Sipgate flatrate: Finger weg!
Die Geschichte: Als einer der ersten Kunden von sipgate habe ich deren Festnetz-Flat sofort ausprobiert, als sie auf den Markt kam, denn preislich ist es ja derzeit ungeschlagen. Jedoch habe ich nach ein paar Tagen -das war 2006- von meinem Widerspruchsrecht gebrauch gemacht, weil das ganze extrem instabil lief. Kein Problem im Jahr 2006.
Nun schreiben wir 2008, und ich wollte nach einem Anschlußwechsel testen, ob sich das Angebot nun verbessert hat und habe also erneut die flat gebucht - leider nach wir vor Fehlanzeige. Die Gespräche nach Spanien, die -einzeln bezahlt- problemlos liefen, kamen plötzlich erst gar nicht zustande oder brachen regelmäßig ab. Auch die Sprachqualität war miserabel. Offensichtlich routet sipgate die flat-Gespräche anders als "bezahlte" Gespräche. Doch jetzt das Tüpfelchen auf dem i: Sipgate schließt einen Widerspruch innerhalb der 14 Tage aus, da man ja vor Ablauf dieser Frist mit der Leistungserbringung begonnen habe! Trotz äußerst entgegenkommendem Dialog mit dem Kundenservice wollte man mich mit Hinweis auf die nun offensichtlich geänderten AGB nicht aus dem Vrtrag entlassen. Der Ärger ist also vorprogrammiert. Daher: Hände weg von der sipgate-flat!
Erstaunlich auch die Auslegung des BGB durch sipgate, das den Ausschluß des Widerspruchs durchaus vorsieht, wenn die Leistungserbringung mit ausdrücklicher Zustimmung vor Ablauf der Frist beginnt. Der Gesetzgeber hatte da natürlich substantielle Leistungen im Sinne, deren Rückgewährung keinen Sinn macht, wenn man sie erhalten hat - z.B. durchgeführte handwerkliche Leistungen o.ä. Sipgate denkt offensichtlich, daß das softwaregesteuerte und automatisierte Schalten eines Abrechnungsmodells in diese Kategorie gehört. Nun, bei mir werden sie auf Granit bießen, aber ich hoffe, daß die Kunden sipgate und allen anderen Nachahmern dieses lock-in Modells den richtigen Weg weisen werden. Es läßt jedoch tief blicken in das Bild, das einige Manager vom Kunden und der Welt allgemein haben.