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Ziehe in die Schweiz:wie kann ich vorzeitig kündigen ?


14.11.2005 09:35 - Gestartet von sim.one
Mein Handyvertrag bei Mobilcom läuft noch bis April 2007. Ich ziehe aber im Dezember in die Schweiz und kann dann mit diesem Vertrag nichts mehr anfangen. Sie lassen mich auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag 'raus. Gibt es eine gesetzliche Regelung für solch einen Fall ?

LG
Simone
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[1] Dragen antwortet auf sim.one
14.11.2005 09:42
Benutzer sim.one schrieb:
Mein Handyvertrag bei Mobilcom läuft noch bis April 2007. Ich ziehe aber im Dezember in die Schweiz und kann dann mit diesem Vertrag nichts mehr anfangen. Sie lassen mich auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag 'raus. Gibt es eine gesetzliche Regelung für solch einen Fall ?

LG
Simone
Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, gibt es keine gesetzliche Regelung wie das Vertragsverhältnis von Dir und dem Mobilfunkbetreiber zu gestalten ist.
Frag mal ob Mobilcom auf kulante Art bereit ist was zu machen.
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[1.1] sim.one antwortet auf Dragen
14.11.2005 10:56
Sie lassen mich kulanterweise nicht aus dem Vertrag.
Ich versuchte auf Dezember zu kündigen, mit der Erklärung wegen des Auslands, aber es kam nur die Kündigungsbestätigung per SMS,für April 2007 !

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[1.1.1] MiniMietz antwortet auf sim.one
15.11.2005 21:33
Kein Beitrag
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[1.1.1.1] MiniMietz antwortet auf MiniMietz
15.11.2005 21:35
Wenn der Vertrag regulär zu April 07 kündbar ist, haben Sie ihn ja erst im April diesen Jahres abgeschlossen bzw. um 24 Monate verlängert. Erfährt man so kurzfristig, dass man ins Ausland zieht?!?

am besten mobilcom anschreiben, erklären, dass man ins Ausland zieht, Nachweis dafür beilegen

Als Betreff nicht unbedingt "Kündigung", die wird selbstverständlich erst mal zum fristgerechten Laufzeitende erfasst, sondern besser "ENDABRECHNUNG".

grüßles
mini
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[1.1.2] Gerko antwortet auf sim.one
15.11.2005 21:35
Falls Du Dein Konto auflöst und umgezogen bist, können sie schlecht mahnen. Wird ihnen wohl auch zu teuer sein, das Geld in der Schweiz außergerichtlich oder gerichtlich zu holen.
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[2] kunde-bei-teltarif antwortet auf sim.one
15.11.2005 21:47
Benutzer sim.one schrieb:
Mein Handyvertrag bei Mobilcom läuft noch bis April 2007. Ich ziehe aber im Dezember in die Schweiz und kann dann mit diesem Vertrag nichts mehr anfangen. Sie lassen mich auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag 'raus. Gibt es eine gesetzliche Regelung für solch einen Fall ?

LG
Simone

Siehe
www.mobilcom.de

AGB
Vertragsdauer -> Punkt 2.2 und Punkt 2.3
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[2.1] sim.one antwortet auf kunde-bei-teltarif
16.11.2005 06:59
Ich kenne die AGB. Leider ist die Mindestdauer noch nicht abgelaufen.



Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Benutzer sim.one schrieb:
Mein Handyvertrag bei Mobilcom läuft noch bis April 2007. Ich ziehe aber im Dezember in die Schweiz und kann dann mit diesem Vertrag nichts mehr anfangen. Sie lassen mich auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag 'raus. Gibt es eine gesetzliche Regelung für solch einen Fall ?

LG
Simone

Siehe
www.mobilcom.de

AGB
Vertragsdauer -> Punkt 2.2 und Punkt 2.3
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[2.1.1] kunde-bei-teltarif antwortet auf sim.one
16.11.2005 07:56
Benutzer sim.one schrieb:
Ich kenne die AGB. Leider ist die Mindestdauer noch nicht abgelaufen.


Beide Seiten können aus Wichtigem Grund kündigen, siehe Vertragsdauer Punkt 2.3 !

Umzug ins Ausland ist ein Wichtiger Grund. Oder?




Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Benutzer sim.one schrieb:
Mein Handyvertrag bei Mobilcom läuft noch bis April 2007. Ich ziehe aber im Dezember in die Schweiz und kann dann mit diesem Vertrag nichts mehr anfangen. Sie lassen mich auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag 'raus. Gibt es eine gesetzliche Regelung für solch einen Fall ?

LG
Simone

Siehe
www.mobilcom.de

AGB
Vertragsdauer -> Punkt 2.2 und Punkt 2.3