Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Teleplus/Kerpen Abmahnung „Handy Teufel“ Aktion


24.12.2003 14:32 - Gestartet von Teleplus
Neues zum Verbraucherschutz!!

Mit einer Werbekampagne in der Bildzeitung unter dem Motto
'Handy Teufel' 0.- € Grundgebühr und 0.- € Anschlussgebühr/über Hutchison, hat sich die Firma Teleplus GmbH /Kerpen,vertreten durch,Anke Hilger-Ense, wieder pünktlich zum Weihnachtsgeschäft zurückgemeldet. Sie wurden aber von uns und anderen Fachhandels- Kollegen abgemahnt. So dass die Kerpener nunmehr nicht mehr in Ihrer Werbung vergessen mögen, dass bei allen Ihrer Angebote auch alle Informationen für den Verbraucher( laut BGB- Info Verordnung) z.B. Mindestumsatz (in diesem Fall 15 €) etc. sowie eine Widerrufsklause § 312 b BGB Fernabsatzverträge in den Mobilfunkverträgen vorhanden sein müssen,welche über Fernabsatz (§ 312 b BGB Fernabsatzverträge) abgeschlossen werden. Die Widerrufsklausel nicht zu erwähnen führt dazu,dass die Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Belehrung für den Kunden 6 Monate statt 2 Wochen beträgt. Schließlich musste, in der 'Handy Teufel' Aktion der Kerpener, König Kunde ja ausschließlich über eine 0800….Nummer mit den Kerpener in Verbindung treten. Überdies wurde der Teleplus GmbH /Kerpen richterlich Verboten, mit dem Namen Teleplus in Verbindung mit Handys und Mobilfunk-verträgen zu werben, denn Teleplus ist ein eingetragenes Markenzeichen der Teleplus GmbH in 61440 Oberursel. Wenn Sie fragen zum Thema Widerrufsklausel oder Fernabsatzverträge haben schreiben sie uns oder besuchen Sie uns unter www.teleplus.de siehe FAQ <Widerrufsrecht>

Geschäftsleitung
Teleplus GmbH/Oberursel

Menü
[1] tcsmoers antwortet auf Teleplus
24.12.2003 14:41
Benutzer Teleplus schrieb:
Neues zum Verbraucherschutz!!

Mit einer Werbekampagne in der Bildzeitung unter dem Motto 'Handy Teufel' 0.- € Grundgebühr und 0.- € Anschlussgebühr/über Hutchison, hat sich die Firma Teleplus GmbH /Kerpen,vertreten durch,Anke Hilger-Ense, wieder pünktlich zum Weihnachtsgeschäft zurückgemeldet. Sie wurden aber von uns und anderen Fachhandels- Kollegen abgemahnt. So dass die Kerpener nunmehr nicht mehr in Ihrer Werbung vergessen mögen, dass bei allen Ihrer Angebote auch alle Informationen für den Verbraucher( laut BGB- Info Verordnung) z.B. Mindestumsatz (in diesem Fall 15 €) etc. sowie eine Widerrufsklause § 312 b BGB Fernabsatzverträge in den Mobilfunkverträgen vorhanden sein müssen,welche über Fernabsatz (§ 312 b BGB Fernabsatzverträge) abgeschlossen werden. Die Widerrufsklausel nicht zu erwähnen führt dazu,dass die Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Belehrung für den Kunden 6 Monate statt 2 Wochen beträgt. Schließlich musste, in der 'Handy Teufel' Aktion der Kerpener, König Kunde ja ausschließlich über eine 0800….Nummer mit den Kerpener in Verbindung treten. Überdies wurde der Teleplus GmbH /Kerpen richterlich Verboten, mit dem Namen Teleplus in Verbindung mit Handys und Mobilfunk-verträgen zu werben, denn Teleplus ist ein eingetragenes Markenzeichen der Teleplus GmbH in 61440 Oberursel. Wenn Sie fragen zum Thema Widerrufsklausel oder Fernabsatzverträge haben schreiben sie uns oder besuchen Sie uns unter www.teleplus.de siehe FAQ <Widerrufsrecht>

Geschäftsleitung
Teleplus GmbH/Oberursel

Ob es was nutzt ? Die Lemminge sterben doch nicht aus.

peso