Benutzer klappehalten schrieb:
Ganz klar, so hätte es dann wenigstens jeder verstanden!
:D
Um das Urteil zu verstehen braucht man Vorkenntnisse im Leistungsstörungsrecht, die sicherlich 95% der Bevölkerung einschließlich der teltarif Redaktion nicht besitzen. Die aufgeworfenen Fragen der Haftung für Erfüllungsgehilfen, der Exkulpation sowie des Bezugspunkts des Vertretenmssens beim Schadensersatz statt der Leistung lassen sich schlicht nicht in einem so kurzen Artikel für Laien darstellen.
Im übrigen hat der Artikel auch für Juristen keinerlei Informationsgehalt, da der Sachverhalt nicht nur unrichtig dargestellt ist, sondern man schon den genauen Parteienvortrag kennen müßte, um das Urteil nachvollziehen zu können.
Insofern ist der Artikel aus gleich drei Gründen sinnlos:
1. Das Urteil ist falsch dargestellt.
2. Kaum jemand besitzt die erforderlichen Rechtskenntnisse um das Urteil würdigen zu können.
3. Selbst wer Rechtskenntnisse hat, kann mangels Details daraus keinerlei Erkenntnis gewinnen.