändert haben hilft hier nicht, du wirst über die Änderung Informiert und hast 2 Wochen Zeit diesen zu wiedersprechen, ansonsten akzeptierst du automatisch die neuen.
An alle dies sich gerade in diese Lage befinden, leider sind die Verbraucher hier im Unrecht und müssten beweisen das sie nichts davon wussten, auf einer solchen Karte anzufrufen, was bei einer sehr häufigen und langen Gesprächsdauer sehr schwer sein wird.
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[1.1.1.1.1.1.3.1.1] mersawi antwortet auf JonDoe
17.03.2006 12:42
Das sehe ich aber anders ... egal was in den AGB steht ,O2 hat die Beweispflicht und nicht der Kunde. Jeder Richter würde sfort zu Gunsten des Kunden entscheiden...
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[1.1.1.1.1.1.3.1.2] platon antwortet auf JonDoe
17.03.2006 13:15
Benutzer JonDoe schrieb:
Der Bezug aus den AGB´s bezieht sich auf längere und öftere Verbindungen zu einer LOOP Karte, wie auch immer diese heißen möge.
Ruft man 1mal oder 2mal im Monat auf so einer KArte an wird da niemand was gegen haben, aber hat der/die Lebensgefärte/in eine solche Karte und man telefoniert sehr häufig und oft miteinander, dann ist das ein Vertrahsverstoß.
Das ist Humbug. Gerade wenn ich mit Freund/Lebensgefährte telefoniere verstoße ich nicht gegen die AGB, denn ich will telefonieren und nichts anderes. Und dafür ist der Vertrag und die flat da.
Außerdem hat o2 wohl auch nur Probleme mit eine loop-Karte wo easymoney noch aktiv ist. Ansonsten hat es o2 bestimmt auch lieber, wenn netzinterne Gespräche mit der Flat geführt werden als Gespräche ins Festnetz.

Ja ja, aber es kann ja sein das ich gar nciht weiß das er oder sie so eine Karte besitzt, aber wenn ich den netten Menschen an der Hotline schon sage "mein Freund", werden dieses diesen Kommentar bestimmt notieren und damit hat man dann verspielt. Den die meinsten Lebenspartner wissen von einander, dass man eine solchen Karte besitzt.
Auch das ist kein Grund, solange man eben zum telefonieren das Gespräch aufbaut und nicht zum uploopen. Wenn natürlich über längere Zeit täglich 6 Stunden oder ähnliches Gesprächszeit auflaufen, da würde ich mich auch schon fragen, wie man das durchhalten kann. ;-)

Da wird dann auch der Anwalt nicht mehr viel tun können. Mein Vorschalg, dein Freund soll sich einen Vertag bei O2 machen oder eine LOOP Karte ohne diese Funktion zu legen. Damit geht ihr dem ganzen aus dem Weg, dass Ihr Stress mit O2 bekommt.
In diesem Fall ist O2 im Recht und da kannst du nicht viel machen, denn du bist dazu angahalten die AGB´s zu lesen und zu beachten,du hast für diese Unterschrieben! Auch der Grund, das sich die AGB´s geändert haben hilft hier nicht, du wirst über die Änderung Informiert und hast 2 Wochen Zeit diesen zu wiedersprechen, ansonsten akzeptierst du automatisch die neuen.
Also ich habe bisher noch von niemandem gehört, daß er während eines laufenden Vertrages neue/geänderte AGBs von o2 mitgeteilt bekommen hat. Von daher halte ich das auch in diesem Fall für unwahrscheinlich.

An alle dies sich gerade in diese Lage befinden, leider sind die Verbraucher hier im Unrecht und müssten beweisen das sie nichts davon wussten, auf einer solchen Karte anzufrufen, was bei einer sehr häufigen und langen Gesprächsdauer sehr schwer sein wird.
Umgekehrt wird ein Schuh draus, o2 muß Verstöße gegen die AGB belegen. Aber so oder so, die Reaktion von o2 ist ja wohl auch ziemlich übertrieben, wenn man den Kunden nicht einfach mal vorher anspricht/anschreibt. Das wäre für mich ein normaler Umgang mit Kunden, Probleme ansprechen und wenn keine Lösung gefunden könnte o2 ja immernoch tun, was immer sie meinen tun zu müssen.
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[1.1.1.1.1.1.3.1.2.1] stebra antwortet auf platon
17.03.2006 13:19
Benutzer platon schrieb:
Umgekehrt wird ein Schuh draus, o2 muß Verstöße gegen die AGB belegen. Aber so oder so, die Reaktion von o2 ist ja wohl auch ziemlich übertrieben, wenn man den Kunden nicht einfach mal vorher anspricht/anschreibt. Das wäre für mich ein normaler Umgang mit Kunden, Probleme ansprechen und wenn keine Lösung gefunden könnte o2 ja immernoch tun, was immer sie meinen tun zu müssen.

Naja, die "Abmahnung" ist doch genau diese Ansprache. Vorher hat der Kunde auch bereits Hinweise per SMS und persönliche Gespräche bekommen. Wieviel mehr Ansprache soll denn noch passieren?

Aber mich würde mal interessieren, wieviele Stunden/Tag da nun zustande gekommen sind. Ich denke, dass das schon massiv vom normalen bzw. menschenmöglichen Telefonverhalten (>>4h am Stück) abweichen wird. :)
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[1.1.1.1.1.1.3.1.2.1.1] platon antwortet auf stebra
17.03.2006 13:25

einmal geändert am 17.03.2006 13:28
Benutzer stebra schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Umgekehrt wird ein Schuh draus, o2 muß Verstöße gegen die AGB belegen. Aber so oder so, die Reaktion von o2 ist ja wohl auch ziemlich übertrieben, wenn man den Kunden nicht einfach mal vorher anspricht/anschreibt. Das wäre für mich ein normaler Umgang mit Kunden, Probleme ansprechen und wenn keine Lösung gefunden könnte o2 ja immernoch tun, was immer sie meinen tun zu müssen.

Naja, die 'Abmahnung' ist doch genau diese Ansprache. Vorher hat der Kunde auch bereits Hinweise per SMS und persönliche Gespräche bekommen. Wieviel mehr Ansprache soll denn noch passieren?
Wenn ich mich recht erinnere, dann wurde zuerst der Anschluß gesperrt! Und jetzt ist erst die Abmahnung eingetroffen! Da sehe ich nicht viel Ansprache im Vorfeld. :)
edit: außerdem ist ja wohl auch gleich noch ne Unterlassungerklärung beigefügt, auch nicht sehr charmant für die erste Ansprache.

Aber mich würde mal interessieren, wieviele Stunden/Tag da nun zustande gekommen sind. Ich denke, dass das schon massiv vom normalen bzw. menschenmöglichen Telefonverhalten (>>4h am Stück) abweichen wird. :)
Das bleibt ne Frage, klar. Aber das gilt im Prinzip auch für die ganzen anderen individuellen Umstände.
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[1.1.1.1.2] gykla antwortet auf G-Zero
16.03.2006 21:36
Ob O2 nun wirklich Gespräche abhört weiß ich natürlich nicht. Ich sage nur, dass ich mir ausspioniert vorkomme wenn es heißt: Sie haben gestern mit dieser Nummer zu lange telefoniert....was soll das sein? Da kommt man sich doch überwacht vor. Und sollte O2 Gespräche abhören würden sie es wohl nicht zugeben aus den von dir genannten Gründen.
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[1.1.2] platon antwortet auf gykla
17.03.2006 08:15
Benutzer gykla schrieb:
Also wieviel ich tatsächlich telefoniert habe das weiß ich gar nicht. Jedenfalls waren es am Tag vorher mehrere Stunden mit meinem Freund (Besitzer einer Loopkarte) mit EasyMoney Funktion. Das heißt, wie ich inzwischen genauer weiß, seine Karte bekommt Guthaben gutgeschrieben wenn man mit ihm telefoniert. Da frag ich mich doch ob das nun mein Fehler ist oder ob die einen Fehler im System haben??? Ich leider bekomme nämlich als langjährige Kundin die brav ihre Grundgebühr bezahlt kein Guthaben gutgeschrieben!!! Also angeboten wurde mir folgendes: diese Abmahnung (welche ich noch nicht habe)zu unterschreiben und dann sollte mein Freund seine EasyMoney Funktion kündigen, oder ich würde gekündigt und muss mit Schadensersatz rechnen.
Ich kann mich nur den vorherigen Ratschlägen anschliessen, daß du im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen solltest, damit von deiner Seite kein Fehler passiert und nichts versäumt wird, insbesondere wenn die Abmahnung bei dir angekommen ist.

'mit meinem Freund' interpretiere ich mal als dein Beziehungs-Partner. Wenn er einverstanden wäre, könntet ihr ja zusammen o2 ein Angebot zur Güte machen (in der Annahme, daß o2 mit dem easymoney und eurer langen Telefonaten ein problem hat): Easymoney deines Freundes wird abgeschaltet, da ihr auch in Zukunft gerne und lange miteinander telefonieren wollt. Dafür hebt o2 sofort die Sperrung wieder auf, nimmt die Abmahnung zurück und beansprucht auch keine Geld bei der ganzen Aktion (z.B. für die Sperrung). Du bist so freundlich und verzichtest deinerseits auf Schadenersatz.
Das könntest du ja direkt an der Hotline versuchen, ich würde da gleich sagen, daß du mit dem Call-Center-Supervisor sprechen möchtest und der sollte entweder selbst entscheiden können oder aber Kontakt zu einem Entscheidungsbefugten vermitteln können. Ein normalsterblicher Call-Center-Agent wird dir nicht weiterhelfen können. Alternativ könntest du auch einen o2-eigenen Shop besuchen, und schauen, ob dort Kontakt zu einem Entscheidungsbefugten herstellen kann.

Setzt natürlich voraus, daß dein Freund auf easymoney verzichten kann, aber das dürfte ja eigentlich nicht so wichtig sein. Und in so einem Vorschlag sehe ich zumindest die Möglichkeit das ganze schnell zu erledigen, schließlich willst du ja auch wieder telefonieren können. Muß du halt schauen ob o2 so einsichtig ist.
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[2] handytim antwortet auf gykla
16.03.2006 21:40
Ich würde denen ein nettes Schreiben schicken, indem man den genauen Wortlaut der aktuellen Genion-Flatrate-Werbung wiedergibt.

"So viel man will"... "So oft man will".

Natürlich auch auffordern, die Karte wieder zu aktivieren und ankündigen, dass die gesperrte "Auszeit" nicht bezahlt wird.

Die Reaktion von o2 darauf würde mich wirklich interessieren.

Ciao
Tim
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[3] nilpok antwortet auf gykla
17.03.2006 03:39
Benutzer gykla schrieb:
Hallo!

Nachdem meine Handykarte nun seit zwei Tagen gesperrt wurde und mich von einer Dame von O2 des Missbrauchs und Bereicherung beschuldigt wurde und mir eine bisher noch nicht eingetroffene Abmahnung wegen Missbrauchs meiner Flatrate droht dachte ich mir ich frage hier mal nach ob es Erfahrungswerte in solchen Angelegenheiten gibt und wie andere schon damit verfahren sind. Wie gesagt ich habe seit 98! einen Genionmobilfunkvertrag bei O2(ehemals Viag Interkom) und seit zwei Tagen ist meine Karte wegen diesem angeblichen Missbrauch gesperrt worden. Angekündigt wurde mir ein Probem per sms und ich sollte ich mich bei der Kundenhotline melden. Was ich dann natürlich mit meinem Handy nicht mehr konnte sondern auf ein anderes Telefon zugreifen mußte. Alles reden war umsonst. Also ich ärgere mich jedenfalls sehr darüber aber bin mir echt nicht klar darüber wie ich mich dagegen wehren kann. Außerdem hieß die Erklärung bei O2 nur Missbrauch und unnormales Telefonverhalten. Was normal ist konnte mir aber leider niemand erklären (nur mein Verhalten jedenfalls nicht).Wo in den AGB*s das geregelt ist wußte auch niemand, nur das steht da schon drin..???? Also von 24 Stunden, so oft und wie lange man möchte ins deutsche Festnetz oder zu O2 Nummern wie es die Werbung ohne Kleingedrucktes verspricht kann nicht die Rede sein. Vor allem ärgert mich auch einfach diese Vorgehensweise von O2. Auf meinen sehr dezenten Hinweis, dass ich denke O2 wäre damit im Unrecht und würde gegen die eigenen Geschäftsbedingungen verstoßen meinte die Dame dort nur: Wir sind ein großer Konzern und werden schon alles richtig machen. Mit dem Anwalt brauchte ich n icht zu drohen, das hat die freundliche Dame gleich von sich aus angeboten den könnte ich gerne vorbeischicken.....tja, könnte mich da noch lange aufregen aber was soll's.....nun nochmal meine Frage....wer hat/hatte das gleiche Problem oder ist schon ein Stück weitergekommen in dieser Angelegenheit als ich???....Danke!

Hallo,

also in den aktuellen AGBs von o2 heißt es unter Punkt 5.1 i

"Der Kunde ist verpflichtet,die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig
von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur
Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (1)
nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder
Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen,
Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2)
nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen
Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikation­sdienstleistungen
für Dritte, (3) nicht zur Herstellung von
Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande
kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene
aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs
Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen
erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer solchartigen
Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere
Kunden von O2 von der Inanspruchnahme des Mobilfunkservices
dauerhaft ausgeschlossen werden, und (5) nicht für
Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automatischer
mehrfacher Wahlwiederholung zu nutzen."

Sicherlich bezieht sich die Abmahnung von o2 hier besonders auf Ziffer 3.

Also solltest du Dein Nutzungsverhalten und die AGBs nochmals überprüfen lassen (auch vom Anwalt) bevor du irgendwelche Klagen anstrebst. Denn wie das am Ende ausgelegt wird, kann dir wohl nur ein Jurist beantworten.
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[3.1] yogi82 antwortet auf nilpok
17.03.2006 11:27
(3) nicht zur Herstellung von
Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält,

Sicherlich bezieht sich die Abmahnung von o2 hier besonders auf Ziffer 3.

Ich denke kaum, dass normales Telefenieren,(auch länger und öfter) als 'Standleitung' anzusehen ist.

Ich überlege gerade die 'Flatrate' für 3 Monate kostenlos auszuprobieren wie es so schön in der Werbung mit Franz heißt (aber der erzählt ja auch sonst viel Müll) ; jetzt habe ich meine Zweifel....

Viel Erfolg!
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[3.1.1] mersawi antwortet auf yogi82
17.03.2006 11:31
Standleitung wenn ich so was schon höre... Was ist denn wenn die Kommunikation mit dem Gesprächspartner gestört ist und man schweigt um einen Spannugsbogen aufzubauen ??? Alles Mist..
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[3.1.2] stebra antwortet auf yogi82
17.03.2006 12:01
Benutzer yogi82 schrieb:
Ich denke kaum, dass normales Telefenieren,(auch länger und öfter) als 'Standleitung' anzusehen ist.

Naja, ununuterbrochenes Telefonieren = Standleitung und dazu heißt es im zitierten Kleingedruckdten dann ja auch "bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen
erhält,...", was bei LOOP eindeutig der Fall ist.

In anderen Worten: Ihr wolltet schlau sein und wie hunderte andere auch die Flatrate per LOOP zum Geldverdienen nutzen. O2 war aber nach früheren Erfahrungen auch schlau und hat genau das wirksam in seinen AGB unterbunden.

IANAL aber ich würde sagen, alles klar, Pech gehabt.
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[3.1.2.1] handytim antwortet auf stebra
17.03.2006 12:08
Woher soll ich als Anrufer denn wissen, dass der Angerufene durch den Anruf eine Vergütung bekommt? An der Nummer erkennt man es nicht. Easymoney ist einfach krank.

Ciao
Tim
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[3.1.2.1.1] shaissforum antwortet auf handytim
17.03.2006 12:28
Benutzer handytim schrieb:
Woher soll ich als Anrufer denn wissen, dass der Angerufene durch den Anruf eine Vergütung bekommt? An der Nummer erkennt man es nicht. Easymoney ist einfach krank.

Ciao
Tim

O2 ist krank. Wegen eigener Inkompetenz soll der Kunde leiden! Schließlich ist Uploopen kein Geheimniss mehr. Seit Jahren kursieren Anleitungen dafür und sogar in Ebay wurden solche Anleitungen früher verkauft. O2 soll eine klare Stellung nehmen, entweder ist Easy Money ein Problem für o2 und deshalb sollte man es generell an allen Karten mit sofortiger Wirkung deaktivieren (mit allen dafür verbundenen Kosten, evtl. Guthaben auszahlen), oder man lässt es einfach. Und nicht irgendwelche Kunden abmahnen, die auf Zufallsprinzip ausgewählt werden. O2 spielt den Richter hier.

Und noch was: Warum wurde nicht die EasyMoney Funktion nicht geperrt, sondern der Uplooper abgemahnt? Die Antwort ist klar: der Uplooper würde eine viel höhere Zahlung bescherren, der Loop Kartenbesitzer höchstens die Karte kündigen oder in die Ecke schmeißen und sich ne andere holen. Also ist o2 auch gierig in diesem Fall! Bloß nicht einschüchtern lassen! Die sollen an ihre Abmahnung ersticken, die Geier...
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[3.1.2.1.1.1] mersawi antwortet auf shaissforum
17.03.2006 12:31
Sehe ich auch so. Von O2 fehlt ganz klar die Linie siehe auch die Bundes weite Home Zone... Auch so ein leidiges Thema...
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[3.1.2.1.1.2] klaussc antwortet auf shaissforum
17.03.2006 12:51
Benutzer shaissforum schrieb:
Benutzer handytim schrieb:


Und noch was: Warum wurde nicht die EasyMoney Funktion nicht geperrt, sondern der Uplooper abgemahnt? Die Antwort ist klar: der Uplooper würde eine viel höhere Zahlung bescherren, der Loop Kartenbesitzer höchstens die Karte kündigen oder in die Ecke schmeißen und sich ne andere holen. Also ist o2 auch gierig in diesem Fall! Bloß nicht einschüchtern lassen! Die sollen an ihre Abmahnung ersticken, die Geier...

War es denn nicht so, dass Karten die zu lange "Uploopzeiten" haben von easymoney ausgesperrt wurden?

Dieses Thema ist ja nicht neu, schließlich gibt es ja auch noch die Festnetzflats...

Gruß
Klaus
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[3.2] OT Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen ???
klaussc antwortet auf nilpok
17.03.2006 12:56

einmal geändert am 17.03.2006 12:57
Benutzer nilpok schrieb:
Benutzer gykla schrieb:

Hallo,

also in den aktuellen AGBs von o2 heißt es unter Punkt 5.1 i

'Der Kunde ist verpflichtet,die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (1)
nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen
Telekommunikation­sdienstleistungen
für Dritte, (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere Kunden von O2 von der Inanspruchnahme des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen werden, und

Das ist ja wohl ein interessanter Punkt, wie kann ich denn die gegenwärtige Belegung 'meiner' GSM oder UMTS-Zelle feststellen, schließlich habe ich mich ja über die AGB verpflichtet, diese nicht zu blockieren....

Gibts da irgendwo einen Menüpunkt im Handy?

*kopfschüttel*

Gruß
Klaus

(5) nicht für Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung zu nutzen.'

Sicherlich bezieht sich die Abmahnung von o2 hier besonders auf Ziffer 3.

Also solltest du Dein Nutzungsverhalten und die AGBs nochmals überprüfen lassen (auch vom Anwalt) bevor du irgendwelche Klagen anstrebst. Denn wie das am Ende ausgelegt wird, kann dir wohl nur ein Jurist beantworten.
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[3.3] G-Zero antwortet auf nilpok
17.03.2006 14:27

einmal geändert am 17.03.2006 14:27
>(3) nicht zur Herstellung von
Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere Kunden von O2 von der Inanspruchnahme des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen werden, und (5) nicht für Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung zu nutzen.'

Meiner Meinung nach zieht keiner der Absätze in den AGB's.

Bei (3) geht es um automatisierte Systeme. Bei (4) was heisst dauerhaft und ausserdem liegt das ja wohl nur am Betreiber, wieviele Kanäle frei sind ? Bei (5) 4 Stunden kann man nicht als Dauerverbindung ansehen. 4 Stunden das kann auch durchaus normal sein, wenn man sich viel zu erzählen hat. Dauerverbindungen wären für mich eine 24/7 Belegung.

Michael

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[4] gykla antwortet auf gykla
17.03.2006 13:17
Hallo an Alle!

Als erstes möchte ich mich für die vielen guten Ratschläge bedanken und auch einfach für die Anteilnahme. Die hat mir nämlich besonders gut getan. Drei Verhandlungsversuche meinerseits mit O2 gab es ja bereits. Sicherlich würde die Beweispflicht auf seiten von O2 liegen nehme ich an, was einfach unmöglich wäre. (auch nur eine Annahme) Abmahnung kam übrigens heute mit der Post und es stehen so einige Sachen drin wovon ich gar nicht weiß was die meinen was ich unterlassen sollte. Darüber muss ich mir erstmal einen Kopf machen. Wenn ich nicht unterschreibe werde ich gekündigt. Das jedenfalls habe ich verstanden. Aber nochmal meine Frage hier? Hat denn jemand das Gleiche erlebt? Und wenn ja, wie seit ihr vorgegangen? Das mit dem unlauteren Wettbewerb finde ich auch sehr gut und werde mich da so schnell wie möglich erkundigen.

Also in diesem Sinne........DANKE AN ALLE!
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[4.1] stebra antwortet auf gykla
17.03.2006 13:20
Eine Frage: Um wieviele Stunden/Tag geht es eigentlich?
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[5] gykla antwortet auf gykla
17.03.2006 13:38
Also die Abmahnung bekam ich erst drei Tage nach der Sperrung meiner Karte! Kurz (Minuten) bevor meine Karte gesperrt wurde bekam ich eine "sms" von O2. Es würde etwas mit meinem Vertrag nicht stimmen und ich sollte mich melden unter o1805.... Kostenpflichtig! Als erstes habe ich mal die sms gelöscht denn mir war so im Kopf, ist wohl nur Werbung die irgendwem Geld bringen soll...wollte nicht auf irgendeinen Nepp reinfallen..Welche seriöse Firma verschickt sms wenn es um Probleme mit dem Vertrag gehen würde dachte ich mir da.....Ist dieser Gedanke so abwegig? Der Erfolg dieses Gedankengangs war leider der, dass ich mich mühsam durch die vielen Ebenen der automatisierten Kundenhotline kämpfen musste um dann an diese (von mir gelöschte) Nummer verwiesen zu werden. Selbstverständlilch mit Telekom an 0179 und danach an 01805....

Und ja an diesem 1 Tag waren es mehr als 4 Stunden was uns beiden (meinem Freund und mir) im Eifer des (Wort-)Gefechts nicht aufgefallen ist.

Und niemand hier darf glauben O2 hätte es nun nötig gehabt ihren § 5.1c ganz abzudrucken in der Abmahnung oder jemand von der angeblich extra dafür eingerichteten Nummer von O2 könne einem erklären was in diesem § steht. Was da genau steht konnte ich nur hier in diesem Forum in Erfahrung bringen. Danke nochmal....

Und ganz Allgemein, ich mag es nicht wenn andere Menschen von normal und unnormal sprechen als wären Sie das Mass aller Dinge.
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[5.1] platon antwortet auf gykla
17.03.2006 14:55
Benutzer gykla schrieb:
Und ja an diesem 1 Tag waren es mehr als 4 Stunden was uns beiden (meinem Freund und mir) im Eifer des (Wort-)Gefechts nicht aufgefallen ist.

Und niemand hier darf glauben O2 hätte es nun nötig gehabt ihren § 5.1c ganz abzudrucken in der Abmahnung oder jemand von der angeblich extra dafür eingerichteten Nummer von O2 könne einem erklären was in diesem § steht. Was da genau steht konnte ich nur hier in diesem Forum in Erfahrung bringen. Danke nochmal....
Der Gummiparagraph 5.1 'c) durch den Mobilfunkservice von O2 keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder den Mobilfunkservice in sonstiger Weise nicht missbräuchlich zu nutzen;' das werfen sie dir vor (also wohl letzteres- missbräuchlich)? Oder auch noch was anderes?

Wenn du den Kopf dafür frei (und Zeit dazu) hast, würde mich mal interessieren, was o2 geschrieben hat. Wobei du ggf. sicherheitshalber nur zusammenfassen und nicht zitieren solltest (obwohl der Wortlaut natürlich meist entscheidend ist)- nicht das o2 noch sein Urheberrecht verletzt sieht.

Und ist es mit den Einigungsversuchen verlaufen? Kein sinnvolles Ergebnis?

Ansonsten würde ich dir wirklich dringend empfehlen (vorallem wenn o2 auch eine Frist gesetzt haben sollte) mal zu überschlagen, was dich dein Vertrag noch kosten würde. Und wenn kurzfristig keine Eingigung mit o2 zu erreichen ist, dann entweder zur Verbraucherberatung (bei Erstauskunft die günstigere Variante- wenn denn angeboten) oder direkt zum Anwalt und den befragen/beauftragen. Beim Anwalt kannst du vorher vereinbaren bzw. erfragen, was dich die Erstberatung kostet (ich würde so um die 100€ rechnen). Vielleicht hast du ja auch eine Rechtsschutzversicherung, die du fragen kannst, ob sie Deckung gewähren bzw. ggf. kostenlose Erstberatung.
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[5.1.1] gykla antwortet auf platon
17.03.2006 15:36
Hallo!

Also ich bin noch etwas durcheinander. ....mein Einfall von eben war: Im Impressum bei O2 nachzusehen und habe dann dort eine Tel-Nummer von München gefunden. Tatsächlich wurde ich zu einem Assistenten der Geschäftleitung verbunden. Dieser war sehr freundlich und hat sich um meinen Fall gekümmert. Irgendwann hatte ich aber dann trotzdem wieder eine dieser "Damen" dran. Sie war aber einigermassen freundlich ...ok....dies zur menschlichen Seite....Also deren Vorschlag war, mein Freund solle seine EasyMoneyFunktion ausschalten udn ich den Zettel unterschreiben.

ERKLÄRUNG:
Hiermit bestätige ich - Name - es in Zukunft zu unterlassen, dauerhaft gehaltene Verbindungen aufzubauen und/oder zu makeln, sowie derartige Verbindungen zu Rufumleitungen und Mailboxerweiterungen aufzubauen und zu halten.

Für mich wie ich auch denen geschildert habe eine Wischiwaschierklärung da eigentlich nichts konkretes (nur dauerhaft? ) vereinbart wird.

Sagte aber, dass ich (!) dies für möglich halte mit der Ausschaltung der EMF bei meinem Freund. Und schwupps hat mir die Dame bestätigt, dass man sie bei ihm bereits ausgeschalten hat!! Ohne seine Zustimmung. Tja, alles andere läuft wieder auf Erpressung (so bezeichne ich das )
hinaus....sobald der Zettel da ist (auch per Fax) kann ich mit meinem Freund wieder so lange telefonieren wie ich möchte. Auch zehn Stunden am Tag.....

Ja es wurde mir eine Frist gesetzt: 29.03.06 (hier eingehend)

Vorwurf:
Die Benutzung ihrer Mobilfunkkarte weis dauerhaft gehaltene Verbindungen auf. Dadurch werden Netzkapazitäten derart gebunden, dass unsere Kunden das Netz nicht mehr im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen können. Darüber hinaus liegt auch möglicherweise ein nach $6 TKG meldepflichtiges Betreiben von Telekommunikation­sdienstleistungen vor. (diesen § konnte mir auch der freundliche Assistent nicht erklären)

Diese ARt der Nutzung stellt einen Verstoß gegen die Ziffer 5.1.c unserer AGB (diese Abkürzung wird erklärt) dar. Wir fordern Sie daher auf, bis zum

29.03.2006 (hier eingehend)

mit Ihrer Unterschrift auf der 2. Seite dieses Schreibens zu bestätigen, dass Sie die vertragswidrige Nutzung der Mobilfunkkarte unterlassen werden. Um weiteren Schaden von O2 Germany abzuwenden, haben wir diese vorübergehend bis zum Eingang Ihrer Bestätigung gesperrt.

Wir weisen darauf hin, dass die Bestätigung für die weitere Zusammenarbeit unerlässlich ist. Für den Fall, dass Sie diese Bestätigung nicht innerhalb der genannten Frist abgeben, werden wir die Sperre der SIM-Karte aufrechterhalten und Ihren Mobilfunkvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

So ist das.........

Bin noch immer ratlos, jedoch langsam mürbe genug den Zettel zu unterschreiben......
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[5.1.1.1] dandy85 antwortet auf gykla
17.03.2006 15:47
Mir ist noch umklar welche rechtlichen Folgen das unterschreiben dieses Zettels hat. Also auch von du mit deinen Freund telefonierst ist das ein "dauerndes aufrechterhalten der Verbindung", daher dürftes du das nicht unterschreiben.
Was mit der EM-Funktion von der Karte deines Freundes passiert, hat dich garnicht zu interessieren und ist für dein Vertragsverhältnis nicht relvant.

MfG
dandy
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[5.1.1.1.1] platon antwortet auf dandy85
17.03.2006 15:54
Benutzer dandy85 schrieb:
Mir ist noch umklar welche rechtlichen Folgen das unterschreiben dieses Zettels hat. Also auch von du mit deinen Freund telefonierst ist das ein 'dauerndes aufrechterhalten der Verbindung', daher dürftes du das nicht unterschreiben. Was mit der EM-Funktion von der Karte deines Freundes passiert, hat dich garnicht zu interessieren und ist für dein Vertragsverhältnis nicht relvant.
Nach der Überzeugung von o2 vielleicht schon, ich vermute sie beziehen sich (implizit) auf einen Passus in §5.1 i) der aktuellen AGB, teilzitat:
'i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikation­sdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält,'

Also 'Standleitung' als 'dauerhaft aufrechterhaltene Verbindung' verstanden.

Wobei natürlich zu bedenken wäre, daß o2 selbst die Gegenleistungen bei easymoney gewährt, mithin auch von alleine abstellen könnte.
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[5.1.1.1.1.1] dandy85 antwortet auf platon
17.03.2006 16:02
>(3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält

Dies stellt ein Verbot dar, Rufnummern mit LOOP EasyMoney anzurufen. Nur: o2 muss mir jedoch eine Möglichkeit vor dem Gespräch geben dies zu prüfen.
Aber nach diesem Passus nach ist o2 im Recht. Dieser Passus ist mir aber nicht bekannt. Von wann sind denn die AGB? Ich hatte mein Vertrag Ende 2003 abgeschlossen und da gab es solch eine Regelung nicht.

MfG
dandy
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[5.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf dandy85
17.03.2006 16:07
Benutzer dandy85 schrieb:
>(3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund
einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer
oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält

Dies stellt ein Verbot dar, Rufnummern mit LOOP EasyMoney anzurufen. Nur: o2 muss mir jedoch eine Möglichkeit vor dem Gespräch geben dies zu prüfen.
Aber nach diesem Passus nach ist o2 im Recht. Dieser Passus ist mir aber nicht bekannt. Von wann sind denn die AGB? Ich hatte mein Vertrag Ende 2003 abgeschlossen und da gab es solch eine Regelung nicht.
Keine Ahnung seit wann das drin ist, ich hab einfach die aktuellen AGB aufgerufen.
ABER unabhängig ob die AGB für einen bestimmten Vertrag gelten: was ich in meinem vorherigen Posting meinte: o2 zahlt bei easymoney selbst aus. Insofern ist es ihnen ohne Probleme möglich die Auszahlung zu stoppen. Mithin würden sie quasi 'beihilfe' zum betrug/Schädigung an sich selbst leisten und das auch noch mit ihrem Wissen! Und dafür den Vertragspartner so rüde anzuhauen halte ich für rechtlich sehr zweifelhaft.
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[5.1.1.1.1.1.1.1] dandy85 antwortet auf platon
17.03.2006 16:22
Davon aber mal abgesehen hat o2 recht.
Aber nun nochmal zu dieser Erklärung zurück:
Man könnte zwar erklären entsprechende Nummern nicht mehr anzurufen (nur bei Vorsatz - denn man kann es nicht ermitteln, aber wenn Jemand der Freund ist kann man sowas schon erfragen)
Aber warum soll sie unterschreiben keine langen Verbindungen mehr aufzubauen. Dafür ist doch die Flatrate gut.
Und noch was:
Ich finde es total ubertrieben seitens o2 deswegden solch einen Wind zu machen. Ein Anruf beim Kunden hätte auch gereicht. Dieser wäre dann auf die AGB hingewiesen worden. In dem Fall hätte sie ihrem Freund Bescheid gesagt EM abzustellen und gut ist. Die Sache mit der Sperrung hätte man das immernoch auffahren können.

MfG
dandy
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[5.1.1.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf dandy85
17.03.2006 16:32
Benutzer dandy85 schrieb:
Davon aber mal abgesehen hat o2 recht.
Aber nun nochmal zu dieser Erklärung zurück:
Man könnte zwar erklären entsprechende Nummern nicht mehr anzurufen (nur bei Vorsatz - denn man kann es nicht ermitteln, aber wenn Jemand der Freund ist kann man sowas schon erfragen)
Naja, über die Gültigkeit der AGB-Bestimmung kann man sich ja auch streiten. Könnte ja z.B. ein überraschender Passus sein o.ä. und somit schlicht ungültig- eben weil du ggf. nicht wissen kannst, daß irgendwer eine Auszahlung erhält.

Aber warum soll sie unterschreiben keine langen Verbindungen mehr aufzubauen. Dafür ist doch die Flatrate gut.
Eben. Ich will nur hoffen, daß es tatsächlich solche Fälle gibt, wo gewerbliche Anbieter die Flat mißbrauchen, um eigene Dienste anzubieten, und o2 (eigentlich) auf der Suche nach denen ist. Dann wäre der Text von o2 für mich in der Intention noch verständlich.

Und noch was: Ich finde es total ubertrieben seitens o2 deswegden solch einen Wind zu machen. Ein Anruf beim Kunden hätte auch gereicht. Dieser wäre dann auf die AGB hingewiesen worden. In dem Fall hätte sie ihrem Freund Bescheid gesagt EM abzustellen und gut ist. Die Sache mit der Sperrung hätte man das immernoch auffahren können.
Mein Reden, aber o2 scheint da wohl einfach alle über einen Kamm zu scheren und gleich die großen Geschütze aufzufahren.
Ist bestimmt irgend ein Data-Mining-algorithmus, der die Leute automatisch heraussucht (um mal positiv über o2 denken zu wollen ;) und mit 0815-Text anschreibt.
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[5.1.1.1.1.1.2] huschpappi antwortet auf dandy85
24.03.2006 13:32
Benutzer dandy85 schrieb:
>(3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund
einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer
oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält

Dies stellt ein Verbot dar, Rufnummern mit LOOP EasyMoney anzurufen

Seh ich nicht so. Für mich steht da oben: "aufgrund einer Standl. UND bei denen der Anrufer ...", also eine typische programmlogische UND-Verknüpfung, wo beide Sachen zutreffen müssen.
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[5.1.1.1.1.1.2.1] platon antwortet auf huschpappi
24.03.2006 13:52
Benutzer huschpappi schrieb:
Benutzer dandy85 schrieb:
>(3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die
aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer
oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält

Dies stellt ein Verbot dar, Rufnummern mit LOOP EasyMoney anzurufen

Seh ich nicht so. Für mich steht da oben: 'aufgrund einer Standl. UND bei denen der Anrufer ...', also eine typische programmlogische UND-Verknüpfung, wo beide Sachen zutreffen müssen.
Sehe ich auch so. Wobei o2 schon lange Gespräche als 'Standleitung' umdeuten muß, sonst wäre ihr Vorgehen ja im absolut luftleeren Raum. Aber o2 nimmt ja sowieso den Vorschlaghammer zur Korrespondenz: Auch nicht der Anschein eines Beweises für einen schwammigen Vorwurf aufgrund von schwammigen AGB. Und dann vorher fix den Anschluß stilllegen/sperren. Und ich wette o2 nimmt auch noch eine Sperrgebühr.
Das Problem ist ja nur, daß o2 letztendlich am längeren Hebel sitzt. Selbst wenn man o2 eine einstweilige Verfügung aufdrückt den Anschluß wieder in Betrieb zu setzen und ggf. auch noch Schadenersatz durchdrückt, so kann man sicher sein am Ende der Vertragslaufzeit kein Kunde mehr von ihnen zu sein.
Ich verstehe allerdings auch nicht, warum o2 easymoney nicht generell abschaltet und dafür ggf. Geld in die Hand nimmt und die Guthaben auszahlt. Dann wäre ein Großteil der Probleme hinfort.
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[5.1.1.1.1.1.2.1.1] huschpappi antwortet auf platon
24.03.2006 14:41
Benutzer platon schrieb:
Das Problem ist ja nur, daß o2 letztendlich am längeren Hebel sitzt. Selbst wenn man o2 eine einstweilige

nur dann, wenn man auf die als Telefongesellschaft angewiesen ist. Ich hätte hier gar nichts unterschrieben, sondern einfach nix mehr bezahlt und selber ausserordentlich wegen Vertragsbruchs gekündigt; schon rein aus Prinzip. Gibt doch genug Alternativen. Und wenns ein neuer O2 Vertrag auf den Namen des Freundes wäre:-).

Ich verstehe allerdings auch nicht, warum o2 easymoney nicht generell abschaltet und dafür ggf. Geld in die

Soviele werdens wohl gar nicht mehr haben. O2 schaltet die EM-Funktion doch inzwischen schon beim kleinsten Verdacht auf uploopen ab. In meinem Bekanntenkreis ist dies Jahr EM bei 2 Karten abgeschaltet worden, obwohl die nur ca. 4 Stunden Anrufe entgegengenommen hatten- und das PRO Woche, nicht am Tag.
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[5.1.1.1.1.1.2.1.1.1] gykla antwortet auf huschpappi
28.03.2006 18:03
Hallo!

Diese Vorgehensweise der Kündigung hatte ich mir auch schon überlegt. Einfach aus Prinzip wie du so schön sagst :-)

Und ich muss zugeben, ganz ist eine Kündigung noch immer nicht aus dem Kopf. Vor allem wenn es zu den Sperrgebühren kommen sollte. Aber auch ohne Sperrgebühren, nächstes Jahr im April läuft mein Vertrag aus und wie ich glaube, ist es oft so, dass Neukunden Freisms und sowas bekommen und ich mit einer Verlängerung nicht. Und ob es wirklich wieder O2 sein muss überlege ich mir auch gut.
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[5.1.1.2] platon antwortet auf gykla
17.03.2006 16:19
Benutzer gykla schrieb:
Hallo!

Also ich bin noch etwas durcheinander. ....mein Einfall von eben war: Im Impressum bei O2 nachzusehen und habe dann dort eine Tel-Nummer von München gefunden. Tatsächlich wurde ich zu einem Assistenten der Geschäftleitung verbunden. Dieser war sehr freundlich und hat sich um meinen Fall gekümmert. Irgendwann hatte ich aber dann trotzdem wieder eine dieser "Damen" dran. Sie war aber einigermassen freundlich ...ok....dies zur menschlichen Seite....Also deren Vorschlag war, mein Freund solle seine EasyMoneyFunktion ausschalten udn ich den Zettel unterschreiben.
Das sehe ich schon positiv, ich würde hoffen, daß Einigungspotential ist. Da müßtest du nur noch jemanden erreichen können, der die Sperrung aufheben.

ERKLÄRUNG: Hiermit bestätige ich - Name - es in Zukunft zu unterlassen, dauerhaft gehaltene Verbindungen aufzubauen und/oder zu makeln, sowie derartige Verbindungen zu Rufumleitungen und Mailboxerweiterungen aufzubauen und zu halten.

Für mich wie ich auch denen geschildert habe eine Wischiwaschierklärung da eigentlich nichts konkretes (nur dauerhaft? ) vereinbart wird.
Also wenn du wirklich nur oft und gerne mit deinem Freund telefoniert hast (und nicht etwa die bwhz o.ä. veranstaltet hast/benutzt), dann ist das wirklich ziemlicher murkes (und auch sonst kann man sich trefflich über die vertragslage streiten).

Sagte aber, dass ich (!) dies für möglich halte mit der Ausschaltung der EMF bei meinem Freund. Und schwupps hat mir die Dame bestätigt, dass man sie bei ihm bereits ausgeschalten hat!! Ohne seine Zustimmung. Tja, alles andere läuft wieder auf Erpressung (so bezeichne ich das ) hinaus....sobald der Zettel da ist (auch per Fax) kann ich mit meinem Freund wieder so lange telefonieren wie ich möchte. Auch zehn Stunden am Tag.....
Das hat die Frau an der Hotline gesagt? auch gut, finde ich.


Ja es wurde mir eine Frist gesetzt: 29.03.06 (hier eingehend)
Auch positiv, ist ja ein wenig Zeit. -Auch wenn natürlich jeder Tag mit gesperrter Karte sehr unschön ist.


Vorwurf:
Die Benutzung ihrer Mobilfunkkarte weis dauerhaft gehaltene Verbindungen auf. Dadurch werden Netzkapazitäten derart gebunden, dass unsere Kunden das Netz nicht mehr im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen können. Darüber hinaus liegt auch möglicherweise ein nach $6 TKG meldepflichtiges Betreiben von Telekommunikation­sdienstleistungen vor. (diesen § konnte mir auch der freundliche Assistent nicht erklären)

Diese ARt der Nutzung stellt einen Verstoß gegen die Ziffer 5.1.c unserer AGB (diese Abkürzung wird erklärt) dar. Wir fordern Sie daher auf, bis zum

29.03.2006 (hier eingehend)

mit Ihrer Unterschrift auf der 2. Seite dieses Schreibens zu bestätigen, dass Sie die vertragswidrige Nutzung der Mobilfunkkarte unterlassen werden. Um weiteren Schaden von O2 Germany abzuwenden, haben wir diese vorübergehend bis zum Eingang Ihrer Bestätigung gesperrt.

Wir weisen darauf hin, dass die Bestätigung für die weitere Zusammenarbeit unerlässlich ist. Für den Fall, dass Sie diese Bestätigung nicht innerhalb der genannten Frist abgeben, werden wir die Sperre der SIM-Karte aufrechterhalten und Ihren Mobilfunkvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
So ist das.........
Bin noch immer ratlos, jedoch langsam mürbe genug den Zettel zu unterschreiben......
Würde ich nicht tun, und wenn dann nur modifiziert bzw. mit Zusatz.
Schreib ihnen doch ein Fax, daß du die vorgeworfenen Dinge nicht getan hast, sondern nur mit deinem Freund telefoniert hast- was ja bestimmt auch aus deinem EVN ersichtlich ist. Daher liege deiner Überzeugung nach ein Mißverständis wegen der bisher noch aktivierten easymoney-Funktion auf der loop-Karte deines Freundes vor. Diese sei nun nach Auskunft an der Hotline abgeschaltet worden und du gehst davon aus, daß die Unstimmigkeiten dadurch dauerhaft beseitigt sein werden. Und selbstverständlich hättest du auch in Zukunft nicht vor deine Karte mißbräuchlich zu benutzen, sondern vorallem möchtest du mit deiner Flat kostengünstig deinem Freund telefonieren können.

Und wenn o2 deine durch das Mißverständnis gesperrte Karte umgehend wieder freischaltet und auf ein ggf. berechnetes Sperrentgelt verzichtet, würdest du im Sinnes des seit 199x bestehenenden guten Vertragsverhältnisses, ebenfalls auf Ansprüche wegen der Sperrung verzichten. (ggf. kannst du ja auch damit ruhe herrscht o2 die Sperrgebühr hinterher werfen).
Und bitte doch um schnellstmöglichen Rückruf (Festnetz oder was du sonst eventuell hast, mitteilen). Oben aufs Fax vielleicht noch "Sehr dringend/eilig" setzen.

Alternativ -oder wenn o2 auf obiges nicht positiv reagiert- kannst du ja die Erklärung abgeben. Aber wieder den Zusatz dazu, daß du nicht vertragswidrig gehandelt hast, sondern nur mit deinem Freund telefoniert hast. Hinweis auf den EVN nicht vergessen. Oder du gehst dann noch zum Anwalt.
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[5.1.1.2.1] dandy85 antwortet auf platon
17.03.2006 16:26
Die Idee mit der Änderung der Erklärung finde ich auch sehr gut.
Versuche es mal damit!
Von einem Anwalt würde ich nach dem jetzigen Informationsstand abraten. Die wirst mit Sicherheit auf die Kosten sitzenbleiben.

MfG
dandy
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[5.1.1.2.2] gykla antwortet auf platon
17.03.2006 17:01
Vielen vielen Dank für eure hilfreichen Ratschläge. Eine Mitteilung an die Zentrale für unlauteren Wettbewerb habe ich übrigens geschrieben. Da ich dort aber kein Mitglied bin werden Sie mir das Ergebnis nicht mitteilen können. Aber gut, die werden schon was tun nehme ich mal an.....

Die Worte von Plato habe ich fast eins zu eins übernommen und werde ich mit meiner unterschriebenen Erklärung faxen. DANKE .....Ging an dir ein Jurist verloren?! :-)) Danke auch an Dandy, mein Mitstreiter vom ersten Posting an....:-)) Und an alle anderen unterstützenden Personen mit aufmunternden Worten.

Ergebnis der unerschriebenen Erklärung plus Zusatz folgt.

Also bis bald.......
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[5.1.1.2.2.1] gykla antwortet auf gykla
19.03.2006 17:24
Zwischeninfo!

Hallo!

Also meine unterschriebene Erklärung habe ich bereits am Freitag an O2 gefaxt. Es wurde mir ja versprochen, dass sofort nach Faxeingang meine Karte wieder entsperrt wird. Ist bisher nicht passiert. Allerdings habe ich ja noch eine Erklärung beigefügt. Scheinbar hat ihnen das nicht gefallen...
Menü
[5.1.1.2.2.1.1] platon antwortet auf gykla
19.03.2006 18:19

einmal geändert am 19.03.2006 18:26
Benutzer gykla schrieb:
Zwischeninfo!

Also meine unterschriebene Erklärung habe ich bereits am Freitag an O2 gefaxt. Es wurde mir ja versprochen, dass sofort nach Faxeingang meine Karte wieder entsperrt wird. Ist bisher nicht passiert. Allerdings habe ich ja noch eine Erklärung beigefügt. Scheinbar hat ihnen das nicht gefallen...
Vielleicht ist am Wochenende (Freitag war es ja auch schon 'spät' :) niemand da, der befugt ist.

Versuch doch mal per Telefon nachzufassen, neben der Münchner gibt es auch noch eine Nürnberg-Zentralnummer (www.telefonbuch.de hilft weiter)- da hab ich mich mal weiterverbinden lassen, als ich wegen eines Fehlers kein Netz hatte.
Spätestens im Laufe des Montags müßtest du ja Rückmeldung -so oder so- bekommen.

edit: wenn du morgen keine Rückmeldung bekommst, dann könntest du auch noch über die o2-listen von henning gajek versuchen einen direkten Kontakt zu bekommen ("o2 listen henning gajek" bei google, sollte der erste Treffer sein).
Menü
[6] Gerhard1011 antwortet auf gykla
18.03.2006 08:56
Hallo!

Nur mal so zur Info!
Es ist möglich eine Auswertung im UMTS/GSM Netz zu fahren die mir aufschlüsselt ob eine Gesprächsverbing wirklich Traffic (Sprache) erzeugt hat oder eben nicht. Im zwéiten Falle also nur die bestehnde Verbindung (ohne Gespräch)wäre eine "illegale" Aufladung z.B. eine Easymony Karte.

MFG
Menü
[7] gykla antwortet auf gykla
21.03.2006 08:17
Guten Morgen,

also meine Karte funktioniert wieder. Es war lt. Auskunft ein Wochenendeproblem. Meine unterschriebene Erklärung (unter Vorbehalt und mit Zusatz) wurde erst gestern in den Computer eingescannt sagte man mir und dann erfolgte die Freischaltung unter Vorankündigung per sms ziemlich flott. War zwar am Freitag anders versprochen aber was solls.....

Na jedenfalls nochmal Danke an alle die mir "beigestanden" haben in dieser schwierigen handylosen Zeit...

PS: Gestern kam ich eigentlich auch schon ganz gut ohne mein Handy zurecht.*gg*

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[7.1] platon antwortet auf gykla
21.03.2006 09:30
Benutzer gykla schrieb:
also meine Karte funktioniert wieder. Es war lt. Auskunft ein Wochenendeproblem. Meine unterschriebene Erklärung (unter Vorbehalt und mit Zusatz) wurde erst gestern in den Computer eingescannt sagte man mir und dann erfolgte die Freischaltung unter Vorankündigung per sms ziemlich flott. War zwar am Freitag anders versprochen aber was solls.....
Das ist doch schon mal erfreulich. Berichte doch mal, was ggf. mit Sperrgebühren auf der Rechnung wird und ob du noch eine schriftliche/textuelle Antwort von o2 bekommst.

PS: Gestern kam ich eigentlich auch schon ganz gut ohne mein Handy zurecht.*gg*
Ja, das ist mitunter sogar recht entspannend, wenn man es denn freilich ausgemacht und/oder daheim gelassen hat. :-)
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[7.1.1] O2 Missbrauch von EVN Daten ?
G-Zero antwortet auf platon
21.03.2006 10:07

einmal geändert am 21.03.2006 10:09
Hallo,
na das ist ja gut, dass das Problem gelöst wurde...

Ich muss allerdings gestehen, dass mir schon von Beginn an ein anderes Problem auf der Zunge lag. Ich wollte das aber nicht ansprechen, da es mit deiner ursprünglichen Frage nicht zu tun hat.

Mittlererweile müssen Unternehmen ja den Zweck und Umfang der gespeicherten Daten in einer 'Datenschutzerklärung' angeben.

Der EVN dient ja eigentlich dem Kunden zur Information und nicht dem Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen ausser zum Zwecke der Rechnungslegung.

In Unternehmen wurden früher die letzten drei Stellen unkenntlich gemacht, um eine Zurückverfolgung unmöglich zu machen.

Und jetzt geht O2 anscheinend her, und recherchiert die Anrufer einer O2 Loop Card mit Name und Addresse, sperrt deren Karte unter Verwendung von EVN Daten die wahrscheinlich so in keiner ihrer AGB's verwendet werden dürften, und das obwohl der Anruf einer O2 Loop Karte mit einem O2 Flat Rate Vertrag nicht illegal ist.

Für welche Zwecke darf O2 die EVN Daten überhaupt verwenden ausser für die der Rechnungsstellung.

Ich finde es äusserst merkwürdig, dass O2 einfach so in den EVN Daten wühlen darf.

Hat O2 die EVN Daten missbräuchlich verwendet ?

Michael





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[7.1.1.1] gykla antwortet auf G-Zero
22.03.2006 20:43
Hallo Michael!

Dieser Gedanke ist mir schon von Anfang an gekommen. Leider kenne ich mich aber da auch zu wenig aus. Jedenfalls kommt man sich wirklich ausspioniert vor. Hört da vielleicht auch noch einer zu wenn man telefoniert ob man auch wirklich telefoniert oder nur eine Verbindung erstellt. Wer erlaubt es eigentlich O2 (bzw. ist es erlaubt) Traffic zu messen während ich telefoniere? Was ist wenn man sich eine zeitlang anschweigt und zu wenig Traffic erzeugt. Fällt man dann wieder durchs "Normalraster"? Steht dann da wieder einer mit erhobenen Zeigefinger und sagt: Das ist aber nciht normal!...

Zum Datenschutz fällt mir auch noch ein wie sie die EasyMoneyFunktion von meinem Freund gekillt haben. Heißt ihr Freund Herr Sowieso aus XXX? Auf meine Bestätigung hin haben sie ihm diese Funktion einfach abgeschaltet. Mein Einwand es wäre ja nicht meine Karte und weder ich noch sie hätten das Recht dort einfach Veränderungen ohne seine Zustimmung vorzunehmen folgte die Frage: Wollen Sie nun wieder telefonieren oder nicht? Ihre Zustimmung haben wir ja...Wenn es rechtens ist, dass sie ihm diese Funktion einfach abschalten, warum ist das nicht schon vorher passiert? Muss aber anmerken, dass sind nur meine Gedanken. Meinem Freund war das ziemlich egal, er wollte nur, dass ich keine Schwierigkeiten habe.

Datenschutz und O2 also meiner Meinung nach sehr sehr fraglich....
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[7.1.1.1.1] loopmaster antwortet auf gykla
19.05.2006 09:00
servus leutz!

okay jetzt hab ich mir tatsächlich die mühe gemacht alle 58 beiträge zu diesem thread durchzulesen... recht interessant und informativ muss ich sagen :) ich denke mal dass ich nun getrost davon ausgehen kann, dass mir o2 meine EM-funktion endgültig deaktiviert hat. denn seit mitte/ende märz bekomme ich nüx mehr gutgeschrieben, bisher dachte ich es gäbe wieder mal ein abrechnungsproblem. naja, nachdem was ich hier nun mitbekommen habe, bin ich scheinbar nochmal gut davon gekommen. ich habe von okt 05 bis märz 06 ungelogen bestimmt knapp 60 euro gutgeschrieben bekommen. da ich keinen festnetzanschluss besitze, bin ich eben nur über meinen loop anschluss zu erreichen und in diesen 6 monaten erfreute ich mich an seeeeehr langen telefonaten mit bzw von weiblichen bekanntschaften, aber kein einziges gespräch ging über die o2-flat! seit anfang des jahres hat nun mein bruder sich die flat besorgt und mich auch öfter mal geschäftlich angerufen, einige gespräche gingen auch mal über 1 std., aber eine abmahnung hat er bisher nicht erhalten...

ich glaub ich bin mal so dreist und frag heut mal bei o2 nach wieso ich seit wochen nix mehr gutgeschrieben bekommen habe, es müssten sich schon wieder an die 10eus angehäuft haben... :))

o2 can do... but me too ;-)
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[7.1.2] gykla antwortet auf platon
22.03.2006 20:33
Hallo!

Also die aktuelle Rechnung habe ich ja noch nicht. Aber soweit ich mich erinnen kann habe ich ja in meinem Zusatz bei der Erklärung darum gebeten von den Sperrgebühren abzusehen und angeboten ich würde das auch tun......grübel grübel......muss ich erst genau nachlesen. Also ich hatte auf dieser Erklärung mit Zusatz um Bestätigung gebeten. Eine schriftliche Bestätigung bekam ich nicht nur eine sms, dass meine unterschriebene Erklärung eingegangen ist. Das heißt für mich, dass O2 mein Erklärung so akzeptiert hat. Also ich gehe nun mal ganz "cool" davon aus, dass O2 sich nicht traut mir irgendwelche Sperrgebühren zu verrechnen. Da ich ja inzwischen wieder kostenlos zur Hotline telefonieren kann würde ich mir dann selbstverständlich die Mühe machen und die totreden bis die meinen Namen nicht mehr hören können.

Ich meine die Sache ist nun beigelegt und O2 hat meinen Zusatz bei der Erklärung akzeptiert. Jedoch, was ich mich geärgert habe und was ich mit dieser doofen (kostenpflichtigen) Hotline telefoniert habe und mir von Frau Superschlau Zepter habe anhören müssen........g­rrrrrrrrr.......

Meine Tochter hat übrigens auch eine Loopkarte mit Easymoneyfunktion. Wir telefonieren aber mehr als selten. Trotzdem ist das schon ein unangenehmer Gedanke. So als würde man was Schlechtes tun. Denn irgendwie schaffte es O2 ja nicht es genauer zu definieren wie lange man telefonieren darf. Und mir ist auch ganz klar warum. Das wären ja Begrenzungen bei einer Flatrate......tztz

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[8] eisbaerchen33 antwortet auf gykla
17.05.2006 14:32
halloechen,
entschuldige wenn ich dich jetzt noch auf dein thema anspreche.
mir ist ganz aehnlich ergangen wie dir.
bei uns ist es nur umgekehrt, mein freund hat den flatrate vertrag abgeschlossen und ich hab die prepaidkarte.
natuerlich haben wir in den ersten drei wochen ziemlich viel miteinander telefoniert ( er wohnt bei hamburg, ich in berlin ), allerdings waren wir uns ja auch keiner schuld bewusst...
wie gesagt, drei wochen lang, dann lief es ganz genauso ab wie bei dir.
er bekam ne sms das er sich umgehend unter angegebener telefonnummer melden solle und zwei drei tage spaeter wurde der anschluss sofort gesperrt.
mich wuerde jetzt interessieren, wie du vorgegangen bist und was du erreicht hast.
waere wirklich lieb von dir, wenn du mir antworten koenntest, denn noch hat mein freund die angekuendigte unterlassungserklaerung nicht bekommen und so richtig wissen wir auch nicht, wie es weitergeht wenn er diese unterschrieben hat und ich easymoney abbestelle.
kannst du jetzt nach dem ganzen theater sooft und solange mit deinem freund telefonieren wie du willst, oder gibt es nach wie vor einschraenkungen???
ich bedank mich schon mal im voraus, viele liebe gruesse, eisbaerchen 33
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[8.1] gykla antwortet auf eisbaerchen33
24.05.2006 10:55
Hallo,

habe leider nur ganz kurz Zeit. Daher nur folgendes. Die Unterlassungserklärung habe ich mit Einschränkungen unterschrieben. Kann man hier im Forum nachlesen. Inzwischen können wir wieder soooooooo lange wir wollen telefonieren.
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[8.1.1] eisbaerchen33 antwortet auf gykla
24.05.2006 12:22
halloechen,
erstmal vielen lieben dank fuer deine antwort.
was mich jetzt nur noch brennend interessiert, es blieb aber dabei, dass bei deinem freund die easy-money funktion ausgeschaltet bleibt, ja???
ich mein darauf kann ich liebend gern verzichten, wenn wir dafuer wieder sooooo lange wir wollen telefonieren koennen...
nochmals vielen lieben dank, liebe gruesse, eisbaerchen33
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[8.1.1.1] gykla antwortet auf eisbaerchen33
26.05.2006 19:34
Hallo!

Ja die blieb abgeschaltet. Wurde von meinem Freund allerdings auch nicht reklamiert.

Grüße
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[9] jonasm antwortet auf gykla
24.05.2006 12:34
Was mich nochmal interessieren würde: wir reden ja hier -wenn ich es richtig gelesen habe- von ca. 2-4Std. Telefonie täglich. Gibt es diesen §5.1 (?) nur bei dem neuen Genion Vertrag? Was ist mit den alten Verträgen mit After Work Pack? Dort kann man auch bis zu 4 Std. täglich kostenlos telefoniern. Hier habe ich noch nie etwas von einer Abmahnung gehört.
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[10] balabagu antwortet auf gykla
08.08.2006 10:35
O2 Flatrate
Schreibt doch bitte eine mail an stern Tv über dieses Thema.
Habe ich auch gerade gemacht,wenn die daraus eine Sendung machen
hat O2 eine schlechte Presse und wir haben es eventuell leichter.
Mfg
M.Balaban mit dem selben Problem

http://www.stern.de/tv/about/512593.html
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[10.1] balabagu antwortet auf balabagu
08.08.2006 10:43
Das O2 Flatrate Problem bitte auch an Sat 1 senden.
Habe ich auch gerade gemacht.
Wenn O2 keinen Druck kriegt machen die immer so weiter.
E-Mail: akte@akte.net
Ich suche jetzt noch mehr Sender die an solchen machenschaften
Interesse haben.
Es wäre gut wenn die anderenbetroffenen dies auch tun würden.
Mfg
M.Balaban