Frei Sprechen
25.05.2008 18:16

Versatel - Kündigungsrücknahme des Anbieters NACH Abschlussabschaltung

Kündigung war bereits bestätigt und durch geführt
teltarif.de Leser RollinCHK schreibt:
Hallo!

Ich habe folgendes Problem. Am 2. April 2008 bat ich meinen Anbieter Versatel, um die Aufhebung meines bestehenden Telefon und Internetvertrages im gegenseitigen Einvernehmen, evtl. gegen Stornierungsentgelt. Ich hatte zu dem Zeitpunkt folgende Produnkte gebucht:

DSL Doppel Flat 6000 + Fastpath, VoiceFlat und Handy SIM Karte für kostenlose Telefonate vom Handy aus ins deutsche Festnetz.

Der monatliche Gesamtpreis lag bei rund 46,00 Euro.

Am 8. April war dann mein Anschluss abgeschaltet. Ich konnte nicht mehr ins Internet und das Telefonieren war eingehend wie ausgehend nicht mehr möglich. Da ich mit einer derart schnellen Reaktion seitens Versatel nicht gerechnet hatte, liess ich meine Freundin Kontakt mit der Hotline aufnehmen, wo mir dann gesagt wurde, die Kündigung sei bestätigt, Anschlussabschaltung erfolgte zum 8.4., lediglich die Handy SIM Karte würde bis zum Vertragsende weiter laufen, für monatlich 9,90 Euro. Es handelt sich hierbei wohl um einen eigenständigen Vertrag. Soweit so gut, wenige Tage später erreichte mich die schriftliche Kündigungsbestätigung. Das Produkt DSL Doppel Flat 6000 + Fastpath und voiceflat wurde wie von der Hotline zuvor mitgeteilt zum 8.4. gekündigt. Ich betrachtete die Sache als erledigt.

Da ich zwecks Rechnungskontrolle im Versatel Kundenbereich ab und an Einsicht nahm, stelle ich irgendwann fest, dass nach wie vor als gebuchter Tarif DSL Doppel Flat 6000 + Fastpath + Voiceflat angezeigt wurde. In den Rechnungen von April und Mai wurden mir selbstverständlich weiterhin die Grundgebühren für den längst abgeschalteten Anschluss berechnet. Ich setzte mich daraufhin mit der Hotline von Versatel in Verbindung. Die Mitarbeiterin dort war verwundert. Es hieß, der Anschluss sei nach wie vor, oder zumindest wieder aktiv. Die Kündigung sei von Versatel zurück genommen worden. Die Kündigungsbestätigung war jedoch zumindest im Computer vorhanden. Als Erklärung konnte mir die Mitarbeiterin nur den Grund nennen, dass mein Vertrag noch eine gewisse Mindestlaufzeit hätte. Ich bat jedoch am 2.4. per Fax um die EINVERNEHMLICHE VORZEITIGE AUFLÖSUNG dieses Vertrages. Das Ganze wurde zur Prüfung weiter geleitet, doch gibt es bis jetzt keine Reaktion seitens Versatel. Ich habe bereits per Fax darauf hin gewiesen, dass ich den Anschluss weiterhin als gekündigt betrachte und dass ich aufgrund der vorliegenden Kündigungsbestätigung und der Einstellung der Leistung durch Versatel die Rechnungen für die Monate April und Mai reklamiere. Wie gesagt eine Reaktion bleibt bisher aus.

Was kann ich nun also tun, ich sehe mich schon zum Anwalt laufen, da ich mich absolut im Recht fühle. Natürlich war die Restlaufzeit des Vertrages noch enorm, jedoch wurde mir die Kündigung doch bestätiggt und der Anschluss war mindestens bis zum 18.4. abgeschaltet. An dieem Tag entfernte ich erst die von Versatel zur Verfügung gestellte Hardware.

Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen.

Danke im voraus.

Kommentare zum Thema (15)
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wernerd antwortet
25.05.2008 19:19
Sofern in der schriftlichen Kündigungsbestätigung auch der 8.4. als Vertragsende angegeben war, würde ich an deiner Stelle erst einmal nichts unternehmen. Sollte eine Mahnung oder dergleichen per Post eintreffen, würde ich die Kündigungsbestätigung mit kurzer Erläuterung hinfaxen (wobei das eher als Nettigkeit deinerseits zu verstehen ist).

Wichtig ist, dass der Anschluss nach deiner Kündigung/Vertragsaufhebung nicht mehr genutzt worden ist.

Mit der Kündigungsbestätigung solltest du auf der sicheren Seite sein.

Gruß
WernerD
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Anschluss
RollinCHK antwortet auf wernerd
25.05.2008 19:29
Ich habe den Anschluss nicht weiter genutzt, das ging ja auch gar nicht, da keine Internet-Einwahl mehr möglich war und das Telefonieren ebenfalls nicht ging.

Lediglich die Mobilfunk-SIM-Karte wurde weiter genutzt, weil diese ja laut Auskunft der Hotline eigenständig für 9,90 Eur oweiter läuft. Wenn dem am 8.4. nicht so gewesen wäre, dann wäre die Karte ja ebenfalls abgeschaltet worden denke ich.

Mein Problem ist, dass man mir in den letzten 2 Monaten schon Geld für April und Mai abgebucht hat. Bei der Rechnung vom April bin ich davon ausgegangen, dass sich das mit der abrupten Kündigung überschnitten hat und dass eine Gutschrift im Folgemonat erfolgen würde. Dem war jedoch nicht so, im Gegenteil. Ich weiß nicht, ob ich den Lastschrift-Einzug einfach so widerrufen kann, weil ja letzt endlich die Mobilfunk-SIM Karte noch weiter läuft und die Grundgebühren hierfür ja abgebucht werden müssen.
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wernerd antwortet auf RollinCHK
25.05.2008 19:43
Konsequent wäre es dann, 9,90 EUR zu überweisen und ansonsten die Lastschrift zu stornieren. Dass du das erst jetzt machst, kannst du ja gut mit der Kurzfristigkeit der Vertragsaufhebung rechtfertigen.

Andererseits wäre es auch möglich, mit den bereits abgebuchten REchnungsbeträgen aufzurechnen. Ich würde aber eher die Handyvertragsgrundgebühr überweisen.

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KÜN
neffetS antwortet auf RollinCHK
25.05.2008 19:57
Hallo,

Frag doch mal Versatel wann die Endrechnung für dich fertig ist ?

Auf der Endrechnung erhälst du die im Moment vor bezahlten Beträge zurück ,
und zwar zum Tag in der KÜN Bestätigung dem 8.4.08 .

Und erst dann wenn diese antwort für Dich unzureichend ist dann
den Entzug der Einzugs-berechtigung in schriftlicher Form Versatel zukommen lassen.

Viel Erfolg
Gruß neffetS
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mwitzig2000 antwortet auf neffetS
25.05.2008 21:15

einmal geändert am 25.05.2008 21:15
Kann ich einfach kündigen.
Was kostet es denn, den Vertrag aufzuheben ?
Will da nämlich so schnell wie möglich raus.
Vertrag läuft noch bis 31.12. Habe zu dem Datum auch schon gekündigt.

Matze
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Vertag
RollinCHK antwortet auf mwitzig2000
25.05.2008 21:26
Hallo noch mal...

Es gibt keine Endabrechnung. Der Vertrag läuft für Versatel praktisch einfach weiter. Auf der Rechnung für April stehen alle Posten 1x bis zum 8.4 anteilig und dann anteilig vom 9.4. bis zum 30.4. Es hat den Eindruck, als hätte da Jemand praktisch einfach den Schalter wieder zurück gelegt und die Kündigung für nichtig erklärt. Wohl gemerkt mindestens bis zum 18. war der Anschluss tot, wenn nicht sogar noch länger. Die letzte Meile war zwar aktiv, sprich das Modem hat z. B. noch synchronisiert, aber das Internet ging eben nicht und das Telefonieren auch nicht, deshalb haut alleine diese anteilige Verrechnung schon mal nicht hin, ganz zu schweigen davon, dass meine Kündigung bestätigt wurde.

Versatel reagiert eben einfach nicht. Wenn ich überlege, für das Auflösungsersuchen, welches ich am 2.4. abgeschickt habe, brauchte man 6 Tage (bis zur vermeindlichen Abschaltung). Mein 2. Fax, in welchem ich die Rechnungen etc. reklamiere ist jetzt schon 2 Wochen im Rennen.
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Versatel versus Kunde
Albi aus Kiel antwortet
25.05.2008 21:31
Wenn Du was von Versatel willst und es geht um Geld, was eigentlich Dir gehört, dann hilft nur eins (eigene Erfahrung):

Versatel schriftlich (nicht Hotline) in Zugzwang setzen. Also mit Frist von ein bis zwei Wochen auffordern, klar Schiff zu machen, sprich, das Geld zu überweisen oder was sonst so ansteht. Wenn nicht, buchst Du einfach zurück. Geht ganz einfach und Versatel kostet es extra.

Albi
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Vertrag
RollinCHK antwortet auf Albi aus Kiel
25.05.2008 21:37
Ich werde jetzt noch eine Woche warten und Versatel dann eine Frist setzen zum Akzeptieren der Kündigung und zur Rückerstattung des Geldes. Anderenfalls werde ich wohl wirklich zum Anwalt gehen. Alleine die Tatsache eine bestätigte und durchgeführte Kündigung wieder zurück zu nehmen widerspricht für mein Empfinden jeglicher rechtlicher Grundlage, oder täusche ich mich da?