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Verbraucherrechte eingeschränkt


05.08.2010 06:42 - Gestartet von franki*
Das ist ja ein dicker Hund. Wieder einmal werden Verbraucherrechte eingeschränkt.
Dass eine Bestellung im Internet kein Kaufvertrag ist, mag ja angehen, aber dass eine Bestellbestätigung keine Annahme bedeutet, das will mir nicht in den Sinn. Denn eine Eingangsbestätigung bestätigt den Eingang eine Bestellung. Aber eine Bestellbestätigung bestätigt: Wir haben den Artikel vorrätig und wir liefern ihn zu dem angepriesenen Preis. Wo sind wir denn, wenn man sich auf solche Aussagen nicht mehr verlassen kann?
Und wenn dann auch noch gesagt wird: ein Akku ist ein Verpackungsgerät! Und das nur, weil der Preis von 129,- mit dem Akkupreis übereinstimmt! Das grenzt ja wohl an bodenlose Frechheit, dann einfach 8 Akkus zu liefern, obwohl die eindeutig nicht bestellt worden sind!
Wenn gegen dieses Urteil nicht in Revision gegangen wird, dann versteh ich die Welt nicht mehr! Zumindest eine Verbraucherzentrale müsste dagegen auf die Barrikaden gehen.
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[1] franki* antwortet auf franki*
05.08.2010 07:08
Ich hab es jetzt nochmal genau nachgelesen: http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2010_111.pdf
Da stellt sich das Urteil dann schon nachvollziehbarer dar.
Was aber nicht klar wird: Hat der Kunde nun eine Bestellbestätigung oder eine Bestelleingangsbestätigung erhalten? Oder war es eine Bestellbestätigung, die vom Inhalt her eine Bestelleingangsbestätigung war?
Denn nach meinem Empfinden stellt eine Bestellbestätigung die Annahme eines Vertrages dar.
Und eine Bestelleingangsbestätigung muss dann auch diese Bezeichnung tragen, und nicht Bestellbestätigung.
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[1.1] myselfme antwortet auf franki*
05.08.2010 08:37
Wenn ich mir Menge und Art der / des Artikel betrachte, denke ich in diesem Fall nicht über Verbraucherrechte reden zu können.
8 Verpackungsgeräte (bzw Akkus) deuten mE stark auf gewerblichen Bedarf hin und somit auf ein Geschäft unter Vollkaufleuten. Hierfür gelten dann (aus guten Gründen !) andere gesetzliche (Schutz-) Rechte.
Leider geht dies aus dem Artikel nicht eindeutig hervor, sodass die TelTarif-Leser einen falschen Eindruck erhalten bzgl des Urteils.
Aber dies nur nebenbei...