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Guthabengültigkeit bei yallo


25.02.2007 12:45 - Gestartet von raio-k
Es gibt zwar bei yallo keinen Mindestumsatz, keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist, aber das heißt nicht das die Prepaidkarte deswegen auch gleich unbegrenzt gültig ist, denn in den AGB und FAQ steht hierzu folgendes:



Grundsätzlich ist das yallo Gesprächsguthaben zeitlich unbegrenzt gültig.

Es gibt jedoch Regeln bezüglich der Gültigkeit der Mobiltelefonnummer:

Sollte während 3 Monaten kein Anruf (eingehend oder ausgehend, SMS) mit yallo getätigt werden, wird die yallo Rufnummer vorübergehend deaktiviert.

In den darauffolgenden 6 Monaten kann der Anschluss bei yallo wieder aktiviert werden.

Falls in diesen 6 Monaten keine Meldung vorliegt also nach insgesamt 9 Monaten Inaktivität , wird der Anschluss definitiv aufgelöst und das vorhandene Gesprächsguthaben auf der entsprechenden SIM-Karte verfällt.
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[1] stehub antwortet auf raio-k
25.02.2007 21:07
Hallo raio-k,

diesbezüglich kann ich dich beruhigen. ich habe deswegen auch schon bei yallo angerufen, und die haben mir versichert, dass diese 'Regel' nicht angewendet wird (wohl weil es die Konkurrenz auch nicht so macht....)

Ausserdem wollten sie die AGBs korrigieren aber das ist offensichtlich bisher noch nicht passiert.

M-Budget hatte übrigens am Anfang in den AGBs vermerkt, dass das Guthaben nach drei Monaten komplett verfällt und das wurde auch nie durchgezogen...

Gruss,

Stehub
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[1.1] starline antwortet auf stehub
25.02.2007 21:33
hmm.. da habe ich aber schon was anderes erlebt , ein kollege hatte auf einer sunrise prepaid simcard 800.- sfr. guthaben drauf und war lange zeit im ausland , danach als er wieder in der ch war

war sim gespeert und guthaben wegen der von sunrise neu gemachten agb. verfallen, toll oder? trotz mehreren telefonaten und schriftl. bemühungen waren die 800.- im eimer
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[1.2] mamo antwortet auf stehub
25.02.2007 22:39
Allerdings sind die Anbieter auch nicht ganz frei mit den Nummern.

Eine Verordnung zum Fernmeldegesetz schreibt folgendes vor:



\"Teilt die Inhaberin eines Nummernblocks in der Mobiltelefonie Nummern daraus für Prepaid-Anwendungen zu, so muss sie überwachen, ob diese Nummern genutzt werden. Werden innerhalb von 24 Monaten keine Verbindungen von und zu einer solchen Nummer hergestellt, so muss sie die Nummer ausser Betrieb nehmen und spätestens zwölf Monate nach Ausserbetriebnahme für die Zuteilung an neue Kundinnen und Kunden bereitstellen\"



Dies sagt natürlich nur über die Nummer etwas aus, nicht aber darüber was mit dem Guthaben zu passieren hat.

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[1.2.1] raio-k antwortet auf mamo
26.02.2007 17:23
Zuerst einmal Danke an Stehub ...

also sollte man es einfach vermeiden es soweit kommen zu lassen das die Gültigkeit der Prepaidkarte 'abläuft' und das Guthaben verfallen kann und wenigsten einen Anruf tätigen, oder ´ne SMS versenden!

Man könnte ja auch wie z.B. bei callmobile.de eine Administrationsgebühr für die Kontopflege nehmen, damit wäre das Problem doch eigentlich erledigt, na ja fast so mindest, wenn man mal von Verordnung zum Fernmeldegesetz absieht.