Benutzer Supaka schrieb:
Benutzer kodachromebln schrieb:
Mal eine wahrscheinlich eher doofe Frage: wenn man jetzt einen Vertrag mit einer kostenpflichtigen Zusatz-Roaming-Option abschliesst, fällt diese nach dem Fall der Roaminggebühren einfach automatisch weg oder muss man den Vertrag dann erst kündigen und gilt die erlassene Roaminggebühr dann erst nach Abschluss eines neuen Vertrags?
Wenn diese eine 2 Jährige Laufzeit hat, dann ist der Vertrag wohl einzuhalten, macht also im Moment wenig Sinn.
Das sehe ich anders. Die EU-Roamingverordnung zum Juli 2017 greift auch in die bestehenden Verträge ein. Denn sie besagt ja, kurz gesagt, dass ab diesen Zeitpunkt kein Anbieter mehr Aufschläge für EU-Roaming nehmen darf. Bestehende anderweitige Regelungen in den Verträgen würden nichtig werden.
Ein Zuschlag, der danach erhoben werden würde, wäre theoretisch illegal, auch wenn er im Vertrag vereinbart worden wäre. Zwar kann der Anbieter theoretisch auch weiter andere Preismodelle anbieten. Diese bedürfen aber wie schon zur Novellierung 2016 ein ausdrückliches Opt-in des Kunden. Die zurückliegende Vertragsunterzeichnung als Opt-in zu einem erhöhten Tarif zu werten, dürfte nicht gehen, da auch der Kunde 2016 an die neuen Regelungen automatisch angepasst wurde oder sich neu entscheiden durfte.
Wir haben aber gesehen, dass bisher ein Anbieter (Telefónica) sich schon an die bestehenden Regelungen nicht hält. Die BNetzAG schaut bisher nur zu.
D.h. einen Vertrag abzuschließen, in der sicheren Annahme, dass EU-Roaming dann unendlich inkludiert ist ohne Aufpreis, wäre riskant, zumal auch eine neue FUP eingeführt werden soll, die bisher keiner kennt.