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Urteil


04.09.2008 16:47 - Gestartet von geratze
"auf Bewährung"... wenn ich das schon höre. Da kann man die Leute auch gleich freisprechen, oder? 14 MOnate sich nichts zu shculden kommen lassen ist doch kinderleicht
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[1] hbrkn antwortet auf geratze
05.09.2008 00:16
Benutzer geratze schrieb:
"auf Bewährung"... wenn ich das schon höre. Da kann man die Leute auch gleich freisprechen, oder? 14 MOnate sich nichts zu shculden kommen lassen ist doch kinderleicht

14 Monate ist nicht die Dauer der Bewährung, sondern die ausgesetze Freiheitsstrafe. Die Bewährungsfrist dauert meist zwei bis drei Jahre, wobei dann auch noch weitere Auflagen wie Wiedergutmachungen zu erfüllen sind. Verstößt der Verurteilte gegen die Auflagen oder wird er wieder straffällig, werden die 14 Monate fällig.

Trotzdem ist für diesen Fall eine Bewährungsstrafe recht täterfreundlich.