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Roaming


26.06.2012 16:18 - Gestartet von stanserl
HALLO! Ich brauche ihre Hilfe!

Am 18. Mai 2012 flog ich in die Schweiz um meine Schwester in Zürich zu besuchen. Natürlich hatte ich mein Handy (Smartphone von Sony Ericsson "Xperia" / Vetrag: Flat 4 You /GP Okt 2011 von Vodafone) dabei. Ich habe es für wenige eingehende Anrufe und einige Sms gebraucht. Selbstverständlich sehe ich auch ein, diese Kosten zu tragen, da sie von mir bewusst in Anspruch genommen wurden.
Was ich jedoch nicht wusste, war, dass sich verschiedene Apps selbstständig ins Internet einwählten um Updates zu installieren. Dies geschah durch die Roamingfunktion von der ich bis anhin noch nichts wusste.


Am 31. Mai 2012 sendete mir mein Handyvertragsanbieter Debitel-Mobilcom eine SMS, mit folgendem Textinhalt: "mobilcom-debitel Info: Ihre Mobilfunkkarte wird wegen ungewöhnlich hohen Verbindungskosten für abgehende Verbindungen gesperrt. Bitte kontaktieren Sie uns unter 01805-022240 ". Natürlich rief ich umgehend an.

Zur Auskunft gab man mir, dass sich die Telefonrechnung aufgrund der Roaming-Aktivität auf über 1000 Euro beläuft. Ich war schockiert. Ich finde es unverständlich, dass man mich von der Telefongesellschaft nicht schon früher bei so einem Betrag auf die unbewusst entstandenen Kosten aufmerksam gemacht hat. Es sollte ja schlussendlich auch im Interesse des Telefonanbieters stehen, dass der Kunde über die Gefahren der Roamingfunktion informiert, bevor Kosten entstehen, die er nicht bezahlen kann. Es ist ja vergleichbar damit, dass einem mal eben 1000 Euro ohne eingängige Zustimmung vom Konto abgebucht werden. Das ist doch nicht verhältnismässig. Fällt das nicht schon unter Wucher? Die Begründung für das Unterlassen einer Warnung von Debitel-Mobilcom ist: Nur innerhalb der EU-Länder, besteht die Pflicht des Handyanbieters den Kunden ab einem Betrag von 50 Euro, welche durch Roaming-Kosten enstanden sind, durch eine SMS-Nachricht darauf hinzuweisen.
Ich frage mich dann nur, warum ich trotzdem von DEbitel-Mobilcom ab einer Roaming-Kosten-Höhe von 1049.23 Euro gewarnt wurde, da ja offensichtlich im EU-Ausland nicht darauf hingewiesen werden muss.


Ich bin Studentin und für mich liegen 1000 Euro mal eben so nicht drin. Das sind 3 Monatsmieten. Ich weiss nicht was ich tun soll. Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn sie mir in dieser Angelegenheit weiter helfen könnten.

Natürlich habe ich mich sofort an den Verbraucherschutz Brandenburg gewendet. Dieser schickte mir einen Musterbriefe zur Reklamation der Kosten, von welchem ich Gebrauch machte und per einschreiben an Debitel sendete. Jedoch bekam ich kurz darauf eine Antwort von Debitel, dass Verbindungen korrekt seien und deswegen weiterhin auf die Zahlung der entstandenen Kosten beharrt werde. Zudem schickten sie mir einen Nachweis der einzelnen Verbindungen. Jedoch war es ihnen nicht möglich offen zu legen, in welche Dienste sich mein Handy eingewählt hatte. Die Begründung dafür liege im Datenschutz für private Daten. Dieses Verhalten verstehe ich nicht ganz, da ich (die Benutzerin) diese Daten ja schliesslich anfordere.

Jedoch tut dies nichts gross zur Sache, da ich ja nicht bestreiten möchte, dass der Daten-Download durch die Roaming-Verbindung zu Stande gekommen ist. Ich bin lediglich der Meinung, dass es nicht zu verantworten ist, dass eine Kundin, welche ansonsten eine Handyrechnung von maximal 40 Euro monatlich hat, plötzlich dazu verpflichtet wird, eine Rechnung von über 1000 Euro zu bezahlen, welche innerhalb von 9 Tagen zu Stande gekommen ist. Ich bin der Meinung, dass Debitel-Mobilcom verpflichtet sein müsste, auch im EU-Ausland eine Warnfunktion bzw. Kostenschranke von Anfang an festzulegen.

Zudem wird mir zur Begleichung der Handyrechnung, der Anschluss gesperrt. Trotzdem muss ich die Kosten von 29.90 Euro monatlich, welche ich für meine Flatrate (Vodafone "Flat4you") weiter bezahlen. Wie kann das sein?

Bitte helfen Sie mir beim weiteren Vorgehen weiter, ich wär Ihnen von ganzem Herzen dankbar!


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[1] raio-k antwortet auf stanserl
26.06.2012 20:17
Leider besteht bei einer Reise in ein NICHT-EU-Land noch nicht einmal die Informationspflicht des Mobilfunkanbieter die aktuellen Roaminggebühren zu kommunizieren, ebenso wenig wie bei einem bestimmten Verbrauch zu warnen.

Allerdings versendet z.B. Telefonica o2 Germany, beim Grenzübertritt in die Schweiz i.d.R. ein Informations-SMS mit den Roaminggebühren, was in dem Fall jetzt allerdings nicht weiterhilft.

Das Einzige was ich raten kann ist die Hilfe der Verbraucherzentrale oder eines Anwalt in Anspruch zu nehmen, für Laien ist dies leider ein komplexes Thema und gegen einen solchen Mobilfunkanbieter kommt man ohne rechtlichen Beistand nicht an.

Das die monatliche Grundgebühr weiterhin gezahlt werden muss ist eigentlich klar, denn der Vertrag sieht nun einmal nicht das Aussetzen der Zahlung, bei "Unstimmigkeiten", vor denn MD wäre ja "bereit" ihrerseits die Leistung weiterhin zu erbringen (wenn die Rechnung bezahlt wäre).

Inwiefern ein Vergleich in Betracht kommen würde, müsste man natürlich sehen wo man sich "treffen" kann, wobei hierfür der tatsächliche Datenverbrauch bekannt sein sollte und ggf. auch die tatsächlich entstandenen Kosten für MD, aber da dürfte sich MD wohl sehr schwer tun sich in Karten schauen zu lassen ;)

Ich hoffe das die ganze Sache zu einem guten Ende kommen wird und Du mit einem "blauen Auge" dadurch kommst!!!
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[2] apple-nutzer antwortet auf stanserl
29.06.2012 19:42
Hallo,

hier kannst du normalerweise nur auf Kulanz hoffen.
Ich würde Debitel erneut anschreiben, mit der Bitte dir entgegen zu kommen. Schick einen freundlichen,(auch wenn es die schwer fällt) Brief an die Geschäftsführung das Dir einfach nicht bewußt war, dass dein Handy sich automatisch ins Internet wählt um updates zu machen. Viele Anbieter sind da sehr Kulant und kommen einem auch entgegen. Debitel ist mir jetzt gerade nicht bekannt bezüglich der Kulanz, aber das solltest du probieren. Auch wenn wieder eine Ablehnung kommt, am Ball bleiben und erneut Schreiben.