Durchfahrt verboten

Hamburger Datenschützer will gegen Google Street View vorgehen

Ohne Datenschutz bei Rohdaten soll es keine Kamerafahrten geben
Von dpa / Steffen Herget

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar will mit rechtlichen Schritten gegen die Kamerafahrten des Internetdienstes Google Street View vorgehen. Google lehne es weiter ab, etwa die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Auto-Kennzeichen auch auf die Rohdaten zu erstrecken, sagte Caspar heute. Deshalb würden nun rechtliche Schritte vorbereitet. "Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden." Der Datenschützer in der Hansestadt ist bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste zuständig.

Der Suchmaschinenriese Google begründe seine Weigerung mit der Verbesserung der Technologie zur Verpixelung. Diese Argumentation sei vom technischen Standpunkt aus nicht nachvollziehbar, sagte Caspar. Das hätten sowohl Experten des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als auch des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel bestätigt.

Die Kamerafahrten können nicht unmittelbar verboten werden

Für das Datenmaterial von "Street View" fahren Autos im Auftrag des Internet-Konzerns mit Rundum-Kameras durch die Stadt, um die Straßenzüge zu erfassen und anschließend ins Netz zu stellen. Laut Caspar gibt es für die Datenschützer juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Denn direkte Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt, nicht vor. "Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen."

Allerdings gebe er auch die Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung nicht auf. "Sollte Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagen, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentieren, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden."