Benutzer mobilfunkuser schrieb:
Wie schön, daß wir einen so schlauen Telefon-Fuchs in unserer Mitte haben:
1. Deine 'Technik' günstig zu telefonieren ist alt und wird von einer Mehrheit der Mobilfunk'er' bereits seit vielen Jahren genutzt
2. Natürlich wurde der Vertrag von Debitel GEKÜNDIGT. Hierzu der wortlaut der mail, die mich am !!!!!! 28.02.2008 !!!!!!
erreichte (ACHTUNG AUF DAS GENANNTE DATUM ZWISCHEN DEN AUSRUFEZEICHEN):
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Karte zum vorgenannten Datum kündigen und zum 25.04.08 abschalten werden.
Also Dein 'Gähn' kannst Du Dir getrost sparen - Schlaufuchs. Zudem kann niemand wirklich ernsthaft behaupten, daß im Vorfeld absehbar war, daß Debitel ...
Danke für den "Schlaufuchs". Es tut doch immer wieder gut, wenn meine Fähigkeiten so neidlos anerkannt werden. :P
Zu 1.: Wenn die Mehrheit der User "meine" Technik ohnehin anwendet, warum dann die Aufregung hier? Oder sind es nur die armen unwissenden DAUs, die sich hier über die Vorgehenswiese von Debitel lauthals beschweren?
Zu 2.: Lies den von dir zitierten Satz richtig! Da steht: "kündigen und ... abschalten werden". Zukunftsform - die Erklärung der Absicht zur Kündigung in der Zukunft. NICHT eine echte Kündigung. Maßgeblich dürfte das unwesentliche Wörtchen "und" in der Mitte sein. Wären sinngemäß unterschiedliche Formulierungen für die beiden Sachverhalte gewünscht gewesen, hätte die Formulierung etwa so lauten müssen:
"Wir kündigen den Vertrag zum Ablauf des XX.YY.2008. Wir werden die Karte infolge der Kündigung zum XX.YY.2008 deaktivieren".
"Ich werde kündigen" ist lediglich eine Absichtserklärung, einer meiner Ausbilder nannte solche Formulierungen einen "unverbindlichen Ulk".
Nebenbei wäre so eine lächerliche Kündigung per E-Mail zu leicht anzufechten, denn eine Kündigung bedarf des Empfangs der Willenserklärung, und beweispflichtig für den Zugang ist der Absender, also DEBITEL.
Wie hier im Thread aber auch schon erklärt wurde, bringt dir die Anfechtung der Kündigung gerade mal eine Galgenfrist von einem Monat - denn sei versichert, dass DEBITEL, sobald ihnen die Anfechtung der von dir vermuteten E-Mail-Kündigung vorliegt, dir nochmals per Einschreiben kündigen wird.
Das hätte dir dein befreundeter Rechtsanwalt aber sicher auch erklärt, wenn Du ihn mal gefragt hättest.
Aber das ist eine Diskussion um Kaisers Bart. Ich gehe fest davon aus, dass uns allen noch eine schriftliche Kündigung ins Haus flattert ...
Und was die Absehbarkeit der Kündigung angeht: hier im Forum wurde schon mehrfach erwähnt, dass DEBITEL
- vor und / oder während des Vertragsabschlusses ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Vertrag nach Ablauf der MVLZ von BEIDEN Seiten gekündigt werden darf. Eine so explizite Klarstellung dieses Sachverhaltes im Vorfeld ist schon ein deutlicher Hinweis auf die Absichten des Vertragspartners.
- extra mit dem Passus "Sechs Monate günstig telefonieren" geworben hat. Was hätte dem, der lesen kann, dieser Passus wohl sagen sollen?
Ich habe seinerzeit (vor oder während des Vertragsabschlusses) übrigens beide Aussagen selbst gelesen und bin deshalb jetzt NICHT überrascht. Es hat also seine Vorteile, ein "Schlaufuchs" zu sein ... und wenn es nur die eine oder andere negative Überraschung erspart. ;)
Wie auch immer: viel Erfolg bei deinem Streit mit Debitel. Mir geht das Ganze gerade mal am A...llerwertesten vorbei. Ich wundere mich nur über die Blauäugigkeit, mit der hier an die Angelegenheit heran gegangen wird.