Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Strafanzeige/Adhäsionsverfahren


04.11.2009 23:12 - Gestartet von Samuel01
Ich habe gegen diese zweifelhafte Person und sein Gefolge Strafanzeige erstattet. Ihm Rahmen dieser Strafanzeige besteht die Möglichkeit, gleichzeitig einen Antrag gemäß § 403 Strafprozessordnung (Adhäsionsverfahren) zu stellen, dass dem Beschuldigten bei der Abwicklung des Strafverfahrens gleichzeitig die entstandenen Schäden (also die an uns alle ausstehenden Zahlungen) einschließlich der jeweiligen Aufwendungen im Strafurteil auferlegt werden. So kann ein aufwändiger Zivilprozess umgangen werden, sofern das Gericht zustimmt. Ausserdem könnte es für den Beschuldigten auch ein Ansporn sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Ich empfehle jedem Geschädigten, Strafanzeige zu erstatten und alle Zahlungen einzustellen. Je mehr Geschädigte, desto eher kann der feine Herr lange hinter hohen Mauern Golf spielen.
Gegenüber meinem Provider "Telco" werde ich zudem jede juristische Auseinandersetzung aufnehmen und diesen "feinen" Kooperationspartnern bald Gelegenheit geben, sich vor der Kamera zu äussern. Gerade in dieser trüben Jahreszeit treibt es natürlich viele Mobilfunkkunden vor interessante und Kritische Sendungen.