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Vodafone - Kontosperrung und neg. SCHUFA trotz Zahlung


05.01.2010 12:14 - Gestartet von Petra1969
einmal geändert am 05.01.2010 12:15
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe seit nun über einem Jahr mächtige Probleme mit Vodafone. Angefangen hat alles damit, dass ich plötzlich Mahnungen von Vodafone bekommen habe, ohne vorher eine Rechnung oder ähnliches erhalten zu haben. Daraufhin habe ich bei Vodafone angerufen und nach den Rechnungen gefragt, damit ich nachvollziehen kann, wie der angemahnte Betrag zustande gekommen ist. Auf diese, mir telefonisch zugesagten Rechnungskopien warte ich bis heute..... Mehrmalige Anrufe bei Vodafone brachten auch nichts, mir wurde nur immer wieder versprochen, die Rechnungen zuzuschicken. Daraufhin habe ich versucht, der Dame im Call-Center zu erklären, dass ich eine Rechnung erst dann zu zahlen bereit bin, wenn ich sie in Händen halte und weiss, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt.
Kurz danach wurde von Vodafone, ohne mich darüber zu informieren, ein Negativ-Eintrag bei der SCHUFA veranlasst, sodass meine Bank mein Kreditkartenlimit auf monatlich 100,00 runtergesetzt hat und meine EC-Karte vollständig gesperrt hat. Weitere Nachfragen bei Vodafone haben auch nichts ergeben. Mittlerweile hat Vodafone meinen Vertrag wegen Nichteinhaltung meinerseits gekündigt und will über 900,00 "Entschädigung" von mir haben. Da mir noch immer keinerlei Rechnung, Erinnerung oder ähnliches vorliegt, habe ich auch diesen Betrag erstmal nicht gezahlt.
Nun ist Vodafone im November 2009 auf die "schlaue Idee" gekommen, mein Girokonto komplett zu sperren, sodass auch die laufenden Kosten, die man so hat, wie z.B. Strom, Miete etc. nicht mehr abgebucht werden können. Ebenso kann ich keinerlei Geld mehr von meinem Konto ( z.B. zum Kauf von Lebensmitteln etc. ) abheben, obwohl mein Kontostand deutlich im "plus" ist.
Daraufhin habe ich den "geschuldeten" Betrag von einem Bekannten überweisen lassen. Dies war laut Kontoauszug am 23.11.09.
Heute ist nun der 05.01.10 und mein Konto ist noch immer gesperrt....
Ein Anruf bei Vodafone vor Weihnachten hat ergeben, dass sie das Geld "leider nicht finden können".....sodass noch immer eine Schuld von über 900,00 offen sei. Ich habe daraufhin den Kontoauszug per Mail zu Vodafone geschickt und um schnellstmögliche Bearbeitung sowie Freischaltung meines Kontos und Rücknahme des SCHUFA-Eintrages gebeten.
Wie erwartet.....keine Reaktion von Vodafone, ausser der automatisierten Eingangsbestätigung der Mail.
Kurz vor Silvester habe ich dann nochmal eine Erinnerungsmail an Vodafone geschickt und eine Frist bis heute gesetzt. Aber wieder mal..... nur eine Eingangsbestätigung meiner Mail.
Was kann ich noch tun und wie kann ich den mir entstandenen Schaden beziffern und geltend machen??

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[1] rotella antwortet auf Petra1969
05.01.2010 12:37
Ehrlich gesagt kommt mir diese Story sehr sehr merkwürdig vor, VF ist doch nicht das Finanzamt, das einfach ein Konto stilllegen kann.
Rechnungen sollten sich online einsehen lassen über die VF-Seite!
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[1.1] Petra1969 antwortet auf rotella
05.01.2010 13:53
Benutzer rotella schrieb:
Ehrlich gesagt kommt mir diese Story sehr sehr merkwürdig vor, VF ist doch nicht das Finanzamt, das einfach ein Konto stilllegen kann.

Ja, das dachte ich auch....aber die können das sehr wohl, ich hatte bei der Bank nachgefragt, weil ich es mir auch nicht vorstellen konnte... Die haben dann bestätigt, dass die Sperrung von VF ausging.
Soviel zum Thema, was die können oder nicht...

Rechnungen sollten sich online einsehen lassen über die VF-Seite!
Schön wär´s, aber da kommt nur ein Requester, dass die ( von VF zugeschickten !! ) Einwahldaten leider nicht korrekt sind.....die Seite ist nicht verfügbar, da der Vertrag ja nicht mehr existiert. Ich habe daher keinerlei Möglichkeiten, meine Rechnungen einzusehen.
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[2] marbri antwortet auf Petra1969
06.01.2010 01:34
Hallo,

ohne Titel (Vollstreckungsbescheid) wird normalerweise kein
Konto gepfändet, jedenfalls nicht von nichtstaatlichen Stellen! Diesem geht in der Regel erst mal ein Mahnbescheid voraus. Gegen diesen muss man innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen, wenn er ungerechtfertigt ist. Daraufhin gibt es eine Gerichtsverhandlung, d.h., die Forderung wird geprüft, ob sie
rechtens ist. Ist sie rechtens, bekommt der Kläger einen Titel,
mit dem er gegen den Schuldner vorgehen kann. Nur mit diesem
Titel kann er per Gerichtsvollzieher sein Geld eintreiben lassen.

Staatliche Stellen, wie Finanzamt oder auch die gesetzlichen Krankenkassen (denen hilft das Zollamt) können ohne Titel
das Konto pfänden lassen.

Gruß Marbri
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[2.1] Schwachmaaat antwortet auf marbri
06.01.2010 19:51
Richtig. Die Threaderöffnerin schreibt wirr.
Da glaubt doch Niemand.
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[2.1.1] verJACKer antwortet auf Schwachmaaat
08.01.2010 12:34
Benutzer Schwachmaaat schrieb:
Richtig. Die Threaderöffnerin schreibt wirr. Da glaubt doch Niemand.
also, wenn ich einen Vertrag abschließe und dann keine Rechnungen bekomme, dann hacke ich doch nach. und wenn jemand ein ganzes jahr ein problem nicht klären kann, das ist schon sehr seltsam.
aber für viele leute ist es immer wieder überraschend, dann nach vertragsabschluß zahlungen zu tätigen sind. und wenn jemand seine vertraglichen pflichten nicht erfüllt, dann darf er sich nicht über schufa einträge wundern...
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[2.1.1.1] moses089 antwortet auf verJACKer
04.02.2010 09:17
ich wäre längst zum Anwalt gegangen, wenn ich im glauben gewesen wäre nichts unrechtes gemacht zu haben.

Wie ist denn der momentane stand der Dinge ???