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Gab es für diesen Artikel Geld von den Netzbetreibern?


04.04.2024 04:26 - Gestartet von mafer
Soviel dummes Zeug habe ich ja noch nie gelesen.
Wenn eine Rechnung nicht stimmt, wird sie natürlich zurückgebucht. Wenn die Rechnung per Email kommt, wird der dezidiert widersproche.
Falls der Anbieter so hochbegabt ist, von einer no-reply-Adresse zu senden, ändert man die Antwortadresse eben in die, die im Impressum auf seiner Website steht.
Man muss als Kunde ja nicht jeden Stuss mitmachen, z.B. sich mit einem Bot unterhalten oder Warteschleifenrufnummern anrufen.
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[1] 56hde4mm antwortet auf mafer
04.04.2024 05:52
Benutzer mafer schrieb:
Soviel dummes Zeug habe ich ja noch nie gelesen. Wenn eine Rechnung nicht stimmt, wird sie natürlich zurückgebucht.

Das kannst du gerne tun. Dann musst du allerdings auch die Konsequenzen tragen, die der Artikel anreißt.

Der korrekte Weg, wenn man glaubt, eine Rechnung würde nicht stimmen, ist mit dem Rechnungssteller in Kontakt zu treten und ihn zu einer Korrektur aufzufordern. Erst wenn das nicht funktioniert, er nicht antwortet oder sich weigert, die Korrektur auszuführen, kann man in weiteren Eskalationsstufe eine Lastschrift zurückgeben.

Das ist der korrekte Weg.

Wenn du glaubst, du musst sofort eine Lastschrift zurückgeben, wenn du mit einer Rechnung nicht einverstanden bist, tue das gerne. Dann beschwere dich aber bitte nicht über die Folgen.
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[1.1] yes_mc antwortet auf 56hde4mm
04.04.2024 10:06

einmal geändert am 04.04.2024 10:08
Benutzer 56hde4mm schrieb:
Benutzer mafer schrieb:
Soviel dummes Zeug habe ich ja noch nie gelesen. Wenn eine Rechnung nicht stimmt, wird sie natürlich zurückgebucht.

Das kannst du gerne tun. Dann musst du allerdings auch die Konsequenzen tragen, die der Artikel anreißt.
.......
Diese "bösen" Konsequenzen kenne ich auch nicht. Und meine Kunden auch nicht.
Tatsächlich drängt sich doch leicht der Eindruck auf, daß diverse Anbieter ihre Systeme nicht im Griff haben und wohl auch nicht haben wollen.
Und der deutsche Kunde ist ja gemeinhin ein "dankbarer" Abnehmer, der sich alles gefallen läßt, wenn der "Gegner" nur mal mit einem negativen Schufa-Eintrag droht, eben um den renitenten Kunden gefügig zu machen.
Bei einer Rücklastschrift fallen für die Anbieter Gebühren an, diese sind zwar pille-palle, aber man kann die Anbieter eben nur an Stellen packen, wo es ihnen weh tut (und bei Geld ist das immer so, auch wenn RüLa-Gebühr nur 2-3 € sind).
Meine Erfahrung: Rücklastschrift kommentarlos, danach aber einigermaßen freundlich bleiben, fast alle Anbieter kommen irgendwann "angekrochen" oder aber sie lassen es komplett unter den Tisch fallen.
Und merke: ein Brief von einem Inkassounternehmen ist kein Brief eines Gerichts im gelben Umschlag, sondern rechtlich gleichwertig mit einem Urlaubsgruß vom Nachbarn.
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[1.1.1] 56hde4mm antwortet auf yes_mc
04.04.2024 10:37
Benutzer yes_mc schrieb:
Diese "bösen" Konsequenzen kenne ich auch nicht.

Sperrung des Kundenkontos zum Beispiel. Übergabe an ein Inkassobüro. Einfordern der Gebühren für die Rücklastschrift und viele andere Dinge mehr, die vielleicht berechtigt aber oft auch nicht berechtigt sind, mit denen man sich dann aber auseinandersetzen darf. Wer das möchte, statt erst einmal eine gütige Einigung mit dem Anbieter zu suchen, darf das gerne tun.

Tatsächlich drängt sich doch leicht der Eindruck auf, daß diverse Anbieter ihre Systeme nicht im Griff haben und wohl auch nicht haben wollen.

Das mag es natürlich geben. Gar keine Frage. Manchmal sind es aber auch einfach nur Missverständnisse. Oder andere schnell zu klärende Probleme.

Und der deutsche Kunde ist ja gemeinhin ein "dankbarer" Abnehmer, der sich alles gefallen läßt, wenn der "Gegner" nur mal mit einem negativen Schufa-Eintrag droht, eben um den renitenten Kunden gefügig zu machen.

Das ist jetzt allerdings wieder ein ganz anderes Thema. SCHUFA Einträge sind nur bei unbestrittenen Forderungen zulässig. Und drohen kann man natürlich mit vielen Dingen. Aber wie gesagt, wir kommen vom Thema ab.

Bei einer Rücklastschrift fallen für die Anbieter Gebühren an, diese sind zwar pille-palle, aber man kann die Anbieter eben nur an Stellen packen, wo es ihnen weh tut (und bei Geld ist das immer so, auch wenn RüLa-Gebühr nur 2-3 € sind).

Wenn ich einen Fehler in einer Rechnung eines Geschäftspartners entdecke, dann weise ich meinen Geschäftspartner darauf hin und bitte um Korrektur. Da will ich ihm nicht weh tun. Ich möchte die Sache geklärt haben. Sollte der Geschäftspartner sich uneinsichtig zeigen und ich sicher sein, dass ich im Recht bin, dann steht mir die nächste Eskalationsstufe natürlich frei..

Meine Erfahrung: Rücklastschrift kommentarlos, danach aber einigermaßen freundlich bleiben, fast alle Anbieter kommen irgendwann "angekrochen" oder aber sie lassen es komplett unter den Tisch fallen.

Wieso kommentarlos? Mein Geschäftspartner sollte doch wissen, mit was ich nicht einverstanden bin, um die Möglichkeit zu haben, die Sache zu bereinigen. Auch kann man Lastschriften nur komplett zurückgeben. Damit gerät man aber ganz schnell in Zahlungsverzug für den unstrittigen Teil der Rechnung. Das wissen viele nicht. Mit einer kommentarlosen Rücklastschrift, wenn ich mit irgendetwas nicht einverstanden bin, öffne ich die Tür zu einer ganzen Reihe von Problemen. Und das ist vollkommen unnötig, wenn ich erst einmal mit meinem Geschäftspartner spreche und versuche, die Sache zu bereinigen. Eine Lastschrift läuft mir so schnell nicht weg.

Und merke: ein Brief von einem Inkassounternehmen ist kein Brief eines Gerichts im gelben Umschlag, sondern rechtlich gleichwertig mit einem Urlaubsgruß vom Nachbarn.

Das ist korrekt. Außer natürlich die gesamte oder auch nur ein Teil der Forderung ist berechtigt. Weil dann muss ich hinterher auch noch die zusätzlichen Gebühren des Inkassobüros für den berechtigten Teil der Rechnung zahlen.
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[2] Eichbär60 antwortet auf mafer
06.04.2024 10:17
Dem Artikel kann ich vollkommen zustimmen, da ist ein sachliches und überlegtes Vorgehen geschildert. So wie man es auch aus meiner Sicht machen sollte..

Allein der Punkt mit dem automatisierten Verfahren, die bekannterweise alle großen Anbieter nutzen, sollte schon als Argument ausreichen, dass man zuerst den Weg probiert. Ein selbständiges Zurückbuchen der Zahlung ist weder vom System noch der rechtlich vorgesehene Weg und irgendeinen Vorteil hat man davon auch nicht. Das Vorgehen ist extrem naiv und unüberlegt, da man die Komplexität der Sache extrem erhöht. Der Betrag wird dann schon ggf. mit der nächsten Rechnung verrechnet, es fallen Mahngebühren an. Das muss der Kundendienst dann alles bereinigen. Sollte er natürlich fehlerfrei können.... sollte. Es sind einfach Fehlerfaktoren. Auch wenn man nicht Schuld ist, spielt keine Rolle. Am Ende hat man selber das Problem oder irgendwelche Nachteile. Es ist dann sowieso eine Kontaktaufnahme notwendig.

Der Widerruf der Lastschrift/Rückbuchung hat nicht mal eine akute Notwendigkeit, da man dies immer noch später machen könnte. Zu 99% kann man die Probleme selber und acht Wochen sollten auch oft ausreichen.

Unabhängig davon, sollte man sich natürlich auch 100% sicher sein, dass die Abbuchung wirklich fehlerhaft ist und die ganzen AGB lesen. Ansonsten schießt man sich noch ein Eigentor, weil ggf. Kosten für die Rückbung entstanden sind die man zahlen müsste. Ob die Rückbuchung des kompletten Betrages von der eigenen Zahlungsplicht entbindet... Alles Fragen die man sich nicht stellen braucht, wenn man erstmal gar nicht "zurückbucht. Wobei man sich bei einem Vorgehen solche Fragen vermutlich auch noch nie gestellt hat.
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[3] Wechseler antwortet auf mafer
06.04.2024 12:02
Ach wo. Das beschreibt nur die in der Telekommunikationsbranche üblichen unseriösen Geschäftsmethoden. Wir dürfen nicht vergessen: Wir sind hier in einem Bereich unterwegs, wo es völlig normal ist, dass Kunden von kriminellen Provisionsgeiern Verträge untergejubelt bekommen, egal ob sie in roten Shops arbeiten, trotz Werbewiderspruch anrufen oder an der Haustür klingeln.

Das Wort Drucker ist in diesem Forum nicht ohne Grund auf der Blacklist.

Benutzer mafer schrieb:
Soviel dummes Zeug habe ich ja noch nie gelesen. Wenn eine Rechnung nicht stimmt, wird sie natürlich zurückgebucht.

Juristisch sauber ist es, zusammen direkt im Rechnungswiderspruch das Lastschrift-Mandat zu kündigen. Dann darf nicht mehr abgebucht werden. Passiert gefühlt der Hälfte der der Fälle natürlich trotzdem.

Eine Lastschriftrückgabe erfolgt NICHT, weil die Rechnung nicht stimmte, sondern weil ein Lastschriftmandat benutzt wurde, das bereits gekündigt war. Und das ist eben immer illegal, ganz egal wie rechtmäßig der Anspruch auf die Zahlung auch war.

Wenn die Rechnung per Email kommt, wird der dezidiert widersproche.

Ist ja auch einzig juristisch korrekte Weg.

Man muss als Kunde ja nicht jeden Stuss mitmachen, z.B. sich mit einem Bot unterhalten oder Warteschleifenrufnummern anrufen.

Vor allem hat es juristisch keine Auswirkungen. Am Ende zählt der nur Schriftverkehr. Aber ich fackel auch nicht lange. Illegal abgebuchten Betrag anmahnen, Zahlungsfrist eine Woche, dann hat's Konsequenzen. Übrigens ist die Lastschriftrückgabe da schon das mildeste Mittel. Ein gerichtliches Mahnverfahren kann ich als Kunde nämlich auch einleiten. Das ist deutlich teurer.