Benutzer telefonmann2 schrieb:
Benutzer NicoF schrieb:
Was soll daran nicht in Ordnung sein? In der mail stand auch das man kündigen wenn man das nicht will...
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Du meinst, wenn dem Kunden die zweifelhafte Kündigungsrücknahme seitens des Nachfolgers nicht gefällt, kann er ja kündigen?
Ja kann er wo ist dein Problem?
Interessante Ansichten. Wie gesagt, mich würde die Rechtslage interessieren.
Welche Rechtslage.
Wenn der Kunde das nicht will kann er es doch widersprechen/kündigen oder er akzeptiert es halt.
Ich bin weder als Kunde betroffen noch sehe ich hier unbedingt
Ich auch nicht (mehr) hatte es auch wegen Nichtnutzung gekündigt.
Aber was spricht dagegen, nachdem die neue Firma Pybox weiterführt die Kundendaten zu übernehmen? Wer nichts mehr mit Paybox zu tun haben wollte, hätte doch schon vorher, oder eben jetzt, kündigen können :-)
Bye
NicoF