Frei Sprechen
24.06.2008 13:17

Bluetooth Headset im Auto

Was ist erlaubt und wann muss ich mit Strafen rechnen?
teltarif.de Leser kugelschreibär schreibt:
Da gerade zur Urlaubszeit wieder das Thema Bußgelder fürs Handy am Steuer im Ausland aktuell wird, hat es mich mal interessiert, was man denn nun bei uns in Deutschland mit dem Handy während der Fahrt machen darf. Erst vor kurzem habe ich mir ein Bluetooth-Headset gekauft, nur um gelegentlich mal einen Anruf im Auto anzunehmen. Doch ein Freund sagte mir, dass auch diese in Deutschland am Steuer verboten sind und man nur mit einer fest installierten Freisprecheinrichtung fahren und telefonieren darf.

Verbot durch die StVO?

Im Internet habe ich jetzt die Definition gefunden, dass nicht das Telefonieren mit dem Handy verboten ist, sondern "nur" das in die Hand nehmen, z.B. zum Tippen oder SMS-Schreiben.
Dazu mal ein Auszug aus der StVO §23 1a: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."
Somit ist es sogar verboten, sein Display kurz aufleuchten zu lassen um die Uhrzeit zu sehen. Folglich ist die Nutzung von einem Bluetooth-Headset auch nicht erlaubt, wenn der Anruf am Handy angenommen werden muss, auch wenn man nur irgendeine Taste dazu erwischen müsste. Erlaubt wäre es demnach aber, den Anruf über das Headset direkt anzunehmen.

Trotzdem nicht erlaubt?

In einem Forum habe ich dann den Einwand gefunden, dass es laut StVO auch verboten sei, sein Gehör nicht durch die Benutzung von "Geräten" zu beeinträchtigen (StVO $23 1), was ja durch den Knopf im Ohr der Fall wäre.

So teuer wird es (leider) nicht

Die Strafen für die Handynutzung am Steuer sind übrigens für Autofahrer 40€ und 1 Punkt in Flensburg. Und auch als Radfahrer kann man zu Kasse gebeten werden, wenn man das Handy während des Fahrens benutzt, die kostet jedoch nur 25€.

Also:

Am sichersten ist es wohl, rechts ran zu fahren, den Motor auszustellen und in Ruhe zu telefonieren. Wer das nicht tun möchte sollte, wohl auf eine fest eingebaute Freisprecheinrichtung zurückgreifen. Oder hat jemand Erfahrungen damit gemacht, was lassen die Grün(Blau)-Weißen durchgehen lassen und ab wann man eine Strafe bekommt?
Kommentare zum Thema (3)
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thadeus antwortet
25.06.2008 01:33

einmal geändert am 25.06.2008 01:34
Moin,

>In einem Forum habe ich dann den Einwand gefunden, dass es laut StVO auch verboten sei, sein Gehör nicht durch die Benutzung von "Geräten" zu beeinträchtigen (StVO $23 1), was ja durch den Knopf im Ohr der Fall wäre.

Es ist aber nicht verboten eines seiner Ohren zu beeinträchtigen. Daher kann man ein BT-Headset tragen ohne gefährdet zu sein Signalhörner etc. zu überhören. Dies gilt ebenso für Rad-Motorradfahrer, die ja auch mit einem Kopfhörer Musik (MP3-Player, Navi, Telefon) fahren dürfen.

>Erlaubt wäre es demnach aber, den Anruf über das Headset direkt anzunehmen.

Es ist soweit verboten mit den Händen das Handy, und wahrscheinlichst damit auch an Headset, während der Fahrt zu bedienen.
Aber wer sein Handy per Profilzuweisung so konfiguriert, dass eingehende Anrufe bei gekoppeltem Headset automatisch angenommen werden, kann auch beim fahren telefonieren.

Wer unbedingt auch beim fahren telefonieren will, kann es also tun.
Nur muss das BT-Headset bei abgeschaltetem Motor angemacht und aufgesetzt werden ;-)
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Baghee antwortet
25.06.2008 02:12
Wir wollen doch jetzt mal nicht päpstlicher sein als der Papst und erst mal lesen (und verstehen), was da steht.

Da steht "... wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält."

Wenn das Handy oder der Hörer bei der Bedienung (Annahme eines Gesprächs oder sogar die eigene Anwahl einer Nummer) also in einer Halterung steckt oder in einer Ablage oder auf dem Beifahrersitz liegt und für das Drücken der Tasten weder aufgenommen noch VOM FAHRER gehalten wird, ist das schon nicht mehr von diesem Paragraphen erfasst. Auch ist ein Bluetooth-Headset weder ein Hörer, der in der Hand gehalten oder aufgenommen wird noch ein Mobiltelefon. Das Bluetooth-Headset darf also in aller Gemütsruhe während der Fahrt angelegt, abgenommen oder bedient werden, ohne dass dieser Paragraph davon auch nur im Geringsten tangiert wird. Aber haben wir nicht alle mal in der Fahrschule gelernt, dass während der Fahrt immer BEIDE Hände ans Steuer gehören? Verdammt - aber wie soll ich dann schalten? ;)

Richtig ist auch, dass die Wahrnehmung von Verkehrsgeräuschen nicht behindert werden darf - und dabei geht es nicht um ein oder zwei Ohren, sondern einfach nur darum, dass die normalen Verkehrsgeräusche nach wie vor wahrnehmbar sein müssen.

Das ist eine Vorschrift, die viel eher die halb tauben jugendlichen Car-Hifi-Bassbox-Fetischisten betrifft als einen Bluetooth-Headset-Nutzer.

So, und jetzt viel Spass bei der bedenkenlosen Nutzung eures Bluetooth-Headsets. :)
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Voll egaaal!!!
TK-Diva antwortet
27.06.2008 15:54
Wann weiß ich denn schonmal, ob ich im Auto telefoniere??!! Wenn mir einfällt, dass ich jemanden anrufen will, dann nehm ich das Handy ans Ohr und tele. Und SMS kann ich auch schreiben, ohne auf den Bildschirm zu sehn. Mich hat noch keiner ermahnt und selbst wenn, werde ich das weiterhin so handhaben.

In der Nase zu bohren kann gefährlicher sein als zu telen, weil man nicht weiß, wo der Ertrag hin ist. Die Suche nach dem Inhalt kann viel mehr ablenken, als das Eintippen einer kurzen Nummer.

TK-Diva