Frei Sprechen
07.04.2009 21:56

Kündigung bei Umzug

Bei der Telekom soll der Telefonanschluss ohne Nutzung weiterbezahlt werden
teltarif.de Leser ollwan schreibt:
Vor 1 1/2 Jahren bin ich in eine Wohnung gezogen, in die mein alter Provider nicht liefern konnte oder durfte. Ich musste (!) den Anschluss der Telekom wählen. Dieser wurde mit 24-Monatiger Mindestvertragslaufzeit geliefert. Jetzt ziehe ich vor der Zeit schon wieder aus:Den Anschluss habe ich mittlerweile zwar gekündigt, bestätigt wurde die Kündigung …
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Kommentare zum Thema (44)
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Sorry
deluxxe505 antwortet auf Mitrill
14.04.2009 20:37
Dann scheint meine Mutter wohl, damals ne falsche Info bekommen zu haben. Muss ich wohl die AGB Geschichte zurück nehmen.
(Auch wenn Mitrill wahrscheinlich wieder was zu kamelle hat diesbezüglich) "Ja, ich hätte die Info überprüfen sollen. Mein Fehler."

Im Prinzip ändert auch das nichts an der Situation, dass dem Kunden eben nichts anderes übrig bleibt.

Ich möchte das, was mein Vorredner bezgl. Standort gebunden schrieb nicht nochmal wiederholen. Ist wohl klar und logisch nachvollziehbar.

Ein Vertrag ist eben ein Vertrag, solange er nicht absolut unzumutbar ist. Sprich DSL kostet Plötzlich 130 €/Monat. Wir profitieren doch im Prinzip mal abgesehen von der MVLZ. Jeder siehts ander ich finde es Ok so, ich weiß was ein Umzug kostet und fertig, zur Not hab ich auch das Geld. Schöner wäre es wenn die Telekom noch den DSL Bereitstellungspreis hinzurechnen würde (99,95 € + 60 € Bereitstellung TA = 159,95 €) Das wäre meiner Meinung nach unzumutbar.

Was soll ich groß noch dazu schreiben, als Kunden sind wir halt verpflichtet (zu unserer eigenen Sicherheit) solche Dinge nachzufragen. Wer dies nicht macht und einfach unterschreibt, sollte sich hinterher nicht wundern. Denn man kann vor Abschluss immer noch "Nein" sagen.

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komisch..
donglengcha antwortet auf deluxxe505
18.04.2009 16:59

einmal geändert am 18.04.2009 17:01
komisch, mir hat die Telekom beim Umzug (Call&Surf Comfort (4)) sogar schriftlich bestätigt, dass die Mindestvertragslaufzeit nicht von neuem beginnt..

Dass die Telekom nicht in der Lage war, den neuen Anschluß innerhalb von 6 Wochen bereitzustellen ist wieder eine andere Geschichte...

Jedenfalls scheint hier eine Abteilung nicht zu wissen,was die andere macht. Caos Laden..

Tschüss Telekom
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neffetS antwortet auf donglengcha
18.04.2009 17:18
Die strittige Sache trifft ja nur zu bei allen Alttarifen die nicht mehr vermarktet werden.

Du hattest schon den aktuellen C&S (4) dann ist alles oK.so.

neffetS
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Mitrill antwortet auf CGa
19.04.2009 23:23
Benutzer CGa schrieb:
Du machst es dir aber komplitiert. Es muss nichts über Umzug in den AGBs stehen, da dies zu Vertragsschluss nicht Bestandteil des Vertrags war. Man geht davon aus das beide Partner ihren Vertrag erfüllen.

Auch 'ollwan' - und viele andere in diesem Thread - geht davon aus, dass er seinen Vertrag trotz Umzug erfüllt, ohne dass eine ( mit welcher Argumentation auch immer ) neue MVLZ beginnt (bzw . alte MVLZ von Neuem zu laufen beginnt). Zur Erinnerung es liegt nicht in der Verantwortung des Kunden, dass die DTAG sich dazu entschieden hat, den bisherigen Tarif von 'ollwan' "vertriebseinzustellen"!

Die Auffassung der DTAG, dass an einem neuen Wohnort automatisch ein neues Vertragsverhältnis begründet wird (und davon abgeleitet dann auch eine neue MVLZ beginnt) ist allein eine Definition der DTAG, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss offensichtlich nicht ausreichend genug klar gemacht wurde (Intransparenz) . Das ist ja der Grund dafür, dass es in diesem Thread unterschiedliche Meinungen zu Dingen gibt, die von Einigen hier als nicht in Frage zu stellendes 'Faktum' gesehen werden.


1. Der Kunde hat mit seiner Unterschrift bestätigt das er für 24 Monate an dem in der Bestellung genannten Ort wo die genannte Telefonnummer akt. geschaltet ist oder wird, die Leistung erhalten will. Und das wird er auch. Zieht er vorher um bricht er den Vertrag und muss der Telekom Schadensersatz zahlen.

Falsch!!! Der Kunde hat sich für 24 Monate an einen Anbieter und an einen Tarif gebunden (finanzieller Gesichtspunkt). Er musste sich also darüber im Klaren sein, dass er 24 mal die Monatsgrundgebühr + zusätzl. anfallender verbrauchs- (besser gebrauchs-)abängiger Kosten in Höhe der Verbindungsgebühren - welche in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses stehenden Preisliste stehen - würde zahlen müssen. Dass er dagegen bei einem Umzug diesen Vertrag/Tarif an seinem neuen Wohnort nicht würde (zu den bisherigen Bedingungen wie z.B. Restlaufzeit) fortführen können _musste_ er dagegen definitiv _nicht_ wissen!

Es ist also nicht der Kunde der hier (da er umzieht) Gefahr läuft vertragsbrüchig zu werden, sondern die DTAG die in ihrer Auffassung, 'ollwan' mit dem Vertrag an eine bestimmte Adresse gebunden zu haben, vertragsbrüchig zu werden droht, da sie ihm (trotz technischer Möglichkeit) die vertraglich zugesagte Leistung am neuen Wohnort zu erbringen nicht bereit ist. (MVLZ als Bindung an Anbieter/Tarif: Ja! MVLZ als Bindung an den Standort der erstmaligen Anschlußbereitstellung: Nein!)

Es geht dem Kunden um einen Nutzen den er aus der Sache ziehen kann und nicht um die Hintergründe der technischen Realisierung. Die Angabe des Ortes an dem zu _Vertragsbeginn_ die auf der Rufnummer des Kunden eingehenden Anrufe signalisiert werden, findet aus rein technischen Gründen statt. Der Kunde ist jedoch nicht dazu verpflichtet, sich über die technische Realisierung Gedanken machen zu müssen. Es ist seitens der DTAG davon auszugehen, dass es sich bei dem Kunden um eine Person handelt, die keinerlei Kenntnis über die im Bereich der Vermittlungstechnik stattfindenden Abläufe hat. Wenn die DTAG ein derartiges Know-How bei den Kunden voraussetzen würde, müsste sie sich gleichzeitig die Frage stellen lassen, weshalb sie denn für soetwas "triviales" wie das Verbinden eines DSL-Splitters mit einer TAE-Dose und das Verbinden mit einem DSL-Router usw. einen _Installationsservice_ anbietet.


2. Das in der Auftragsbestätigung kein Ort drin gestanden haben soll kann nur eines bedeuten. Der Kunde hat angegeben das die Rechnungs/Kommunikatonsadresse gleich der Adresse der Leistungserbrinung ist. Hätte der Kunde die Rechnungen oder die ABS woanders hin geschickt haben wollen hatte in der ABS bzw. in der TR dringestanden wo die Leistungen erbracht wird, sprich wo den der Anschluss ist.

Richtig in so fern, als dass dies der Ort des Vertragbeginns aber evtl. nicht des Vertragsendes sein soll! Deine Unterscheidung bzgl. "Rechnungs/Kommunikationsadresse" und der Adresse der "Leistungserbringung" ändert daran de facto überhaupt gar Nichts!


Die Rechte und Pflichten des Kunden stehen in der AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste, da du dort kein Recht liest den Vertrag mitzunehmen, hast du es eben nicht. Es wurde nie vereinbart.

Du nimmst selbst Bezug auf die Preisliste und schreibst davon, dass ein Umzug nicht vereinbart sei, lässt dabei jedoch die Existenz der in der Preisliste aufgeführten Gebühren (bzw. Pauschalen) für den Fall eines Umzugs außer Acht. Diese Gebühren (Pauschalen) lassen die Schlussfolgerung zu, dass ein 'Umzug' auch für einen 'Vertrag' möglich ist (Vertragsfortsetzung ohne Neubeginn einer MVLZ am neuen Wohnort).


Die Telekom und der Kunde haben sich auf 24 Monate MVLZ an dem vom Kunden zu Vertragsbeginn angegebenen Ort geeingt,

Offensichtlich kann von einem _sich darauf Geeinigt haben_ nicht die Rede sein!

nicht darauf das irgendwann umgezogen werden kann.

Siehe Preisliste ("Umzugspauschalen")!

Das die Telekom aber so kulant ist und auf die Nichterfüllung des ALTEN Vertrags am alten Wohnort besteht wenn am neuen Wohnort ein neuer Vertrag geschlossen wird, ist eine Kulanzentscheidung ohne rechtlichen Anspruch.

Na das wäre ja schon "Grössenwahn", wenn die DTAG trotz des von ihr "herbeigenötigten", "Neuvertrags" am neuen Wohnort auch noch ein "Weiterbezahlen" des ALTEN Vertrags am alten Wohnort verlangen würde.

Unabhängig davon, gibt sich die DTAG offensichtlich geradezu selbstherrlich "gönnerhaft" um den Kunden darüber hinwegzutäuschen, dass er es ist, der sich "unfreiwillig" kulant verhält. Er verzichtet nicht nur auf die Einhaltung des alten Vertrages seitens der DTAG (Fortführung zu alten Konditionen (mit alter Restlaufzeit) am neuen Wohnort), sondern bindet sich auch noch für weitere 24 Monate an die DTAG. Die von der DTAG an den Haaren herbeigezogene Notwendigkeit des Abschlusses eines neuen Vertrags/Tarifs am neuen Wohnort, dient dabei doch nur als rechtliche Absicherung, falls der Kunde irgendwann dann doch noch Zweifel bekommt. Es wäre dann der Kunde, der beweisen müsste, zu einem "Neuvertrag" am neuen Wohnort (_inkl. 24 Monate MVLZ_) geradezu "genötigt" worden zu sein!


Es geht hier nicht darum das der alte Vertrag am neuen Ort mit neuer MVLZ neu beginnt,

Das wissen hier glaube ich Alle!

sondern es gehr hier rechtlich um zwei unterschiedliche Verträge, da der neue Vertrag am neuen Ort neu Kondtionen haben kann zb. günstiger oder teuter sein kann.

Nur weil die DTAG es so definiert (es so interpretiert haben möchte)! Aus den seitens des Kunden mit dem alten Vertrag akzeptierten AGB ist dies nicht zu ersehen!