Frei Sprechen
28.10.2008 14:38

Probleme mit Freenet

Freenet streitet mit mir über einen Vertrag, den ich nie abgeschlossen habe.
teltarif.de Leser Metatron schreibt:
Es geht um einen Vertrag, den ich mit Freenet haben soll, von dem ich nichts weiß.

Ich fange mal von vorne an:Am 01.09.2008 bekam ich Post von Freenet. Betreff:"freenetKomplett - Ihre Auftragsbesätigung fehlt." …

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Kommentare zum Thema (13)
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Vorsatz oder nicht
LOWI antwortet auf Pear
29.10.2008 21:38
Benutzer Pear schrieb:

Du schreibst "Falschabbuchungen" und hier interpretiere ich also Fehlabbuchungen. Bei einem Fehler gehe ich erstmal davon aus, dass er nicht mutwillig ist und ohne Vorsatz begangen wurde.
Bei Betrug oder Diebstahl unterstell ich mal einen Vorsatz, was dann wieder strafrechtlich verfolgt werden sollte.

Du meinst also, dass ich nicht auf eine Strafverfolgung zurückgreifen kann, wenn Telefongesellschaften systematisch mein Konto plündern.

Wenn es ein (systembedingter) Fehler ist, der sich mit einem Einwand beheben lässt, warum dann eine Strafverfolgung.
Sollte man dieses aber bewusst (trotz Einwand) weiterhin tun, zum Bsp bei einem untergeschobenen Vertrag (was an sich ja schon eine vorsätzliche Täuschung ist), dann stimm ich Dir zu.

Ich nenne das Diebstahl, da mir eine
juristische Person etwas wegnimmt, was ich ihr nicht geben möchte. Ich kann ja schließlich auch nicht ungestraft Abbuchungen bei meinen Kunden durchführen, die jeglicher Vertragsgrundlage entbehren. Wo liegt der Unterschied zu einem Taschendieb? Das dies keine Einzelfälle sind und ein Kunde in Deutschland fast hilflos den Machenschaften ausgeliefert ist, sieht man ja nicht nur an der Vielzahl von Foreneinträgen und Fernsehberichten sondern auch daran, dass nahezu jeder in seiner Umgebung jemanden kennt, der diese Probleme hat.

Habe Deine "Falschabbuchung" jedenfalls so verstanden, wie es jedem an der Kasse im Supermarkt passieren kann.
Dir wird 10,- Euro zu wenig herausgegeben, bzw. die Kassiererin behauptet, dass es kein 50,-€ Schein sondern nur 20,-€ waren.
Da stell ich auch nicht gleich Strafanzeige, sondern reklamiere diesen "Fehler". Macht sie es bewusst und ich kann es nachweisen, sieht die Sache wieder anders aus.
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Ärgerlich
huebi99 antwortet auf kamischke
30.10.2008 09:35

einmal geändert am 30.10.2008 09:38
Ähnliches passierte meinem Vater mit T-Online, obwohl nie ein Vertrag abgeschlossen wurde. Es wurde dann plötzlich Geld über die Telekom-Rechnung abgebucht. Es musste dann auch schriftlich storniert werden. Geld kam zurück.
Solange die meine Kontodaten nicht haben würde ich wahrscheinlich nichts machen. Warum sollte ich mich über etwas heiss machen, wofür ich nichts kann. Da hat bestimmt jemand die Daten irgendwo geklaut oder abgeschrieben und will die Provision abkassieren.
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Mündliche Verträge
Kai Petzke antwortet auf chrispiac
30.10.2008 10:38
Benutzer chrispiac schrieb:
Auch mündliche Verträge gelten!

Das stimmt grundsätzlich. Allerdings ist derjenige, der sich auf einen mündlichen Vertrag bezieht, dafür beweispflichtig!

Gibt es z. B. ein Mitschnitt des Gesprächs?

Ohne Zustimmung des Gesprächspartners darf niemand mitschneiden und den Mitschnitt erst recht nicht speichern. Damit sind Mitschnitte i.d.R. nicht gerichtsverwertbar.

Wenn aber auch per CLIP die Telefonnummer festgehalten wurde und es Deine ist und Du nicht gerade in einer WG wohnst, könnte ein Gericht aufgrund der vorliegenden Anhaltspunke auch gegen Dich entscheiden.

Jeder kann behaupten, eine bestimmte CLIP übermittelt bekommen zu haben. Auch das taugt also als Beweis herzlich wenig.

Normalerweise lassen es die DSL-Anbieter darauf nicht ankommen. Sofern also kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, brauchst Du im Prinzip nicht zu reagieren.

So ist es. So lange die Sache nicht beim Gericht gelandet ist, droht dem angeblichen Kunden herzlich wenig. Im konkreten Fall gibt es ja noch nicht einmal eine Rechnung, nur ein nicht unterschriebenes Auftragsformular zur Rufnummernmitnahme. Ohne dieses kann der Auftrag nicht bearbeitet werden, ergo kann Freenet keine Leistung erbringen, ergo entstehen auch keine Kosten.

Es kommt dann noch hinzu, dass mehrere Daten im Auftragsformular (E-Mail-Adresse, Bankverbindung) falsch ausgefüllt sind. Fehler beim angeblichen mündlichen Vertragsschluss sind also sehr naheliegend, und das dürfte auch ein Richter so sehen. Wenn aber kein Vertrag geschlossen wurde, kann auch nichts berechnet oder gar eingeklagt werden.

Anders als andere hier schreiben, würde ich dennoch zum Anwalt raten, sollte die Sache wider Erwarten vor Gericht gehen. Den Anwalt zahlt ja der Unterlegene. Wichtig ist nur, mit dem Anwalt kein Honorar zu vereinbaren, das über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht!

Zudem könnte die Firma versuchen „Rufmord“ in Form von Einträgen bei Schufa und ähnlichen Organisationen zu begehen, nach dem Motto: „Dieser Kunde hält sich nicht an Verträge“ was auch unangenehme Folgen auf die Kreditwürdigkeit nach sich ziehen könnte.

Mit Schufa-Einträgen wird oft gedroht. Im vorgerichtlichen Verfahren erfolgen sie aber recht selten. Denn falsche Schufa-Einträge können für deren Verursacher richtig teuer werden. Hintergrund sind zum einen das Bundesdatenschutzgesetz (dieses verpflichtet die Schufa auf Verlangen nicht nur zur Löschung des falschen Eintrags, sondern auch zur Nennung dessen, der diesen Eintrag verursacht hat) und zum anderen §824 BGB (der bei "Kreditgefährdung" durch falsche Tatsachenbehauptungen ausdrücklich dem Falschbehaupter den dadurch entstandenen Schaden aufbrummt). Da Kredite oft über höhere Beträge laufen (100.000 Euro und mehr für ein Eigenheim, 1 Mio. Euro und mehr für Firmenkredite), ist eine Abmahnung gegen den Falscheintrager für Rechtsanwälte entsprechend lukrativ :-)

Hinzu kommt, dass auch die Schufa selber gar kein Interesse hat, falsche Angaben oder gar "Privatfehden" in ihre Daten aufzunehmen. Schließlich bedeutet eine Negativauskunft für den Schufa-Partner immer, dass dieser ein für ihn ansonsten lukratives Geschäft (Kredit, Handyvertrag, Warenbestellung etc.) nicht eingeht! Der Schufa ist also an möglichst vielen Positivauskünften gelegen.

Vielleicht ist es daher besser, doch schriftlich klarzustellen, das ein Vertrag nicht zustande kommt, nur um dann sicher zu gehen, nichts unterlassen zu haben. Dann stehst Du auf jeden Fall besser da.

Wenn ein solches Schreiben juristisch korrekt formuliert ist, ist es in einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung sicherlich nicht von Nachteil. Wenn da aber Fehler drin sind, dann kann so ein nett gemeintes Schreiben dennoch schnell zum Bumerang werden. Unsichere Verbraucher schreiben schon mal etwas von "Widerruf" oder gar "Kündigung", ohne diese mit dem Zusatz "hilfsweise" zu versehen, und plötzlich stehen sie so da, als hätten sie doch einen Vertrag geschlossen.

Von daher: Am Telefon klar und bestimmt erklären, man hätte nichts bestellt, ansonsten aber ruhig sein.


Kai
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Alle Telefongesellschaften arbeiten so?
first_bourbon antwortet auf Pear
30.10.2008 22:00
Das kann ich so nicht stehn lassen. Ich telefoniere für eine dieser Gesellschaften (die Dame mit dem roten Kleid).
Und bei uns geht kein Auftrag raus, der nicht mit dem Kunden auch als Auftrag abgesprochen war. Würde auch gar keinen Sinn machen, da es keine Bindefrist gibt und der Kunde im Zweifelsfall ganz schnell wieder weg wäre.
Also bitte dann doch nicht alle in einen Topf werfen.
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Steve1983 antwortet
07.11.2008 22:26
Hallo,
@Metatron, was du schilderst ist sicherlich ärgerlich, nur auf sowas gar nicht zu reagieren sicherlich auch nicht der richtige Weg. Mit erhalt des Formulars zur Anschluss und Rufnummermitnahme hast du immer 14 Tage Zeit den Auftrag zu wiederrufen. Ich währe schon ein wenig Skeptisch geworden wenn mir auf einmal so eine Bestellung in den Haus flattert, man sollte sich wenigstens die Mühe machen den angeblichen Auftrag zu Wiederrufen und dem Anbieter untersagen, dass die persönlichen in irgendeiner Weise noch genutzt werden bzw., dass die Daten aus dem System gelöscht werden.

Gruß Stefan