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Da sieht


05.09.2008 14:27 - Gestartet von bs
man mal wieder wo Deutschland die Schwerpunkte in Verbrechenbekämpfung setzt! Denn eine Raubkopie einer Film DVD wird mit 5 Jahren Haft bestraft.
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[1] geratze antwortet auf bs
05.09.2008 15:19
Benutzer bs schrieb:
man mal wieder wo Deutschland die Schwerpunkte in Verbrechenbekämpfung setzt! Denn eine Raubkopie einer Film DVD wird mit 5 Jahren Haft bestraft.

ganz genau. Ein Unding!
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[2] Kai Petzke antwortet auf bs
06.09.2008 10:59
Benutzer bs schrieb:
man mal wieder wo Deutschland die Schwerpunkte in Verbrechenbekämpfung setzt! Denn eine Raubkopie einer Film DVD wird mit 5 Jahren Haft bestraft.

Das will Dir die Filmindustrie mit ihren Spots einreden, ist aber nicht die Realität. Wenn Du eine DVD unzulässigerweise kopierst, und zum ersten Mal mit so etwas aufgefallen bist, dann endet das Strafverfahren, so es denn überhaupt eröffnet wird, mit einer Einstellung gegen eine Geldbuße. Warum soll die illegale Kopie wesentlich anders bestraft werden als ein einfacher Diebstahl der DVD im Laden?

Nur für gewerbsmäßige Raubkopien gibt es überhaupt den Strafrahmen von "bis zu fünf Jahren", sonst sind es bis zu drei Jahre. Aber der maximale Strafumfang bleibt den wirklich krassen Fällen vorbehalten, also Leuten, die ein erkleckliches Einkommen mit den Urheberrechtsverletzungen erzielen, deswegen schon zum wiederholten Male vorm Richter stehen, die Tat standhaft leugnen und auch keinerlei Reue oder Wiedergutmachung zeigen.

Fazit: Die zitierten 3,5 Jahre ohne Bewährung sind das Vielfache dessen, was dem durchschnittlichen "Raubkopierer" droht - und das ist auch gut so. Auf gewerbsmäßigen Betrug und Computerbetrug werden übrigens 6 Monate bis 10 Jahre Strafe angedroht. Wenn der Richter davon maximal 1/3 ausschöpfte, dann aus den im Artikel genannten Gründen: Die Täter wurden erstmals wegen des Delikts verurteilt, sie waren geständig, und es waren nicht die "ganz großen" Fische.


Kai
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[2.1] Quehl antwortet auf Kai Petzke
06.11.2008 06:30
@Kai petzke

müßte der 1. Beitrag nicht gelöscht werden, weil dieser eine Falschaussage enthält? Es darf nicht heißen: wird bestraft, sondern kann bestraft werden. Solch eine Falschaussage kann mehrere 100 Euro kosten ohne Anhörung vor Gericht.

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[2.1.1] Kai Petzke antwortet auf Quehl
10.11.2008 18:40
Benutzer Quehl schrieb:
@Kai petzke

müßte der 1. Beitrag nicht gelöscht werden, weil dieser eine Falschaussage enthält? Es darf nicht heißen: wird bestraft, sondern kann bestraft werden. Solch eine Falschaussage kann mehrere 100 Euro kosten ohne Anhörung vor Gericht.

Nein. Nicht jede Falschaussage ist automatisch strafbar bzw. abmahnbar! Es muss schon einen Betroffenen geben und der muss davon auch wesentlich betroffen sein. Gegenüber dem Staat hat man dabei i.d.R. mit die größte Narrenfreiheit. Wenn man also öffentlich mit großer Auflage entgegen der Wahrheit behauptet "Prominente Person S. hat sich die Haare färben lassen", dann kann das richtig teuer werden, wenn man nur eine Strafrechtsnorm etwas falsch zitiert, dann passiert deswegen nichts.


Kai