Frei Sprechen
12.04.2010 13:36

Ärger mit o2 Rechnungen

und es gibt keine Einsicht
teltarif.de Leser Scary674 schreibt:
Hallo zusammen,

vielleicht kennt jemand einen Ausweg aus einer verzwickten Situation. Es geht um den O2 Vertrag meiner Freundin. Sie hat noch den alten Genion XL, der im April letzten Jahres erst verlängert wurde. Bis November gabs nie Probleme, immer brav alles bezahlt etc. Dummerweise verlor sie kurzfristig (also nicht vorhersehbar) Ende Januar ihre Arbeit, sodass sie derzeit nicht in der Lage ist (bis heute) ihre O2 Rechnungen zu begleichen. Da der Tarif ja mit 90 Euro recht teuer ist, haben Sich bis heute einige Hundert Euro angesammelt. Die ganze Sache liegt seitens O2 auch schon beim Anwalt, ist ja alles zu Recht, keine Frage. Nun gibt’s aber folgendes Problem: Meine Freundin ist definitiv nur Zahlungsunfähig nicht unwillig. Sie würde ja gerne wenn sie könnte. Um die 300 Euro sind es aktuell. Problem sieht so aus: Anwalt bietet Ratenzahlung an, was meine Freundin gerne hätte, aber nur wenn o2 sofort ihren Tarif vorab runterstuft. O2 widerum weigert sich. Die sagen Tarifdowngrade geht erst wenn die offene Summe gezahlt ist. Wie geht’s also nun weiter? Jeden Monat kommen 90 Euro hinzu und sie kanns nicht zahlen. Anwalt sagt selber, dann hat o2 Pech und die sehen kein Geld, aber solange kein Downgrade im Tarif ist, bekommt sie keine Ratenzahlung angeboten. Wir sind echt machtlos. Ihr Lebensunterhalt hat sie gerade mal vom Kindergeld und ALG I. Davon kann sie gerade ihre Miete zahlen und ein paar Grundrechnungen wie Strom etc. Und ALG II bekommt sie durchs Kindergeld auch nur ganz wenig. Weiß jemand da Rat? Weil es kann ja nicht sein, dass o2 sich quer stellt, wenn jemand seine Rechnung begleichen will

Kommentare zum Thema (10)
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Conax antwortet
12.04.2010 17:59
Hallo scarry674,

so richtig will mir nicht in den Kopf, was du hier jetzt erreichen willst.
Du schreibst selbst, der Anwalt ist "dran", ich nehme mal an den deiner Freundin und nicht der von O2.
Damit habt ihr es, in so einer verzwickten Situation, sicher erstmal richtig gemacht. Ohne Gerichtsverfahren geht es meist auf einen Vergleich hin...-unter den Anwälten.
Das Ergebnis wird sich zeigen.
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Telly antwortet
12.04.2010 18:17
Kannst Du ihr nicht die ca. 300 Euro irgendwie vorstrecken? Dann könnte sie wohl downgraden und Dir das Geld in Raten zurückzahlen.

Nicht böse sein. Aber eine Äußerung kann ich mir nicht verkneifen. Warum hat sie nicht versucht, downzugraden, als noch keine Verbindlichkeiten aufgelaufen waren?

Oder war der Vertrag damals noch zu jung und o2 tat es deswegen nicht? Anwälte kosten auch Geld und Deine Freundin ist nicht im Recht. Ich würde hier nochmals eine gütliche Einigung versuchen zu erreichen.

Habt Ihr es mal mit der Vertragsverlängerungsabteilung versucht? Vielleicht lässt sich der Vertrag downgraden, wenn sie gleichzeitig die Laufzeit nochmal verlängert. Das hilft aber nur was, wenn sie künftig auch die niedrigeren Gebühren zahlen kann.

Telly
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Scary674 antwortet auf Conax
12.04.2010 18:34
ist der von o2
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Scary674 antwortet auf Telly
12.04.2010 18:35
war da noh zu jung und ich hab selber nicht das geld ihr zu helfen
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Conax antwortet auf Scary674
12.04.2010 19:04
Benutzer Scary674 schrieb:
ist der von o2

Nun dann sollte sie sich, wenn ihr beide kein Geld dazu habt es zu bezahlen, schnellst möglich um einen Anwalt kümmern.
Wenn deine Freundin so mittellos ist wie du schreibst, kann sie beim zuständigen Amtsgericht Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Das erstmal damit der eigene Anwalt bezahlt werden kann.
Manche Anwälte kennen auch das Verfahren und geben ihrem künftigen Mandanten auch gleich eine Bescheinigung mit, welche vom Amtsgericht/Abt.Prozesskostenbeihilfe quasie genehmigt wird.

Dazu muß sie beim Amtsgerich sämtliche Angaben über ihr Einkommen machen. Also alle Bescheide von den Ämtern mit nehmen.

Achso-ein Fachanwalt sollte es schon sein und nicht ein Wald-und Wiesenanwalt, der angeblich "alles" macht. Also einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt nehmen.
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RE: Ärger mit o2 Rechnungen
bartman321 antwortet auf Conax
12.04.2010 20:33

einmal geändert am 12.04.2010 20:33
Benutzer Conax schrieb:
Benutzer Scary674 schrieb:
ist der von o2

Wenn deine Freundin so mittellos ist wie du schreibst, kann sie beim zuständigen Amtsgericht Prozesskostenbeihilfe beantragen. Das erstmal damit der eigene Anwalt bezahlt werden kann.

Die Prozesskostenbeihilfe wird meines Wissens nur gewährt, wenn die Aussicht besteht ein mögliches Verfahren auch zu gewinnen. Das dürfte hier nicht der Fall sein.

Grundsätz darf am Verstand der "Freundin" gezweifelt werden, wenn ein (24-monatiger) Vertrag abgeschlossen wird, der 90 Euro im Monat kostet und es anscheinend nicht ein einziger Euro auf Reserve vorhanden ist.

Gruß
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Conax antwortet auf bartman321
12.04.2010 21:41
Benutzer bartman321 schrieb:

Die Prozesskostenbeihilfe wird meines Wissens nur gewährt, wenn die Aussicht besteht ein mögliches Verfahren auch zu gewinnen.
Das dürfte hier nicht der Fall sein.

REST LASSE ICH MAL AUS!
Gruß

Hmm folgender Fall: 2006 betreute ich eine Rentnerin, wo ich genau das erlebt habe. Hier war es nur bisl kompliziert, bis der Betreuungsauftrag (Vormundschaftsgericht) durch war.
In Folge dessen, ging es um die anwaltliche Vertretung der zu betreuenden Person.
Dies konnte ich nicht selbst, also ging ich wie beschrieben zum Amtsgericht und holte mir diesen "Schein" (ähnlich einer Deckungszusage bei einer priv.Rechtsvers.), aber mit anderen Akzenten.
Hier geht es doch erstmal um die anwaltl. Vertretung. Nicht gleich um einen Prozess. Und diese wird bezahlt, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.(erstmal nur Rechtsbeistand).

Und ja die Katze ist eh im Sack. Also kann es auf keinen Fall schaden, es so wie von mir geschildert, zu versuchen.
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Scary674 antwortet
15.04.2010 18:27
Benutzer BRAY schrieb:
Benutzer Scary674 schrieb:
war da noh zu jung und ich hab selber nicht das geld ihr zu helfen

Von wem sind die Kinder?

der vertrag war zu jung